Neue Stromkosten für Badheizlüfter - Abschlag schwärzen?

Begonnen von Emule72, 20. Mai 2022, 13:23:03

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Emule72

Hallöchen

ich bins mal wieder. Heute erhielt ich eine Aufforderung zur Mitwirkung. Es geht um den Heizlüfter im Bad und die Kosten. Durch Wegfall der EEG-Umlage sinkt der Strompreis etwas und das habe ich mitgeteilt samt den entsprechenden Unterlagen.

Es wurde mir in der Vergangenheit ohne nochmalige Nachfragen gezahlt. Nur jetzt möchten sie unbedingt die Höhe meiner monatlichen Vorauszahlungen wissen. Diese habe ich wohlweislich geschwärzt, da sie für die Berechnung nicht relevant sind (Urteil des BSG vom 10.05.2011 -Az: B 4 AS 100/10 R) und es einen festen Betrag dafür im Monat gibt, wofür nur der Peis/kWh benötigt wird.

Nun kommt das JC und bemängelt meine Schwärzung, auch mit Hinweis was man schwärzen darf und was nicht und droht dann auch mit §§

Meine Frage nun dazu: Ist das Verlangen eines ungeschwärzten Nachweises rechtens?


Emule

OLD-MAN

Was hast du zu "verlieren", wenn du den Kontoauszug ungeschwärzt zur Einsicht gibtst? Lt. deiner Aussage steht doch der zu übernehmende Preis/kW fest.

Die JC reagieren manchmal irrrational, einige Übernehmen die Kosten Brutto (also Arbeitspreis incl. anteiliger Grundkosten) andere nur die Kosten des Arbeitspreises. Einige JC bezahlen eine sog. Pauschale, etc.

P.S. Wegen dem Wegfall deer EEG Umalge hätte ich diesbezüglich nichts mitgeteilt, weil sich das max. im einstelligen Centbereich bewegt.

Flip

Welchen festen Betrag gibt es denn für einen Heizlüfter im SGB II? Für dezentrale Warmwasserbereitung ja, aber für Heizlüfter, wo soll das stehen?

OLD-MAN

@ Flip

dazu gab es mal ein BSG Urteil, das eine LB erstritten hat. Das BSG bewilligte 1 kW pro Tag / bzw. 30 kW pro Monat.

"B 4 AS 100/10 R" Rz 9

Emule72

Old-Man:

Es geht nicht um die Kontoauszüge, es geht um ein separates Schreiben vom Stromanbieter und da habe ich den Abschlag geschwärzt, weil irrelevant.
Ich möchte das JC nicht unnötig "zupflastern" mit Input der nicht benötigt wird.


Flip:

Genau dieses Urteil was OLD-Man anführt ist das auf was ich mich berufe. Es wurden 30 min/Tag für die Benutzung veranschlagt. Dafür wird nur der Preis/kWh Strom benötigt und die Daten vom Heizlüfter und man kann mit einem einfachen Dreisatz den Betrag ausrechnen. Die Daten vom Heizlüfter liegen ja noch vor, da der nicht ausgebaut oder erneuert wurde. Da ist nix mit Vorauszahlungen. Ich habe ja auch keine 2 Stromzähler bei mir hängen, wo die Sache dann wieder anders aussieht.
Es ist in meinen Augen eine vereinfache Möglichkeit einen Betrag X zu ermitteln, da der Strom in dem Fall ja mit zu den KdU zählt.

Emule

Kopfbahnhof

Das JC braucht dies Daten für gar nichts.
Hat mit einer Strompreissenkung nichts zu tun.

Ihr bekommt doch für den Heizlüfter eine Pauschale, da gibt es nichts zum Abrechnen.
Wie soll das auch möglich sein, der Lüfter hat ja kaum einen eigenen Stromzähler.

Die Abrechnung vom Stromanbieter geht kein JC etwas an, wenn es so ist wie hier.

Emule72

Ich habe nochmal nachgeforscht und nichts anderes an Urteilen dazu gefunden. Also werde ich den guten Mann bzw. der guten Frau mal einen Brief schreiben und denen meine Beweggründe zum schwärzen darlegen. Ich habe nämlich gesehen der Brief kam von einem anderen JC hier aus dem Landkreis.

