Betrug am Mieter, ja oder nein ???

Begonnen von Bundspecht, 20. Mai 2022, 08:36:05

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Bundspecht

Zitat von: Schmidtchen am 29. Mai 2022, 10:39:20Hausbewohner sind oft unzufrieden mit den Reinigungsleistungen und alle könnten es besser.Letztlich möchte aber keiner im Akkord für wenig Geld putzen.

Ganz ehrlich ... Meine Frau kommt aus der Branche, hätte die so geputzt, wie diese Firma hier, die wäre schon längst im hohen Bogen raus geflogen !

Kleines (ekelhaftes Beispiel) .... Es werden mit ein und dem selben Wischwasser , die Treppen, die Fensterbänke alle Türen vom Fahrstuhl und sämtliche Lichtschalter und Klingen "geputzt" !!! 

Ja, dass könnte selbst ich besser machen !



Zitat von: Schmidtchen am 29. Mai 2022, 10:39:20Ok, du behauptest, dass nicht regelmäßig geputzt wirst, wie willst du das beweisen?

Mittlerweile sind es 15 Parteien, und glaube mir, man bekommt das mit wenn ein Haus mit 7 Stockwerken geputzt wurde oder nicht !!!

Zitat von: Schmidtchen am 29. Mai 2022, 10:39:20Und sie wird auch nachweisen können, die Arbeiten in angemessenen Abständen kontrolliert zu haben.

HA Ha   der war gut ... Es war schon seid mehr als drei Jahren niemand mehr hier von der Verwaltung. Einen Hausmeister, den wir laut Abrechnung auch bezahlen habe ich zuletzt 2016 gesehen ....

Zitat von: Schmidtchen am 29. Mai 2022, 10:39:20Wo siehst du da einen Betrug?

Wir als Mieter fühlen uns "hintergangen". Oder würdest Du das lustig finden für eine Leistung (voll) bezahlen zu müssen , die aber nur teilweise erbracht wurde !?

Zitat von: Schmidtchen am 29. Mai 2022, 10:39:20Um wieviel geht es denn? 30 Euro pro Woche aufgeteilt auf 30 Parteien?

Es kommt da doch nicht auf die Summe an, alleine schon das man so als Mieter über den Tisch gezogen wird ist doch zum Kotzen !

Zitat von: Schmidtchen am 29. Mai 2022, 10:39:20dass eine unterbezahlte Putzfrau, die mal nicht 100 % gegeben


Wenn es denn bei dem "mal" bleiben würde.... Aber das ist es ja leider nicht !

Zitat von: Schmidtchen am 29. Mai 2022, 10:39:20und du wegen deines Engagements als Kandidat für die nächste Mieterhöhung auf Platz 1 rutscht.

können die ja mal versuchen !



So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ratlos

Es ist immer eine Sache zwischen den Vertragsparteien. Insofern ist deine Aussage Quatsch @ meph.
Der VM hat seine Mietparteien zu schützen, entweder mit einer Abmahnung und dadurch dass das putzen kontrolliert wird oder durch eine andere seriöse Firma.
Die Mieter haben ein Beschwerderecht das auch gerichtlich durchgesetzt werden kann.

Ratlos

Ich empfehle einen deutlichen Beschwerdebrief (Einschreiben/Rückschein) den alle Mieter die das Problem kennen gemeinsam unterschreiben.
Natürlich mit dem Hinweis, dass die finanzielle Belastung durch vollle Zahlung über die NK für nicht ausgeführte Putzarbeiten nicht mehr länger hinnehmbar ist.
Dann muss der VM eigentlich recht schnell reagieren.
Ein Fotobeweis für die nicht ausgeführten Putzarbeiten ist dabei sehr hilfreich, denn der Dreck bleibt ja liegen.

Schmidtchen


Putzfrauen werden heute nicht einfach entlassen, weil es kaum Bewerber gibt.

Und weil du keinen Verwalter oder Hausmeister gesehen hast, bedeutet das nicht, dass es sie nicht gibt.

Seit 2016 wurde bei Euch keine Glühbirne getauscht, keine Heizungswartung durchgeführt? Keine Aufzugswartung? Es wurde nie Schnee entfernt und kein Laub? Zählerstände wurden nicht abgelesen und gemeldet, bzw. dafür gesorgt, das eichgültige Geräte vorhanden sind?
Es gab jahrelang keine Mieterwechsel?

