EGV - fortsetzung rechtens?

Begonnen von Fink567, 17. Juni 2022, 10:49:33

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BigMama

Das Aufzeichnen eines Gesprächs im Jobcenter ohne die Zustimmung des Mitarbeiters ist eine strafbare Handlung.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

Fink567

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 10:49:33Nun bekam ich eine Email,dass ich bis "Move3" anfängt zu einer anderen Maßnahme "Starseminar 2022" soll und sobald entschieden wird wann "Move3" beginnt,soll ich daran Teilnehmen.
Eine E-Mail ist kein Verwaltungsakt und daher auch nicht bindend.
Tipp: Umgehend die Löschung der E-Mail Adresse beim JC beantragen und wenn die Telefonnummer auch bekannt ist auch diese.

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 10:49:33Ich war in der Maßnahme total fehl am Platz,wir haben Aufgaben bekommen (Hauptsächlich Powerpoint, Word),diese habe ich je nach Umfang in 10-30 Minuten absolviert und die anderen brauchten dafür 2 Stunden+,also hatte ich jeden tag von 9.30 bis 12.30 nichts zu tun und auch die Dozenten wussten nicht was sie mit mir machen sollen,also durfte ich machen was ich will (Musik hören am Handy).
Also eine typische (für dich) sinnlose Maßnahme.
Hast du von Berufs wegen mit Computer zu tun. Wenn ja dann braucht es bestimmt keine Vermittlung von Grundkenntnissen.

und wenn für dein Berufsziel keine Computerkenntnisse benötigt werden dann brauchst du erst recht nicht so einen "Lehrgang".

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 11:43:16Die Maßnahme von der EGV hatte bereits im Mai begonnen und das Modul 2 ist fertig,nun soll es weiter mit Modul 3 gehen,dafür habe ich keine neue EGV oder Zuweisung bekommen.
Für jede Maßnahme braucht es eine Zuweisung und die muss zwingend folgende Punkte erfüllen:
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 11:43:16An der Maßnahme "Move2" habe ich von Anfang Mai bis Mittwoch teilgenommen,nun wird auf den Start von "Move3" gewartet und ich soll solange an einer nochmals Anderen Maßnahme Teilnehmen,wurde mir per Email mitgeteilt.
Ein NOGO entweder man macht eine Maßnahme fertig und beginnt eine Neue aber nicht so wie SB das gerne hätte.

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 11:43:16Ich habe nun nach erstellen von diesem Betrag noch eine Email bekommen,wo ich nochmals aufgefordert wurde an der Maßnahme "Startseminat 2022" ab Montag teilzunehmen,ansonsten gibt es einen Termin zum Gespräch.
Dann warte die schriftliche Einladung dazu ab. Da du keine rechtsverbindliche Zuweisung hast, zumindest gehe ich davon aus das die E-Mail nicht rechtskonform ist, hast du auch nichts zu befürchten.

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 12:01:13Ich denke die Anzeige wird halt absolut nichts bringen und eingestellt werden und ehe ich mich da beim ganzen JC unbeliebt mache,versuche ich mit Eurer hilfe mich da rauszukriegen...
Da denkst du richtig. Selbst mit Beistand dürfte eine Klage nicht wirklich Erfolg haben allerdings für Beschwerden oder Widersprüche ist ein Beistand unentbehrlich um Fehlverhalten "bezeugen" zu können.

MfG FN

Die Bewertungen von Donner und Partner sind auch nicht prickelnd und die Seite schaut aus als ob sämtliche Themen bedient werden.
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Spritzenhalter

Zitat von: BigMama am 17. Juni 2022, 12:59:28Das Aufzeichnen eines Gesprächs im Jobcenter ohne die Zustimmung des Mitarbeiters ist eine strafbare Handlung.

Strafbare Handlungen finden täglich zum Nachteil der Leistungsempfänger in Räumen der Jobcenter statt.

Die Medaille hat immer 2 Seiten und strafbare Handlungen sind keine Einbahnstraße. Auf diversen Seiten, in der Regel von Rechtsanwälten, kann sich der TE in die Thematik einlesen.


