Heizkostenvorauszahlungen

Begonnen von OLD-MAN, 13. Mai 2022, 18:16:19

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OLD-MAN

Ich habe mal ganz spezielle Fragen zu Heizkosten und benötige Schwarmwissen:

VM = Vermieter
M = Mieter
HK = Heizkosten
LB = Leistungsbezieher
JC = Jobcenter

VM weigert sich die HK Pauschale anzuheben, JC widrum weigert sich, eigenmächtige Erhöhungen des LB = M zu akzeptieren.

Wenn der VM die Heizkostenpauschale nicht den momentanen Energiekostensteigerungen angleicht und es dann zu hohen Nachzahlungen kommt, die M nicht begleichen kann, wer ist verantwortlich (sollte das JC wegen möglicher hoher Nachzahlungforderung "zicken" machen)?

Weitere Problematik:
Der Abrechnungszeitraum ist kalenderjährlich. Die Abrechnungen erreichen den M immer erst im Mai / Juni des Folgejahres.

Also, die HK für 2022 (ja ich meine tatsächlich 2022) erreicht den M erst im Mai / Juni 2023.

Im September 2023 geht M in Regelaltersrente. M erwartet aufgrund der zu niedrig geforderte Heizkostenpauschale eine Nachzahlung für das Abrechnungsjahr 2022. Da vor Mai / Juni 2023 keine Angleichung erfolgt, wird auch das Jahr 2023 mit einer Nachzahlung enden.

Das Problem ist nun die Zuständigkeit und Fälligkeit. Würde das JC dem M höhere HK - Pauschalen bezahlen, würden die Nachzahlungen entsprechend geringer ausfallen, aber im nächsten Jahr befürchtet M - als dann Rentner -, das die HK - Nachzahlungen (2023) nicht mehr übernommen werden, da nicht mehr im Leistungsbezug.

Ich hoffe, ich konnte die Problematik dieses Thema gut und verständlich schildern und hoffe nun auf Schwarmwissen, was am besten zu tun ist. Danke.

Sophiagirl

Moment Pauschale wie passt da eine Abrechnung ins Bild?

Yavanna

Bist du mit der Rente denn raus aus dem Leistungsbezug oder müsstest du mit SGB XII aufstocken? Die würden die Nachzahlung auch übernehmen. Ist eh eine kommunale Leistung, egal ob Jobcenter oder Sozialamt zahlt.

OLD-MAN

@ Yavanna,

....M ist mit Rentenbeginn ganz raus aus dem Sozialleistungsbezug. Aber M hat eben Angst, dass durch die niedrigen Abschlagszahlungen ein Nachzahlungsberg angehäuft wird, den M dann übernehmen muss. Gerade das will M ja verhindern.

Yavanna

Dann bleibt M die Möglichkeit zu versuchen, weiter auf VM einzuwirken. Das JC zahlt nur, was tatsächlich geschuldet ist. Eigene Erhöhungen ohne Forderung des Vermieters fallen da nicht rein.

Oder im Monat der Fälligkeit einen Antrag beim Sozialamt stellen, wenn durch die Nachzahlung Hilfebedürftigkeit entsteht. Dann muss M auch das ganze Antragsverfahren durchlaufen inkl. Reduzierung des Vermögens auf 5.000

MAC517

Der Vermieter darf die Nebenkosten nicht erhöhen, erst wenn es eine Nachzahlung gegeben hat.
Er darf erhöhen wenn beide einverstanden sind.

Weist du ob die Nebenkosten für 2022/23 steigen, im besten Fall hat der Vermieter noch einen "günstigen" Vertrag.

Der Vermieter könnte eine Nebenkostenabrechnung von Jan-August 2023 erstellen.

Maunzi

Problem: der Vermieter darf nicht eigenmächtig Betrag x mitten im Abrechnungszeitraum festlegen. Er kann es vorschlagen mit der Begründung der hohen Kosten etc, der Mieter kann dem dann zustimmen, jedoch ist fraglich ob das JC das dann wirklich übernehmen wird... die werden ebenfalls rechnen können und wissen wann er raus ist dort! Zudem ist es fraglich ob das dann nicht als eine Art von erhöhen der Hilfebedürftigkeit gewertet wird?

Idee bezüglich hoher Nachzahlung: sollte in dem Monat dann durch die Zahlung weniger bleiben als im Bezug, wäre eine einmalige Aufstockung durchs Sozialamt ggf möglich, dort schonmal erkundigen wäre vielleicht ratsam.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)