Eingliederungsvereinbarung liegt zur Unterschrift vor / Bitte um Prüfung

Begonnen von SingleDad, 03. Juni 2022, 12:31:48

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Fettnäpfchen

#15
SingleDad

Pkt.3 letzter Satz
Zitat von: SingleDad am 06. Juni 2022, 18:08:23In diesem Fall würde ich gemäß dieser EGV meinediese Zusatzkosten Kosten alleine tragen müssen..
oder so ähnlich:
Zitat von: SingleDad am 06. Juni 2022, 18:08:23In diesem Fall würde nur ich, gemäß dieser EGV, meine Kosten alleine tragen was aber nicht sein darf da Bewerbungsbemühungen erstattet gehören. Hier würde eine Benachteiligung entstehen die zu einer Bedarfsunterdeckung führen würde und damit die EinV nichtig machen würde.

Zitat von: SingleDad am 06. Juni 2022, 21:30:40Rest + Punkt 5 (30%)?
wenn du die Sanktion mit den 30% meinst dann nein denn noch ist es nicht Gesetz.

Bedenke das bei 6 Bewerbungen a 5.- im Jahr schon 360.- zusammen kommen, in der Regel wird bei 300.- gedeckelt und da sind die VV nicht mit einberechnet.

MfG FN
Edit
Die Regelung der Beantragung von erstattungsfähigen Kosten VORAB ist übrigens falsch. Wenn diese erstattungsfähig sind kann man die auch im Nachhinein beantragen!
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

SingleDad

Hat sich eh alles erledigt. Ich war heute in einem Vorstellungsgespräch, bei dem ich im Anschluss direkt eine Zusage erhalten habe. Der Arbeitsvertrag wird mir im Laufe der Woche zur Prüfung zugesandt.

Die Stelle habe ich selber gefunden. Ich habe keine Fahrtkostenerstattung beantragt, da ich nicht wollte, dass mein Sachbearbeiter davon erfährt. Muss ich den Arbeitsvertrag im Nachgang dem Jobcenter vorlegen oder eine Kopie dessen einsenden? Reicht es nicht aus, wenn ich denen nach Unterzeichnung einfach die Veränderungsmitteilung zuschicke?

Mir missfällt der Gedanke, dass der Sachbearbeiter meine Anstellung als seinen Erfolg (Vermittlung) verbucht. Außerdem geht es ihn nichts an, wieviel ich dort verdienen werde.

Andererseits gibt es ja eine Einstiegshilfe, die ich beantragen kann. Allerdings bin ich mir unsicher, ob ich bei dem Gehalt eine Zusage dafür erhalte.

Cridi

 mein gott hast du probleme ^^ Natürlich alles beantragen was geht jetzt, einstiegsgeld, wiedereingliederungshilfe, alles auf 12 Monate. Der Arbeitgeber soll noch was schönes schreiben, dass man für die Einarbeitung für dich mehr Zeit braucht bzw. ein Mitarbeiter extra abgestellt werden muss, dann gibts das auf jedenfall

SingleDad

Das Geld ist in mich und meinen Arbeitgeber besser investiert, als das monatlich Gehalt dieser Papnase von Sachbearbeiter. Ich betrachte das als Schmerzensgeld für die Zeit, in der ich in seinem Büro es aushalten musste.

Kopfbahnhof

Zitat von: SingleDad am 07. Juni 2022, 15:25:32Muss ich den Arbeitsvertrag im Nachgang dem Jobcenter vorlegen oder eine Kopie dessen einsenden?
Beides geht ein JC nichts an.

Wenn du sicher bist, keinen Anspruch mehr beim JC zu haben, einfach kurz Abmelden.
Habe Job ab xxx  Erste Lohnzahlung am xx Abmeldung dann, ab dem Monat wo keine Ansprüche mehr.

Als Nachweis dann den Kontoauszug mit der ersten Zahlung, oder Einkommensbescheinigung vom AG. (einmalig)

Fettnäpfchen

SingleDad

Zitat von: SingleDad am 07. Juni 2022, 15:25:32Hat sich eh alles erledigt.
Gratuliere Dir !