Fink567

Hallo,danke für den Rat zwecks aufzeichnen des Gesprächs,aber ich werde dies nicht machen,da es auch meiner Meinung nach durchaus nach hinten losgehen kann. Das mit der Dienstaufsichtbeschwerde lasse ich mir durch den Kopf gehen,klingt besser als der juristische Weg ohne Beweise.

@Fettnäpfchen Sorry ich bekomme das mit den Einzelzitaten nicht hin und wollte nicht alles Zitieren.
Dan Ignoriere ich die Email's weiterhin.

Ich habe keinen gelernten Beruf und habe nur erwähnt gehabt,dass ich in der Sicherheitsbranche arbeiten würde. Es waren halt absolute Grundkenntnisse am PC,die man kennt wenn man schon einmal mit einem PC zu tun hatte.

Genau so stellt es sich die SB vor. Ich soll die Zeit bis "Move3" beginnt einfach mit "Starseminar2022" überbrücken um ja keinen Tag Zuhause tz "veschwenden".

Ich kann die Email gerne Hochladen,falls gewünscht,ich kann leider nicht sagen,ob diese rechtskonform ist,dazu fehlen mir die Kenntnisse...

Ich bin auch von dem Seminar sehr unzufrieden,das sage ich nicht einfach so. Die Dozenten haben 0 Interesse einem wirklich etwas beizubringen.

Feddi

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 11:43:16Die Maßnahme von der EGV hatte bereits im Mai begonnen und das Modul 2 ist fertig,nun soll es weiter mit Modul 3 gehen,dafür habe ich keine neue EGV oder Zuweisung bekommen.

Die Maßnahme "Move" besteht aus 3 Modulen und in deiner EGV steht, dass du mit Modul 2 beginnst. Daher bekommst du keine erneute Zuweisung für Move3, da dies ja der 3. Teil der Maßnahme ist. Da wirst du vermutlich nichts dagegen machen können, da du ja bereits 5 Wochen am Modul Move2 teilgenommen hast.

Aber...

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 11:43:16Ich habe nun nach erstellen von diesem Betrag noch eine Email bekommen,wo ich nochmals aufgefordert wurde an der Maßnahme "Startseminat 2022" ab Montag teilzunehmen,ansonsten gibt es einen Termin zum Gespräch.

Ist dieser E-Mail eine eigene Zuweisung für die Maßnahme "Startseminar 2022" angehängt? Wenn nicht, dann brauchst du da nicht hingehen, weil eine Aufforderung per E-Mail für dich nicht verbindlich ist.

Anders sieht das allerdings aus, wenn das "Startseminar 2022" ebenfalls ein Teil dieser "Move" Maßnahme wäre, dann könnte man die E-Mail als Erinnerung bewerten.

Solltest du dir aber absolut sicher sein, dass "Startseminar 2022" eine eigene Maßnahme ist, zu der du keine extra Zuweisung erhalten hast, dann brauchst du da nicht hingehen.

Prüf das bitte aber vorher nochmal, vielleicht hast du einen Brief vom JC übersehen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 10:49:33Sie meinte mein Geld wird gekürzt falls ich nicht sofort unterschreibe,also habe ich das getan.
Für die Zukunft, so etwas unterschreibt man nicht sofort vor Ort.
Auf die Ansage der SB würde ich antworten, das hätte ich gern schriftlich von Ihnen.


Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 11:43:16würde der Fallmanagerin eher glauben schenken bei Aussage gegen Aussage...
So ist es lass es einfach dabei, damit lebst du ruhiger.

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 11:43:16nur eine Email,dass ich eben ab Montag zum "Startseminat 2022" soll
Kannst du Ignorieren, über Mail läuft so was gar nicht.

Allerdings läuft Modul 2 doch 3 Monate und die Beschreibung, ein Wechsel der Module sei jederzeit möglich, klingt irgendwie nach Dauerschleife.
Modul 2 würde ja bis August gehen, oder hab ich was Übersehen?

