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Mehrbedarf ohne Küche?

Begonnen von Frührentner, 28. Mai 2022, 23:12:02

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Frührentner

Ich ziehe am 31.05. um. Weil ich wegen der Schlüsselübergabe keine Zeit zum Renovieren habe, musste ich meine aktuelle Wohnung übergabefertig machen, obwohl ich hier noch wohne. Wände streichen ging noch, aber jetzt musste ich noch die Bodenbeläge entfernen, weil ich nicht sicher sein kann, dass die drin bleiben können. Der Verwalter wollte mir das bei der Vorabnahme nicht schriftlich geben. Also habe ich sie lieber entfernt.

Nun ziehe ich wie gesagt in eine neue Wohnung. Da kann ich erst am 31.05. rein. Ich weiß, dass auch da keine Bodenbeläge liegen. Es gibt keine Küche, keinen Herd oder Kühlschrank, keine Vorhänge nichts.

Ich habe das alles vor genau einem Monat beantragt, gleich, nachdem ich die feste Zusage für die Wohnung hatte. Das Amt möchte aber gern erst nachgewiesen haben, ob ich Ansprüche habe. Konkret geht es um das Übergabeprotokoll. Die wollen wissen, ob in der Wohnung Bodenbeläge sind, Küchengeräte usw.

Die gibt es eben nicht. Bedeutet für mich, dass ich dort am Anfang nichts habe. Kann dauern, bis die meinen Antrag bewilligen. Und dann muss ich eben noch die ganzen Dinge besorgen. Das geht ja auch nicht über Nacht. Ich brauche eine ganze Küche, mit allem Drum und Dran, Teppiche, Vorhänge. Natürlich will ich nicht nehmen müssen, was ich zuerst finde, bloß, weil ich sonst ohne leben muss. 

Ich finde das ehrlicherweise ziemlich entwürdigend. Klar, ich kann schon verstehen, wenn sie Nachweise haben wollen. Aber kann man das nicht im Nachhinein prüfen? Wenn ich 1-2 Wochen nicht kochen und kühlen kann, kostet das Essen entsprechend mehr. Da werde ich bestimmt öfter zu Fastfood greifen müssen. Ich mache mir Sorgen, dass ich vielleicht sogar einen ganzen Monat ohne Küche verbringen muss. Das würde mich finanziell überfordern.

Gibt es irgendwelche Urteile dazu? Kann ich da evtl. einen Mehrbedarf geltend machen?

Whoops

Wem gehört deine aktuelle Küche? Ist der Umzug genehmigt?

Frührentner

Zitat von: Whoops am 28. Mai 2022, 23:16:27Wem gehört deine aktuelle Küche? Ist der Umzug genehmigt?
Die Küche hier hat der Vermieter einbauen lassen, die gehört zur Wohnung. Der Umzug ist natürlich genehmigt, ich bekomme auch den Umzug selbst bezahlt. Eine Firma macht den. Eingepackt habe ich aber alles. Paar Kartons mache ich dann noch bis oder am Dienstag.

Schmidtchen

Das ist ja eine blöde Situation, hast du denn keine Mikrowelle oder einen Tischgrill?

Ich liebe ja meine Heißluftfriteuse, damit könnte ich mich schon ein Weilchen über Wasser halten, weil man damit eben kochen, frittieren und braten kann und sie eben nur eine Steckdose braucht.
Wäre vielleicht eine Überlegung, einmalig 150 Euro zu investieren.

Wenn alle Stricke reißen,reichen für den Anfang vielleicht auch 2 Kochplatten, die gibt es schon für 25 Euro. Damit kann man immerhin schon mal kleine Speisen zubereiten.
Naja, ohne Kühlschrank müsstest du halt für die paar Tage öfters mal die frischen Zutaten einkaufen gehen oder auch mal auf Konserven zurück greifen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass du einen Mehrbedarf genehmigt bekommst und mir da eine Belehrung einzufangen, fände ich zu demütigend. Daher würde ich versuchen, die Situation selbst zu wuppen.


Frührentner

Zitat von: Schmidtchen am 28. Mai 2022, 23:56:57Das ist ja eine blöde Situation, hast du denn keine Mikrowelle oder einen Tischgrill?
Doch, die habe ich! Mikrowelle mit Grillfunktion, ganz vergessen. Stimmt, damit kann ich ein bisschen was machen. Und frisch einkaufen, dürfte auch kein Problem sein. Das nimmt ein bisschen den Druck. Ich bekomme das schon hin.

Finde es aber doch umständlich, wie die das handhaben. Man könnte mir wenigstens einen Rahmen nennen, und was mir zusteht. Dann könnte ich mich schonmal umschauen.

Entwürdigend ist es trotzdem, in einer Wohnung ohne Küche und Bodenbeläge wohnen zu müssen. Da hätte ich lieber noch zwei Übergangswochen gehabt. Also hier erst zum 15. raus. Dann hätte ich ein Zeitfenster, könnte was vorbereiten. Aber so...

Ich habe das nicht beantragt, weil ich davon ausgegangen bin, dass ich die Schlüssel lange vor dem Umzug bekomme. Aber nee, Pustekuchen. Jetzt muss ich praktisch an einem Tag aus- und einziehen. Hoffentlich sind wenigstens die Wände dort renoviert.

OLD-MAN

Die übliche Kündigungsfrist (egal ob der Vermieter kündigt oder eben der Mieter) ist mindestens 3 Monate.

Was hast du in den 3 Monaten organisiert? Du müsstest doch die neue Wohnung auch bereits seit 3 Monaten kennen und wissen, was zu organisieren oder zu beantragen ist?

Jetzt liest es sich so, also ob du auf die "letzten Tage" ziemlich überrascht und auch überfordert bist.

Fettnäpfchen

Frührentner

Zitat von: Frührentner am 28. Mai 2022, 23:12:02Kann ich da evtl. einen Mehrbedarf geltend machen?
Nicht für so etwas.

Zitat von: Frührentner am 28. Mai 2022, 23:12:02Konkret geht es um das Übergabeprotokoll. Die wollen wissen, ob in der Wohnung Bodenbeläge sind, Küchengeräte usw.
Hier mal schauen ob die Whg schon leer ist und dann Fotos machen und dem JC zukommen lassen auch auf die Dringlichkeit und die Treuepflicht § 17 SGB 1 verweisen. > Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
Zitat von: Frührentner am 28. Mai 2022, 23:12:02Teppiche,
gibt es sicher nicht. Nur bei Kleinkindern im Krabbelalter und da so kleine "Fetzen".
Erstausstattung
Erstausstattung Berlin

MfG FN

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