Eingliederungsvereinbarung liegt zur Unterschrift vor / Bitte um Prüfung

Begonnen von SingleDad, 03. Juni 2022, 12:31:48

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SingleDad

Hallo zusammen,

mir liegt die angehängte EGV vor. Ich bekomme derzeit eine Spezialbehandlung. Meine bisherige Arbeitsvermittlerin hat mich an die Intensivabteilung weitergereicht.

Der Vermittler wünscht eine neue EGV. Die alte EGV habe ich nie unterschrieben, und es kam auch nicht zu einem Verwaltungsakt bzw. meine bisherige Vermittlerin hat es versäumt, danach zu fragen.

Ich freue mich auf hilfreiche Kommentare.

Gruß

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Kopfbahnhof

Punkt 5 würde ich nicht Akzeptieren.

Erstens Abgabe der Bewerbungsnachweise bist zu jedem 7. würde ich niemals Unterschreiben.
(davon abgesehen ist es nicht rechtens)
Die Agentur für Arbeit kann schon VV an dich senden, aber es darf keine Verpflichtung sein, sich darauf zu Bewerben. (da schlicht nicht zuständig)

Zusätzlich noch 6 weitere Bewerbungen, egal wie viele VV kommen, würde ich auch nicht Unterschreiben.

Als Nachweis reicht eine einfache Liste, Schreiben an und von AG'n gehen das JC nichts an.
(ausser man will die Kosten dafür zurück haben)

Bewerbungen per Mail an diverse AG sind üblich, ganz sicher aber nicht die Weiterleitung dieser, an das JC.

Kurz gesagt, meine Unterschrift käme hier nicht darunter.

Von einer Spezialbehandlung kann ich hier auch nichts sehen.

SingleDad

Danke für deinen Kommentar.

Punkt 5 Zur Integration in Arbeit

Soll ich diesen Punkt umformulieren? Oder generell dagegen sein mit der Bitte um Abänderung. Wie soll ich das begründen? Ich habe das bereits im persönlichen Termin angesprochen. 6 Bewerbungen pro Monat + weitere VV könnten dann ja locker mal eben 15 bis 20 werden. Zumal die einfach irgendwelche Stellen raussuchen und mich damit zumüllen. Darunter sind dann auch welche, die bereits abgelaufen sind, aber die Anzeige selber noch geschaltet ist. Mich kostet es aber dennoch Zeit und Arbeit entsprechende Infos dazu rauszusuchen.

"Bis zum 7. des Folgemonats" passt mir auch nicht, weiß aber nicht wie das begründen soll. Generell können die auf Nachweise bestehen.

Da ich meine Bewerbungen schon seit über 15 Jahren ausschließlich per Email/PDF versende, wäre es ja kein Umstand für mich, diese per Email an den Vermittler zu senden, hieß es im Termin. Ich habe dem bereits im Termin widersprochen, dass ich es nicht möchte. Ein Musteranschreiben + Lebenslauf habe ich ihm zur Ansicht vorgelegt, und direkt wieder einkassiert, um ihm nachzuweisen, dass ich darin keine Hilfe und/oder Maßnahme brauche. Das hat er auch anerkannt.

Die Spezialbehandlung war ironisch gemeint. Aber ich glaube, ich habe deinen Wink verstanden. Intensivbetreuung. Naja, zumindest muss ich nicht jede Woche dort antanzen. Einmal im Monat bisher.

Übrigens war er richtig grantig, als ich es ablehnte, Telefonate zwischen ihm und dem Arbeitgeber zu mir durchschalten zu lassen. Also ohne Vorwarnung einfach mitten am Tag, um dann direkt die weiteren Einzelheiten mit dem AG zu klären und vielleicht sogar ein Vorstellungsgespräch zu vereinbaren. Klingt ja zunächst positiv. Aber welcher AG sucht so dringend nach kaufmännischen Angestellten, um solch einen Weg einzuschlagen? Naja, das fiel aus der EGV raus.

Soll ich die Unterschrift verweigern? Begründen, umformulieren oder einfach abwarten, was ab 01.07.22 gilt?

+ gültig bis auf weiteres (unzulässig, richtig?)

Cridi

ich mein im zweifel unterschreibs einfach nicht und lass es dann auf nen verwaltungsakt aufkommen. Dort kannst dann im Zweifel widerspruch einlegen. Und bis das dann irgendwann mal durch ist, gibts eh das SanktionsMoratorium und dann ists eh egal weil keine sanktion möglich^^

Harald53

Hallo,

eine unbefristete EGV kommt schonmal garnicht in Betracht, wenn dann höchstens für 6 Monate mit Enddatum.
Dann ist man nämlich gezwungen sich wieder mit dir an einen Tisch zu setzen und neu zu verhandeln.

Das Jobcenter verpflichtet sich selber unter Punkt 4 praktisch zu garnichts.
Alles nur an bedingungen geknöpft, auf die du teilweise keinen Rechtsanspruch hast (z.B. irgendwelche Bestätigungen von einem Arbeitgeber zu fordern). Spielt ein Arbeitgeber also nicht mit, bleibst du auf deinen Kosten sitzen.

Für jede einzelne Bewerbungen irgendwelche Quittungen vorzulegen würde ich dankend ablehnen, was denken die das du deine Bewerbungen kostenfrei verschicken kannst? Wenn dann solltest du eine Pauschale vereinbaren, üblich waren bisher immer 5 Euro pro schriftlicher Bewerbung, inzwischen dürften diese aber bei den Preissteigerungen der letzten Monate nicht mehr ausreichend sein.

Bei Punkt 5, "Zusätzlich bewerbe ich mich ab sofort monatlich um mindestens 6 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse als kaufmännische Kraft ..." würde ich dann auch den folgenden Passus noch dahinter setzen lassen: soweit geeignete Stellenangebote vorliegen.
Mit diesem Passus hat sich das Jobcenter ja schließlich auch abgesichert, also wenn dann soll das für beide Parteien gelten. Ist ja schließlich eine Eingliederungsvereinbarung.

Mails werden überhaupt nicht weitergeleitet. Deine Kommunikation, die Inhalte von schriftlichen Bewerbungen/Mails oder Gesprächen mit jeweiligen Arbeitgebern gehen dem Jobcenter einen feuchten Kericht an.

Und wie/wo du deine Stellensuche durchführst bleibt ebenfalls dir überlassen.

Jeden Monat Nachweise liefern ist blödsinn, eine Liste mit allen aufgeführten Arbeitgebern wo du dich beworben hast reicht völlig aus und diese dann einfach immer beim Gesprächstermin vor Ort vorlegen. (Kann sowieso keine Kostenerstattung für die versendeten Nachweise entdecken, von daher fällt das sowieso weg oder willst du die Kosten selber tragen? Bestimmt nicht.

Allgemein zur Info:
Gerade jetzt wo SB nicht mehr mit Sanktionsdrohungen um die Ecke kommen kann, hat man wirklich gute Vorrausetzungen seine Forderungen durchzubekommen. Wenn SB nicht auf deine Forderungen eingeht dann unterschreibst du halt nicht. Selbst wenn dann ein EGV-VA erlassen wird ist dieser praktisch wertlos für das Jobcenter, da ja keine Sanktionen mehr erlassen werden können.

SingleDad

Vielen Dank für die hilfreichen Beiträge

@Cridi: Generell hast Du Recht, aber ich will ihn erst einmal mit einer Änderung beschäftigen. Macht das einen Sinn? Dabei möchte ich aber nicht konkret benennen, wie es final auszusehen hat. Einfach abwarten, wie er auf meinen Änderungswunsch reagiert. Ich habe hier mehrere EGV Beiträge gelesen (leider ohne Anhänge, da bereits gelöscht w/ Fristablauf), in den davon abgeraten wurde, es direkt zu einem VA kommen zu lassen. Vielleicht habe ich die auch falsch verstanden, oder die Fälle waren nicht vergleichbar mit meinem.

@Harald53: Ich möchte die Gegenzeichnung der EGV mit Begründung verweigern. Dazu zähle ich die von dir genannten Punkte auf. Sollte ich auch Punkte benennen, die eigentlich gar nicht in die EGV gehören. Ich habe hier schon andere Beiträge gefunden, wo man bestimmte Punkte der EGV als "durch das Gesetz geregelt" benannt hat, und zur Folge dessen nicht Bestandteil der EGV sein darf. Leider kann ich die angehängten EGV dieser Beiträge nicht mehr einsehen, und daher nur vermuten, was genau gemeint ist, sofern es nicht explizit thematisiert wurde.

Gibt es hier so eine Art Musterschreiben? Oder habt ihr Ideen, wie ich das formulieren soll?

Kopfbahnhof

Zitat von: SingleDad am 04. Juni 2022, 14:43:44Gibt es hier so eine Art Musterschreiben?
Dafür nicht, weil eben Individuell bei jedem anders.

Schreib zurück was dir nicht gefällt, z.B. max. 6 Bewerbungen im Monat inkl. aller Bewerbungen.
Also auch per Tel. pers. Teilzeit usw.

Abgabe der Nachweise per Liste zum Termin, wobei hier Einladung jeden Monat schon recht häufig ist.
Weiterleitung einer Mail an den SB ist schon gesetzlich Verboten, wegen Datenschutz.

Die Formulierung gültig bis auf weiteres ist aber o.k. da es sich nach 6 Monaten eh erledigt hat.
Spätestens da muss was neues her oder ist eben dann Abgelaufen.
Meine letzte EGV z.B. ist vom November 2019, seit dem habe ich nichts mehr von der Vermittlung gehört.

SingleDad

Bevor jetzt welche mit der Keule "lies dich selber durch den §§ Dschungel" wedeln. Welche Punkte sind per Gesetz geregelt und haben in meiner EGV nichts verloren?`

Weiterhin die Frage nach VV durch die Agentur für Arbeit:

Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Juni 2022, 16:53:04Punkt 5 würde ich nicht Akzeptieren.

Erstens Abgabe der Bewerbungsnachweise bist zu jedem 7. würde ich niemals Unterschreiben.
(davon abgesehen ist es nicht rechtens)
Die Agentur für Arbeit kann schon VV an dich senden, aber es darf keine Verpflichtung sein, sich darauf zu Bewerben. (da schlicht nicht zuständig)

Als ALG 2 Bezieher bin ich "Kunde" des Jobcenters, aber sind die VV der Agentur für Arbeit nicht verpflichtend zur Bewerbung? Ich habe das immer so verstanden, dass es ein und derselbe Laden ist :D - irgendwie. Ich will nur sicher gehen, dass ich das richtig verstanden habe.

Offtopic:

Ich  würde auch gerne mal einsehen, was die über mich so notiert haben. Ich weiß, dass ich ein Recht darauf habe. Macht die Einforderung aber Sinn? Mich quält der Gedanke, dass ich dann nicht alles einsehen kann, oder einfach Kommentare vorher gelöscht (zwischengespeichert) werden. Ich weiß, dass ich auf der Etage nicht gerade beliebt bin.

In meinen bisherigen Berufen (Vertrieb, Kundenmanagement usw.) habe ich mir auch manchmal Randnotizen gesetzt, damit ich den/die Ansprechpartner:in besser einschätzen konnte, bzw. mir Gedankenstützen aufbauen konnte, obwohl es eigentlich rechtlich nicht erlaubt ist, personenbezogene Details ohne Einwilligung zu speichern. Und dabei spreche ich nicht von Adressem, Telefon, Email usw. Sondern (ironisches) Bsp: Katze heißt Moritz  :grins:

Kopfbahnhof

Zitat von: SingleDad am 04. Juni 2022, 17:03:39Als ALG 2 Bezieher bin ich "Kunde" des Jobcenters,
Wurde schon gesagt, zuschicken können sie dir schon was, aber Sanktionieren geht nicht.
Auch nicht mit RFB dazu, weil schlicht nicht zuständig.

Wenn in der EGV was dazu steht und Unterschrieben wurde, ist es schwieriger.

Zitat von: SingleDad am 04. Juni 2022, 17:03:39gerne mal einsehen, was die über mich so notiert habe
Würde für mich nur Sinn machen, wenn es irgendwas zu klären gibt.
Zumal du schon bemerkt hast, alles komplett wird dir sicher auch nicht gezeigt.

Fettnäpfchen

SingleDad

Zitat von: SingleDad am 04. Juni 2022, 17:03:39Als ALG 2 Bezieher bin ich "Kunde" des Jobcenters, aber sind die VV der Agentur für Arbeit nicht verpflichtend zur Bewerbung? Ich habe das immer so verstanden, dass es ein und derselbe Laden ist :D - irgendwie. Ich will nur sicher gehen, dass ich das richtig verstanden habe.
Hast du falsch verstanden und dass
Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Juni 2022, 17:19:43Wurde schon gesagt, zuschicken können sie dir schon was, aber Sanktionieren geht nicht.
stimmt auch nicht wenn du beim JC bist
Unzulässige Vermittlungstätigkeit von Arbeitsagenturen für ALG II Empfänger

Zitat von: SingleDad am 04. Juni 2022, 17:03:39Bevor jetzt welche mit der Keule "lies dich selber durch den §§ Dschungel" wedeln. Welche Punkte sind per Gesetz geregelt und haben in meiner EGV nichts verloren?`
ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung)

Zitat von: SingleDad am 03. Juni 2022, 19:25:33Zumal die einfach irgendwelche Stellen raussuchen und mich damit zumüllen. Darunter sind dann auch welche, die bereits abgelaufen sind, aber die Anzeige selber noch geschaltet ist. Mich kostet es aber dennoch Zeit und Arbeit entsprechende Infos dazu rauszusuchen.
VV müssen auf dich persönlich und deine Möglichkeiten raus gesucht und dir übermittelt werden, alles was da nicht passt oder es nicht mehr gibt musst du dich nicht bewerben, lediglich das "Beiblatt zum VV" ausfüllen. z.B.: nict beworben weil es den Job nicht mehr gibt, ich keine Personen befördern darf....etc.
und die Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung
Ausserdem kannst du dich bei solchen Fällen in denen der SB seinen Job nicht richtig macht und das wiederholt über den SB beschweren.

Zitat von: SingleDad am 04. Juni 2022, 14:43:44Ich möchte die Gegenzeichnung der EGV mit Begründung verweigern.
Dass kannst du als Formulierungshilfe nehmen dürfte das JC aber wenig interessieren.
ZitatWerden zum Nachweis der Eigenbemühungen als auch für die Erstattung der Bewerbungskosten Kopien gefordert und es gibt keine Regelung, wonach das Mobcenter die Kosten der geforderten Kopien erstattet, stellt das eine einseitige unangemessene Benachteiligung dar.

Die Vorlage von Kopien der Anschreiben ist zudem nicht leistungsrelevant und abgesehen davon rechtswidrig – hier greift auch noch der Datenschutz und das Briefgeheimnis –, denn was die potentiellen Arbeitgeber dir mitgeteilt haben, geht das Jobcenter absolut nichts an.

Das BSG hat grundsätzlich klargestellt:
Entstehen dem Hilfsempfänger Kosten aufgrund seiner Pflichten gegenüber dem Leistungsträger und sind diese Ausgaben nicht durch das ALG II gedeckt, so hat der Leistungsträger kein Ermessen und dieser hat die Kosten in tatsächlicher Höhe zu erstatten. Ansonsten müsste der Leistungsempfänger diese Kosten aus seiner Regelleistung bestreiten, was diese unzulässig mindert.
Vgl. B 14/7b AS 50/06 R vom 06.12.2007 und ergänzend dazu LSG Bayern L 11 AS 774/10 vom 27.03.2012

Was die Häufigkeit deiner Einladungen angeht noch ein .png zu deiner Info. Ob du es verwenden kannst musst du selber wissen.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

BigMama

Ich hatte es schon mal in einem anderen Faden ergänzt. Coolio hat nicht alles kopiert und somit ein Stück weit aus dem Zusammenhang gerissen. Hier der vollständige Inhalt mit Quelle:

"Der erwerbsfähige Leistungsberechtige erhält Einkommen aus Gelegenheitsarbeiten (Aushilfe). Das Einkommen fließt ihm in unregelmäßigen Abständen zu. Um den aktuellen Bedarf zu überprüfen, erhält er vom Jobcenter jeden Monat eine Einladung zu einem Meldetermin. Zu diesem Termin soll er die aktuelle Einkommensbescheinigung mitbringen. Der erwerbsfähige Leistungsberechtige hält das persönliche Erscheinen für nicht gerechtfertigt. Nach seiner Auffassung sei die Übersendung der Einkommensbescheinigung per Post ausreichend. Kann das Jobcenter verlangen, dass er monatlich persönlich seine Nachweise vorlegt?

Über § 59 SGB II sind die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht (§ 309 SGB III) entsprechend anwendbar. Danach hat sich der erwerbsfähige Leistungsberechtige beim Jobcenter persönlich zu melden, wenn dieses ihn dazu auffordert. Als zulässige Meldezwecke nennt § 309 Abs. 2 SGB III u. a. die Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch.

Zu beachten ist jedoch der allgemeine Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit, der jedem belastenden Verwaltungshandeln zugrunde zu legen ist.

Im vorliegenden Fall soll der Bedarf unter Berücksichtigung des zuletzt zugeflossenen Einkommens überprüft werden. Als Nachweis genügt in der Regel die Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers. Deren Übersendung per Post ist daher regelmäßig ausreichend. Sofern nicht im Einzelfall das persönliche Erscheinen des erwerbsfähigen Leistungsberechtigen für das Erreichen des Meldezwecks erforderlich ist, ist von einer Einladung abzusehen. Das persönliche Erscheinen wäre in diesen Fällen unverhältnismäßig und bei langwieriger Anreise auch nicht zumutbar.
"
Wissensdatenbank zu § 59 SGB II
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

BigMama


Zitat von: BigMama am 05. Juni 2022, 20:02:32Ich hatte es schon mal in einem anderen Faden ergänzt. Coolio hat nicht alles kopiert und somit ein Stück weit aus dem Zusammenhang gerissen. Hier der vollständige Inhalt mit Quelle:
:danke: wusste ich nicht werde das mal kopieren und bei mir anfügen.

