Privatinsolvenz

Begonnen von seanni68, 06. Mai 2022, 15:27:52

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seanni68

Guten Tag,

Ich befinde mich seit fünfeinhalb Jahren in der Privatinsolvenz.
Da diese 6 Jahre normalerweise läuft , wäre Sie eigentlich
Am 31.12.22 beendet.
Im Januar diesen Jahres habe ich vom Insolvenzgericht einen Brief bekommen in dem stand dass wenn ich die restlichen Gerichtskosten in Höhe von derzeit 997 Euro einzahlen würde,
Damit das Insolvenz Verfahren beendet sein würde.
Letzte Woche habe ich meinem Insolvenzverwalter per Brief
Mitgeteilt daß ich die restlichen 997 Euro überweisen möchte.
(Ich hätte mir das Geld von meiner Familie geliehen da mein Schwager eine Firma hat).
Nun bekam ich Antwort vom Insolvenzverwalter.
Scheinbar werden Die nun hellhörig und denken ich wäre zwischenzeitlich Millionär geworden oder was.
Es kam ein Riesen Fragebogen ob und welche Werte oder Vermögen , Guter Job usw. Erbschaft oder ähnliches eingetreten wäre.
Ich finde das eine Frechheit. Im Januar hieß es ,
Wenn das Geld eingezahlt wird dann wäre die Insolvenz beendet.
Ich glaube die wollen mich verarschen.

Gruss S.

OLD-MAN

...und was genau ist jetzt deine Frage an die Community?

seanni68

Meine Frage wäre warum der Insolvenzverwalter das Verfahren plötzlich blockiert!?

Ratlos

Zitat von: seanni68 am 06. Mai 2022, 15:48:57Meine Frage wäre warum der Insolvenzverwalter das Verfahren plötzlich blockiert!?
Der blockiert doch nichts. Sende ihm eine Kopie des gerichtlichen Schreibens dass mit Einzahlung der 900 € das Verfahren abgeschlossen ist
und dazu eine Bescheinigung vom Schwager dass er dir das Geld geliehen hat und damit dürfte alles erledigt sein.

Klar fragt der InsoVerwalter nochmal nach Vermögen. Es geht ja auch um die Restschuldbefreiung

Hary

Eigentlich sollte dein Insolvenzverwalter dich beraten... Ja es ist richtig, auch ein Insolvenzverfahren ist nicht kostenlos, aber wenn du kein Geld hast (was ja meist der Grund für die Insolvenz ist) , dann werden die Gerichtskosten auf Antrag gestundet. Es kommt dann zwar die Folgejahre immer mal eine Anfrage und Aufforderung aktuelles Vermögen anzugeben. Aber wo nichts ist, da wird auch nicht geholt.

Das Bezahlen bringt dich jetzt natürlich in die Situation, dass du erklären musst warum du deine Gläubiger nicht bedienen kannst, aber für das Gericht plötzlich Geld auftreiben kannst. Eigentlich sollte eine anständige Beratung diese Situation vermeiden. Aber leider sind nicht alle Insolvenzverwalter bereit ihren Job zu machen...

Ratlos

Zitat von: Hary am 06. Mai 2022, 17:03:23Das Bezahlen bringt dich jetzt natürlich in die Situation, dass du erklären musst warum du deine Gläubiger nicht bedienen kannst, aber für das Gericht plötzlich Geld auftreiben kannst

Doch wirklich alles ganz einfach! Weil das Gericht selbst ihm die Möglichkeit angeboen hat das Verfahren mit einer Restzahlung abzuschließen. Dabei handelt es sich um reine Gerichtskosten!!
Für den Nachweis woher das Geld kommt genügt eine kurze Erklärung seines Bekannten der ihm hierfür ein rückzahlungspflichtiges Darlehen gewährt hat.
Der TE darf im laufenden InsoVerfahren gar keine neuen Schulden machen.
Die Schulden bei seinem Verwandten sind aber keine persölichen Schulden denn sie fließen den Gerichtkosten zu.
Alternativ: Der Darlehensgeber, sein Verwandter soll im Auftrag des TE diese 900 € direkt von seinem Konto auf das Gerichtskonto überweisen.
Dann erübrigt sich jede weitere Erklärung



+isabelle+

Sende deinem Insolvenzverwalter einfach den Nachweis woher du das Geld hast.
Menschen, die viel Geld haben und nicht arbeiten werden bewundert. Menschen, die wenig Geld haben und nicht arbeiten werden gehasst.

jens123

Habe ich noch nie gehört. Klingt nach Missverständnis. Du hättest bei der Nichtzahlung bleiben sollen, die paar Monate wären auch noch vergangen. Das Verfahren endet automatisch nach der gesetzlich festgelegten Zeit. Damit ist keinerlei Zahlung verbunden. Offene Verfahrenskosten werden bei geringem Einkommen gestundet, solange bis der (ehem.) Schuldner z. B. keine Sozialleistungen mehr erhält und diese begleichen kann. Nach fruchtlosen 48 Monaten/4 Jahren ab Ende der Wohlverhaltensphase werden die Verfahrenskosten faktisch erlassen. Ich würde keinen Cent zahlen!