Frage zu "tatsächlichen Nebenkosten"

Begonnen von Quote, 04. Juni 2022, 20:17:48

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Quote

Liebe Forumler,

ich verstehe den Punkt "Angaben zu tatsächlichen Nebenkosten" im Hartz 4 Antrag nicht richtig. Das Problem: Im ursprünglichen Mietvertrag wurden für Heizung und Wasser zusammen 100€ festgehalten (nicht aufgeschlüsselt). Schnell stellte sich mit der ersten Abrechnung heraus: Das passt hinten und vorne nicht. Zwischenzeitlich zahlte ich 160€ Nebenkosten.

Leider leide ich seit einer Erkrankung an einer Keimphobie, was die Nebenkosten zusätzlich hat steigen lassen. Diese ist ärztlich nicht dokumentiert, aber ich habe eben einen extremen Wasserverbrauch, den ich leider nicht ändern kann.

Nach der letzten Abrechnung und hohen Nachzahlung liegen die tatsächlichen Kosten für dieses Jahr bei 70€ Heizung und 140€ Betriebskosten (Warmwasser, Kaltwasser + Betriebskosten) für 50m².

Ich zahle zurzeit aus finanziellen Gründen noch den alten Abschlag und würde die Nachzahlung über Dritte regulieren lassen.

Nach der langen Erklärung nun die Frage: Was trage ich als Nebenkosten ein? Die tatsächlichen Posten aus der letzten Jahresabrechnung?

Ich habe Sorge, dass vom Jobcenter Rückfragen kommen, wenn auf den Kontoauszügen zu wenig Abschlag abgeht. Und auch, dass die Nebenkosten vielleicht gar nicht übernommen werden. Was passiert in einem solchen Fall? Muss/kann ich irgendwie nachweisen, dass ich an einer (bislang nicht ärztlich dokumentierten) Zwangsstörung leide?

Freue mich über eure Hilfe!

Fettnäpfchen

Quote

Zitat von: Quote am 04. Juni 2022, 20:17:48ich verstehe den Punkt "Angaben zu tatsächlichen Nebenkosten" im Hartz 4 Antrag nicht richtig.
Was für ein Antrag, Neu o. WBA?

Zitat von: Quote am 04. Juni 2022, 20:17:48Im ursprünglichen Mietvertrag wurden für Heizung und Wasser zusammen 100€ festgehalten (nicht aufgeschlüsselt). Schnell stellte sich mit der ersten Abrechnung heraus: Das passt hinten und vorne nicht. Zwischenzeitlich zahlte ich 160€ Nebenkosten.
Was heißt im "urspürünglich"?
und
ist es ein normaler MV oder einer mit einer Pauschalmiete?
und liegt er dem JC schon vor?

Zitat von: Quote am 04. Juni 2022, 20:17:48Nach der letzten Abrechnung und hohen Nachzahlung liegen die tatsächlichen Kosten für dieses Jahr bei 70€ Heizung und 140€ Betriebskosten (Warmwasser, Kaltwasser + Betriebskosten) für 50m²
Das ist natürlich eine heftige Hausnummer. Aber das gehört zu den KdU und ...... mehr schreiben lohnt erst wenn die Fragen beantwortet sind!

Zitat von: Quote am 04. Juni 2022, 20:17:48Ich zahle zurzeit aus finanziellen Gründen noch den alten Abschlag und würde die Nachzahlung über Dritte regulieren lassen.
:weisnich:  selbst da muss man vorsichtig sein, falsch gemacht wird das Geld als Einkommen betrachtet.

