Antrag Akteneinsicht - auch nach vier Monaten keine Antwort

Begonnen von rioreisender, 01. Juli 2022, 20:58:18

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rioreisender

Ich habe am 22.02.2022 Antrag auf Akteneinsicht beim JC gestellt.

Am 23.05.2022 habe ich das JC an die beantragte Akteneinsicht erinnert.

Bisher keinerlei Reaktion des JC.

Mittlerweile verstärkt sich der Verdacht, dass sich in meiner Akte widerrechtlich erhobene Daten befinden.

Was tun, um die Akteneinsicht schnellstmöglich zu erhalten?
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Ratlos

An den Teamleiter oder gleich an die Direktion wenden, notfalls auch über die BA

rioreisender

Zitat von: Ratlos am 02. Juli 2022, 11:24:41An den Teamleiter oder gleich an die Direktion wenden, notfalls auch über die BA

Gestern ging eine Aufforderung an die Geschäftsleitung des JC, mir bis 07.07.2022 einen verbindlichen Termin für die Akteneinsicht zu nennen, eine Verschleppungsabsicht lässt sich nicht mehr verneinen. Bei fruchtlosem Fristablauf Eilantrag ans Sozialgericht. Es bestehen Anhaltspunkte zu der Annahme, dass im Jobcenter Datenschutzverletzungen begangen werden, siehe dazu auch: https://hartz.info/index.php?msg=1543192
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Ratlos

Zitat von: rioreisender am 03. Juli 2022, 11:09:22Es bestehen Anhaltspunkte zu der Annahme, dass im Jobcenter Datenschutzverletzungen begangen werden,
Das dürfte m-E. klein Anordnungsgrund für eine eA sein. Der Antrag wird mit großer Sicherheit abgewiesen.
Hier wäre allenfalls die Datenschutzbehörde gefragt, aber bloße Anhaltspunkte genügen da nicht.
Welche Anhaltspunkte trägst du vor?

rioreisender

Danke für den Hinweis, ist wichtig für spätere Leser dieses Fadens.

Die Datenschutzverletzungen sind nicht die Begründung für die Akteneinsicht, sondern lediglich ein weiterer Aspekt und ein dezenter Hinweis an die Geschäftsleitung, dass ich mich vom JC nicht weiter verkaspern lasse.


Die Begründung zur Akteneinsicht war

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"zur Wahrung und Verteidigung meiner rechtlichen Interessen und zur Vorbereitung einer möglichen Klage beantrage ich gemäß § 25 SGB X Abs. 1 S. 1 und § 83 Abs.1 SGB X / Art. 15 DSGVO und § 83 Abs.1 SGB X Akteneinsicht in das Verfahren und die Dokumentenverwaltung:
    • VerBIS / ALLEGRO ("Leistungsakte")
    • und die auf meine Person betreffende und gespeicherten Sozialdaten (gemäß § 67 SGB X)


[hier folgt die nähere Bezeichnung der gesuchten Sozialdaten (gemäß § 83 SGB X Art. 2)]


um Kenntnisse über Ereignisse, Motive oder Stellungnahmen des Jobcenters zu erlangen, die durch die Zusendung Ihrer Bescheide nicht ersichtlich sind.

Zur weiteren Bearbeitung und zur Erlangung dieser Kenntnisse beabsichtige ich als Beteiliger / als betroffene Person der Verfahren gemäß § 25 SGB X Art. 5 / Art. 15 DSGVO Abs. 3 Abs Kopien in geeigneter Form anzufertigen / zu erhalten (Papier, Bildschirmfoto, PDF).

Bitte teilen Sie mir einen Termin mit, an dem ich persönlich Einsicht in die Akten nehmen kann. Stellen Sie bitte alle technischen Möglichkeiten bereit, damit ich zum gegebenen Termin selbst Auszüge, Ablichtungen oder Dateien anfertigen kann.

Unter Berücksichtigung meiner finanziellen Situation als Empfänger von SGB II-Leistungen und meines sozialrechtlichen Akteneinsichtsrechts gehe ich davon aus, dass die Einsichtnahme für mich keine Kosten verursacht. Sollten Sie dies anders sehen, bitte ich ausdrücklich um vorherige Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Kosten sowie um Mitteilung der wesentlichen Gründe der diesbezüglichen Ermessensausübung."
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Der Antrag auf Akteneinsicht wurde am 22. Februar 2022 gestellt.
Bis heute keinerlei Reaktion seitens des JC.
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Ratlos

Es bedarf keiner Begründung warum du Akteneinsicht willst. Das isst dein gesetzliches Recht. Gem. DSGVO muss man dir gestatten auf eigene Kosten Kopien anfertigen zu können.
Die BA Nürnberg ist zwar nicht absolut weisungsbefugt gegenüber dem JC, aber sie gibt deine Beschwerde der Verweigerung einer Akteneinsicht direkt an die Direktion deines JC.
#Und dann gehts recht schnell.
Halte ich für den einfacheren und schnelleren Weg bevor man sich vor dem SG rum streitet

rioreisender

Guter Hinweis, nochmals danke.

Die Information an die BA werde ich parallel starten.

