Nun soll ich auf einmal Wohngeld beantragen

Begonnen von Davis, 17. Mai 2022, 13:59:41

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Davis

Hallo,

da ich seit April arbeitslos bin, und das ALG 1 nicht das Existenzminimum abdeckt, habe ich zusätzlich ALG 2 beantragt. Heute bekam ich zwei Briefe vom Jobcenter: In einem ist die Bewilligung von ALG 2, im anderen die Aufforderung, ich solle Wohngeld beantragen, weil dieses Vorrang vor ALG 2 hat. Wahrscheinlich werde ich das Wohngeld dann zugesprochen bekommen, und das ALG 2 fällt damit weg.

Letztes Jahr habe ich auch ein paar Monate ergänzendes ALG 2 bezogen (ca. 130 Euro/monatl.), das ALG 1 war gleich wie jetzt. Damals hatte mir keiner gesagt, dass ich Wohngeld beantragen sollte. Nun meine Frage: Kann das jetzt irgendwie Probleme für mich geben? Nicht nur dass bei mir kein Vorsatz vorlag, das Wohngeld wäre wahrscheinlich sogar etwas höher ausgefallen. Ich hatte mit Wohngeld bislang nichts zu tun.

Grüße und Danke für eventuelle Antworten.

Davis

Flip

Nein, das bringt keine Probleme für dich mit. Im Gegenteil: das Jobcenter hätte dich damals richtig beraten müssen. Im schlimmsten Fall macht es sich schadensersatzpflichtig, wenn dir dadurch höhere Einnahmen entgangen sind.

Davis

Hallo Flip,

das klingt schon mal gut.

Beraten wurde ich gar nicht, den Antrag hatte ich online gestellt. Allerdings wurde ihm ja stattgegeben, und keiner hatte das Wohngeld erwähnt, im Gegensatz zu jetzt.

Grüße
Davis

Fettnäpfchen

Davis

Wenn die Leistung WG geringer ist musst du dies nicht akzeptieren und kannst ALG 2 nehmen. Allerdings können die dann einiges von dir verlangen.Das muss man selber abwägen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Davis

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Mai 2022, 16:02:03Davis

Wenn die Leistung WG geringer ist musst du dies nicht akzeptieren und kannst ALG 2 nehmen. Allerdings können die dann einiges von dir verlangen.Das muss man selber abwägen.

MfG FN


Hallo Fettnäpfchen,

wenn ich den Wohngeldrechner im Internet richtig benutzt habe, ist der Anspruch auf WG um etwa 20 Euro höher. Nur ist man beim Wohngeld scheinbar nicht vom Rundfunkbeitrag befreit, weswegen ich da nicht wirklich was 'gewinne'.

Was meinst du mit "Allerdings können die dann einiges von dir verlangen."?

Grüße
Davis

Fettnäpfchen

Davis

Zitat von: Davis am 18. Mai 2022, 18:35:49Was meinst du mit "Allerdings können die dann einiges von dir verlangen."?
Alles was unter die Mitwirkungspflicht fällt.

Bewerbungen ist eh klar, aber die schreiben dir vor wie viele.
Dazu dann evtl. mtl. vorlegen
dazu gerne noch Kopien der Bewerbung falls keine Rückantwort vom AG kam. Diese Kosten sind aber nicht in der Summe enthalten die man für eine Bewerbung bekommt

Evtl den Gang über das Amtsärztliche Programm
Maßnahmen
Praktika
Jobs die vom JC bezahlt werden. (So mit Coching und Begleitung und JC<>AG Kontakte. Also wie bei unmündigen Menschen oder kl. Kindern)dafür ist man dann aber nicht arbeitslos versichert wie es bei einem Job sein sollte. Das über Jahre.

Sanktionen und Meldepflichtverletzungen nicht zu vergessen und
u.U. ständige Widersprüche (und evtl. Klagen) verfassen weil es das JC mit den Rechten und Pflichten nicht so genau nimmt wie man erwarten sollte.

u.s.w. u.s.f.

MfG FN
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Davis

Gibt es beim Wohngeld eigentlich genauso "Hausbesuche" wie bei ALG2?

Fettnäpfchen

Zitat von: Davis am 25. Mai 2022, 10:25:26Gibt es beim Wohngeld eigentlich genauso "Hausbesuche" wie bei ALG2?
Nee warum auch

und beim JC auch nicht wenn man nicht will. Die einzige akzeptable Begründung wäre ein Antrag auf Erstausstattung. Da kann und sollte man es akzeptieren.

Bevor du nachfragst warum es das beim JC nicht gibt wenn man nicht will hier ein bißerl Lesestoff dazu > VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE

MfG FN
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CCR

Zitat von: Davis am 25. Mai 2022, 10:25:26Gibt es beim Wohngeld eigentlich genauso "Hausbesuche" wie bei ALG2?
Nein

Zitat von: Fettnäpfchen am 25. Mai 2022, 15:41:48Bevor du nachfragst warum es das beim JC nicht gibt wenn man nicht will hier ein bißerl Lesestoff dazu > VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
wenn ich Fettnäpfchen richtig verstehe meint er doch nur Optionskommunen.

Davis

Kann ich als, seit Mitte April im ALG1-Bezug Stehender, die "Verdienstbescheinigung" des Wohngeldantrags ignorieren?

Alle relevanten Infos (Bruttoeinkommen der letzten Monate etc.) sind schon in der Arbeitsbescheinigung meines Ex-Arbeitgebers enthalten.

CCR

Zitat von: Davis am 26. Mai 2022, 12:05:04Kann ich als, seit Mitte April im ALG1-Bezug Stehender, die "Verdienstbescheinigung" des Wohngeldantrags ignorieren?

Alle relevanten Infos (Bruttoeinkommen der letzten Monate etc.) sind schon in der Arbeitsbescheinigung meines Ex-Arbeitgebers enthalten.
dein Bescheid vom ALG I ist alles was du benötigst an Einkommens Nachweis, der sollte aber mind. 3 Monate laufen.


Fettnäpfchen

CCR

Zitat von: CCR am 25. Mai 2022, 18:01:38
ZitatBevor du nachfragst warum es das beim JC nicht gibt wenn man nicht will hier ein bißerl Lesestoff dazu > VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
wenn ich Fettnäpfchen richtig verstehe meint er doch nur Optionskommunen.
Bei den Zitaten den Button erweitern drücken

Das hast du dann falsch verstanden. Das gilt für alle sogar für ALG 1 Empfänger. Der Link zum Leitfaden funktioniert zwar nicht mehr (wollte gerade die entsprechende Passage zitieren) aber darin ist beschrieben das sogar das AfA festgestellt hat das ein Hausbesuch ungeeignet ist eine VuE festzustellen.

MfG FN
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CCR

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Mai 2022, 12:53:27aber darin ist beschrieben das sogar das AfA festgestellt hat das ein Hausbesuch ungeeignet ist eine VuE festzustellen.

viele JC halten sich aber daran und viele Optionskommunen eben nicht. Was ich hier lese an alten Beiträgen der User.

Davis

Hallo,

ich werde fortan zum ALG1 Wohngeld statt ALG2 erhalten, weil der Wohngeldanspruch etwas höher ausfällt. Wie ich schon schrieb: Einen "Gewinn" habe ich daraus nicht, weil ich jetzt keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhalte.

Grüße

Davis

tornado

Hallo,
wenn der "Gewinn" kleiner ist als der zu zahlende Rundfunkbeitrag besteht wieder Bedürftigkeit.
Ich habe mir das auch erstritten.