Aufforderung zur Mitwirkung Kontoauszüge / Weiterbewilligung

Begonnen von NRWMaster, 09. Juni 2022, 15:10:36

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NRWMaster

WBA (Weiterbewilligung) Antrag online per Formular des JC am 22.05 gestellt ohne Anlage (Nachweis vorhanden) der
Kontoauszüge.  Am 01.06 bat ich um einen Persönlichen
Vorsprachetermin (zur Einsichtnahme) dessen per FAX
Am 31.05 kam von Jobcenter eine Aufforderung zur Mitwirkung Frist 20.06
die Kontoauszüge zu liefern. Dieser erreichte mich am 02.06.2022

Ein Termin muss man allerdings bei hiesigen Jobcenter hier vereinbaren.
Mail an Teamleitung blieb auch unbeantwortet.

Die Leistungen laufen Ende des Monats aus.

Ein Krampf wenn man abweicht von den wie sie es gerne hätten (im
Briefkasten reinwerfen)

Mal schauen wie es weitergeht

Wie seht ihr es ? Ich behaupte meine Mitwirkung ist erfüllt mit den Terminwunsch

Auf der HP des JC steht ausdrücklich nur mit Terminvereinbarung.

Kollege Briefkasten oder e-Mail kann ja kein "Muss" sein.

OLD-MAN

Streß ist vorprogrammiert!

Warum nicht einfach die geforderten Kontoauszüge hinschicken und gut ist´s (mache ich auch immer, denn ich habe auf meinen Kontoauszügen nichts zu verbergen!)?

NRWMaster

Darum geht es doch gar nicht. Der Bürger muss das Recht haben diese persönlich zur EINSICHT vorzulegen. Nichts mit kopieren/zur Akte nehmen. Diese Kontrolle hast du nur bei persönliche Vorsprache. Fertig aus.

Ich bin hier nicht Standard Jobcenter Kunde und ich bleibe unbequem.

Hinreichende  Fälle von Bermuda Dreieck Jobcenter Briefkasten kenne ich zur Genüge..

Schonmal von Eingangsbestätigung gehört ?

Kann ja ein Foto einstellen wie der Briefkasten hier vom JC aussieht. Nein Danke


Die Aussage ich habe nichts zu verbergen ist lächerlich. Zu einer Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei geht man auch nicht. Rät dir jeder Rechtsanwalt. Der gleiche Spruch gibts da ja auch im Umlauf.. Aber jedem nach Seinen. Man muss schon seine Rechte kennen.

Diskus

Genau diese Haltung "Ich hab ja nix zu verbergen" brockt uns diesen ganzen Mist ein ! Mann wer sind wir ? Kleinkinder ? Wir müssen das tun was man uns sagt sonst gibbet aber? ich verstehe es nicht.
"Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren." Mahatma Gandhi (1869-1948)

SingleDad

Lies mal hier: Datenerhebung vs. Datenspeicherung

oder hier: Hartz IV: Kontoauszüge bei Vorlage im Jobcenter schwärzen?

In allen Infos, die ich gelesen habe, heißt es: auf Verlangen müssen die Kontoauszüge vorgelegt werden. Vorlegen bedeutet für mich: Am Arbeitstisch des Sachbearbeiters zur Einsicht vorlegen und wieder mitnehmen.
Das Verlangen dieser Dokumente per Post oder Email ist rechtlich nicht geregelt und kann daher auch nicht verlangt werden.

Lediglich das Kopieren und speichern für 3 Monate, wenn auf den Auszügen ein Einkommen nachgewiesen wird.

(das ist keine rechtliche Beratung, sondern nur meine Meinung!)

NRWMaster

Ich weiss genau das meine ich damit auch  ich bin hier so ziemlig alleine als Querolant aber es brachte mir über Jahre auch keine Nachteile.
Keine EGVs oder EGV-VAs, keine Maßnahme, keine Zeitarbeit  etc.

Ich mach es ja auf rechtsstaatliche Art und Weise. Völlig legitim


Aber zurück zum Thema: Der Textbaustein in der Mitwirkungsaufforderung besagt es können Leistungen komplett ver sagt werden.