Kopfbahnhof

Zitat von: Emule72 am 21. Mai 2022, 15:18:51meine Beweggründe zum schwärzen darlegen.
Muss man eher nicht tun, wozu?
Für die Badheizung den Lüfter (wenn nur so Beheizbar) gibt es diese Pauschale.
Sollte doch so auch in deinem Bescheid stehen?

Allein das Verlangen nach der Stromrechnung, ist hier völliger Blödsinn.
Da ja Bekanntermassen, der Strom aus dem Regelsatz bezahlt werden muss.

Nur wenn es z.B. eine Nachtspeicherheizung gäbe, wäre es anders.

Ansonsten darf ein JC die Rechnung für reinen Haushaltsstrom, nicht Verlangen.

Wenn doch und womöglich auch noch mit Drohungen verbunden, völlig Rechtswidrig

OLD-MAN

Zitat von: Kopfbahnhof am 21. Mai 2022, 17:01:59Allein das Verlangen nach der Stromrechnung, ist hier völliger Blödsinn.

Das ist so nicht richtig! Anhand der aktuellen Stromrechnung errechnet das JC die zu zahlende Strompauschale.

Je nach JC wird die Pauschale nur vom Arbeitspreis berechnet, bzw. vom Arbeitspreis und Grundpreis!

Kopfbahnhof

Zitat von: OLD-MAN am 21. Mai 2022, 18:21:52Das ist so nicht richtig!
Allgemein ist es so.

Aber ich gehe hier von einem Bescheid aus, der schon rechtsgültig ist.
Evtl. noch etwas länger läuft da steht die Pauschale für dies Zeit fest.

Der Fehler war, überhaupt eine Meldung wegen der EEG Umlage zu machen.
Erstens weil es hier nur um wenige Cent gehen dürfte und man so, nur den Hund geweckt hat.

asus1402

Ich verstehe den ganzen Aufstand nicht. Es geht um einen Heizlüfter im Bad. Der verbraucht max.2kWh.
Wie lange ist man täglich im Bad? Max. 30 min. Also höchstens 43cent.
Kommt mal runter. Das ist Peanuts!!!

Kopfbahnhof

Den Aufstand macht hier das JC.
Die hätten es genauso gut gleich Abhaken können.

Da die Meldung gar nicht erforderlich gewesen ist.
Weil schon fertiger Bescheid mit Laufzeit bis ?

Dazu dürfte es auch locker unter der Bagatellgrenze liegen, wo es Meldepflichtig wäre.

Emule72

Es war eine einfache Frage - wo die Antworten nicht ausufern müssen.

Für mich ist es befremdlich, wenn hier von "Peanuts" die Rede ist. Es gibt Menschen denen helfen diese "Peanuts" gerade in einer Zeit wo alles teurer wird, auch wenn ich dann einige Cents weniger für den Heizlüfter bekomme. Wem das nicht passt kann sich seinen Kommentar sparen.

Es ist meine Entscheidung gewesen, diesen Sachverhalt zu melden, da es Kosten der KdU sind und diese vom JC zu übernehmen sind. Genauso wie ein BK-Guthaben oder eine BK-Nachzahlung das JC etwas angeht, diese übernimmt ja auch in der Zeit des Leistungsbezugs die Mietkosten. Klar ist es schon irgendwie ärgerlich wenn man ein Guthaben hat, aber so ist es nun mal, denn eine Nachzahlung soll das JC auch zahlen.

Die Bagatell-Grenze dürfte bei den KdU nicht greifen.



Kopfbahnhof

Zitat von: Emule72 am 22. Mai 2022, 17:19:42Die Bagatell-Grenze dürfte bei den KdU nicht greifen.
In erster Linie geht es hier um Haushaltstrom.
Der wiederum hat mit den KdU recht wenig zu tun.

Zitat von: Emule72 am 22. Mai 2022, 17:19:42auch wenn ich dann einige Cents weniger für den Heizlüfter bekomme.
Beim nächsten mal bist du halt schlauer, deswegen muss man nicht jede Minniänderung beim Strompreis dem JC Melden.