Da helfe ich mal bei EinV was nicht mein Thema ist .... aber besser so  :zwinker:

Zitat von: SingleDad am 07. Juni 2022, 15:25:32Die Stelle habe ich selber gefunden. Ich habe keine Fahrtkostenerstattung beantragt, da ich nicht wollte, dass mein Sachbearbeiter davon erfährt. Muss ich den Arbeitsvertrag im Nachgang dem Jobcenter vorlegen oder eine Kopie dessen einsenden? Reicht es nicht aus, wenn ich denen nach Unterzeichnung einfach die Veränderungsmitteilung zuschicke?
Die Fahrtkostenerstattung kannst du ja immer noch stellen solange du noch im Bezug bist.
Der AV geht das JC nichts an. Was die benötigen ist nur zur Berechnung deines, dann evtl. noch, vorhandenen Anspruchs bzw. einer Rückforderung.
Also reicht eine geschwärzte Kopie der Lohnabrechnung da brauchen sie Brutto und Netto und dann noch einen Kontoauszug wann tatsächlich der Lohn auf deinem Konto zugeflossen ist.
Eine VÄM vorab reicht.
Ratgeber Zuflussprinzip (ALG II trifft auf Lohn)

Je nach dem ob du für nächsten Monat noch Anspruch hast solltest du das JC gleichzeitig darüber informieren dass es noch weiter leisten muss nicht das wie gerne gemacht die Leistung komplett eingestellt wird.
Leistungspflicht des Leistungsträgers

Zitat von: SingleDad am 07. Juni 2022, 15:25:32Andererseits gibt es ja eine Einstiegshilfe, die ich beantragen kann.
Gibt es nur wenn du sicher aus dem ALG 2 Bezug ausscheidest und selbst dann ist es nicht sicher und auch noch von deinem Verhandlungsgeschick abhängig.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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SingleDad

@Kopfbahnhof
Das werde ich genauso machen. Wobei ich dann aber das Einstiegsgeld nicht beantragen kann. Das ist ja quasi an eine Offenlegung geknüpft.

@Fettnäpfchen
Danke für Deine Mühe! Ich konnte es auch nicht ahnen  :grins: sonst hätte ich mir die ganze Mühe auch nicht gemacht. Aber dieser Beitrag wird bestimmt anderen helfen können. Hoffe ich!

Geplante Arbeitsaufnahme ist der 01.07. Ich denke, dass ich Ende Juni eine VÄM raussende, und entsprechende Hinweise deutlich formuliere.

PS: Es gibt auch Menschen, die das Einstiegsgeld sinnvoll investieren wollen. Fühlt man sich mit solchen schnippischen Bemerkungen überlegen, oder woher kommt die Missgunst?

Fettnäpfchen

Zitat von: SingleDad am 07. Juni 2022, 16:16:46@Fettnäpfchen
Danke für Deine Mühe! Ich konnte es auch nicht ahnen  :grins: sonst hätte ich mir die ganze Mühe auch nicht gemacht.
so wie es jetzt ist ist es auf jeden Fall BESSER !
Das JC wäre sehr wahrscheinlich eh nicht Verhandlungsbereit gewesen also nach meiner Erfahrung.

Zitat von: SingleDad am 07. Juni 2022, 16:16:46Ich denke, dass ich Ende Juni eine VÄM raussende, und entsprechende Hinweise deutlich formuliere.
Wenn das Ende Juni ist musst du nicht viel dazu schreiben denn dann ist das ALG 2 für Juli unterwegs. Danach je nach Verdienst, also kein Anspruch mehr, können sie ja die Leistung einstellen.
Dann kommt ein Schreiben wo dein AV etc. verlangt wird und du schickst Ihnen was im vorigen Post geschrieben wurde.

Zitat von: SingleDad am 07. Juni 2022, 16:16:46PS: Es gibt auch Menschen, die das Einstiegsgeld sinnvoll investieren wollen. Fühlt man sich mit solchen schnippischen Bemerkungen überlegen, oder woher kommt die Missgunst?
Da verstehe ich nicht was oder wen meinst du. :weisnich:

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: SingleDad am 07. Juni 2022, 16:16:46dann aber das Einstiegsgeld nicht beantragen kann.
Ist eher eine persönliche Entscheidung, mir wäre es zu viel Aufwand.
Zumal man eh keinen gesetzlichen Anspruch darauf hat.

