Trennung - Auszug

Begonnen von Timbo1337, 22. Mai 2022, 16:24:57

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Timbo1337

Hallo und einen schönen Sonntag. Ich weis nicht ob ich in dem Thread richtig bin, hoffe es jedoch.

Ich habe folgendes Problem:

Ich lebe seit 2 Jahren mit meiner Freundin zusammen in meiner Wohnung. Vor einer ganzen weile ist sie Arbeitslos geworden und bekam ALG1. Nachdem dieses ausgelaufen ist lebt sie auf meine Kosten.
Mittlerweile streiten wir uns täglich, es wird immer aggressiver und nimmt ungesunde Ausmaße an.
Da das zukünftige Zusammenleben für mich nicht mehr zumutbar ist habe ich diese Beziehung beendet bevor schlimmeres passiert.
Ich wollte das sie meine Wohnung verlässt, woraufhin sie meinte sie wisse nicht wohin und wie es weiter gehen solle.
Meine Frage ist, wenn ich sie zu ihrer Tante bringe samt Koffer und Kartons, wie geht es dann weiter?
Kann sie Hartz 4 von dort aus beantragen? Oder sich eine eigene Wohnung von dort aus suchen?


Spritzenhalter

Der Mietvertrag läuft auf beide?

Sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen kann die Freundin selbstverständlich ALG 2 beantragen und somit auch die Übernahme der Wohnkosten/Kaution/Umzugskosten.

Timbo1337

Sie ist nur hier gemeldet. Sie steht aber nicht im Vertrag, weder als Nebenmieter noch als Untermieter.
Zu den Anspruchsvoraussetzungen: die sollten klar gegeben sein. Sie hat kein Einkommen und ist aktuell nur Krankenversichert weil ich ihr das Geld gebe um die Versicherung selber zu bezahlen.
Sie ist 28 Jahre jung.
Wenn ich sie rauswerfe und sie bei ihrer Tante schläft ist sie dann Obdachlos? Beim Meldeamt wäre sie ja dann nicht mehr bei mir gemeldet. Und wenn sie sich auf die Anschrift der Tante ummeldet, ist das dann nicht Gemeinschaft durch die Verwandschaft?

Fettnäpfchen

Timbo1337

Zitat von: Timbo1337 am 22. Mai 2022, 17:17:36Zu den Anspruchsvoraussetzungen: die sollten klar gegeben sein
Da sie nicht im MV mit drin steht sollte es kein Problem geben
und
nein mit Ihrer Tante bildet sie eine WG,
allerdings braucht es eine Art des Mietvertrages um die Kosten die die Tante sicher verlangt ersetzt zu bekommen. Und natürlich auch eine Meldung an das Einwohnermeldeamt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Timbo1337

Da wird es etwas Tricki.
Es handelt sich um ein Haus das dem "Onkel" gehört. Die Tante wohnt mit diesem "Onkel" darin. Sie sind aber nicht verheiratet. Die Tante zahlt alle Kosten durch 2 Jobs, der "onkel" macht nichts. Ich glaube der ist EU Rentner.
Das heißt wenn meine Ex einen ALG2 Antrag stellt müssen sich die beiden anderen offen legen? Oder muss die Tante einen Vertrag aufsetzen um eine "WG" daraus zu machen?


geraldxx

Also wenn du dich sowieso getrennt hast und sie ihr Leben nicht auf die Reihe bekommt sollte es dir doch egal sein, was dann aus ihr wird. Bei ihrer Tante hat sie ein Dach überm Kopf, was zu Essen und kann in Ruhe Hartz4 beantragen. Ob das dann eine BG oder WG wird würde mich dann nicht mehr interessieren: Sachen packen, Frau ins Auto setzen und bei der Tante absetzen, fertig. Pass nur auf, dass sie nicht evtl noch schnell schwanger wird. Also jegliche Anbahnungsversuche abweisen und möglichst schnell bei der Tante absetzen, ist ein guter Ratschlag von mir.

Timbo1337

Zitat von: geraldxx am 22. Mai 2022, 18:08:58Also wenn du dich sowieso getrennt hast und sie ihr Leben nicht auf die Reihe bekommt sollte es dir doch egal sein, was dann aus ihr wird. Bei ihrer Tante hat sie ein Dach überm Kopf, was zu Essen und kann in Ruhe Hartz4 beantragen. Ob das dann eine BG oder WG wird würde mich dann nicht mehr interessieren: Sachen packen, Frau ins Auto setzen und bei der Tante absetzen, fertig. Pass nur auf, dass sie nicht evtl noch schnell schwanger wird. Also jegliche Anbahnungsversuche abweisen und möglichst schnell bei der Tante absetzen, ist ein guter Ratschlag von mir.
Die Sichtweise kann ich verstehen und bin da voll bei dir, das wäre am einfachsten für mich. Aber ich wollte ihr auch etwas mit geben das sie das auf die Reihe bekommt

Spritzenhalter

Bemühe mal die Wohnungssuche für deine Freundin und kontaktiere anschließend die Behörde wegen der Kostenübernahme. Damit hilfst du ihr mehr als ins nächste Nest zu setzen wo sich unter Umständen Dritte nackig machen müssen.

