selbst kündigen, dank sanktionsmoratoriums nun ohne konsequenzen möglich?

Begonnen von Marina, 30. Mai 2022, 10:32:03

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Marina

Hallo, kurze frage, ist es nun möglich (ab 01.07) in der Probezeit selbst zu kündigen ohne konsequenzen?
Kann ich nun jeden Monat woanders arbeiten und wenn es mir nicht gefällt einfach selbst kündigen und Neuantrag stellen ohne Sanktionen? 

Vielen Dank!

madinksa

Es kann von Dir weiterhin wegen sozialwidrigem Verhalten das gezahlte Hartz4 vollständig zurückgefordert werden, wenn Du ohne nachvollziehbaren Grund eine Arbeitsstelle kündigst.


Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des Ersatzanspruchs ist ein objektiv sozialwidriges Verhalten. Dieses liegt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vor, wenn ein Tun oder Unterlassen, zwar nicht ,,rechtswidrig" im Sinne der unerlaubten Handlung (§ 823 BGB) oder des Strafrechts ist, aus der Sicht der Solidargemeinschaft – hier: der Solidargemeinschaft der Steuerzahler/innen – aber zu missbilligen ist und den Lebenssachverhalt so verändert, dass eine Leistungspflicht nach dem SGB II eintritt. Der Vorwurf des sozialwidrigen Verhaltens leitet sich folglich nicht primär aus dem Maß der Sorgfaltswidrigkeit Dritten (z. B. Arbeitgeber) gegenüber ab, sondern vorrangig aus Sicht der in Anspruch genommenen Allgemeinheit (BSG Urteil vom 3. September 2020 - B 14 AS 43/19 R).
Aus den fachlichen Anweisungen der Arbeitsagentur.

geraldxx

Am besten gar nicht erst bewerben. Allerdings: In dem Sanktionsmoratorium steht doch was von "abgelehnten Jobangeboten" was auch nicht sanktioniert werden darf. Ist für mich quasi dasselbe als wenn man selbst kündigt, man hat das Jobangebot abgelehnt.