EGV - fortsetzung rechtens?

Begonnen von Fink567, 17. Juni 2022, 10:49:33

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Fink567

Guten Morgen,

ich war bis Mittwoch den 15. Juni in einer Maßname,nun ist diese vorbei und ich soll in die Nächste und bis die Nächste beginnt in eine nochmals Andere. Da ich schon beim Unterschreiben dieser EGV (meine erste) etwas getäuscht wurde traue ich meine Fallmanagerin nicht mehr so ganz.
Wie es zustande kam: Ich war zum ersten mal bei meiner Fallmanagerin und diese legte mir eine EGV vor die Nase und bat mich zu Unterschreiben,ich wollte Bedenktzeit und habe gesagt ich lese es mir daheim in Ruhe durch und Unterschreibe dann oder eben nicht.
Sie meinte mein Geld wird gekürzt falls ich nicht sofort unterschreibe,also habe ich das getan.
Ich war nun knapp 2 Monate in der Maßnahme und diese endete am Mittwoch.
Nun bekam ich eine Email,dass ich bis "Move3" anfängt zu einer anderen Maßnahme "Starseminar 2022" soll und sobald entschieden wird wann "Move3" beginnt,soll ich daran Teilnehmen.
Ich habe erstmal abgelehnt an diesem "Starseminar 2022" teilzunehmen und habe nun angst,etwas falsch gemacht zu haben.
In der EGV steht ja nur was von Move und dann sowas wie erstmal Move2. Nun würde ich gerne wissen,ob das von meiner Seite rechtens war und ob ich evtl. auch an der Maßnahme "Move3" die in ein paar Wochen beginnt teilnehmen muss.
Ich war in der Maßnahme total fehl am Platz,wir haben Aufgaben bekommen (Hauptsächlich Powerpoint, Word),diese habe ich je nach Umfang in 10-30 Minuten absolviert und die anderen brauchten dafür 2 Stunden+,also hatte ich jeden tag von 9.30 bis 12.30 nichts zu tun und auch die Dozenten wussten nicht was sie mit mir machen sollen,also durfte ich machen was ich will (Musik hören am Handy).
Ich Lade die EGV geschwärzt hoch,die letzen Seiten Lade ich nicht hoch,da steht ja nur das Standard Zeugs,falls doch notwendig gebt bescheid.

Grüße




[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Spritzenhalter

Warten Sie noch 2 Wochen auf das Sanktionsmoratorium und lehnen dankend diese Maßnahmen ab.

Da Sie zur Unterschrift unter Androhung einer Zahlungseinstellung genötigt wurden erfüllt dies einen Straftatbestand. Können Sie Zeugen benennen?

Legen Sie formal gegen die EGV Widerspruch ein und benennen Gründe dafür. Hier die fehlende Bedenkzeit und Androhung einer Zahlungseinstellung bei nicht sofortiger Unterzeichnung.

Sollte diese Maßnahme am 01.07.2022 beginnen kann sie dank Sanktionsmoratorium sanktionsfrei dankend abgelehnt werden.

Lassen Sie sich nicht auf dem Kopf tanzen.





Feddi

Das grundsätzliche Problem ist immer, dass die Maßnahmen unabhängig von einer EGV sind. D.h., du kannst jederzeit eine Zuweisung für eine Maßnahme bekommen, die nicht in deiner EGV enthalten ist.

Zu der EGV, die du hier eingestellt hast: Ist das jetzt die erste oder zweite, die du in deinem Text beschreibst? Wenn es die zweite ist, dann liegt die schon fast 6 Wochen ohne Unterschrift bei dir zu Hause und das ist gefährlich.

Hast du für die Maßnahme "Starseminar 2022" eine eigene Zuweisung bekommen oder wurde dir das nur mündlich mitgeteilt?

Wenn nur mündlich, dann brauchst darauf nicht reagieren.

rioreisender

Was ist denn in Modul 1 "aufbauende Tagestruktur"?  :lachen:

Meines Erachtens ist die EGV bereits deshalb rechtswidrig, weil sie "bis auf weiteres" geschlossen wurde.

