Hartz4 nach Alg1 Sanktion?

Begonnen von Eric, 23. Mai 2022, 16:37:02

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Eric

Hallo, zusammen!

Ich hätte da mal eine möglicherweise knifflige Frage.
Ich erhalte noch voraussichtlich bis 30.09 diesen Jahres Arbeitslosengeld 1, dann sollte ich, sofern ich bis dahin keine Arbeit gefunden haben sollte, Hartz4 erhalten.
Nun ist es aber so das mein Arbeitslosengeld 1 sogar geringfügig niedriger ist als der derzeitige Hartz4 Regelsatz.
Nur einmal angenommen ich würde durch die Arbeitsagentur sanktioniert werden, könnte ich da auch zur Not Hartz4 beantragen, da es ja heißt dieses sei die Grundsicherung?

Noch bitte eine weitere Frage, da ich im Netz diesbezüglich nichts gefunden habe. Hartz4 wird ja laut dem neuen Gesetz der Bundesregierung zunächst bis zu einer Einführung eines Bürgergelds bis Juni 2023 nicht mehr sanktioniert.
Wie ist dieses beim Arbeitslosengeld 1? Gilt dies dort nicht?

Vielen Dank im voraus für Eure Bemühungen!

Eric

Fettnäpfchen

Eric

Zitat von: Eric am 23. Mai 2022, 16:37:02Nun ist es aber so das mein Arbeitslosengeld 1 sogar geringfügig niedriger ist als der derzeitige Hartz4 Regelsatz.
schau doch mal ob du Anspruch auf Wohngeld hast.

Zitat von: Eric am 23. Mai 2022, 16:37:02Nur einmal angenommen ich würde durch die Arbeitsagentur sanktioniert werden, könnte ich da auch zur Not Hartz4 beantragen, da es ja heißt dieses sei die Grundsicherung?
Eine Sperre beim ALG 1 wirkt sich auch auf das ALG 2 aus. Aber wie soll man von der AfA sanktioniert werden. Mir fällt da nichts ein ausser wenn man nicht zeitgleich meldet das man Arbeitssuchend ist weil man die Kündigung bekommen hat.

Zitat von: Eric am 23. Mai 2022, 16:37:02Wie ist dieses beim Arbeitslosengeld 1? Gilt dies dort nicht?
Da habe ich keine Ahnung, schau mal ob in den vorhanden Threads von Ottokar was zu finden ist.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Eric

Okay, vielen, lieben Dank, das mache ich...

CCR

Zitat von: Eric am 23. Mai 2022, 16:37:02Nur einmal angenommen ich würde durch die Arbeitsagentur sanktioniert werden, könnte ich da auch zur Not Hartz4 beantragen, da es ja heißt dieses sei die Grundsicherung?
ja bei dir ab Oktober, aber die 3 Monate Sperre oder länger im ALG I (kommt auf die Anspruchsdauer an) werden fällig.
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Mai 2022, 17:14:28schau doch mal ob du Anspruch auf Wohngeld hast.
Das wäre natürlich die bessere Option.
Zitat von: Eric am 23. Mai 2022, 16:37:02Nun ist es aber so das mein Arbeitslosengeld 1 sogar geringfügig niedriger ist als der derzeitige Hartz4 Regelsatz.
du kannst zu dem ALGI auch noch ALGII beantragen.

Fettnäpfchen

Eric

Aber nur ent oder weder  :grins:
Also Wohngeld oder ALG 2 beides zusammen schliesst sich aus.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.