Was willst du erreichen?

Dass die Reinigungsfirma gewechselt wird? Da wirst du wohl keine Chance habe, wenn es sich um eine Tochterfirma des Vermieters handelt.

Dass es sauberer wird?
Ok,dann geht ein Schreiben an alle Mieter der Einheit raus,indem Sie gebeten werden Stellung zu nehmen. Was glaubst du, wieviele von 30 Mietparteien antworten werden, dass sie eine höhere Taktung und eine Erhöhung der Stunden wünschen und mit den damit verbundenen höheren Kosten einverstanden sind?

Kopfbahnhof

Zitat von: Schmidtchen am 29. Mai 2022, 17:53:23und mit den damit verbundenen höheren Kosten einverstanden sind?
Was soll sich da Erhöhen, wenn einfach die Arbeit gemacht wird wie vereinbart?

Es geht nun mal nicht für etwas zu Unterschreiben und zu Bestätigen, was wissentlich nicht gemacht wurde.
Was meinst du wenn ein Arzt so etwas bei der KK machen würde?
Leistungen Abrechnen die Nachweislich nicht erbracht wurden.

Schmidtchen

Kennst du denn den Vertrag und weißt, was vereinbart wurde?
Weiß der TS das?
Das müsste man ja zunächst einmal wissen, bevor man behauptet, dass Leistungen nicht erbracht wurden.

Der Titel des Themas ist Betrug am Mieter, ja oder nein?

Und ich denke, dass von Betrug keine Rede sein kann.



Kopfbahnhof

Zitat von: Schmidtchen am 29. Mai 2022, 20:13:07und weißt, was vereinbart wurde?
Wöchentliche Reinigung des Treppenhauses und auch egal, weil (wie oft denn noch) hier einer eine Leistung durch Unterschrift Bestätigt die niemals erbracht wurde. (mehrfach)

Zitat von: Schmidtchen am 29. Mai 2022, 20:13:07von Betrug keine Rede sein kann.
Was ist es sonst?

Gab hier einen ähnlichen Fall (Grünanlage/Winterdienst) auch Tochterfirma.
Der VM ist erst Eingeknickt, als es vor Gericht gehen sollte.
(Leistungen bei Mietern in Rechnung gestellt die nie erbracht wurden)

justine1992

Mal ganz von vorne:
Wer betrügt? Die Vermietung betrügt nicht, weil sie "von nichts weiß", bis die Mietparteien es ihr sagen.Die Reinigungsfirma betrügt nicht, da sie ja schriftlich von ihren Angestellten hat, dass gereinigt wurde.

Wer profitiert? Die Reinigungskraft, die in der Zeit, die sie auf dem Zettel im Treppenhaus angegeben hat, nicht (dort) gearbeitet hat. Evtl. mit Wissen ihrer Arbeitgeberin? Die Reinigungsfirma, da sie weniger Materialverbrauch/dreckige Wäsche hat als veranschlagt. Und die 1-3 Euro, die sie pro abgerechneter Stunde abbekommt. Die Vermieterin verdient damit nicht extra (was sie durch ihre Töchter verdient, spielt hier keine Rolle.)

Wer wird geschädigt? Die Mietparteien durch nicht ständig geputztes Treppenhaus.

Wenn Betrug hier das strafrechtlich treffende Wort ist (das vermag ich nicht zu beurteilen), dann ist es das, was die Reinigungskraft macht. Und die betrügt nicht Euch, sondern ihre Arbeitgeberin.
Wenn die AG davon weiß (was eher nicht so leicht nachzuweisen ist), betrügt sie ihre Kundin, die Hausverwaltung.
Die Hausverwaltung betrügt Euch nicht, sie bereichert sich auch nicht (mit der Treppenhausreinigung) an Euch. Die Reinigungsfirma betrügt Euch nicht, sie steht in keinerlei Vertragsverhältnis mit Euch. Die Reinigungskräfte können Euch aus demselben Grund nicht betrügen.

