Betrug am Mieter, ja oder nein ???

Begonnen von Bundspecht, 20. Mai 2022, 08:36:05

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Bundspecht

Zitat von: asus1402 am 22. Mai 2022, 20:06:45dann mach dich im BGB schlau.

Du hast doch behauptet, es sein kein Betrug, ergo weist Du was es ist !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

Zitat von: asus1402 am 22. Mai 2022, 18:44:12nd das den Mietern in Rechnung stellt, ist es auch kein Betrug.
Was soll es denn sonst sein?

Eine Leistung Abrechnen, die aber nicht erbracht wurde ist Betrug.
Hier kann man schon fast von Vorsatz reden, wenn da nur einer vorbei kommt und Unterschreibt.
Obwohl genau fest steht, es wurde rein gar nichts gemacht.

Hat nichts damit zu tun, an wen der VM den Auftrag gegeben hat.
Aber gerade bei Tochterfirmen ist es nicht selten, der VM verdient an deren Gewinnen mit.

asus1402

Dann lese meinen Beitrag noch mal, und verstehe den Inhalt auch.

Meph1977

Es ist tatsächlich kein Betrug am Mieter durch die Putzfirma dennoch darf der Vermieter nur Leistungen auf die Mieter umlegen die auch tatsächlich erbracht wurden. Wenn die Putzfirma nicht Putzt muss es der Mieter auch nicht bezahlen.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Bundspecht

Zitat von: Meph1977 am 23. Mai 2022, 19:27:22Es ist tatsächlich kein Betrug am Mieter durch die Putzfirma

Also.... Wenn die Reinigung (teilweise) nicht statt finden , aber dennoch voll abgerechnet wird (zum Ungunsten der Mieter) , was ist es dann bitte (ernst gemeinte Frage) !?

 Beispiel :die Tochterfirma (Reinigung) stellt der Verwaltung 52 x Treppenhausreinigung in Rechnung , wo von sagen wir mal aber nur 45 mal das Treppenhaus gereinigt wurde. Die Verwaltung stellt dies den Mietern über die Nebenkosten in Rechnung...

Hat dann die Reinigung die Verwaltung "beschissen" ? Der Dumme ist aber dennoch der Mieter ...

Was wenn aber nun die Verwaltung und die Reinigung unter einer Decke stecken !???

Ich glaube so langsam wird es mal Zeit über einen Mieterschutzverein nachzudenken  :teuflisch:  :teuflisch:  :teuflisch:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ratlos

Zitat von: Bundspecht am 20. Mai 2022, 10:13:59Es geht hier (meiner Meinung nach) um Betrug an allen Mietern des Hauses.
Es ist kein Betrug an den Mietern. Wenn, dann einer gegenüber dem Hauseigentümer denn der ist Vertragspartner der Reinigungsfirma. Also genügt eine Beschwerde an die Hausverwaltung mit dem Hinweis dass sowohl die Verwaltung UND dadurch die Mieter potentiell durch diese Firma finanziell geschädigt werden.
Und Vorsicht mit dem Wort "Betrug". Betrug ist ein sehr dehnbarer Straftatbestand (Begriff)
Die Wertung und ggf. Einleitung eines Betrugsverfahrens obliegt allein der Hausverwaltung. Als Mieter wärest du gar nicht aktivlegitimiert für ein Betrugsverfahren gegen die Reinigungsfirma.

Meph1977

Betrug ist ein Offizialdelikt von daher ist deine Aussage das es ausschließlich Sache des Vermieters wäre Quatsch.  Das Problem liegt woanders. Betrug ist es eigentlich erst dann wenn man nachweisen kann das von vorneherein gar keine Absicht bestand die vertraglich vereinbarte Leistung zu erfüllen und das ist meistens nicht ganz einfach
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Kopfbahnhof

Zitat von: Meph1977 am 24. Mai 2022, 16:25:12as von vorneherein gar keine Absicht bestand die vertraglich vereinbarte Leistung zu erfüllen
Ja schwierig dies Nachzuweisen.
Aber wie soll man es sonst sehen?
Wenn hier ganz knallhart extra einer vorbei kommt und mit seiner Unterschrift, eine Leistung vorgaukelt die niemals erbracht wurde?

Hier gibt es auch so eine Liste, da wird von den Leuten direkt selbst Unterschrieben.
(was gemacht wurde Fenster oder Dachboden Hausflur usw.)
Man sieht es zudem deutlich, wenn sauber gemacht wurde.

Wie @TE würde mich das auch stören, erstens dreckiges Treppenhaus und dann noch zahlen für keine Leistung?

Ronald BW

Es ist ganz einfach nachzuweisen das nicht geputzt wurde.
Dafür einfach einen oder mehrere Flecken erzeugen, Sand oder etwas Konfetti streuen
das ganze möglichst am Rand, täglich fotografieren und schon habe ich den Beweis.
Liegt das noch nach dem putzen ist entweder nicht oder unzureichend geputzt worden-
Ist keine Jahrespauschale vereinbart, sondern Einzelnachweis muss auch wenn es noch ginge geputzt werden.

asus1402

Dass nicht geputzt worden ist, muss der Vermieter nachweisen. Was der Mieter macht, interessiert niemanden.
Außer er wird vom Vermieter beauftragt die Mängel zu dokumentieren.

