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Ausstattung Wohnung

Begonnen von Timboss, 06. Juni 2022, 16:36:14

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Timboss

Hallo Ihr Lieben Menschen,

ich habe mal wieder ein kleines Problem mit meinem JC.

Dazu muss ich etwas ausholen.

Ich bin während der Pandemie nach über einen Jahrzehnt nach Deutschland gekommen. Dadurch dass ich Risiko Patient war/bin habe ich von der Stadt über eine Private Wohnhilfe eine Trägerwohnung bekommen, in der ich wohnen durfte  bin ich meine eigene gefunden habe.  Als ich eingezogen war, hat die Private Wonhilfe in meinen Namen einen Antrag auf Erstausstattung gestellt (wo evtl auch mit Angegeben wurde, dass es für Küchenmöbel sei die Erstausstattung ). . Ich habe den vollen Betrag erhalten...waren 1800 Euro . Davon habe ich alle Möbel, Ausstattung wie Haushaltsgeräte, Geschirr usw.) Teppich usw. Da noch Pandemie war und ich neu in der Stadt war (und somit niemanden hatte der mir helfen konnte ) Habe ich alles Liefern lassen und noch jemanden bezahlt der mir hilft die Sachen mit aufzubauen. Habe fast nur Second Hand Möbel Sachen gekauft aber das Geld war recht schnell weg. Da die Küche bereits eine Einbauküche hatte....mit Kühlschrank und eine Art Theke wo man sitzen konnte habe ich eigentlich keine Möbel für die Küche kaufen müssen.

Soviel zur Vorgeschichte ....

Nun habe ich nach fast zwei Jahre endlich eine Wohnung gefunden (wohne in Berlin ) .

Diese Wohnung hat keine Einbauküche, also muss ich nun alle Möbel kaufen. Was als Harzer ja fast unmöglich ist.

Ich habe darauf einen Antrag gestellt auf Übernahme für die Kosten für die Küche (Also alles ausser Herd und Spüle ) Ich habe auch darum gebeten, dass wenn Sie mir die Kosten nicht übernehmen können. Sie mir evtl. als Ersatz ein Darlehen gewähren können.

Im Zuge des Antrags wollten Sie noch eine Bestätigung vom ehm. Vermieter, dass dort eine Küche vorhanden war und diese nicht mitgenommen wurde (wurde bestätigt).

Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung nicht ausreichend Darlegt wieso ich nicht mit der Erstausstattung eine Küche geholt habe und dann noch irgendwelche Paragrafen ....


Meine Frage lautet daher, hat wer Tips für einen Einspruch oder was ich noch für Gründe angeben kann, damit sie mir wenigstens ein Darlehen für die Küchenmöbel geben können ?

Durch die Inflation usw. weiss ich garnicht wie ich die Küche sonnst finanzieren soll, das Geld ist ja schon mega knapp und ohne Küchenmöbel lebt es sich doch recht bescheiden.

Vielen Dank schonmal für die Tips 


grüsse aus Berlin

Yavanna

War bei der ersten Bewilligung explizit aufgelistet, für was der Zuschuss Erstausstattung gezahlt wurde? Wenn auch für Küche und du hast keine gekauft, sehe ich da wenig Chancen auf noch einen Zuschuss. Darlehen sollte möglich sein. Evtl kommt noch Ärger auf dich zu, wenn du den 1. Zuschuss nicht zweckbestimmt eingesetzt hast. Kann man aber so nicht beurteilen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Timboss am 06. Juni 2022, 16:36:14habe ich nach fast zwei Jahre endlich eine Wohnung gefunden
Dort hin hast du sicherlich die Erstausstattung auch mit genommen?

Die wurde vor 2 Jahren ja gewährt, da bekommt man jetzt sicherlich nichts mehr.
Was genau man damals davon gekauft hat, ist relativ Egal.

Allerdings für die Küche, solltest du noch Anspruch haben.
Wurde ja Nachgewiesen, dass es damals eine Einbauküche gegeben hat, die zur Wohnung gehört.
Somit kauft man ja logischerweise auch keine Küche und dürfte, auch nicht Teil des Antrag's gewesen sein.

Versuch es mit einem Widerspruch, Begründung Wohnung ohne Küchenausstattung und du hast damals auch nichts derartiges beantragt.
Also noch nie eigene Küchenmöbel besessen.

Yavanna

Wenn die Küchenmöbel beantragt und bewilligt wurden, hat der TE keinen Anspruch mehr darauf. Deshalb wäre der damalige Bewilligungsbescheid wichtig.

JensM1

Egal was vorher gelaufen ist, sehe ich bei fehlender Kücheneinrichtung einen unabweisbaren Bedarf nach § 24 Abs. 1 SGB II. Muss m. E. als Darlehen bewilligt werden, vorausgesetzt du kannst das nicht aus eigenem Vermögen anschaffen.

Falls du damals die 1800 Euro nur für dich - also 1 Person BG - erhalten hast, war da ne Küche und vermutlich Elektrogeräte (Kühlschrank, Waschmaschine, evtl Herd) dabei.

Als Begründung würde ich schreiben, dass der Bedarf besteht, du damals keine Küche gekauft hast, weil die nun mal schon da war und du mit Hilfe von Dritten versehentlich mehr Erstaustattung beantragt, als du tatsächlich benötigt hast. Falls der Dritte ein Betreuer war, gib ihm die Schuld.

Edit: Warst du die 10 Jahre in Dänemark, dein Username kommt mir sehr bekannt vor?

Maunzi

Wenn damals eine Küche mit beantragt und bewilligt wurde, kann das nicht auch die Folge haben, dass es als Betrug ausgelegt wird?

Wieso sollte jetzt Anspruch bestehen, wenn damals bereits bezahlt und das Geld anderweitig ausgegeben wurde?
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

JensM1

Zitat von: Maunzi am 09. Juni 2022, 10:07:40Wenn damals eine Küche mit beantragt und bewilligt wurde, kann das nicht auch die Folge haben, dass es als Betrug ausgelegt wird?

Wieso sollte jetzt Anspruch bestehen, wenn damals bereits bezahlt und das Geld anderweitig ausgegeben wurde?

Für Betrug müsste m. E. - habe von Strafrecht nicht viel Ahnung - Vorsatz nachgewiesen werden. Wenn OP alles korrekt dargestellt hat, könnte zumindest das schwierig werden. Aber dazu wie auch zu etwaigen Rückforderungen zu viel bewilligter Erstaustattung müsste man den ganzen Fall besser kennen.

Alles was dem Grunde nach zur Erstaustattung gehört, stellt m. E. einen unabweisbaren Bedarf dar. Wenn der bewilligte Kühlschrank oder die Waschmaschine irgendwann den Geist aufgibt, kann man darlehensweise einen neuen bekommen, falls keine Rücklagen vorhanden. Hier fehlt - aus welchen Gründen auch immer - ne komplette Küche, würde die darlehensweise beantragen, den Sachverhalt erläutern und gegen Ablehnungsbescheid in Widerspruch gehen.