Zitat von: Feddi am 17. Juni 2022, 14:47:25Daher bekommst du keine erneute Zuweisung für Move3
Dazu braucht es eine neue Zuweisung, in der EGV steht klar drin, das JC "bietet an" Modul 2.
Das hat TE mit gemacht somit ist die Sache durch.
Zitat von: Feddi am 17. Juni 2022, 14:47:25dieser E-Mail eine eigene Zuweisung für die Maßnahme "Startseminar 2022" angehängt?
So etwas läuft nicht per Mail, wenn dann ignoriert man das und lässt die Adresse beim JC auch löschen.

Schon der Müll mit der Maßnahme in der EGV war völlig falsch.
Dazu braucht es zwingend eine ordentliche Zuweisung, die kann ich hier aber nicht sehen.
Also Mail vergessen und warten ob noch was per Post kommt und dann, haben wir ja bald Juli.

Fettnäpfchen

Fink567

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 14:32:42@Fettnäpfchen Sorry ich bekomme das mit den Einzelzitaten nicht hin und wollte nicht alles Zitieren.
Ist ganz simple einfach den Text markieren und unten im Feld auf ausgewählten Text klicken.
Funktioniert komischerweise nicht immer das unten dann ausgewählten Text auftaucht, dann geht es meistens wenn man mit Doppelklick das gewünschte anklickt und dann wieder auf "ausgewählten Text" klickt.
Überflüssiges kann man ja im Antwortfeld raus löschen.
so z.B.:
Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 14:32:42Ich kann die Email gerne Hochladen,.....
Das beste was du machen kannst! Eigentlich bei fast allem was vom JC kommt.

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 14:32:42Ich habe keinen gelernten Beruf und habe nur erwähnt gehabt,dass ich in der Sicherheitsbranche arbeiten würde.
ah deswegen der Schmarrn mit dem geregelten Tagesablauf. Die sehen in dir das unterste von den unteren und wollen dir "helfen" im Leben zurecht zu kommen. Also wann du aufzustehen hast, wie und was du einzukaufen hast und du mit deiner Ernährung richtig machen sollst.
Wie die Wäsche zu waschen ist usw.
ungefähr so dürfte dann eines der Module aussehen und da wird dann darauf aufgebaut also wie du dich anzuziehen hast, wie du dich bewerben sollst, wie dein Briefverkehr auszuschauen hat und alles zu glauben was dir sonst noch so aufgetischt wird

Zitat von: Kopfbahnhof am 17. Juni 2022, 16:04:21Schon der Müll mit der Maßnahme in der EGV war völlig falsch.
Dazu braucht es zwingend eine ordentliche Zuweisung, die kann ich hier aber nicht sehen.
Es kann durchaus in einer EinV geregelt werden aber dann muss sich an die Vorschriften gehalten werden.
Einfachheitshalber nochmal:Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Fink567

Guten Abend,ich war das Wetter genießen daher kann ich erst jetzt Antworten...

Ich habe die Emails Hochgeladen und entdeckt,dass bei einer Email tatsächlich ein EInladungsschreiben dabei war...
Diese soll auch von Donner & Partner sein,jedoch habe ich beim "Move 1,2,3" Seminar Flyer gschaut,da steht Bei Seminarinhalten überhaupt nichts über "Starterseminar".

Soll ich nun einfach den Brief von ihr abwarten oder muss ich da nun doch hin?

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Feddi

Da das bereits am Montag beginnt und eh nur 10 Tage dauert, würde ich einfach hingehen. Da du ja eh an Move3 teilnehmen musst, macht das keinen Sinn, jetzt das große Theater wegen diesen läppischen 10 Tagen anzufangen.

Spritzenhalter

Bei "ich erwarte" wäre bei mir schon Schluss!

Wäre es Döner & Partner sowie die Teilnahme an einem Lehrgang für Bauchtanz, so wäre meine Antwort eine andere.

Offensichtlich werden Sie von Ihrem Betreuer gut an der kurzen Leine gehalten.

Fink567

Guten Morgen zusammen,

ein Teilnehmer der auch bei der Maßnahme mit mir war hat mir ein Link geschickt,wo steht,dass Sanktionen ausgesetzt werden,hätte dies einen Nutzen für meinen Fall?

