Bewerbungen dürfen nicht verändert werden?

Begonnen von Subkulturmann, 30. Mai 2022, 10:25:58

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Subkulturmann

Hallo! Heute morgen war ich beim Arbeitsvermittler eingeladen. Mein Anschreiben der Bewerbung sah er sich an und meinte,das ist von den Texten leicht verändert worden. Das dürfte ich gar nicht. Eine rechtliche Quelle dazu,konnte oder wollte er mir nicht benennen. Ich sagte zu ihm, meine Bewerbungstrainerin in der Maßnahme meinte zu mir, Bewerbungen dürfen auch im Text angepasst werden.
Daraufhin erwiderte er, nein, ich muss mich an die Vorgabe vom Jobcenter halten. Ich dürfte ebenso keine Gehaltsvorstellungen im vorletzten Satz des Anschreibens vorgeben. Egal, ob das Gehalt sich an einer Gehaltstabelle der jeweiligen Tätigkeit im Jahr bezieht.
Eure Meinung hätte ich gerne dazu gehabt. DANKE!

MagnaCharta

Hä?  :flag:

Also, damit das dir klar wird: deinen Arbeitsvermittler gehen die Inhalte deiner Bewerbungsschreiben nichts an. Du musst ihm diese auch nicht zeigen. Dein Vermittler darf dir auch keine Vorschriften machen, wie dein Schreiben auszusehen hat.

Als Nachweis für deine Bewerbungsbemühungen reicht eine Liste aus mit: Arbeitgeber, Stelle auf die man sich bewirbt, Datum plus Reaktion desselben. Und das ist alles.

geraldxx

Aha, man darf jetzt seine eigene Bewerbung nicht mehr anpassen und auch keine Gehaltsvorstellung reinschreiben  :cool:

Mal im Ernst: Hast du ihn einmal gefragt warum du das nicht dürfen solltest?

hotwert

Bewerbungsinhalt ist Privatsache.

Geht dem Vermittler nichts an.

egon6

Du kannst in deinen Bewerbungsinhalt frei gestalten um bei deinem zukünftigen AG ein positives Bild von dir zu hinterlassen. Gehaltsvorstellungen sind bei den meisten Unternehmen sogar erwünscht. Hierbei sollte man sich allerdings nicht zu billig anbieten. Ein gutes Maß wäre zB. die Mitte vom Branchenüblichen Lohn. Als Beispiel eines Fachlageristen mit monatlichen Brutto zwischen 2747€-3455€ würde ich bei 3100€ ansetzen.

Du kannst das ganze natürlich auch auf die Spitze treiben und noch schnell deinen Doktortitel machen. Hierbei mußt du noch nicht mal selber Hand anlegen, sondern die Doktorarbeit von jemand anderem schreiben lassen. Das ganze nennt sich dann akademisches Ghostwriting und ist völlig legal.

Genau das hat auch das OLG Frankfurt (Az: 11 U 51/08) in seinem Grundsatzurteil vom 01.09.2009 eindeutig festgestellt, in dem auch die Legalität des akademischen Ghostwriting Gegenstand war. In dem Prozess ging es eigentlich um die zwischen Ghostwriter und Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen, nämlich darum, dass sich der Urheber (Ghostwriter) zum Verschweigen der eigenen Urheberschaft verpflichtete. Dem Auftraggeber wurde hingegen gestattet, das Werk als eigenes zu veröffentlichen. Das OLG Frankfurt stellte fest, dass eine solche Vereinbarung grundsätzlich nicht zu beanstanden sei. :grins:  :grins:  :grins:

Kopfbahnhof

Zitat von: Subkulturmann am 30. Mai 2022, 10:25:58Das dürfte ich gar nicht.
Beim nächsten Termin würde ich ihn fragen, ob er dir was von dem guten Kraut abgeben kann, was er offenbar Geraucht hat.

Echt manchmal Unglaublich, was sich so mancher SB heraus nimmt.

hotwert

Zitat von: egon6 am 30. Mai 2022, 13:39:54Du kannst in deinen Bewerbungsinhalt frei gestalten um bei deinem zukünftigen AG ein positives Bild von dir zu hinterlassen. Gehaltsvorstellungen sind bei den meisten Unternehmen sogar erwünscht. Hierbei sollte man sich allerdings nicht zu billig anbieten. Ein gutes Maß wäre zB. die Mitte vom Branchenüblichen Lohn. Als Beispiel eines Fachlageristen mit monatlichen Brutto zwischen 2747€-3455€ würde ich bei 3100€ ansetzen.

Du kannst das ganze natürlich auch auf die Spitze treiben und noch schnell deinen Doktortitel machen. Hierbei mußt du noch nicht mal selber Hand anlegen, sondern die Doktorarbeit von jemand anderem schreiben lassen. Das ganze nennt sich dann akademisches Ghostwriting und ist völlig legal.

Genau das hat auch das OLG Frankfurt (Az: 11 U 51/08) in seinem Grundsatzurteil vom 01.09.2009 eindeutig festgestellt, in dem auch die Legalität des akademischen Ghostwriting Gegenstand war. In dem Prozess ging es eigentlich um die zwischen Ghostwriter und Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen, nämlich darum, dass sich der Urheber (Ghostwriter) zum Verschweigen der eigenen Urheberschaft verpflichtete. Dem Auftraggeber wurde hingegen gestattet, das Werk als eigenes zu veröffentlichen. Das OLG Frankfurt stellte fest, dass eine solche Vereinbarung grundsätzlich nicht zu beanstanden sei. :grins:  :grins:  :grins:

So ein Doktortitel kostet aber auch sehr viel...

