Zusammen ziehen trotz alg2

Begonnen von Roccat01, 10. Mai 2022, 08:17:39

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Roccat01

Guten Morgen,

Beziehe leider seid längerer Zeit alg2, nun möchte  meine Partnerin  zu mir ziehen  die ebenfalls  alg2 bekommt.

Vermieter  hat bereits  schriftliche  Erlaubnis  erteilt.

Ich weiß. Das ich eine Veränderung Mitteilung  machen muss.

Was muss ich noch beachten?

Höre  von verschiedenen  Stellen immer was anderes  zwecks  Miete  etc..

Sie kommt nicht in den Mietvertrag, und haben auch keinen Untermietvertrag  gemacht  bzw.. Wollen wir nicht machen.

Möchten  aber das die Miete  ohne Probleme  weiter gezahlt  wird.

Vielleicht  kann mir jemand  dabei helfen.

Danke Sehr

OLD-MAN

VÄM schreiben, dann werden die KdU pro Kopf aufgeteilt, sprich ...jeder zahlt die Hälfte.

VuE, dazu gibt es hier ine Fülle von Beiträgen, Hilfestellungen und Erläuterungen, aber in Kürze:

.... Wenn ja, dann bekommt jeder einen Regelsatz von 404,- € und ihr werdet eine BG
.... Wenn nein, bleibt jeder seine eigene BG, allerdings kommen dann Rückfragen, Vermutungen
     und Mitwirkungspflichten, weil JC eben vermuten, das es eine VuE und keine WG ist.

Roccat01

Hab jetzt folgendes  gelesen :


Sollte Ihr Partner ebenfalls Hartz 4 beziehen, bewilligt das Jobcenter dann seinen Anteil an der Miete.

Also wird meine Partnerin  automatisch  berücksichtigt?

OLD-MAN

#3
...lies doch einfach meinen ersten Satz .....

Zitat von: OLD-MAN am 10. Mai 2022, 09:21:40VÄM schreiben, dann werden die KdU pro Kopf aufgeteilt, sprich ...jeder zahlt die Hälfte.

....dann erübrigt sich deine Frage.

Zitat von: Roccat01 am 10. Mai 2022, 09:22:28Also wird meine Partnerin  automatisch  berücksichtigt?

PS Nachtrag:
Es ist immer schlecht und unnötig, mehrere Beiträge zum gleichen Thema (zur gelichen Frage) zu eröffnen. Ich lese nämlich gerade, das du in deinem ersten Beitrag bereits etliche Antworten erhalten hast. Waren die nicht gut genug?

Ginsu

Zitat von: Roccat01 am 10. Mai 2022, 08:17:39Sie kommt nicht in den Mietvertrag, und haben auch keinen Untermietvertrag  gemacht  bzw.. Wollen wir nicht machen.
Das ist schlecht.
Ohne eine vertragliche Verpflichtung eine Miete zu zahlen, wird das JC ihr keine KdU gewähren.
Andererseits wird es bei dir das Kopfteilprinzip anwenden und nur noch 50% der KdU übernehmen, mit der Begründung, das die andere Hälfte von deiner Freundin zu übernehmen sei.
Über Sinn oder Unsinn müssen wir uns dabei nicht unterhalten.

Wenn ein Untermietvertrag nicht in Frage kommt, bleibt nur noch eine Kostenbeteiligungsvereinbarung zwischen dir und deiner Freundin.
Das ganze gilt natürlich nur für den Fall, das ihr das sog. Probejahr in Anspruch nehmt.
Kommt das Probejahr nicht in Frage, seid ihr vonTag eins an eine BG und die KdU wird schlicht durch die Anzahl der BG Mitgleider geteilt und bezahlt.
Du musst dann lediglich (formlos) dem JC mitteilen das Frau xx ab dem xx.xx.2022 bei dir wohnt
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

Roccat01

Möchten das probejahr  gerne mitnehmen.

Wie soll die Kostenbeteiligungsvereinbarung aussehen.?