@Feddi Es geht mir weniger ums hingehen,abgesehen davon,dass es halt nichts bringt war es nicht rechtens und ich kann aufgrund meiner damaligen Naivität nichts dagegen machen.Aber man sieht ja auch an der Email der Dame gefällt es überhaupt nicht,wenn man nicht sofort das tut was sie verlangt und wenn es eine kleine Chance gibt,dass ich da nicht hingehen muss (rechtlich),dann werde ich das nicht tun und sie soll sich weiter aufregen...

@Spritzenhalter In der Maßnahme habe ich auch Andere getroffen und alle bis auf einen wurden von der Frau betreut,ich denke kein Zufall. Sie hat sicherlich eine gute Quote was das anbelangt...
Gerade deswegen versuche ich einen Ausweg zu finden,ohne eine Sanktion.

Grüße


Spritzenhalter

Zitat von: Fink567 am 18. Juni 2022, 12:59:35Guten Morgen zusammen,

ein Teilnehmer der auch bei der Maßnahme mit mir war hat mir ein Link geschickt,wo steht,dass Sanktionen ausgesetzt werden,hätte dies einen Nutzen für meinen Fall?

@Feddi Es geht mir weniger ums hingehen,abgesehen davon,dass es halt nichts bringt war es nicht rechtens und ich kann aufgrund meiner damaligen Naivität nichts dagegen machen.Aber man sieht ja auch an der Email der Dame gefällt es überhaupt nicht,wenn man nicht sofort das tut was sie verlangt und wenn es eine kleine Chance gibt,dass ich da nicht hingehen muss (rechtlich),dann werde ich das nicht tun und sie soll sich weiter aufregen...

@Spritzenhalter In der Maßnahme habe ich auch Andere getroffen und alle bis auf einen wurden von der Frau betreut,ich denke kein Zufall. Sie hat sicherlich eine gute Quote was das anbelangt...
Gerade deswegen versuche ich einen Ausweg zu finden,ohne eine Sanktion.

Grüße



Ich schrieb bereits weiter oben:

Sanktionsmoratorium abwarten und diesen Schwachsinn sanktionsfrei beenden.

Sollte ihr Bauchtanz am 20.06 beginnen so sind 9 Tage die man evtl sanktionieren würde, hier ausgehend von 30%

Nach meiner Berechnung 13,47€ Sanktion für die 9 Tage bis zum 30.06.2022

Glauben Sie mir, diese ganzen Sachbearbeiter verfolgen nur das Ziel irgendwelche Maßnahmen mit Leuten vollzustopfen. Diese ganzen Maßnahmen werden im Vorfeld eingekauft und die Tätigkeite des SB beschränkt sich darauf diese mit Opfern zu füllen. Eine Hand wäscht die andere...






Fink567

Zitat von: Spritzenhalter am 18. Juni 2022, 13:30:50Sanktionsmoratorium abwarten und diesen Schwachsinn sanktionsfrei beenden.

Sollte ihr Bauchtanz am 20.06 beginnen so sind 9 Tage die man evtl sanktionieren würde, hier ausgehend von 30%


Das klingt gut. Vielleicht hat die Dame es deswegen so eilig Leute irgendwo in eine Maßnahme reinzustecken...
Es gäbe eine Maßnahme,die sinnvoll für mich ware,da im es im Anschluss eine Qualifizierung für das Überwachungbewerge (Sachkundeprüfung34a) gibt,jedoch ist das der Dame egal,lieber steckt sie mich in einen Kurs,wo ich lerne wie ich ein Bild aus dem web auf dem PC speichere...

BigMama

Zitat von: Fink567 am 18. Juni 2022, 19:35:57Es gäbe eine Maßnahme,die sinnvoll für mich ware,da im es im Anschluss eine Qualifizierung für das Überwachungbewerge (Sachkundeprüfung34a) gibt
Hast du Interesse daran? Dann helfe ich dir gerne nach Möglichkeit das Ermessen der Dame auf Null zu reduzieren.  :grins:
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Feddi

Zitat von: Fink567 am 18. Juni 2022, 19:35:57Es gäbe eine Maßnahme,die sinnvoll für mich ware,da im es im Anschluss eine Qualifizierung für das Überwachungbewerge (Sachkundeprüfung34a) gibt

Hast du das früher schon mal beantragt? Und kannst du auch ein einwandfreies Führungszeugnis nachweisen?