Mein ehemaliger Chef hat sich einfach Ehrendoktortitel gekauft. Und gleich zwei und ein Prof Titel. Hieß dann Prof. Dr. Dr. H.c. Vorname Nachname.....
Mehr Aufträge hat er dann aber doch nicht bekommen...

egon6

Ja, Je nach Thema kostet eine 100-seitige Doktorarbeit zwischen 4300 und 5300 €
Kannst ja mal beim JC nachfragen ob die die Kosten das als quasi Qualifizierungsmaßnahme übernehmen. Diese sogenannten Sinnlos Maßnahmen die nix bringen dürften auch nicht billiger sein.

CCR

Zitat von: Subkulturmann am 30. Mai 2022, 10:25:58Daraufhin erwiderte er, nein, ich muss mich an die Vorgabe vom Jobcenter halten. Ich dürfte ebenso keine Gehaltsvorstellungen im vorletzten Satz des Anschreibens vorgeben. Egal, ob das Gehalt sich an einer Gehaltstabelle der jeweiligen Tätigkeit im Jahr bezieht.
Eure Meinung hätte ich gerne dazu gehabt. DANKE!
ich würde dann in die Bewerbung schreiben, entweder Tariflohn oder ortsüblicher Lohn
alles andere, was nicht in den Rahmen des Berufes passt, würde schon nach Verweigerung aussehen.

Fettnäpfchen

 :flag:

In der Ich Form

Ich würde diesem SB vorschlagen das er an der Bewerbungsmaßnahme an die er mich vermittelt hat selber mal teilzunehmen aber bitte vollständig also sechs Monate davon drei für Bewerbungen schreiben und drei für sinnvolle und verdienstlose Praktika
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MagnaCharta

Zitat von: egon6 am 30. Mai 2022, 13:39:54Du kannst das ganze natürlich auch auf die Spitze treiben und noch schnell deinen Doktortitel machen. Hierbei mußt du noch nicht mal selber Hand anlegen, sondern die Doktorarbeit von jemand anderem schreiben lassen. Das ganze nennt sich dann akademisches Ghostwriting und ist völlig legal.

Und natürlich haben Hartzis auch die 5-20000 Euro für solche einen Auftrag einfach so bei sich rumliegen...

Kurz und gut: was für ein absolut hirnrissiger Vorschlag!  :teuflisch:  :teuflisch:  :teuflisch:

Cridi

es gibt absolut keine rechtliche Vorgabe, dass der Sachbearbeiter oder sonst wer beim Jobcenter dir vorschreiben darf, wie deine Bewerbungsunterlagen auszusehen haben, wie du diese schreibst oder was du da reinschreibst. Unglaublich, was manche denken, was sie mit ahnungslose Arbeitssuchende anstellen können.. Am besten verweigerst du ab sofort die Einsicht in deine Bewerbungsunterlagen und wenn er dir noch blöder kommt verweigerst einfach ab sofort jegliche Maßnahmen und Bewerbungen und Kurse und machst nur noch Termine, sparst dir nerven und Zeit

jens123

Dem kannst du sagen, dass du die Bewerbungen schreibst, wie du sie für richtig hälst. Der Knecht hat keinerlei Mitspracherecht. Vermeiden sollte man Mondpreise reinzuschreiben, das könnte man als eine Art aktive Verhinderung auslegen. Wer einen branchenüblichen Mittelwert wählt, wie oben schon erwähnt, kann da garnichts falsch machen. Die Sesselfurzer wollen natürlich, dass du dich möglichst kostenlos zur Verfügung stellst, weil dann nach deren Logik die Vermittlungswahrscheinlichkeit steigt. Was ich für Schwachsinn halte.

Du hast den richtigen Ansatz gewählt, nach der gesetzlichen Grundlage zu fragen. Da er die nicht kennt (weil sie nicht existiert), kannst du ihn wegtreten lassen.

Ronald BW

Bewerbungen zensieren geht gar nicht.
Bewerbungen sind A:Geschmackssache und B:Frei von Vorschriften
Je nach Branche reicht bei einfachen Tätigkeiten die Persönliche Vorsprache
und um es dann einzutüten der Satz hiermit Bewerbe ich mich auf ihre Stelle sowieso
gut noch Adressen und MfG mehr ist manchmal nicht nötig.
Ich würde heute bei einer einfachen Tätigkeit auch das vorlegen eines Lebenslaufes ablehnen.
Natürlich gibt es Gepflogenheiten wie so etwas geschrieben wird dafür ziehe ich vor allem meine Meinung zu Rate, und ganz doof sind ja auch andere nicht und sollten mehr Ihrer Meinung trauen.



Hary

Es gibt keinerlei rechtliche Bestimmungen für den Aufbau einer Bewerbung. Natürlich kann man einige DIN Normen berücksichtigen damit es ansehnlicher wird. Darüber hinaus ist die Bewerbung eine eigene Angelegenheit die man quasi so gestalten kann wie man möchte. Selbst wenn du deine Bewerbung aus ausgeschnittenen Worten der Tageszeitung zusammenklebst wie ein Lösegeldschreiben ist dies absolut legitim. Zumindest würdest du so dafür sorgen dass deine Bewerbung im ganzen Unternehmen bekannt sein wird :)

BTW Je nach Beruf kann es durchaus sinnvoll sein kreativ an die Bewerbung zu gehen. Eine Bekannte die sich in einem Modeunternehmen für eine kreative Stelle beworben hat, hatte ihre Bewerbung auf einer Stoffbahn mit der Nähmaschine in Stundenlanger Arbeit aufgestickt. Ergebnis war: Stelle bekommen da so was Kreativität zeigt. Als Dachdecker kommt so was natürlich nicht gut an :)