Neue Sachbearbeiterin befangen und voreigenommen- Was tun?

Begonnen von Sanson6, 19. Juni 2022, 10:40:33

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Yasha

#30
Zitat von: Sanson6 am 26. Juni 2022, 13:08:52Wie kann ich der SB dass klarmachen das sie sieht dass ich ja etwas tue, aber auch gleichtzeitig mir die Hände gebunden sind
Warum muss ich auch ausgerechnet an so Eine geraten..
DU bist für Psychomist empfänglich und bist -  offensichtlich -ganz im Sinne der SB -bestens manipulierbar, damit die SB dadurch für das JC Kosten einsparen kann und sich dadurch ins beste Karrierelicht rücken kann, auf Deine Kosten. Die damit verbundene Zermürbungstaktik ist gewollt, damit Du ggf. bald noch weniger Kosten verursachst oder gar nicht dazu kommst, Dich mal selbst über Deine Rechte zu informieren und die einzufordern. Zum Beispiel diese, anhand eines Jobcenter Merkblattes, was die Übernahme von Kinderbetreuungskosten angeht. Zum Beispiel:       

https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Traunstein/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Anmerkung: Jedes JC hat da ggf. leichte Abweichungen. Jedoch beeinhalten  -davon unabhängig -alle Standard Maßnahmen der Jobcenter immer einen Passus  -zur Vorabinformation  für den Träger -über die separate Kostenübernahme der Kinderbetreuung durch die Jobcenter-für die Zeit der Teilnahme. Manche Träger haben konzeptionell sogar die Pflicht, die Kinderbetreuung während der Maßnahme selbst zu gewährleisten. Wahrscheinlich mischt sich da der Träger nicht ein,wenn da eine schlechte Lösung für Dich  -aber dadurch auch eine weitere  günstige für den Träger getroffen wird. Denn ein gestellter PC vom Träger beeinhaltet mehrheitlich für Dich die Haftungsübernahme bei Beschädigung oder unsachgemäßer Anwendung. Ist sowieso nur bei genehmigter Erlaubnis als hybride Durchführung der Maßnahme zulässig.

Und benötigt dazu trotzdem Deine vorherige freiwillige Zustimmung!!!

Zudem muss der Träger die Kosten für das Internet inkl. Datenvolumen übernehmen, bei ALG II Maßnahmen auf jeden Fall. Ist oder war Dir das eigentlich bislang klar? Hat Dich der Träger überhaupt bislang über Deine Rechte, analog 13 -22 DSGVO schriftlich aufgeklärt?

Du hast Dich hier bisher gewaltig veräppeln lassen, nach meiner Meinung.

An Deiner Stelle würde ich hier  -mit dem Wissen  -eine gewaltige Rolle rückwärts machen, solange -bis die SB die Kinderbetreuung managt und bezahlt. Und dir das schriftlich bestätigt. Dazu kannst du Dir überlegen, ob die Maßnahme überhaupt regulär noch was taugt. Und ob die überhaupt die ist, als was die Dir verkauft wird. Woran ich ernstliche Zweifel habe.

Weil es im Moment eine Unzahl von Billig Standard Maßnahmen für Alleinerziehende, Mütter gibt. Weil die überwiegende Anzahl der JC im Moment die Geschäftpolitik betreibt, vorangig Mütter aktivieren zu sollen.

Obwohl Mütter in Deutschland eindeutig generell schlechtere Chancen im Berufsleben haben, als das bei Kinderlosen der Fall ist. Stichwort: Motherhood Penalty   

Informiere Dich im Internet dazu. Da findest Du genügend Argumente dazu, um den Spieß umzudrehen und die SB in die Enge zu treiben.