Zitat von: Quote am 04. Juni 2022, 20:17:48Muss/kann ich irgendwie nachweisen, dass ich an einer (bislang nicht ärztlich dokumentierten) Zwangsstörung leide?
Das interessiert das JC überhaupt nicht, besser gesagt geht sie nichts an, selbst mit Attest müsste man kämpfen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

CCR

Zitat von: Quote am 04. Juni 2022, 20:17:48Liebe Forumler,

ich verstehe den Punkt "Angaben zu tatsächlichen Nebenkosten" im Hartz 4 Antrag nicht richtig. Das Problem: Im ursprünglichen Mietvertrag wurden für Heizung und Wasser zusammen 100€ festgehalten (nicht aufgeschlüsselt). Schnell stellte sich mit der ersten Abrechnung heraus:
Die tatsächlichen Kosten sind, die die du auch mit Belegen angibst, in deinen Fall schreib Warmmiete siehe Mietvertrag und hat sich die Miete erhöht fordere eine Bestätigung deines VM wo das steht.

Quote

@Fettnäpfchen: Ist ein Neuantrag. Weder MV noch Antrag liegt dem JC zurzeit vor. Keine Pauschalmiete, abgerechnet werden die Nebenkosten jedes Jahr nach Verbrauch, aber im Mietvertrag sind eben "Nebenkosten für Heizung, Betrieb- und Wasser" mit 100€ festgehalten.

"Ursprünglicher Mietvertrag" bezieht sich in dem Kontext auf den, den ich abgeschlossen habe. Man erhält ja nicht jedes Jahr einen aktualisierten Mietvertrag, wenn die Nebenkosten hoch oder runter gehen, zumindest habe ich das noch nie.

@CCR: Könnte ich, aber das wird nicht ohne Gespräch ablaufen und ich möchte meinen Vermietern ungerne sagen, dass ich bald H4 beziehe. :)

Fettnäpfchen

Quote

Zitat von: Quote am 05. Juni 2022, 19:06:36Ist ein Neuantrag. Weder MV noch Antrag liegt dem JC zurzeit vor. Keine Pauschalmiete, abgerechnet werden die Nebenkosten jedes Jahr nach Verbrauch, aber im Mietvertrag sind eben "Nebenkosten für Heizung, Betrieb- und Wasser" mit 100€ festgehalten.
Dann schau dass das im MV angeglichen wird wenn du es willst.*
Zur Zeit gilt nach wie vor die Corona Sonderregelung und das JC hat die tatsächliche Miete zu übernehmen.
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket
ZitatGültigkeit (§ 67 Abs. 1 SGB II)
Die vereinfachten Bedingungen gelten für Bewilligungszeiträume, die im Zeitraum 01.03.2020 bis 31.12.2022 begonnen haben bzw. beginnen.
ZitatUnterkunftskosten (§ 67 Abs. 3 SGB II)
Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung gelten für die Dauer von sechs Monaten als angemessen.
Hinweise:
Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung müssen nach Ablauf dieser 6 Monate für weitere 6 Monate anerkannt werden, auch wenn sie unangemessen sein sollten (§ 22 Abs. 1 S. 3 SGB II), und bei jedem Nachfolgeantrag beginnen diese Fristen erneut. Somit müssen die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für den gesamten und jeden nachfolgenden Bewilligungszeitraum anerkannt werden, auch wenn dieser länger als 6 Monate läuft.

* Der Grund der Anpassung ist wegen der NK Abrechnung die bei deinem Verbrauch sehr hoch sein dürfte.
Hier könntest du die Anpassung so machen das deine Gesamtmiete also KM+NK+HK an die Gesamtangemessenheit deines (suchen>)https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html nicht überschreitet.
Was nach Wegfall der Sonderregelung ist sieht man wenn es soweit ist.
Bei zu teuer wirst du eine Kostensenkungsaufforderung bekommen.
Dazu lies dich schon mal ein bei Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und da auch das Formblatt anklicken und lesen.

MfG FN
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CCR

Zitat von: Quote am 05. Juni 2022, 19:06:36@CCR: Könnte ich, aber das wird nicht ohne Gespräch ablaufen und ich möchte meinen Vermietern ungerne sagen, dass ich bald H4 beziehe. :)
ist ja keine Schande Wohngeld zu beantragen und basta.