Auszahlung von Miete über dem Regelsatz

Begonnen von skirmish, 12. Mai 2022, 19:06:50

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Maunzi

Wer hat dir ein "Umzugsdarlehen" andrehen wollen?! Das JC? Nene... Kostensenkungsaufforderung bedeutet das JC erkennt den Umzug als notwendig an und muss den Umzug zahlen und zwar NICHT als Darlehen! Daher kann man die Umzugskosten gegen das Jobcenter verwenden indem man ihnen klar macht, dass der Umzug unwirtschaftlich ist und es besser wäre die Differenz zu zahlen (muss dann rechnerisch aber auch aufgehen mit den von dir rausgesuchten Wohnungen usw).

Früher hat man sicher was einsparen können, aber jetzt... mit den Preisen von Öl/Gas usw... nee, da wird sicherlich was nachzuzahlen sein. Hier sind die Preise  um knapp 120% gestiegen weswegen das Amt die Erhöhung der Vorauszahlung erlaubt hat.

Btw wenn du bereits 150 drauf zahlst, wieso bekommt das JC dann die Erstattung? Da müsstest du eigentlich zuerst einmal deinen Teil erhalten (zB 500 zurück bekommen, 500/12 = ca 42€, da 42 kleiner als 150 ist behältst du das Geld.).

Du musst definitiv anfangen dich mal zu belesen was dir zusteht oder alternativ: morgen sofort los und dich bei einer Beratungsstelle (Soziale Stellen sind kostenlos, zb Caritas, Diakonie, AWO usw mal abklappern) beraten lassen was zu tun ist! Du scheinst ehrlich gesagt nicht viel im Bereich ALG2/Jobcenter zu wissen und ich sehs schon kommen, dass du die Umzugskosten auch noch selbst zahlst weil man dir sagt das muss aber so sein oder du vergessen hast Anträge zu stellen etc.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

skirmish

Zitat von: Maunzi am 15. Mai 2022, 23:35:04Wer hat dir ein "Umzugsdarlehen" andrehen wollen?! Das JC? Nene...
Das war wohl eine falsche Erinnerung an etwas Gelesenes von früher. Immerhin ist die Sache schon zwei Jahre her. Mir war so, als wäre der Umzug nur als Darlehen gefördert worden, aber gut, wenn dem nicht so ist.

ZitatBtw wenn du bereits 150 drauf zahlst, wieso bekommt das JC dann die Erstattung? Da müsstest du eigentlich zuerst einmal deinen Teil erhalten (zB 500 zurück bekommen, 500/12 = ca 42€, da 42 kleiner als 150 ist behältst du das Geld.).
So wie ich das verstehe liegt das daran, dass die Kosten in Grundmiete(=Kaltmiete+Nebenkosten) und Heizkosten aufgeteilt werden. Obwohl meine Grundmiete mit 584€ weit über dem 426€ Maximum liegt, sind meine Heizkosten immer noch viel geringer. Daher gehen Einsparungen bei den Heizkosten wieder zurück zum JC.
Eine schlechte Regelung, wenn du mich fragst, da Sparsamkeit unentlohnt zu lassen nur zum Verschwenden 'anheizt'. Der Vorschuss für Heizung kann hier übrigens gar nicht weiter sinken, also ist es nicht so, als ob man die Fluktuation für ein paar extra Euros ausnutzen könnte.

ZitatDu musst definitiv anfangen dich mal zu belesen was dir zusteht oder alternativ: morgen sofort los und dich bei einer Beratungsstelle (Soziale Stellen sind kostenlos, zb Caritas, Diakonie, AWO usw mal abklappern) beraten lassen was zu tun ist! Du scheinst ehrlich gesagt nicht viel im Bereich ALG2/Jobcenter zu wissen und ich sehs schon kommen, dass du die Umzugskosten auch noch selbst zahlst weil man dir sagt das muss aber so sein oder du vergessen hast Anträge zu stellen etc.
Ich werde an den sozialen Stellen mal gucken, aber insofern keine Wunderwohnungen zur Verfügung stehen, ist das mit dem Umzug ohnehin schon unwahrscheinlich.
Sonst brauchst du dir keine Sorgen machen. Ich kann schon für mich selbst kämpfen und auch wenn es nicht lückendicht ist, komme ich bisher immer mit meinem JC-Verständnis klar. Bzw. ist das hier ja Teil vom Prozess Lücken zu stopfen. Wer nicht fragt dummt rum.

Maunzi

Sofern du ausnahmslos bei den Heizkosten einsparst kann das passieren, denn Heizkosten müssen idR auch in voller Höhe getragen werden, Miete mit Nebenkosten aber nicht.

Wenn du aber im Bereich der normalen Nebenkosten eingespart hast, dann wäre es dir zu lassen das Geld. Falls dem so war: Ü-Antrag für ein Jahr rückwirkend bzw eben im aktuellen Abrechnungsjahr direkt aufpassen, dass man dir da nix anrechnet was dir zusteht.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

MagnaCharta

Also:

1. Wohnungsberechtigungsschein beantragen.
2. Wohnung aussuchen. (z.B. www.wbm.de)
3. Umziehen.