Sollte die Behauptung "sofort unterschreiben, sonst sofort Kürzung" von der SB wirklich so gefallen sein, könnte das den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Dann wäre zu überlegen, wie man juristisch damit umgeht und ggf. "Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen" stellt.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Feddi

Zitat von: rioreisender am 17. Juni 2022, 11:12:19Meines Erachtens ist die EGV bereits deshalb rechtswidrig, weil sie "bis auf weiteres" geschlossen wurde.

Das ist völlig in Ordnung, da jede EGV spätestens nach 6 Monaten neu bewertet werden muss. Also ist die Angabe "bis auf Weiteres" eh nur 6 Monate gültig.

rioreisender

Zitat von: Feddi am 17. Juni 2022, 11:20:12Also ist die Angabe "bis auf Weiteres" eh nur 6 Monate gültig.

Zwischen "bis auf weiteres" und "gilt längstens 6 Monate" sehe ich einen Unterschied. Ist aber eine Nebenbetrachtung.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Feddi

Das steht heutzutage so auf fast jeder EGV drauf.

Fink567

Hallo,danke für die Zahlreichen Antworten ich bin überwältigt und hatte nicht mit einer so schnellen Antwort gerechnet,ich versuche alles nach der Reihe zu beantworten.

@Spritzenhalter Ich war bei dem Termin alleine,ergo habe ich keinen der das Ganze bezeugen könnte,werde von nun an immer mit einem Zeugen zu den Terminen erscheinen.
Die Maßnahme von der EGV hatte bereits im Mai begonnen und das Modul 2 ist fertig,nun soll es weiter mit Modul 3 gehen,dafür habe ich keine neue EGV oder Zuweisung bekommen.

@Feddi Es ist die erste und Einzige EGV,eine zweite habe ich nicht bekommen,nur eine Email,dass ich eben ab Montag zum "Startseminat 2022" soll und sobald "Move 3" beginnt dahin soll.
An der Maßnahme "Move2" habe ich von Anfang Mai bis Mittwoch teilgenommen,nun wird auf den Start von "Move3" gewartet und ich soll solange an einer nochmals Anderen Maßnahme Teilnehmen,wurde mir per Email mitgeteilt.

@rioreisender Meinst du ich könnte jetzt nach einem Monat immernoch dagegen was unternehmen? Leider gibt es keine Zeugen dafür und ich denke man würde der Fallmanagerin eher glauben schenken bei Aussage gegen Aussage...

Ich habe nun nach erstellen von diesem Betrag noch eine Email bekommen,wo ich nochmals aufgefordert wurde an der Maßnahme "Startseminat 2022" ab Montag teilzunehmen,ansonsten gibt es einen Termin zum Gespräch.


rioreisender

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 11:43:16@Spritzenhalter Ich war bei dem Termin alleine,ergo habe ich keinen der das Ganze bezeugen könnte,werde von nun an immer mit einem Zeugen zu den Terminen erscheinen.

Bitte sprich zukünftig und vor allem gegenüber dem JC nicht von "Zeugen", sondern von "Beistand". Einen solchen Beistand stets mitzunehmen, steht Dir rechtlich zu gem §13 SGB X. Zeugen hingegen können vom SB abgelehnt werden.

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 11:43:16@rioreisender Meinst du ich könnte jetzt nach einem Monat immernoch dagegen was unternehmen? Leider gibt es keine Zeugen dafür und ich denke man würde der Fallmanagerin eher glauben schenken bei Aussage gegen Aussage...

Du hast nach Bekanntwerden der Tat drei Monate Zeit, um "Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen" zu stellen. Sachverhalt sachlich ggü. der Staatsanwaltschaft schildern, Du könntest zur Untermauerung der Richtigkeit Deiner Aussagen diese bereits bei Strafantragstellung eidesstattlich versichern oder zumindest eine solche Eidesstattliche Versicherung anbieten. Keine Unterstellungen wie "das war Nötigung" oder ähnliches, sonst kann das Ganze nach hinten losgehen.