Hab sowas noch nie gemacht.

Ginsu

Ein Muster gäbe es z.B hier im Forum.
Ich selber habe damals einfach eine Pauschalmiete eingesetzt, mit der alles (bis auf Strom) abgegolten war.
Keine Nachzahlung oder Guthaben bei den Nebenkosten möglich, aber auch keine lästigen Andorderungen der NK Abrechnung seitens des JC.
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

Roccat01

Zitat von: Ginsu am 11. Mai 2022, 05:50:36Ein Muster gäbe es z.B hier im Forum.
Ich selber habe damals einfach eine Pauschalmiete eingesetzt, mit der alles (bis auf Strom) abgegolten war.
Keine Nachzahlung oder Guthaben bei den Nebenkosten möglich, aber auch keine lästigen Andorderungen der NK Abrechnung seitens des JC.


Hab dieses als Vorlage  genommen  und ergänzt.. 🙂👍  hoffe klappt  auch so damit

Darf ich auch unbefristet  für den Zeitraum nehmen oder muss genau 1 jahr   da stehen?

Ginsu

Zitat von: Roccat01 am 11. Mai 2022, 16:08:18Darf ich auch unbefristet  für den Zeitraum nehmen oder muss genau 1 jahr   da stehen?

Bleibt dir überlassen.
Ich hab es unbefristet gelassen.
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

Roccat01


Fettnäpfchen

Roccat01

Zitat von: Roccat01 am 12. Mai 2022, 15:01:53Trotzdem nur 1 jahr Gültig?
Die KbV ist gültig bis sie gekündigt wird.

Das mit dem einen Jahr kannst du da > Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGBnachlesen.
Wobei das bei Euch nicht unbedingt heisst das Ihr ein Jahr Ruhe vom JC habt oder ein Jahr keine VuE seid.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Roccat01

Okay.

Haben jetzt Folgendes zusammen:

KbV
Erlaubnis zum Einzug
Änderungsschreiben


muss sie noch einen antrag stellen wegen leistung oder wird es Automatisch  gemacht.  bzw bekommt sie dann einen Antrag nach hause? ( ihre Adresse  )

Muss bei der Änderung auch Probejahr drin stehen oder nur das sie ab  ""."".""""  einzieht ?

mach es zum ersten mal

Roccat01

Lese jetzt das Miete nur noch anteilig  bezahlt  wird..

Heißt es jetzt jeder bekommt die Hälfte? Und seinen normalen regelsatz?

Miete Hälfte  ich  und andere Hälfte  sie?
Kdu. Hälfte  ich und andere  Hälfte  sie?

Und regelsatz  wird dann normal an jeden selber  gezahlt?

Ist dies richtig?

Fettnäpfchen

Roccat01

Zitat von: Roccat01 am 14. Mai 2022, 13:54:33Erlaubnis zum Einzug
Was soll das sein?
Wenn es um die Erlaubnis des Vermieters geht dann geht das JC diese nichts an. Das ist Mietrecht und nicht Sozialrecht.

Zum letzten Beitrag von ca. 15.00 ist eigentlich alles schon beantwortet.
Wie weit seid Ihr schon? oder ist das am Schluss alles überflüssig weil es
Zitat von: OLD-MAN am 10. Mai 2022, 09:28:30PS Nachtrag:
Es ist immer schlecht und unnötig, mehrere Beiträge zum gleichen Thema (zur gelichen Frage) zu eröffnen. Ich lese nämlich gerade, das du in deinem ersten Beitrag bereits etliche Antworten erhalten hast. Waren die nicht gut genug?

MfG FN
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Roccat01

Erlaubnis  zum Einzug  braucht  sie für Leistung  etc.. Beim Amt.. Dies wurde  jetzt von verschiedenen  Stellen  mitgeteilt.

Sie muss auch Perso neu machen.

Ohne schriftliche Erlaubnis  macht das Amt leider nichts..

Also ist alles richtig  mit hälfte  was ich um 15 Uhr gesagt  habe?