Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Datenableich 2020?

Begonnen von Patricialrt, 17. Juni 2022, 10:52:45

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Patricialrt

Hallo,
ich war von 2016 bis Anfang des Jahres im Ausland und in Deutschland abgemeldet. Anfang des Jahres bin ich zurück gekehrt und musste für zwei Monate Hartz4 in Anspruch nehmen. Mittlerweile bin ich erwerbstätig, kann meinen Lebensunterhalt sichern und dachte, sämtliche Vorgänge seien mit dem Jobcenter abgeschlossen.
Jetzt habe ich eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten, da durch einen Datenabgleich bekannt wurde, dass ich im Jahr 2020 Kapitalerträge von 801 Euro hatte (zu der Zeit war ich im Ausland und nicht in D gemeldet). Um meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen werde ich gebeten die Steuerbescheinigung der DKB (meiner Bank) einzureichen, da mir sonst Leistungen gekürzt werden.
Warum werden Daten aus der Vergangenheit überprüft? Ich will keine Leistungen für 2020 oder hat das Auswirkungen auf die 2 Monate, in denen ich 2022 Leistungen bezogen habe? Ich verstehe das nicht und bin verwirrt, da ich für meine Zeit im Ausland keine Leistungen beantragt habe..
Wie seht ihr das? Was verstehe ich da nicht? Wie soll ich darauf antworten, wie viele Daten wollen die denn noch von mir haben?
Danke im Voraus fuer Euren Rat/ Meinungen/ Fachwissen!

Yavanna

Wofür genau waren die Kapitalerträge? Wurde das Vermögen angegeben bzw. War es während des Leistungsbezugs noch vorhanden? Bei den mikrigen Zinsen sind 801 Euro nicht wenig.

Patricialrt

Zitat von: Yavanna am 17. Juni 2022, 10:57:01Wofür genau waren die Kapitalerträge? Wurde das Vermögen angegeben bzw. War es während des Leistungsbezugs noch vorhanden? Bei den mikrigen Zinsen sind 801 Euro nicht wenig.
Ich habe einen Batzen Wertpapiere verkauft, da ich in einem Hotel gearbeitet habe und pandemiebedingt keine Einnahmen hatte. Von dem Geld ist leider gar nichts mehr da und als es gar nicht mehr ging und man endlich auch wieder problemlos reisen konnte, bin ich nach Deutschland zurück gekehrt.

Feddi

Zitat von: Patricialrt am 17. Juni 2022, 10:52:45Warum werden Daten aus der Vergangenheit überprüft? Ich will keine Leistungen für 2020 oder hat das Auswirkungen auf die 2 Monate, in denen ich 2022 Leistungen bezogen habe?

Das Jobcenter geht einfach pauschal davon aus, dass Vermögen, welches in 2020 vorhanden war, auch jetzt noch da ist. Deshalb wollen die solche nachweise haben.

Reich die Steuerbescheinigung ein und schreib dazu, dass die Wertpapiere am xx.xx.xxxx verkauft wurden. Wenn du weitere Rückfragen vermeiden willst, dann leg am besten noch eine Kopie des Verkaufs bei.

Patricialrt

Zitat von: Feddi am 17. Juni 2022, 11:27:10Reich die Steuerbescheinigung ein und schreib dazu, dass die Wertpapiere am xx.xx.xxxx verkauft wurden. Wenn du weitere Rückfragen vermeiden willst, dann leg am besten noch eine Kopie des Verkaufs bei.
Danke für die Erklärung!  :ok:
Kann ich sonst noch was in vorauseilendem Gehorsam einreichen, vielleicht aus anderen Jahren?

Feddi

Würde ich lassen, denn wenn du zu viel Eifer zeigst, werden die vielleicht misstrauisch  :lachen:

Fettnäpfchen

Patricialrt

Ich würde das JC anschreiben, Nachweislich natürlich, und nach der Rechtsgrundlage für diese Datenerhebung fordern.
Schließlich war die Transaktion 2020 und dein Antrag war 2022.

Ausnahme der rechtlich geforderten Begründung für diese Datenerhebung wurde in der Mitwirkungsaufforderung entsprochen.
Meistens ist das nicht der Fall!

Zitat von: Yavanna am 17. Juni 2022, 10:57:01Wurde das Vermögen angegeben bzw. War es während des Leistungsbezugs noch vorhanden? Bei den mikrigen Zinsen sind 801 Euro nicht wenig.
Ein Kreuz bei ich habe weniger als 60 000.- bei Vermögen weil mehr nicht verlangt wird wegen der Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket
und Einkommen was es ja ist ist zwei Jahre nach Antragstellung wirklich nicht relevant; zumindest in der Höhe.

Zitat von: Patricialrt am 17. Juni 2022, 11:35:39Kann ich sonst noch was in vorauseilendem Gehorsam einreichen, vielleicht aus anderen Jahren?
Du kannst dich mal unten einlesen sonst wirst du weiter verar...ht.
Ratgeber für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
Nicht ohne Beistand zur Arge

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Wann genau hast du Leistungen nach dem SGB II bezogen und wann genau wurden die Wertpapiere veräußert?

Man geht natürlich nicht pauschal davon aus, dass du es weiterhin besitzt, der Datenablgeich erfolgt jedoch vierteljährig. Wenn du nur kurz (2 Monate) Leistungen nach dem SGB II erhalten hast, kann sich die Meldung mit dem Verkauf durchaus überschnitten haben.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Yavanna

Teil dem Jobcenter die Info bzgl Verkauf mit und weise darauf hin, dass du im VA (Vereinfachter Antrag) wahrheitsgemäß zum Vermögen geantwortet hast.

Patricialrt

Zitat von: Nö am 17. Juni 2022, 13:48:25Wann genau hast du Leistungen nach dem SGB II bezogen und wann genau wurden die Wertpapiere veräußert?
Ich habe von Anfang Februar 2022 bis Ende März Leistungen bezogen und im Laufe der Jahre 2020 und 2021 meine Wertpapiere verkauft um wegen ausbleibenden Tourismus als Angestellte im Hotel über die Runden zu kommen. Als nichts mehr da und kein Ende in Sicht war (der Besitzer hat das Hotel bankrott gehen lassen) bin ich zurück nach Deutschland. Mein Vermögen lag zu keiner Zeit über 60000 Euro.

Vielen Dank für all Eure Antworten. Ich will nicht undankbar sein, das SGB ist eine tolle Sache, aber so langsam wird mir das echt zu bunt mit all diesem Papierkram... und das war der vereinfachte Prozess?

Fettnäpfchen

Patricialrt

Zitat von: Patricialrt am 18. Juni 2022, 10:50:53aber so langsam wird mir das echt zu bunt mit all diesem Papierkram... und das war der vereinfachte Prozess?
Jeep
und das muss es noch nicht mal gewesen sein.

Willkommen im Club oder so ähnlich.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.