Vermutlich wird man das "Ermittlungsverfahren" eröffnen und sofort wieder einstellen, insbesondere da kein öffentliches Interesse vorliegt. Wenn allerdings Du die SB genötigt hättest, sähe das natürlich anders aus...
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Fink567

@rioreisender Vielen dank für den Tipp mit dem Beistand. Kann dieser Beistand auch ein Familienangehöriger sein oder gilt man da als voreingenommen?
Ich denke die Anzeige wird halt absolut nichts bringen und eingestellt werden und ehe ich mich da beim ganzen JC unbeliebt mache,versuche ich mit Eurer hilfe mich da rauszukriegen...

Grüße

rioreisender

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 12:01:13@rioreisender Vielen dank für den Tipp mit dem Beistand. Kann dieser Beistand auch ein Familienangehöriger sein oder gilt man da als voreingenommen?

Die Regeln für Beistand findest Du hier (ab Absatz 4): https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html

Gegen einen Familienagehörigen als Beistand spricht de jure nichts, allerdings halte ich es wie von Dir schon vermutet für besser, eine familienfremde Person als Beistand mitzunehmen. Das kann übrigens auch jedesmal jemand anderes sein.

Für äußerst sinnvoll halte ich, wenn der Beistand im Termin die wichtigen Dinge mitschreibt, dann ein geeignetes (Ergebnis-)Protokoll des Verlaufs des Termins anfertigt und Dir nach dem Termin aushändigt.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Spritzenhalter

Ich würde sachlich den Vorgang wiedergeben ohne juristische Anschuldigungen wie "Nötigung, Androhung, Erpressung" zu erwähnen und mögliche Feststellung von Straftatbeständen der Staatsanwaltschaft überlassen.

Ohne Zeugen sehe ich kaum eine Aussicht auf Erfolg. Da unter bestimmten Voraussetzungen die heimliche Sprachaufzeichnung als Beweismittel zugelassen werden kann, insb. bei schweren Vergehen, sollte abgewogen werden beim nächsten Besuch eine solche Beweissicherung vorzunehmen.

Möglichkeiten wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde sollte nicht unbedacht bleiben.



rioreisender

Zitat von: Spritzenhalter am 17. Juni 2022, 12:09:34Da unter bestimmten Voraussetzungen die heimliche Sprachaufzeichnung als Beweismittel zugelassen werden kann, insb. bei schweren Vergehen, sollte abgewogen werden beim nächsten Besuch eine solche Beweissicherung vorzunehmen.

Möglichkeiten wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde sollte nicht unbedacht bleiben.

Eine heimliche Sprachaufzeichnung würde ich als Beweismittel in einem solchen Fall keinesfalls anführen, das wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach hinten losgehen.

Gegen die Erstellung eines worauf auch immer basierenden :cool:  wortgenauen Gedächtnisprotokolls  :cool:  :grins: spricht aber nichts...

Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein gangbarer Weg. Zumindest ist der Vorfall dann in der Personalakte der SB.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

BigMama

Zitat von: Spritzenhalter am 17. Juni 2022, 12:09:34Da unter bestimmten Voraussetzungen die heimliche Sprachaufzeichnung als Beweismittel zugelassen werden kann, insb. bei schweren Vergehen, sollte abgewogen werden beim nächsten Besuch eine solche Beweissicherung vorzunehmen.
Hier gibt es keine Tipps für unerlaubte Handlungen! Du kannst User damit in arge Schwierigkeiten bringen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Spritzenhalter

Zitat von: BigMama am 17. Juni 2022, 12:47:11
Zitat von: Spritzenhalter am 17. Juni 2022, 12:09:34Da unter bestimmten Voraussetzungen die heimliche Sprachaufzeichnung als Beweismittel zugelassen werden kann, insb. bei schweren Vergehen, sollte abgewogen werden beim nächsten Besuch eine solche Beweissicherung vorzunehmen.
Hier gibt es keine Tipps für unerlaubte Handlungen! Du kannst User damit in arge Schwierigkeiten bringen.

Beweissicherung zur Strafverfolgung ist keine unerlaubte Handlung. Im gewissen Rahmen ein geeignetes Mittel was vom Gericht zu würdigen ist.