Bundspecht

Zitat von: asus1402 am 24. Mai 2022, 18:45:26Was der Mieter macht, interessiert niemanden.

Da ICH (Wir) aber für diese "Leistung" bezahlen sollen/müssen, interessiert es aber schon ! Es sind momentan 11 Mietparteien, den das "gebaren" der Reinigungsfirma aufgefallen ist.

Ich werde daher mal ein Schreiben an die Verwaltung aufsetzten das (hoffentlich) die anderen Mieter mit unterschreiben.

Auf alle fälle weis ich jetzt schon, dass der eine oder andere die nächste Endabrechnung deswegen anfechten werden ! Auch Fotos wurde schon gemacht von anderen Nachbarn.

An Beweisen sollte es also nicht mangeln.   
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ratlos

Vertragspartner sind der Husauseigentümer und die Reinigungsfirma.
Entsprechend ist der Putzmangel der Hausverwaltung mittels Beschwerde anzuzeigen und mitzuteilen dass über die NK-Abrechnungen Leistungen berechnet werden die nicht erbracht wurden. Natürlich Einschreiben mit Rückschein.
Der Hauseigentümer ist dann in der Pflicht das abzustellen. Kein anderer.

asus1402

@Bundspecht, du das Zitat aus dem Zusammenhang gerissen, und dann ergibt es einen andren Sinn.

Meph1977

Zitat von: asus1402 am 24. Mai 2022, 18:45:26Dass nicht geputzt worden ist, muss der Vermieter nachweisen. Was der Mieter macht, interessiert niemanden.
Außer er wird vom Vermieter beauftragt die Mängel zu dokumentieren.

Hast du noch mehr Unsinn auf Lager?

Die Mieter brauchen garantiert keinen Auftrag dazu sie haben vielmehr ausdrücklich das Recht diese Mängel zu dokumentieren und den Vermieter hat diese Dokumentation zu interessieren.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Schmidtchen

Ich bin in der Hausverwaltung tätig und kenne solche Probleme, da sie recht häufig vorkommen. Hausbewohner sind oft unzufrieden mit den Reinigungsleistungen und alle könnten es besser.
Letztlich möchte aber keiner im Akkord für wenig Geld putzen.

Ok, du behauptest, dass nicht regelmäßig geputzt wirst, wie willst du das beweisen? Du wirst keinen Zeugen finden, der aussagt, dass die Putzkraft am besagten Tag nirgends und zu keiner Zeit in einem Haus mit 30 Pareien tätig war. Und selbst wenn ausgelegtes Konfetti, nach 14 Tagen noch daliegt, beweist das gar nichts. Die Putzfrau wird sagen, dass sie an dem Tag den stark verschmutzen Keller, die Klingelanlage, die Fenster, das Geländer oder den Dachboden gereinigt hat und dann leider keine Zeit mehr für den besagten Treppenabschnitt mehr hatte.

Und wenn es wider erwarten gelingt, zweifelsfrei zu beweisen, dass die Putzfrau am Tag x nicht im Gebäude war, bleibt immer noch die Möglichkeit, dass ihr Kind an dem Tag krank war, sie die Arbeit aber ganz bestimmt 2 Tage später ausgeführt hat und nur den falschen Tag angegeben hat, um Ärger zu vermeiden.

Natürlich wird die Hausverwaltung den Posten in der Abrechnung auflisten, immerhin hat sie Rechnungen vorliegen und kann nachweisen, diese auch bezahlt zu haben. Und sie wird auch nachweisen können, die Arbeiten in angemessenen Abständen kontrolliert zu haben.

Das Reinigungsunternehmen stellt die Rechnungen anhand der unterschriebenen Protokolle der Reinigungskraft, ist also auch safe.

Allenfalls hat die Reinigungskraft etwas betuppt oder die Arbeiten nicht am richtigen Tag ausgeführt.

Wo siehst du da einen Betrug?

Natürlich solltest du die Hausverwaltung über deine Beobachtungen in Kenntnis setzen, die wird dann die Reinigungsfirma kontaktieren, die werden mit der eingesetzten Kraft ermahnen, in der Hoffnung, dass diese sich künftig am Riemen reißt.

Aber wenn du Leute des Betrugs beschuldigst oder damit drohst die Nebenkostenabrechnung deshalb anzuzweifeln, am besten noch mit anderen Mietern,hängst du die Sache zu hoch.
Um wieviel geht es denn? 30 Euro pro Woche aufgeteilt auf 30 Parteien? 1 Euro pro Woche in der du zweifelsfrei nachweisen kannst, dass eine Reinigung nicht stattgefunden hat?

Du verzetteltest dich, es bringt nichts, außer vielleicht, dass eine unterbezahlte Putzfrau, die mal nicht 100 % gegeben hat, den Job wechseln muss und du wegen deines Engagements als Kandidat für die nächste Mieterhöhung auf Platz 1 rutscht.