Konsequenzen beim Neuantrag, wenn im Mietvertrag noch ein Vertragspartner steht?

Begonnen von Franz56, 13. Mai 2022, 13:26:27

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Franz56

Hallo, nachdem bei mir jetzt 19 Wohnungsbewerbungen erfolglos waren, trotz einwandfreier Schufa + Bürge,
hat mir jemand gesagt ich solle mal versuchen Eltern/Geschwister als Vetragsparner bei dem Fragebogen für Mietinteressenten mitanzugeben. Würde das Konsequenzen haben später beim ALG2 Antrag noch ein Vertragspartner mit im Mietvertrag steht?

Sobald man bei den Vermietern ALG2 erwähnt ist es vorbei.
Viele Wohnungsbau Gesellschaften spielen sogar den langen Arm fürs Jobcenter und wollen einen belehren.
Die Wohnung ist unangemessen und wird vom Jobcenter nicht übernommen, bekommste oft zu hören.
Dass der Kreis kein schlüssiges Konzept hat und Wohngeld Tabelle +10% bezahlt werden müssen, weiß kein Vermieter und interessiert auch keinen.

Vorvermieterbescheinigung, Solventer Bürge und einwandfreie Schufa scheinen nicht mehr zu zählen, sobald man ALG2 erwähnt.

Yavanna

Im schlimmsten Falle zahlt das JC nur das, was DU mietvertraglich schuldest.

Fettnäpfchen

Franz56

Zitat von: Franz56 am 13. Mai 2022, 13:26:27hat mir jemand gesagt ich solle mal versuchen Eltern/Geschwister als Vetragsparner bei dem Fragebogen für Mietinteressenten mitanzugeben. Würde das Konsequenzen haben später beim ALG2 Antrag noch ein Vertragspartner mit im Mietvertrag steht?

Beim Fragebogen dürfte es egal sein allerdings würdest du den VM belügen
und das kommt auf wenn der MV unterschrieben werden soll, also auch ein "Kündigungsgrund". Wobei es dann vermutlich nicht mal zum Vertrag kommt

Sobald es ums JC geht und ein zweiter Mieter per Unterschrift existiert bekommst du nur noch die Hälfte der KdUH außerdem kommen dann noch andere Nachfragen wie VuE oder HG.

MfG FN
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