Arbeitsunfähigkeit und Meldung beim JC

Begonnen von EinMensch22, 03. April 2022, 11:53:39

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EinMensch22

Ich bin derzeit arbeitsunfähig frage mich nun jedoch, ob man generell die Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem JC mitteilen muss und welcher Paragraph usw. die Begründung dafür ist?

Hintergrund ist der, dass ich gelesen habe, dass man auch mit einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit zum Meldetermin erscheinen muss ?
Womöglich muss man auch weiter Bewerbungen schreiben, sofern man eine Eingliederungsverordnung hat ?
Womöglich sogar zu einem Vorstellungsgespräch ?

Frage, muss man o.a. Dinge auch bei einer Arbeitsunfähigkeit ableisten und wenn ja, was ist dafür die rechtliche Begründung ?
Wofür braucht das JC eine arbeitsunfähigkeit, wenn man in deren Welt mit AU alles so kann, wie wenn man gesund ist oder ist es doch so, arbeitsunfähig gelten die gleichen Regeln, wie sonst. Man konnte in meiner vorherigen Welt mit AU gar keine Arbeit mehr verrichten auch nicht zur Arbeit gehen, alles sehr seltsam.

BigMama

Zitat von: EinMensch22 am 03. April 2022, 11:53:39Man konnte in meiner vorherigen Welt mit AU gar keine Arbeit mehr verrichten auch nicht zur Arbeit gehen, alles sehr seltsam.
Wann spricht man von Arbeitsunfähigkeit?

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Patient aufgrund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr ausführen kann, dass sich seine Erkrankung verschlimmert.
Quelle

Zitat von: EinMensch22 am 03. April 2022, 11:53:39Ich bin derzeit arbeitsunfähig frage mich nun jedoch, ob man generell die Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem JC mitteilen muss und welcher Paragraph usw. die Begründung dafür ist?
§ 56 SGB II

Zitat von: EinMensch22 am 03. April 2022, 11:53:39Hintergrund ist der, dass ich gelesen habe, dass man auch mit einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit zum Meldetermin erscheinen muss ?
Grundsätzlich ist eine AUB ein wichtiger Grund zum Nichterscheinen zu einem Meldetermin.
Randziffer 32.10 und 32.11

Zitat von: EinMensch22 am 03. April 2022, 11:53:39Womöglich muss man auch weiter Bewerbungen schreiben, sofern man eine Eingliederungsverordnung hat ?
Ja, denn bei einer kurzzeitigen Erkrankung gibt es keinen Grund keine Bewerbungen zu schreiben. Erst bei einer absehbaren längeren Arbeitsunfähigkeit sind Bewerbungsbemühungen nicht zielführend.

Zitat von: EinMensch22 am 03. April 2022, 11:53:39Womöglich sogar zu einem Vorstellungsgespräch ?
Wenn absehbar ist, dass die Arbeitsunfähigkeit bald endet, macht das auch Sinn.
Hast du beispielsweise den rechten Arm gebrochen und kannst ihn einige Wochen nicht nutzen, wird dich dein Arzt krankschreiben wenn du einen Tätigkeit ausübst, bei der du den rechten Arm brauchst. Bei Rechtshändern wird das auf fast alle Tätigkeiten zutreffen, es sei denn du bist beispielsweises Synchronsprecher oder Sänger. Somit können auch Vorstellungsgespräche wahrgenommen werden, da das Ende der AUB absehbar ist.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

OLD-MAN

Wie es das Wort schon sagt: "Arbeitunfähig!" Nicht fähig zu arbeiten!

Du gehst ja auch Einkaufen, ggf. spazieren, kochst und isst dein Mittagessen, etc. pp. Also ist dein Geschriebenes nur sog. Wortklauberei!

Manche Mitmenschen (gerade auch hier im Forum) sind AU, weigern sich Bewerbungen zu schreiben, verfassen hier aber einen Bericht nach dem anderen.  ....oder gehen eben einkaufen, weigern sich aber, zum Jobcenter zu gehen, um einen Meldetermin wahrzunehmen. Wo ist da der Unterschied?  .... und miteinander kommunizieren ist KEINE Arbeit.

EinMensch22

Zitat von: OLD-MAN am 03. April 2022, 12:20:10
Wie es das Wort schon sagt: "Arbeitunfähig!" Nicht fähig zu arbeiten!

Du gehst ja auch Einkaufen, ggf. spazieren, kochst und isst dein Mittagessen, etc. pp. Also ist dein Geschriebenes nur sog. Wortklauberei!

Manche Mitmenschen (gerade auch hier im Forum) sind AU, weigern sich Bewerbungen zu schreiben, verfassen hier aber einen Bericht nach dem anderen.  ....oder gehen eben einkaufen, weigern sich aber, zum Jobcenter zu gehen, um einen Meldetermin wahrzunehmen. Wo ist da der Unterschied?  .... und miteinander kommunizieren ist KEINE Arbeit.
Ich gehe jetzt nicht einkaufen, essen mache ich noch scheint problematisch für manchen Menschen, dass kranke Menschen sogar essen und ka..