Du musst also ganz anders ansetzen. Ohne Vorgeschichte solltet Ihr - ohne große Geschütze aufzufahren - mitteilen, dass Ihr nicht ganz zufrieden seid. Und zwar am besten, bevor Ihr rasend vor Wut seid. Aber auch jetzt, in dieser recht verfahrenen Situation, hilft Euch Besonnenheit ganz sicher mehr. Überlegt, worauf genau Ihr wütend seid. Wie Ihr es gerne anders hättet. "Alles ist scheiße" ist nicht zielführend.
Und eben tatsächlich mit der Wortwahl aufpassen. Der Hausverwaltung "Betrug" vorzuwerfen, ist kein Kavaliersdelikt. Und bringt sie - neben einer etwaigen Anzeige - höchstens zum Lachen.

Viel Erfolg
(eine ehemalige Reinigungskraft, die am liebsten direkt mit der Kundschaft ihrer Arbeitgeberin gesprochen hat)
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Meph1977

Zitat von: Ratlos am 29. Mai 2022, 11:37:32Es ist immer eine Sache zwischen den Vertragsparteien. Insofern ist deine Aussage Quatsch @ meph.
Der VM hat seine Mietparteien zu schützen, entweder mit einer Abmahnung und dadurch dass das putzen kontrolliert wird oder durch eine andere seriöse Firma.
Die Mieter haben ein Beschwerderecht das auch gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Schön das du meine Aussage als quatsch bezeichnest und dann sinngemäß wiederholst was ich geschrieben hab. Die Mieter haben im übrigen nicht nur ein Beschwerderecht sie haben das Recht die Zahlung der mit dem Putzen verbundenen Kosten zu verweigern. Nur was auch durchgeführt wurde muss auch bezahlt werden.

Zuerst sollte der Vermieter aber in Kenntniss gesetzt werden.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Schmidtchen

Natürlich muss nur bezahlt werden, was ausgeführt worden ist.
Aber Vertragspartner sind nun einmal Verwalter und Reinigungsfirma. Die Mieter haben normalerweise keinen Einblick in diese Vertragsgestaltung.
Es ist beispielsweise auch möglich, dass im für Mieter nicht zugänglichen Heizungsraum ein Leck aufgetreten ist und zu einer Überschwemmung geführt hat.
In so einem Fall würde die Verwalterin
die Reinigungsfirma anrufen und darum bitten, dass der Heizungsraum gereinigt wird. In so einem Fall würden die Mieter eben nicht mitbekommen, dass die Putzfrau sehr wohl gearbeitet hat.

Vielleicht war die Putzfrau auch einfach krank oder hatte Urlaub und die Vertretung war dann 2 Tage später da und hat das einfach in die vorgefertigte Tabelle falsch eingetragen.

Also mal freundlich darauf hinweisen, dass man Unregelmäßigkeiten beobachtet hat, ist sicherlich ok. Aber man sollte auch in Betracht ziehen, dass man etwas nicht mitbekommen hat oder nicht den Überblick hat, eine Situation korrekt beurteilen zu können.

Aber ok, ich bin jetzt hier raus, ich sehe hier keinen groß angelegten Betrugsskandal.

Ratlos

Zitat von: Meph1977 am 29. Mai 2022, 22:03:59Zuerst sollte der Vermieter aber in Kenntniss gesetzt werden.
Danke für die Wiederholung meiner Antwort Nr. 32 :grins:
Zitat von: Schmidtchen am 29. Mai 2022, 23:18:54Aber ok, ich bin jetzt hier raus, ich sehe hier keinen groß angelegten Betrugsskandal.
@ Schmidtchen kann ich mich nur anschließen. Er hat es richtig erkannt. :sehrgut:

rioreisender

Zitat von: Bundspecht am 20. Mai 2022, 08:36:05Ist das nun Betrug seitens der Reinigungsfirma oder nicht !?`
Eindeutig nein.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Hubert

[

Naja, wie nennst Du es dann, wenn Du für eine Leistung bezahlen sollst, die nicht erbracht wurde !?
[/quote]

DU bezahlst für dieses Leistung, oder das Jobcenter?

Bundspecht

Zitat von: Hubert am 15. November 2022, 17:15:35[

Naja, wie nennst Du es dann, wenn Du für eine Leistung bezahlen sollst, die nicht erbracht wurde !?

DU bezahlst für dieses Leistung, oder das Jobcenter?
[/quote]

selten dämliche Frage ....
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Yavanna

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