Erstattete Auslagen vom Arbeitgeber

Begonnen von Semia, 01. Mai 2022, 11:43:20

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Semia

Mein Arbeitgeber hat mir die Kosten für ein polizeilisches Führungszeugnis erstattet.
Jetzt wurde in meinem abschließenden Bescheid der Auszahlungsbetrag inklusive der Auslagen berechnet.

Darf das Jobcenter das?
Soweit ich mich erinnern kann, dürfen Fahrtkosten die vom Arbeitgeber gezahlt werden auch nicht als Einkommen angerechnet werden. Bin der Meinung, ich hätte mal sowas gelesen, finde aber im Moment nichts im Net.

Hat jemand dazu vielleicht einen Paragraphen oder einen Link?

LG

Diana


Flip

ZitatSoweit ich mich erinnern kann, dürfen Fahrtkosten die vom Arbeitgeber gezahlt werden auch nicht als Einkommen angerechnet werden. Bin der Meinung, ich hätte mal sowas gelesen, finde aber im Moment nichts im Net.

Das hat das BSG nicht so entschieden:

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2021/2021_11_11_B_14_AS_41_20_R.html

ZitatAllerdings ist der Fahrkostenersatz durch einen Arbeitgeber als Einkommen aus Erwerbstätigkeit iS des § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II bei der Berechnung des Alg II zu berücksichtigen. Es handelt sich bei dem Fahrkostenersatz um Einnahmen die dem Leistungsberechtigten zumindest im sachlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung zufließen.

Bei dir ist das dann analog. Die Erstattung vom Arbeitgeber wird als Einkommen angerechnet. Im Gegenzug müssen aber die Kosten für das Führungszeugnis bei den Absetzungen berücksichtigt werden, soweit diese Kosten dann in der Summe den Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigen.

Semia

Das deckt sich aber nicht mit folgendem

https://www.anwalt.de/rechtstipps/tipp-fuer-aufstocker-fahrtkosten-vom-arbeitgeber-sind-kein-einkommen_068496.html

Zitat:
Das Urteil: Zu Unrecht, wie das Gericht feststellte. Entscheidend sei, dass die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten erstattet wurden, der Arbeitgeber also nicht eine monatliche Pauschale zahlte. Es handele sich hier lediglich um eine Kostenerstattung. Der vorliegende Fall ist nach Ansicht des Gerichts nicht anders zu bewerten, als wenn der Arbeitgeber seiner Mitarbeiterin ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt hätte. Auch dieses wäre nicht als Einkommen anzurechnen gewesen. Etwas anderes könne auch nicht dann gelten, wenn die tatsächlich angefallenen Kosten erstattet würden.




Das hat das BSG nicht so entschieden:

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2021/2021_11_11_B_14_AS_41_20_R.html

ZitatAllerdings ist der Fahrkostenersatz durch einen Arbeitgeber als Einkommen aus Erwerbstätigkeit iS des § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II bei der Berechnung des Alg II zu berücksichtigen. Es handelt sich bei dem Fahrkostenersatz um Einnahmen die dem Leistungsberechtigten zumindest im sachlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung zufließen.

Bei dir ist das dann analog. Die Erstattung vom Arbeitgeber wird als Einkommen angerechnet. Im Gegenzug müssen aber die Kosten für das Führungszeugnis bei den Absetzungen berücksichtigt werden, soweit diese Kosten dann in der Summe den Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigen.
[/quote]

So wie ich das lese war das nicht das Bundessozialgesetz.

LG

Diana



Flip

ZitatDas deckt sich aber nicht mit folgendem

Mal aufs Datum geschaut? Dein Artikel ist von 2015. Die von mir verlinkte Entscheidung des höchsten Sozialgerichts ist von 2021.

Das nennt man Rechtsentwicklung. Die Gerichte der niederen Instanzen entscheiden erstmal, wie sie denken. Und irgendwann entscheidet das oberste Gericht endgültig. Und hier hat es eben anders entschieden als die eine Kammer des unbedeutenden SG Detmold.

Semia

#4
Danke!