Fettnäpfchen

Timbo1337

Zitat von: Timbo1337 am 22. Mai 2022, 18:12:38Aber ich wollte ihr auch etwas mit geben das sie das auf die Reihe bekommt
Das soll sie selber machen denn wenn es über dritte läuft wird es erst triggi.


Zitat von: Timbo1337 am 22. Mai 2022, 17:55:57Das heißt wenn meine Ex einen ALG2 Antrag stellt müssen sich die beiden anderen offen legen? Oder muss die Tante einen Vertrag aufsetzen um eine "WG" daraus zu machen?
Nein und Ja

Sprich mit Ihr und zeige wie das mit dem Forum funktioniert, alles andere bringt nicht viel bis nichts.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Timbo1337

Zitat von: Spritzenhalter am 22. Mai 2022, 18:25:15Bemühe mal die Wohnungssuche für deine Freundin und kontaktiere anschließend die Behörde wegen der Kostenübernahme. Damit hilfst du ihr mehr als ins nächste Nest zu setzen wo sich unter Umständen Dritte nackig machen müssen.
Das verstehe ich nicht. Kannst du das bitte für mich erklären?

CCR

Zitat von: Timbo1337 am 22. Mai 2022, 16:24:57ALG1. Nachdem dieses ausgelaufen ist lebt sie auf meine Kosten.
Mittlerweile streiten wir uns täglich, es wird immer aggressiver und nimmt ungesunde Ausmaße an.
Da das zukünftige Zusammenleben für mich nicht mehr zumutbar ist habe ich diese Beziehung beendet bevor schlimmeres passiert.

erst mal aus der Wohnung und zur Tante sonst wirst du sie nie los.

justine1992

Zitat von: geraldxx am 22. Mai 2022, 18:08:58Ob das dann eine BG oder WG wird würde mich dann nicht mehr interessieren: Sachen packen, Frau ins Auto setzen und bei der Tante absetzen, fertig.
Auch wenn es hart klingt: Das ist die richtige Antwort. Du weiß, dass sie nicht verhungern wird. Du weißt, dass sie nicht obdachlos ist, wenn sie bei ihrer Tante wohnt.
Wenn sie grad ihr Leben nicht auf die Reihe kriegt, nimmt sie auch keine "Reihe" durch 3. an.
Ja, es gibt nette und weniger nette Wege. Aber am deutlichsten ist es sehr unnett. Alles andere macht irgendwie Versprechungen. "Pack deine Sachen, ich fahre dich [dann und dann] da hin." Wenn sie es nicht macht, packst du ihre Sachen, fährst sie da hin. Und wechselt das Schloss aus... Ehrlich, klare Trennung ist am besten - zumal es ja anscheinend schon eine Weile nicht mehr klappt.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Timbo1337

Zitat von: justine1992 am 22. Mai 2022, 18:50:51
Zitat von: geraldxx am 22. Mai 2022, 18:08:58Ob das dann eine BG oder WG wird würde mich dann nicht mehr interessieren: Sachen packen, Frau ins Auto setzen und bei der Tante absetzen, fertig.
Auch wenn es hart klingt: Das ist die richtige Antwort. Du weiß, dass sie nicht verhungern wird. Du weißt, dass sie nicht obdachlos ist, wenn sie bei ihrer Tante wohnt.
Wenn sie grad ihr Leben nicht auf die Reihe kriegt, nimmt sie auch keine "Reihe" durch 3. an.
Ja, es gibt nette und weniger nette Wege. Aber am deutlichsten ist es sehr unnett. Alles andere macht irgendwie Versprechungen. "Pack deine Sachen, ich fahre dich [dann und dann] da hin." Wenn sie es nicht macht, packst du ihre Sachen, fährst sie da hin. Und wechselt das Schloss aus... Ehrlich, klare Trennung ist am besten - zumal es ja anscheinend schon eine Weile nicht mehr klappt.
Ja das stimmt, du hast recht :(

CCR

zudem hat sie doch sicher ein schreiben von der AfA erhalten, das kommt doch vor Beendigung des ALG1 mit Hinweis das man einen Antrag auf ALG2 stellen kann.

Timbo1337

#14
Zitat von: CCR am 22. Mai 2022, 19:03:20zudem hat sie doch sicher ein schreiben von der AfA erhalten, das kommt doch vor Beendigung des ALG1 mit Hinweis das man einen Antrag auf ALG2 stellen kann.
Ja einen Erstantrag hatte sie stellen wollen, hat es aber nicht getan weil die Sachbearbeiterin sagte, das sie durch unsere Bedarfsgemeinschaft nichts bekommen würde. Deswegen habe ich ja gezahlt.


Aber so den "Normalen" Ablauf wie es laufen sollte kann mir keiner erklären?
Also wie das läuft wenn man übergangsweise bei jemanden wohnt und eine eigene Wohnung beziehen will?