EinMensch22

§56 SGBII
1) Die Agentur für Arbeit soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt haben oder beziehen, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 3 Satz 3 verpflichten,

1.
    eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und

Danke erst einmal für den Hinweis auf den entsprechenden Paragraphen, demzufolge ist derjenige ohne bestehende Eingliederungsvereinbarung oder dem VA eher nicht verpflichtet eine Arbeitsunfähigkeit dem JC anzuzeigen, oder bin ich damit auf dem Holzweg und es gibt noch einen anderen Paragraphen, vermutlich ?

Solange man dann arbeitsunfähig ist und Bewerbungen schreibt, zu Meldeterminen geht, eventuelle zu Vorstellungsterminen sofern man denn welche hat, wäre man so gesehen zwar arbeitsunfähig, man könnte die Arbeit halt solange nicht antreten, aber nicht "arbeitsunfähig" im Sinne des Jobcenters ?


Jan Mustermann

Du hast es erfasst, es mus eine EGV oder ein Verwaltungsakt vorliegen.

Dann geht es noch weiter, du kannst krankgeschrieben sein aber doch arbeiten. Das sprengt dann dort alles.

Und was den Termin betrifft, einfach mal das JC fragen wie das mit der Versicherung aussieht wenn du dahin gehst, und sich die Verletzung z.b. durch einen Unfall verschlimmert.

BigMama

Zitat von: Jan Mustermann am 03. April 2022, 14:48:46Und was den Termin betrifft, einfach mal das JC fragen wie das mit der Versicherung aussieht wenn du dahin gehst, und sich die Verletzung z.b. durch einen Unfall verschlimmert.
Und das hat welchen Sinn?

Zitat von: EinMensch22 am 03. April 2022, 13:09:56Danke erst einmal für den Hinweis auf den entsprechenden Paragraphen, demzufolge ist derjenige ohne bestehende Eingliederungsvereinbarung oder dem VA eher nicht verpflichtet eine Arbeitsunfähigkeit dem JC anzuzeigen, oder bin ich damit auf dem Holzweg und es gibt noch einen anderen Paragraphen, vermutlich ?
Das ist korrekt. Es ist jedoch in deinem Sinne, eine AUB einzureichen, denn viele JC laden dann in diesem Zeitraum nicht ein oder ziehen eine Maßnahme in Erwägung. Die Vorlage einer AUB ist nämlich auch ein wichtiger Grund um nicht an einer Maßnahme teilzunehmen.

Meine Beiträge in diesem Faden sind ausschließlich auf kurzzeitige Arbeitsunfähigkeiten bezogen. Die Handlungsweisen des JC werden sich ändern, wenn es um längerfristige AUB geht und die grundsätzliche Erwerbsfähigkeit in Frage steht. Denn dann ist das JC in der Prüfung der Zuständigkeit.
siehe hierzu §§ 7 und 8 SGB II

Zitat von: EinMensch22 am 03. April 2022, 13:09:56Solange man dann arbeitsunfähig ist und Bewerbungen schreibt, zu Meldeterminen geht, eventuelle zu Vorstellungsterminen sofern man denn welche hat, wäre man so gesehen zwar arbeitsunfähig, man könnte die Arbeit halt solange nicht antreten, aber nicht "arbeitsunfähig" im Sinne des Jobcenters ?
Wie oben schon geschrieben ist bei den Antworten die Ausgangslage ausschlaggebend, da eine lange anhaltende Arbeitsunfähigkeit in Hinweis auf eine Erwerbsunfähigkeit sein könnte. Dann würde das JC in die Überprüfung der Erwerbsfähigkeit einsteigen, entweder über eine Aufforderung eine EM-Rente zu beantragen oder der Einleitung eines Feststellungsverfahrens nach § 44a SGBII, je nach Erfüllung der versicherungsrechtlichen Wartezeiten.

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Ratlos

Zitat von: Jan Mustermann am 03. April 2022, 14:48:46
Und was den Termin betrifft, einfach mal das JC fragen wie das mit der Versicherung aussieht wenn du dahin gehst, und sich die Verletzung z.b. durch einen Unfall verschlimmert.
Das ist schon arg an den Haaren herbeigezogen

Jan Mustermann

Ach ja ?
Ist mir so passiert, dauerhafte Einschränkung, auch im Bescheid des Versorgungsamtes aufgeführt, einer der"lustigen"Gründe warum das JC mich schlicht in Ruhe läßt.
Laut dem vom LSG beauftragten Gutachten war das die wohl menschenverachtenste Aktion die er so in seiner Gutachtertätigkeit mitbekommen hat.

Ich betrachte meinen Leistungsbezug seitdem als Schadensersatz , so eine Art Frührente, und das in einer Höhe die ich vor Gericht so nicht hätte erstreiten können.