Wenn man aber über Jahre in Bezug ist muss das JC es doch begründen ?

Den WBA Als solches haben sie ja vorliegen. (keine Verängerungen)

NRWMaster

Zitat von: SingleDad am 09. Juni 2022, 20:49:21Lies mal hier: Datenerhebung vs. Datenspeicherung

oder hier: Hartz IV: Kontoauszüge bei Vorlage im Jobcenter schwärzen?

In allen Infos, die ich gelesen habe, heißt es: auf Verlangen müssen die Kontoauszüge vorgelegt werden. Vorlegen bedeutet für mich: Am Arbeitstisch des Sachbearbeiters zur Einsicht vorlegen und wieder mitnehmen.
Das Verlangen dieser Dokumente per Post oder Email ist rechtlich nicht geregelt und kann daher auch nicht verlangt werden.

Lediglich das Kopieren und speichern für 3 Monate, wenn auf den Auszügen ein Einkommen nachgewiesen wird.

(das ist keine rechtliche Beratung, sondern nur meine Meinung!)

Genau so ist es.

NRWMaster

Übrigens: Bis heute keine Post. Ich bin bereit das echt durchzuziehen

Ottokar

Zitat von: NRWMaster am 09. Juni 2022, 15:36:38Darum geht es doch gar nicht. Der Bürger muss das Recht haben diese persönlich zur EINSICHT vorzulegen. Nichts mit kopieren/zur Akte nehmen. Diese Kontrolle hast du nur bei persönliche Vorsprache. Fertig aus.
Das stimmt so nicht.
Lt. Gerichten und Datenschutzbeauftragten ist der Einschränkung "nur Vorlage" auch dann Genüge getan, wenn das JC die Kontoauszüge nach der Einsichtnahme zurücksendet oder (im Falle von Kopien) vernichtet.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


NRWMaster

Trotzdem muss eine Persönliche Übergabe möglich sein.

Nur weil das JC keine/kaum freie Zeitkapazitäten hat kann dies nicht zu Lasten des Jobcenter Kunden gehen.

Machen wir uns nichts vor. Ich bezweifle eine Nichtspeicherung, insbesondere hier in Optionskommunen herrscht Datensammelwut.

Ottokar

Zitat von: NRWMaster am 11. Juni 2022, 19:31:38Trotzdem muss eine Persönliche Übergabe möglich sein.
So etwas ist nirgendwo gesetzlich geregelt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


NRWMaster

Eine Verwaltung wo man kein Termin bekommt ? Geschlossene Anstalt ?


Naja dann schauen wir mal wie es ausgeht.

Ich halte eine 100 % Leistungsversagung zum 01.06 für unverhältnismäßig sollt es so kommen

Der Grundantrag (WBA) als solches wurde zudem abgeliefert.

MagnaCharta

Zitat von: NRWMaster am 11. Juni 2022, 19:40:36Eine Verwaltung wo man kein Termin bekommt ? Geschlossene Anstalt ?


Naja dann schauen wir mal wie es ausgeht.

Ich halte eine 100 % Leistungsversagung zum 01.06 für unverhältnismäßig sollt es so kommen

Die Frist läuft doch noch bis zum 20. Juni - also genug Zeit für eine Antwort.

CCR

so ein Stress braucht keiner wenn ein Antrag online gestellt und auch die geforderten
Unterlagen auch selbst eingescannt ist der Bescheid in 2 Wochen in meinen Postfach.
Die vom JC zugestellten Antrageformulare hatte ich nie mit der Post zurückgeschickt.
Wird ja leider nicht überall so gehandhabt in den JC.

NRWMaster

Was für reine ANtwort ? Bevor das Schreiben zur Mitwirkung mich erreichte habe ich 1 Tag davor schon um einen Termin gebeten per FAX. Wofür soll ich auf dieses Schreiben nun antworten (gibt sogar ein Formular dafür in der Anlage).

Dieses Fax sowie eine Mail an die Teamleitung sollte genügen.

Vor Corona ging es doch auch also sollte es mit der persönlichen Vorsprache jetzt auch funktionieren. Ganz einfach

Man muss nicht wie ein Schohündchen abliefern nur weil sie es gerne so hätten.