H4 Pflegegeld Vermögen

Begonnen von Flummi, 19. Juni 2022, 20:05:46

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Flummi

Hallo miteinander,

Frage:
Kind pflegt Elternteil.
Beide wohnen in einer gemeinsamen Mietwohnung und wurden als BG eingestuft.

Kind bezieht H4 (1/2 der KDU+449€).
Da durch die Pflege extrem viel Zeit aufgewendet wird, wird das Pflegegeld nicht ausgegeben.

Es wird auf dem Konto des Elternteils gelassen.

Wird es dort zum Vermögen?

Aktuell ist der Freibetrag ja 60.000 + 30.000.

Mfg
Flummi

geraldxx

Öhm, wozu Pflegegeld wenn ihr es nicht benötigt?

Reiner1970

Weil es einem zusteht

hotwert

Zitat von: geraldxx am 19. Juni 2022, 21:51:21Öhm, wozu Pflegegeld wenn ihr es nicht benötigt?

Würde ich auch immer mitnehmen. Steht einem ja auch zu.

Ansammeln kann man es bis zur Freigrenze, ob ihr es braucht oder nicht geht auch keinem was an. Gibt ja keine Pflicht das auszugeben.

Der Freibetrag wird aber irgendwann wahrscheinlich wieder weniger und dann ist zu viel Vermögen da.

tsumo

Pflegegeld zählt nicht dazu. Davon kannst du nicht zu viel auf dem konto haben.


Ratlos

Ob die Links aus 2014 anwendbar sind ??
Es sind untergeordnete Instanzen. Ob und wie der BGH bzw. BSG entschieden hat ist mir momentan nicht bekannt.
Prüfe mal diesen Link - Bericht vom Mai 2022
https://www.anwalt.org/pflegegeld-hartz-4/

Demnach wäre Pflegegeld anrechnungsfrei.
Wird auch Pflegegeld bei Hartz-4-Bezug als Einkommen berücksichtigt?
Nein, das Pflegegeld stellt einen Sonderfall dar. Es darf nicht als Einkommen gewertet und auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet werden.
Pflegegeld ist nicht zweckgebunden. Über die Verwendung kann frei entschieden werden

Flip

Das Pflegegeld als Einkommen ist bei Verwandten usw. anrechnungsfrei. Hier geht es aber doch um die Ansparung. Aus dem Einkommen wird ja irgendwann mal (nach Ablauf des Bewilligungszeitraums) Vermögen. Die Rechtsprechung des SGB XII und des BGH ist da durchaus übertragbar.

Mal aus der Kommentarliteratur zum SGB II:

ZitatAngespartes Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist trotz Einkommensprivilegierung (§ 13 Abs. 5 S. 2 SGB XI) als Vermögen zu berücksichtigen, weil es der Deckung des laufenden Pflegebedarfs dient und dieser Zweck bei Ansparungen nicht fortwirkt (BGH 29.1.2020 – XII ZB 500/19, BeckRS 2020, 3259; vgl. aber auch BSG 11.9.2020 – B 8 SO 8/19 R, BeckRS 2020, 38042).
(Eicher/Luik/Harich/Lange, 5. Aufl. 2021, SGB II § 12 Rn. 116)

ZitatWenn das geschützte Einkommen seinen Zweck dann erfüllt, wenn es unmittelbar im Zuflussmonat bzw. Anrechnungszeitraum verwendet wird, dann bedarf es des Schutzes als Vermögen nicht mehr (BGH v. 29.01.2020 - XII ZB 500/19 - juris Rn. 11 für Pflegegeld nach § 37 SGB XI). Kann es hingegen sinnvoll zweckgemäß auch in späteren Bewilligungszeiträumen ausgegeben werden, liegt eine Privilegierung auch für Vermögen näher.
(Formann in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 5. Aufl., § 12 (Stand: 04.04.2022), Rn. 204_1)

hotwert

Zumindest beim Landespflegegeld in Bayern wird das Geld nicht zum Vermögen gerechnet. Bei normalen Pflegegeld kann das wieder anders aussehen🤷🏼

Ratlos

@ Flip hat Recht. Nach § 37 Abs.1 SGB 11 ist das Pflegegeld zweckgebunden zur Sicherstellung der Pflege des Pflegebedürftigen. Steht in § 64 a SGB 12.
D.h. nach meinem Verständnis anrechnungsfrei so lange es für die Pflege verwendet wird.
Aber der Nachweis ist hier nur deshalb zu führen, weil das Geld auf dem Konto verblieben ist. Man lernt nie aus.
Frage:
Wenn von den 316 € nur 250 € aufgewandt werden, was ist dann mit den restlichen 66 €

tsumo

habe mit meinem anwalt der selber seine tochter mit PG4 pflegt darüber gesprochen. das pflegegeld ist für die person die die bedürftige pflegt als entschädigung. es ist nicht zweckgebunden!

Ratlos

Zitat von: tsumo am 21. Juni 2022, 15:08:10. es ist nicht zweckgebunden!
Schau mal da:
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
§ 64a Pflegegeld
(1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Pflegegeld in Höhe des Pflegegeldes nach § 37 Absatz 1 des Elften Buches. Der Anspruch auf Pflegegeld setzt voraus, dass die Pflegebedürftigen ....  die erforderliche Pflege mit dem Pflegegeld in geeigneter Weise selbst sicherstellen.

Damit ist es nach meiner Auffassung zweckgebunden

Allerdings habe ich bei meinem Vater etliche Hunderter für meine Pflegeleistung zur freien Verfügung erhalten.