Zitat von: SingleDad am 07. Juni 2022, 16:16:46Geplante Arbeitsaufnahme ist der 01.07
Dann würde ich mit der Abmeldung bis dahin Abwarten.
Bis ganz sicher ist, du hast den Job wirklich.
Abmeldung erst, wenn das Juli Geld vom JC schon auf dem Konto ist.

Wie @Fettnäpfchen schon richtig bemerkt hat, manch JC stellt die Leistungen, SOFORT nach der Meldung ein.

SingleDad

Naja eine kleine Finanzspritze für meinen in die Jahre gekommenes Auto (20. Geburtstag dieses Jahr) wäre schon sehr willkommen. 3-6 Monate mit ca. 100-150EUR pro Monat. Würde ich nicht nein sagen.

@Fettnäpfchen: Das war an den sinnlosen Zwischenruf weiter oben adressiert. Nicht an Dich oder Kopfbahnhof.

Flip

ZitatNaja eine kleine Finanzspritze für meinen in die Jahre gekommenes Auto (20. Geburtstag dieses Jahr) wäre schon sehr willkommen. 3-6 Monate mit ca. 100-150EUR pro Monat. Würde ich nicht nein sagen.

Solche Vermittlungsleistungen und/oder Einstiegsgeld wird es ohne Nachweis des Arbeitsvertrags aber nicht geben.

Kopfbahnhof

Zitat von: Flip am 07. Juni 2022, 18:40:14Vermittlungsleistungen und/oder Einstiegsgeld
Außerdem muss der AG da auch mit machen, viele haben daran überhaupt kein Interesse.

Es gibt auch genügend AG die keinen Bock, auf eine JC Bürokratie haben.

Cridi

Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Juni 2022, 16:45:59
Zitat von: Flip am 07. Juni 2022, 18:40:14Vermittlungsleistungen und/oder Einstiegsgeld
Außerdem muss der AG da auch mit machen, viele haben daran überhaupt kein Interesse.

Es gibt auch genügend AG die keinen Bock, auf eine JC Bürokratie haben.

na dann würd ich dem arbeitgeber halt wieder absagen, wenn er seinem mitarbeiter nix gutes tun will.. Wir reden hier vom Eingliederungsszuschuss, der bis zu 50 % für bis zu 1 Jahr gelten kann. Warum genau sollte das ein Arbeitgeber nicht wollen? Des ist ne Arbeit von vielleicht ner Stunde und Ersparnis von 10000 euro durchschnittlich, die der Arbeitgeber nicht zahlen muss, weil es das Amt übernimmt. Zusätzlich halt noch das Einstiegsgeld für den Arbeitnehmer, dass man in einem Wisch direkt miterledigen kann.. Wir leben im Jahr 2022, da ist das nicht mehr so schwer, paar Formulare auszufüllen, da gibts ne Erfindung, die heißt google, wenn man net weiterweiß

Ottokar

Den Job ablehnen weil der AG keinen Eingliederungsszuschuss beantragen will?
Dass das eine Sanktion zur Folge hat, ist bekannt?
Außerdem solltest Du dich mal mit den Gründen auseinander setzen, warum AG den Eingliederungsszuschuss ablehnen. Das ist nämlich keineswegs mit den Antrag getan, steckt eine Menge weiterer Papierkram dahinter, schlussensendlich sogar die Gefahr, dass der AG den Zuschuss zurückzahlen muss.

Ich erwarte etwas mehr Sorgfalt gegenüber Fragestellern in den Antworten!
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Cridi

na dann muss der arbeitgeber halt auch was machen dafür, ein Hartz4 empfänger muss auch duzente Anträge und Nachweise vorlegen, wenn er geld vom Amt will und es wird ständig damit geworben, dass man den Arbeitgeber den Eingliederungszuschuss schmackhaft machen soll. Grade in der heutigen Zeit mit soviel Lohnebenkosten, sind das viele 1000 Euro, die man wegen 1 stunde arbeit wegschmeißen soll? ^^ Als ob der Arbeitgeber den ganzen tag in Arbeit erstickt, dafür sind ja die Arbeitnehmer da :D