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Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - Hilfe?!

Begonnen von tsumo, 08. Juni 2022, 15:03:41

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MagnaCharta

Also hast du den Entwurf der Eingliederungsvereinbarung bei dir einen Monat lang rumliegen lassen, ohne dich dazu zu äußern. Verstehe ich das richtig? Schriftsätze vom Jobcenter ignorieren bringt nie etwas, sondern macht alles immer nur schlimmer. Diesen einfachen Grundsatz solltest du besser beherzigen.

Ansonsten gilt zur Pflege deiner Eltern §10 Abs. 1 Satz 4 SGB II: Pflege geht vor Arbeit. Aber nur dann, wenn sonst die Pflege deiner Eltern nicht gewährleistet werden kann.

Und: je nach Pflegestufe wird das Jobcenter der Meinung sein, dass du durchaus Teilzeit arbeiten könntest. Das wiederum hängt aber auch mit den Erkrankungen deiner Eltern zusammen, wenn die Rundumbetreuung brauchen und nicht nur morgens und abends einmal Waschen, dann ist Teilzeit kaum möglich.

tsumo

Was fällt denn unter " nicht gewährleistet werden kann"

Wir haben es mit einer externen Pflegekraft versucht, hat nicht funktioniert.

Pflegegrad 3 und 2, wobei die 2 auf 3 hochgestuft wird.

Es ist nicht nur waschen. Demenz ist nichts, was man mal kurz angeht und dann gehts der Person gut für den restlichen Tag. Kaum stehkraft mit 91Jahren und benötigt bei jeder Angelegenheit Hilfe.

Muss ich das dem JC eigentlich alles ausführlich schildern? Sind das nicht sensible Daten?

MagnaCharta

Pflegegrad 3 nach der modernen Regelung, wie die Pflegegrade von 1 - 5 gehen, oder die alte Einstufung wo 3 das höchste war?

Flip

ZitatUrteil vom 14.02.2013 BSG (Az.: B 14 AS 195/11 R)

Beschluss vom 09.05.2016 LSG Rheinland-Pfalz (Az.: L 6 AS 181/16 B ER)

Davon trifft nichts auf deine Behauptung zu, dass nicht postalisch verhandelt werden kann. Das, BSG sagt dazu gar nichts und beim LSG ging es darum, dass der VA signifikant von dem vorherigen Vertragsentwurf abgewichen ist, was nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht sein darf.

Es fehlt nach wie vor der Beweis, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nicht schriftlich ausgehandelt werden darf.

tsumo

Zitat von: MagnaCharta am 09. Juni 2022, 22:48:21Pflegegrad 3 nach der modernen Regelung, wie die Pflegegrade von 1 - 5 gehen, oder die alte Einstufung wo 3 das höchste war?


Nach der modernen.

MagnaCharta

@Tsumo: also...

1. einen Monat lang den Entwurf einer Eingliederungsvereinbarung haben, und dann nichts gegenüber dem Jobcenter sagen, ob man noch wo Änderungsbedarf sieht oder nicht, wird wohl selbst der verständlichste Richter als Verweigerung deinerseits sehen.
2. dein Jobcenter fordert Nachweise für die Pflegegrade deiner Eltern im VA. Diese solltest du umgehend einreichen, da leistungsrelevant.

Spritzenhalter

#36
Zitat von: Flip am 09. Juni 2022, 23:54:39
ZitatUrteil vom 14.02.2013 BSG (Az.: B 14 AS 195/11 R)

Beschluss vom 09.05.2016 LSG Rheinland-Pfalz (Az.: L 6 AS 181/16 B ER)

Davon trifft nichts auf deine Behauptung zu, dass nicht postalisch verhandelt werden kann. Das, BSG sagt dazu gar nichts und beim LSG ging es darum, dass der VA signifikant von dem vorherigen Vertragsentwurf abgewichen ist, was nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht sein darf.

Es fehlt nach wie vor der Beweis, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nicht schriftlich ausgehandelt werden darf.
>

Wenn sich beide einig sind, können sie Vertragsinhalte sogar per Brieftaube oder Rauchzeichen aushandeln. In der Regel enden solche Angebote für den Leistungsempfänger in der Sackgasse da dieser "Vertrag" ausschließlich als Vorlage für Sanktionen dient und keine weiteren Funktionen erfüllt.

Wer über Pest & Cholera verhandeln möchte dem steht selbstverständlich nichts im Wege.