Und wenn das nicht reicht.. Dann halte der doch mal einen Artikel aus dem neuesten Magazin der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes aus Nürnberg vor die Nase:

Auszug;

"Es gibt sogar einen Begriff für mutterschaftsbedingte Lohneinbußen und somit Einbußen in der Vermögensbildung: Motherhood Wage Penalty. Die Politik ist gefragt. Wir fordern, dass für Eltern weitere Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die sie brauchen, um gut und gern zu arbeiten. Wir brauchen ein gesellschaftliches Umdenken. Die Mütter selbst dürfen sich bei einem Wiedereinstieg auch nicht mehr mit niedriger qualifizierten Stellen und somit weniger Lohn zu zufriedengeben. Weniger Lohn heißt auch weniger Möglichkeiten für Vermögensbildung"

Quelle:  VBBA Magazin Ausgabe Nr. 2/2022 , Seite 24
https://www.vbba.de/service/magazin/

Diverse Auszüge/Argumente aus deren Magazinen haben bei mir schon erfolgreich Meldetermine abgewehrt. Zum Beispiel.

Lass Dich nicht für Dumm verkaufen. Fordere Deine Rechte ein. Und prüfe alles sorgsam, bevor Du jetzt noch irgendwas unterschreibst!!

AlterGaul

Mir stellt sich die Frage, warum es in der Grundschule keine Betreuung für das Kind nachmittags gibt. Fast jede Grundschule hat doch eine Betreuung. Was spricht dagegen während der Betreuung diese zu nutzen und sich dann weiterzubilden.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Simone-

Zitat von: Sanson6 am 26. Juni 2022, 10:43:39Raffinierter geht´s kaum...
Maßnahmeträger und JC haben vereinbart, dass wenn ich nicht zur Maßnahme kommen kann, die Maßnahme zu mir kommt!
Wollen jetzt meine Wohnung mit PC und Bildschirme ausstatten.  :wand:  Aufm Küchtisch oder was? Und wie kann ich mich da konzentrieren wenn mein Kind  5 Stunden um mich "rumtanzt" ??
Mit allen Tricks arbeiten die  :no:

Du schreibst, das wäre telefonisch und per Email gewesen. Kannst du wenigstens die Email (ohne persönliche Daten) hier mal reinkopieren?

Ich fasse mal zusammen:

Die stellen Hardware (PC, Bildschirm, Eingabegräte) und offenbar auch Software (Betriebssystem, Programme) zur Verfügung. Das wollen sie in deine Wohnung bringen und dort alles aufbauen. So ist das gemeint - ja?
Internet-Zugang ist nicht nötig - oder wird vorausgesetzt, oder bezahlen sie auch?
Einen ordentlichen Arbeitsplatz halten sie für unnötig - oder wird vorausgesetzt, oder bezahlen sie ebenfalls?

Bei aller Liebe, aber da stellen sich mir viele Fragen ...

Was Schriftliches vom JC würde ich zu gerne mal lesen.
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

free will

Zitat von: Yasha am 26. Juni 2022, 14:20:26Und wenn das nicht reicht.. Dann halte der doch mal einen Artikel aus dem neuesten Magazin der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes aus Nürnberg vor die Nase
Und das soll genau was bewirken?  :lol:

Birgit63

Deine Tochter ist 7 Jahre alt und kein Baby mehr. Sie geht vormittags in die Schule. Am Nachmittag hat sie Hausaufgaben zu erledigen. Was spricht dagegen von zu Hause aus eine Weiterbildung zu absolvieren? Ein 7-jähriges Kind kann sich auch zu Hause allein beschäftigen. Bei einem 7-jährigen Kind ist es dir zuzumuten, arbeiten zu gehen. Ich habe das Gefühl, dass du nicht wegen deiner Psyche nicht arbeiten willst oder kannst, sondern wegen deinem Kind. Dass man dir die Weiterbildung von zu Hause aus anbietet, ist ein Glücksfall. Während Corona haben viele Familien (mit beiden Elternteilen oder auch alleinerziehend) im Homeoffice arbeiten und die Kinder nebenbei betreuen müssen, weil die Einrichtungen geschlossen hatten. Das ging auch alles. Man muss nur wollen. Eine Weiterbildung mit IHK-Abschluss ist schließlich keine Sinnlos-Maßnahme.