Die Geschäftsleitung wurde bereits im Mai 2022 persönlich an die Akteneinsicht erinnert, auch darauf erfolgte keine Reaktion. Bei "meinem" JC scheint es sich also um ein "besonderes Exemplar" zu handeln.
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Ratlos

Hinweis:
Es handelt sich ja fast immer um elektronisch geführte Akten.
Ist es eine dicke Akte oder gar mehrere nützt dir die Einsichtnahme wenig.
1. wegen dem Zeitaufwand, 2. weil der SB ausdrucken muss was du willst.
Lass dir die Akte einfach auf deinen Rechner schicken. Das Passwort kommt dann mit der Post am Folgetag.
Dann hast du zu Hause jede Zeit die Akte sehr genau zu prüfen.

Eine erneute Mahnung an den JC-Chef würde ich nicht mehr versenden wenn du gleichzeitig an die BA eine Beschwerde schickst.
Du müsstest ja erst wieder die Reaktionn (oder auch keine) vom JC abwarten.
2 Beschwerden gleichzeitig halte ich nicht für gut. Die BA reagiert auf alle Fälle kurzfristig

180

Hast du deine Schreiben nachweisbar geschickt oder können die auch auf dem Post weg "verloren" gegangen sein?

Wozu Akteneinsicht, wenn du auch im Rahmen der DSGVO Kopien deiner gesamten Akte kostenlos bekommen kannst?
Das JC hat dafür genau 1 Monat Zeit. Wird die Frist nicht eingehalten, nochmal mit 7-10 Tage Frist anmahnen und wenn die gesamte Akte dann noch nicht da ist, Schreiben an den Landesdatenschutzbeauftragten (Optionskommune) oder Bundesdatenschutzbeauftragten (echtes JC). Dann sollte die Akte sehr schnell kommen.

Ist doch viel bequemer in Ruhe zu Hause die gesamte Akte zu lesen, statt nur Akteneinsicht in den Räumen des JC zu nehmen.  :cool:

rioreisender

Zitat von: lappa am 04. Juli 2022, 13:36:04Hast du deine Schreiben nachweisbar geschickt oder können die auch auf dem Post weg "verloren" gegangen sein?

Wozu Akteneinsicht, wenn du auch im Rahmen der DSGVO Kopien deiner gesamten Akte kostenlos bekommen kannst?

Nein, können nicht auf dem Postweg verlorengegangen sein, da die Anträge jeweils über das Jobcenter-eigene Portal arbeitsagentur.de gestellt worden sind.

Guter Tipp mit der DSGVO und zuschicken, ist mir sowieso lieber, ich habe dem JC eine letzte kurze Frist von ein paar Tagen gesetzt, angekündigt, dass ich bei fruchtloser Frist den Datenschutzbeauftragten in Kenntnis setzen werde und habe heute meinen Rechtsanwalt informiert, mal sehen, was passiert.
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rioreisender

Habe mich mit Verweis auf mutmaßliche Datenschutzverstöße und entsprechend kurzer Fristsetzung an die Geschäftsleitung gewandt und Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangt.

Mit Ankündigung, dass ich mich nach fruchtlosem Fristablauf an den Bundesdatenschutzbeauftragten wenden werde.  :grins:
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rioreisender

Nachdem ich mich an den Bundesdatenschutzbeauftragten gewandt habe, erhalte ich kurz darauf ein Schreiben des JC, dass man mich mit seitens des JC mit Datum und Uhrzeit festgelegten Termin

"zur Einsichtnahme in Ihre Leistungsakte"

einlädt.

Ich habe zwischenzeitlich aber Antrag auf Auskunft gem. Art. 15 DSGVO verlangt.
Das ist der Geschäftsleitung des JC auch bekannt.

Außerdem bin ich an dem vom JC festgelegten Termin nicht vor Ort. Der Termin liegt in einem Zeitraum, für den ich Ortsabwesenheit beantragt und auch genehmigt bekommen habe.

Bzgl. der Erteilung einer Auskunft gem. Art. 15 DSGVO ist in dem Schreiben des JC mit keinem Wort die Rede.

Ich vermute, das JC möchte mit der Gewährung der "Einsichtnahme in Ihre Leistungsakte" den Rechtsanspruch auf Auskunft gem. Art. 15 DSGVO beschränken oder zerstören und wird seine Argumentation entsprechend drehen, gleichgültig ob ich den Termin zur "Einsichtnahme in Ihre Leistungsakte" wahrnehme oder nicht.

Wie verhalten?

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180

Dann halt ein Fax oder Einschreiben:


Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Angebot, mir am xx.xx.xxxx Akteneinsicht zu gewähren, wie ich es am 22.02.2022 beantragt hatte. Bereits am xx.xx.xxxx wurde mir für diesen Tag eine Ortsabwesenheit genehmigt, weshalb ich den Termin nicht wahrnehmen kann.

Am xx.xx.xxxx habe ich im Rahmen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) die Zusendung von Kopien aller personenbezogenen Daten (meiner gesamten Akte) beantragt. Ich erwarte die Kopien bis zum xx.xx.xxxx, wie es gemäß DSGVO vorgeschrieben ist.
Eine zusätzliche persönliche Akteneinsicht vor Ort ist daher nicht mehr notwendig.

Mit freundlichen Grüßen


rioreisender

Habe die Geschäftsleitung des JC angeschrieben und an die Auskunftspflicht gem Art. 15 DSGVO erinnert sowie klargestellt, dass ich den Vorgang ggf. mit Unterstützung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten solange nachhalten werde, bis das JC seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt.  :grins:

Interesant übrigens, dass nach über vier Monaten Ignoranz und Versuch des Aussitzens zwei Tage nach Bekanntwerden des Vorgangs beim Bundesdatenschutzbeauftragten plötzlich Post vom JC kam...  :lachen:
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