Zitat von: tsumo am 09. Juni 2022, 22:38:10Was fällt denn unter " nicht gewährleistet werden kann"

Wir haben es mit einer externen Pflegekraft versucht, hat nicht funktioniert.

Pflegegrad 3 und 2, wobei die 2 auf 3 hochgestuft wird.

Es ist nicht nur waschen. Demenz ist nichts, was man mal kurz angeht und dann gehts der Person gut für den restlichen Tag. Kaum stehkraft mit 91Jahren und benötigt bei jeder Angelegenheit Hilfe.

Muss ich das dem JC eigentlich alles ausführlich schildern? Sind das nicht sensible Daten?

Sie reichen folgende Nachweise ein:

Bestätigung der Pflegekasse/Krankenkasse über den Eintrag als Pflegeperson.

Bestätigung der selbigen über die Pflegestufe der Eltern.

An das Jobcenter werden keine Gutachten der Eltern oder sonstige Unterlagen eingereicht, nur die beiden genannten.

Anhand der Pflegestufe errechnet sich der Pflegeaufwand und ggf. die daraus resultierende mögliche Versklavung auf dem Arbeitsmarkt.

Keine Angst, Sie werden sich nicht auf dem Arbeitsmarkt wiederfinden weil Sie schlichtweg keine Zeit aufgrund ihrer Pflege dazu haben werden.

Mit der EGV VA entscheiden Sie selbst, dagegen vorgehen oder stehen lassen. Sollte es eines Tages Probleme geben wird dieser Verwaltungsakt von jedem Gericht sanktiobsfrei annulliert werden.







tsumo

habe von der AOK mir ein schreiben anfertigen lassen wo die stufen meiner eltern drin stehen und ich als pflegeperon herorgehe.

das müsste dann ja reichen oder?

ich möchte ungern das gutachten von MDK senden da das nichtmal meine daten sind und über krankheiten etc mit ämtern reden kommt mir auch nicht richtig vor.

Kopfbahnhof

Ja das Schreiben von der AOK muss dem JC reichen.

Das Gutachten und auch Teile davon, gehen das JC absolut nichts an.


tsumo

und gibt es eine maximale dauer wie lange ich meine eltern pflegen darf? 3jahre? 5jahre?

Kopfbahnhof

Wie kommst du darauf?

Natürlich so lange es Notwendig ist bzw. du es evtl. nicht mehr schaffst.

Spritzenhalter

Zitat von: tsumo am 11. Juni 2022, 02:30:13habe von der AOK mir ein schreiben anfertigen lassen wo die stufen meiner eltern drin stehen und ich als pflegeperon herorgehe.

das müsste dann ja reichen oder?

ich möchte ungern das gutachten von MDK senden da das nichtmal meine daten sind und über krankheiten etc mit ämtern reden kommt mir auch nicht richtig vor.

Das reicht vollkommen, mehr hat sie nicht zu interessieren.

Flowerpunk

Zitat von: tsumo am 11. Juni 2022, 02:30:13das müsste dann ja reichen oder?

Es kommt auch auf den Pflege- und Betreuungsaufwand an, dieser wird im Gutachten in Stunden angegeben. Danach beurteilt das Jobcenter den jeweiligen Einzelfall und prüft auch ob die Pflege nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Hier mal ein Beispiel, wie ein Jobcenter vorgeht:

https://www.jobcenter.wuppertal.de/Unzumutbarkeit-einer-Arbeitsaufnahme-bei-Pflege-Angehoeriger.pdf

tsumo

Zitat von: Kopfbahnhof am 11. Juni 2022, 17:47:25Wie kommst du darauf?

Natürlich so lange es Notwendig ist bzw. du es evtl. nicht mehr schaffst.

Weil meine SB mir das gesagt hat.

Zitat von: Flowerpunk am 11. Juni 2022, 19:30:48
Zitat von: tsumo am 11. Juni 2022, 02:30:13das müsste dann ja reichen oder?

Es kommt auch auf den Pflege- und Betreuungsaufwand an, dieser wird im Gutachten in Stunden angegeben. Danach beurteilt das Jobcenter den jeweiligen Einzelfall und prüft auch ob die Pflege nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Hier mal ein Beispiel, wie ein Jobcenter vorgeht:

https://www.jobcenter.wuppertal.de/Unzumutbarkeit-einer-Arbeitsaufnahme-bei-Pflege-Angehoeriger.pdf

Also doch Gutachten?

2 und 3

Je 40h und je 21h

Wir haben nächste Woche erneut Gutachten weil die 2 zu niedrig angesetzt wurde da einiges nicht beachtet wurde.