PetraL

Zitat von: Sanson6 am 26. Juni 2022, 13:08:52FRAGE:  b]IST das JC dazu verpflichtet, mir bei der Suche nach einer Betreuung zu helfen?[/b] 
Auch was Beruf und Betreuung in Einklang betrifft.
Ich hab da was gefunden von @Ottokar, ich zitiere:
"Das Jobcenter ist dabei in der Pflicht, eine geeignete Betreuungsmöglichkeit zu finden (§ 16a Nr. 1 SGB II)."
Quelle: https://hartz.info/index.php?topic=4908.msg43263#msg43263
Lies dort mal nach, vielleicht hilft dir das irgendwie weiter? War mir damals nicht bekannt - vielleicht ist das ja aber auch nicht mehr aktuell inzwischen, da müsstest du evtl. selber mal googeln. LG.

Fettnäpfchen

Zitat von: PetraL am 28. Juni 2022, 17:40:49vielleicht ist das ja aber auch nicht mehr aktuell inzwischen, da müsstest du evtl. selber mal googeln. LG.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16a.html
ist aktuell!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

PetraL

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Juni 2022, 16:17:05
Zitat von: PetraL am 28. Juni 2022, 17:40:49vielleicht ist das ja aber auch nicht mehr aktuell inzwischen, da müsstest du evtl. selber mal googeln. LG.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16a.html
ist aktuell!

MfG FN
Hab da jetzt selber mal nachgelesen: In der Praxis dürften damit aber Geldleistungen für die Kinderbetreuung gemeint sein, nicht die Kinderbetreuung selber oder die Suche nach einer solchen?  :weisnich:

Fettnäpfchen

PetraL

Zitat von: PetraL am 29. Juni 2022, 16:20:36In der Praxis dürften damit aber Geldleistungen für die Kinderbetreuung gemeint sein, nicht die Kinderbetreuung selber oder die Suche nach einer solchen?
M.M.n. eh klar da das JC sicher nicht nach Betreuern oder Plätzen sucht.

UND
Es steht auch "Können erbracht werden". 
Sollen wäre etwas anderes gewesen.
Aber wenn das JC das nicht finanzieren will kann man ja begründet ablehnen.

MfG FN
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Sanson6

Aktueller Stand, für die die es interessiert:
Mache ab nächster Woche Telearbeit von daheim. Wenn Kind krank ist, betreue ich es und laß mir eine AU geben.
Wenn es keine Schule hat und ich keine Betreuung habe, lasse ich mir dies auch ärztlich attestieren.
ALLEINE lass ich es nicht mehr 7 Stunden!
War derweil mit Begleitung erneut beim JC. SB hatte sich etwas gezügelt in Ihrem Verhalten.
Entschuldigung für letztes Verhalten kam dennoch nicht.
Symphatisch ist Sie mir nicht und sie behart weiterhin auf Ihrem Standpunkt das das JC nicht bei der Suche eines Betreuungplatzes hilft oder die Kosten übernimmt.
Recht schönen Dank für eure Beiträge und eine gute Zeit  :ok:

Fettnäpfchen

Danke für die Rückmeldung!

Ein schönes WE
FN

Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 11:37:18War derweil mit Begleitung erneut beim JC. SB hatte sich etwas gezügelt in Ihrem Verhalten.
:sehrgut:  Das wird jedesmal besser 
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

PetraL

Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 11:37:18Aktueller Stand, für die die es interessiert:
Mache ab nächster Woche Telearbeit von daheim. Wenn Kind krank ist, betreue ich es und laß mir eine AU geben.
Wenn es keine Schule hat und ich keine Betreuung habe, lasse ich mir dies auch ärztlich attestieren.
ALLEINE lass ich es nicht mehr 7 Stunden!
War derweil mit Begleitung erneut beim JC. SB hatte sich etwas gezügelt in Ihrem Verhalten.
Entschuldigung für letztes Verhalten kam dennoch nicht.
Symphatisch ist Sie mir nicht und sie behart weiterhin auf Ihrem Standpunkt das das JC nicht bei der Suche eines Betreuungplatzes hilft oder die Kosten übernimmt.
Recht schönen Dank für eure Beiträge und eine gute Zeit  :ok:

Hört sich doch alles schonmal ein Stück besser an, finde ich  :sehrgut:
Alles Gute auch dir bzw. euch!  :bye: