Eingliederungsvereinbarung liegt zur Unterschrift vor / Bitte um Prüfung

Begonnen von SingleDad, 03. Juni 2022, 12:31:48

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Flip

Zitat von: Cridi am 09. Juni 2022, 12:38:45na dann muss der arbeitgeber halt auch was machen dafür,

Es ging darum, dass viele Arbeitgeber auf sowas verzichten. Nun kommst du mit dem blöden Argument: "Da muss er halt auch mal was machen für.". Warum soll er was machen, wenn er es gar nicht haben will? Ist das so schwer zu verstehen?

Und das hier
Zitat von: Cridi am 09. Juni 2022, 12:38:45Als ob der Arbeitgeber den ganzen tag in Arbeit erstickt,

ist per se schon eine Frechheit.

Cridi

Zitat von: Flip am 09. Juni 2022, 13:07:06
Zitat von: Cridi am 09. Juni 2022, 12:38:45na dann muss der arbeitgeber halt auch was machen dafür,

Es ging darum, dass viele Arbeitgeber auf sowas verzichten. Nun kommst du mit dem blöden Argument: "Da muss er halt auch mal was machen für.". Warum soll er was machen, wenn er es gar nicht haben will? Ist das so schwer zu verstehen?

Und das hier
Zitat von: Cridi am 09. Juni 2022, 12:38:45Als ob der Arbeitgeber den ganzen tag in Arbeit erstickt,

ist per se schon eine Frechheit.


genauso gibt es viele arbeitgeber, die darauf nicht verzichten. Wer bist du um für alle arbeitgeber zu sprechen? Mal bissl ball flachhalten mit fakenews, danke. Oder der nächste auf ignore

Flip

Zitat von: Cridi am 09. Juni 2022, 13:12:07Wer bist du um für alle arbeitgeber zu sprechen?

Na, du bist doch lustig. Du hast doch mit "dann sollen die mal was tun." und "als ob der Arbeitgeber den ganzen tag in Arbeit erstickt" über alle Arbeitgeber geurteilt.

Und ob ich bei dir auf "ignore" gehe, ist mir gelinde gesagt schnurz.

tsumo


hotwert

Zitat von: tsumo am 11. Juni 2022, 02:26:30Was bringt so ein Eingliederungsszuschuss für den AN?

Nichts, der Chef spart sich einfach nur Geld, ist dann aber auch verpflichtet den AN nach dem Zuschuss eine Zeit lang einzustellen.

Wir hatten früher oft so billigarbeiter die eintönige Arbeit gemacht haben. Das war so 2010-2015, da wurden die für 6€ die Stunde eingestellt.

Die waren alle von Hartz eingeschüchtert und haben sich gezwungen gefühlt das machen zu müssen. Damals hatte ich ja keine Ahnung was Hartz bedeutet, aber da kamen wirklich nur leicht einzuschüchternde Persönlichkeiten, was meinen Chef natürlich Recht war.

Ottokar

Genau, der AN hat davon gar nichts.
Der AG muss den AN für mind. 2 Jahre einstellen und bekommt im ersten Jahr 75% und im zweiten 50% des Lohnes vom JC, aber
- das JC sieht dem AG für diese 2 Jahre vor Ort auf die Finger, was er mit dem AN macht, erhält also intensive Kenntnis über betriebliche Prozesse,
- der AG muss den AN in den ersten 6 Monaten mit vollem Lohn für ein arbeitsbegleitendes Coaching freistellen,
- der AG muss die Fördergelder der letzen 6 Monate zurückzahlen, wenn er den AN betriebsbedingt entlässt.

Welcher AG lässt sich 2 Jahre lang von einer Behörde auf die Finger sehen, vermittelt dem JC intensive Kenntnis über betriebliche Prozesse und geht auch noch das Risiko ein, einen AN bezahlen zu müssen, für den er keine Arbeit mehr hat, weil er sonst die Förderung zurückzahlen muss?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


BigMama

Ergänzung zu Ottokars Beitrag:
Es gibt auch die Möglichkeit einer kürzeren Förderdauer. Was Ottokar beschrieben hat sind die Regelungen des § 16e SGB II.
Ein regulärer EGZ kann auch kürzer ausfallen beispielsweise 6 Monate 50 %. Dabei besteht für den AG einen Nachbeschäftigungspflicht für die gleiche Dauer.
Es bleibt aber dabei, dass es für den AN keinen finanziellen Vorteil oder eine dauerhafte Beschäftigungsgarantie gibt.
Hier die Fachlichen Hinweise zum EGZ.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Ottokar