Damit dürfte der TE wenigstens ein paar Argumente haben die er braucht um bei der EinV zu verhandeln, beim scheitern der Verhandlungen wirds wohl ein VA werden.

SingleDad
Bei den Zitaten den Button erweitern drücken sonst fehlt die Hälfte.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

SingleDad

Vielen Dank für die hilfreichen Infos an Alle. Ich habe schreibe mal eine Vorlage. Ergänzungen, Kritik dazu erwünscht.

Sehr geehrter Herr X,

zunächst bedanke ich mich für die Überlassung der Eingliederungsvereinbarung, im Nachfolgenden kurz EGV genannt, zur inhaltlichen Prüfung.

Abschließend teile ich Ihnen mit, dass ich die EGV, so wie sie mir vorliegt, nicht unterzeichnen werde. Meine Entscheidung begründe ich mit folgenden Punkten:

1. Die Vereinbarungsdauer "gültig bis auf weiteres" ist gesetzlich nicht zulässig, auch wenn unter Punkt 8 eine regelmäßige, spätestens nach Ablauf von 6 Monaten, gemeinsame Überprüfung stattfinden soll.

2. Bitte definieren Sie den Tagespendelbereich unter Berücksichtigung meiner persönlichen Situation mit einem minderjährigen, schulpflichtigen Kind im Alter von 15.

3. Unter Punkt 4 "Unterstützung durch das Jobcenter" benennen Sie Ihre Unterstützung nicht konkret mit Zahlen. Ich habe Ihnen mitgeteilt, dass ich meine bisherigen Bewerbungen ausschließlich per Email/PDF versendet habe. Dennoch bleibt es mir frei, ob ich in Zukunft eine oder mehrere Bewerbung per Post versenden werde. Bitte benennen Sie hierzu einen Pauschalbetrag pro schriftliche Bewerbung, die mir dann erstattet wird. Ferner kann ich keinen potentiellen Arbeitgeber dazu zwingen, mir einen Nachweis über eine Nicht-Erstattung meiner Anreise vorzulegen. In diesem Fall würde gemäß dieser EGV meine Kosten alleine tragen.

4. Der Punkt 5 "Zur Integration in Arbeit" bedarf einer kompletten Überarbeitung. Vermittlungsvorschläge (kurz VV) von der Agentur für Arbeit sind nicht zulässig, da diese nicht für mich zuständig ist. Die nachfolgenden Sätze unter Punkt 5 sind per Rechtsfolgebelehrung bereits definiert und können sorglos gestrichen werden. Im nächsten Abschnitt ist nicht eindeutig erkennbar, wie viele Bewerbungen ich pro Monat versenden muss, da hier "zusätzlichen 6 Bewerbungen" benannt sind. Die Anzahl Ihrer VV pro Monat sind nicht definiert. Außerdem werde ich gemäß der Datenschutzbestimmungen keine Kopien meiner Bewerbungsanschreiben vorlegen. Eine Auflistung der Firmen mit Ortsangabe sollte hier ausreichen. Bitte beachten Sie auch die Bedingung "sofern geeignete Stellenangebote vorliegen". Abschließend möchte ich mich nicht vertraglich dazu verpflichten, wo und wie ich mich zu bewerben habe.

5. (Kann ich die 30% Kürzung "anfechten"?)

PS: Ich weiß nicht, wie ich BigMama's Beitrag hier verarbeiten soll.

BigMama

Zitat von: SingleDad am 06. Juni 2022, 18:08:232. Bitte definieren Sie den Tagespendelbereich unter Berücksichtigung meiner persönlichen Situation mit einem minderjährigen, schulpflichtigen Kind im Alter von 15.
Liegt bei deinem Kind eine Beeinträchtigung vor, die es daran hindert den Schulweg alleine zu bestreiten oder alleine Zuhause zu sein?
Schau mal hier: Randziffer 10.16, letzter Absatz
Ansonsten findet die Betreuung deines Kindes keine Berücksichtigung bei der Stellensuche.
 
Die Regelungen zum Tagespendelbereich findest du auch unter obigem Link unter Randziffer 10.37.


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Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

SingleDad

Nein, keine Beeinträchtigung.
Ok. Den Punkt schmeiß ich raus.
Rest + Punkt 5 (30%)?