Bitte beachten: es gibt zwei Förderungen, die als Eingliederungszuschuss bezeichnet werden.
Der von mir genannte ist in § 16e SGB II normiert und als lex specialis imho vorrangig.
Der von BigMama genannte ist in § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II i.V.m. §§ 88 bis 92 SGB III normiert.
Letzterer wird nur für 12 Monate und nur i.H.v. 50% des Lohnes erbracht (Ausnahme: ab 50. LJ kann die Förderdauer bis zu 36 Monate betragen).
Ansonsten gilt für diesen das Gleiche, was ich bereits zum Zuschuss nach § 16e SGB II unter "aber" schrieb.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


SingleDad

Kurzes Update. Seit meiner Stellungnahme per Email auf die EinV habe ich nichts mehr gehört, bis heute dann ein Einladung per Post kam. Persönliches Erscheinen, um eine neue EinV zu besprechen.

"Ich möchte mit Ihnen über den Abschluss einer neuer Eingliederungsvereinbarung sprechen." heisst es im Brief. Termin ist angesetzt für 25.07.2022. tja dann bin ich mal weg jetzt, würde ich sagen  :grins:

Scherz. Ich muss ja am 01.07. bei meiner neuen Stelle antreten. Bisher habe ich dem JC noch nicht Bescheid gegeben. Der Vertrag ist unterschrieben. Ich wollte damit noch bis zum Anfang der nächste Woche warten. Juli Gehalt wird im August überwiesen. Alles tuti würd ich sagen.

Kann er sich die EinV einmal gebuttert sonst wohin sch...


Fettnäpfchen

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

rioreisender

Zitat von: SingleDad am 23. Juni 2022, 14:04:30Ich muss ja am 01.07. bei meiner neuen Stelle antreten. Bisher habe ich dem JC noch nicht Bescheid gegeben.


Kann man so machen. Denke aber daran, dass Du verpflichtet bist, dem JC Veränderungen unverzüglich[!] mitzuteilen. Das kann Ärger geben, im schlechtesten Fall hast Du ein Ermittlungsverfahren wegen Leistungserschleichung an der Backe.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Kopfbahnhof

Zitat von: rioreisender am 23. Juni 2022, 18:42:40dem JC Veränderungen unverzüglich
Es reicht völlig aus wenn @TE die Meldung macht, wenn er den Job ganz sicher Angetreten hat.
Sonst kann es passieren, er steht ganz schnell ohne Geld da.
Erster Zahltag ist im August, somit stehen ihm für Juli die Leistungen noch zu.

gab es oft genug, JC haben nach der Meldung die Leistungen SOFORT gestrichen.

Ottokar

Um das mal klarzustellen:
es gibt hier zwei nach § 60 SGB I relevante Mitwirkungsgründe
a) die Aufnahme der Erwerbstätigkeit und
b) der (Lohn)Einkommenszufluss.
Eine Mitwirkungspflicht besteht grundsätzlich immer erst mit und ab Eintritt des mitteilungspflichtigen Ereignisses(Änderung), nicht vorher.
Wenn also der erste Arbeitstag der 01.07.2022 ist, besteht die Mitwirkungspflicht zur Mitteilung dieser vermittlungsrelevanten Änderung in den persönlichen Verhältnissen ab dem 01.07.2022.
Fließt der erste Lohn am 10.08.2022 zu, besteht die Mitwirkungspflicht zur Mitteilung dieser leistungsrelevanten Änderung in den persönlichen Verhältnissen ab dem 10.08.2022.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


rioreisender

Zitat von: Ottokar am 24. Juni 2022, 13:15:47Eine Mitwirkungspflicht besteht grundsätzlich immer erst mit und ab Eintritt des mitteilungspflichtigen Ereignisses(Änderung), nicht vorher.

Exakt, "unverzüglich" meint unverzüglich nach Eintreten des tatbestandsverändernden Ereignisses. Gesetzliche Normen, bei denen es um Geld des Staates geht, sind gerne so formuliert, dass der Durchschnittsbürger aus Angst, etwas falsches zu tun, auf seine Rechte verzichtet. Und wenn der Richter die Kappe falsch aufhat oder ihm am Morgen ein Furz quersaß, kann das zu (vermeidbaren) Problemen führen.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.