Kind wurde in der Schule (mal wieder) v. 2 Jungs verprügelt was schreibt man da?

Begonnen von Sanson6, 19. Juni 2022, 12:23:26

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Ottokar

Ist das RlP?
Wie immer lohnt ein Blick in die gesamte Regelung:
https://grundschule.bildung-rp.de/rechts-grundlagen/grundschulordnung/gscho.html

Die lautet, Zitat:
Die Schülerinnen und Schüler besuchen die Schule ihres Schulbezirks.
Aus wichtigem Grund kann die Schulleiterin oder der Schulleiter auf Antrag der Eltern eine Schülerin oder einen Schüler im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter der aufnehmenden Schule einer anderen Grundschule zuweisen.
Die Schulbehörde kann aus wichtigem pädagogischen oder organisatorischen Grund Zuweisungen vornehmen.
Die Schulleiterin, der Schulleiter oder die Schulbehörde hört die für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständige Stelle vor der Entscheidung an und teilt ihr die Zuweisung zu einem anderen Schulbezirk mit.


Hier ist imho Satz 3 relevant, von mir mal rot hervorgehoben.
Der wichtige Grund liegt hier erkennbar darin, das die Leiterin der Grundschule als rechtlich für die Übergriffe verantwortliche Person offensichtlich befangen ist und deshalb als Entscheidungsträger nach Satz 2 ausfällt. Hier sollte man sinnvollerweise noch erwähnen, dass Anzeige erstattet wurde, um die Befangenheit ausreichend zu begründen.
Unter Hinweis auf diese Fakten würde ich auf einer schriftlichen Entscheidung über den Antrag bestehen, welcher dann den Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
Z.B. kann man gegen eine Ablehung Widerspruch einlegen und zusätzlich das Schulamt per EA verpflichten, eine Zuweisung von Kind abc zu Schule xyz vorzunehmen.
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sanson6

Ja RLP!

[/quote]
Zitat von: Ottokar am 18. Juli 2022, 10:28:39Die Schulbehörde kann aus wichtigem pädagogischen oder organisatorischen Grund Zuweisungen vornehmen.
Ich sehe das auch so und da ich am Ende meiner Kräfte bin und auf so viel Ablehnung stosse (Heutiges Telefonat mit Schulpsychologe ging so aus: wir können im Sommer 2023 Ihnen helfen einen neuen Schulplatz zu finden) habe ich jetzt einen Anwaltstermin vereinbart um meine Rechte durchzubekommen. Geld habe ich zwar keins (zahle in Raten) aber das Wohlergehen meines Kindes ist mir am Wichtigsten! Anders geht es nicht mehr...



madinksa

Ggf. ist es deutlich einfacher, die beiden Schulleiter von dem Sinn einer neuen Schulzuweisung zu überzeugen als dem abgebenden Schulleiter Befangenheit vorzuwerfen und über die Schulbehörde zu gehen.
Das Kind ist doch offenbar an der Schule in einer Villengegend nicht gut aufgehoben und würde besser auf eine andere Schule passen. Kinder sind da leider grausam und grenzen aus, was nicht passt. Wenn die Kinder dann noch aggressiv sind, weil sie von ihren Latte-Macciato-Muttis immer an Babysitter abgeschoben werden, wird auch verprügelt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die bisherige Schulleiterin gegen den Besuch einer anderen Schule ist.
Wenn man der Schulpsychologin die Situation des Kindes schildert (inkl. Einnässen, Angstattacken etc.), kann ein Schulwechsel sicher auch schneller gehen.
Der Weg über die Schulbehörde dürfte nicht zu einer Beschleunigung des Prozesses führen.

Ottokar

Klar, Möglichkeiten gibt es mehrere. Man kann dem derzeitigen Schulleiter auch unter 4 Augen in Aussicht stellen, die Anzeige zurückzunehmen, sobald das Kind erfolgreich die Schule gewechselt hat.
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Sanson6

Zitat von: madinksa am 18. Juli 2022, 13:23:06Wenn man der Schulpsychologin die Situation des Kindes schildert (inkl. Einnässen, Angstattacken etc.), kann ein Schulwechsel sicher auch schneller gehen.

Predige der Frau seit Wochen, was mein Kind durchmacht. Sie meinte (inzwischen etwas gernervt) ein Schulwechsel wäre so gut wie unmöglich selbst mit ärtzl. Attesten!
Und dann frühestens 2003  :wand:

@ Ottokar - das hieße eine eMail an die Schulleitung mit dem Inhalt, bei einem reibungslosem Wechsel die Anzeige zurückzuziehen ?

Welche Möglichkeiten gibt es noch? Am liebsten würde ich gerne einfach wegziehen- aber dann geht der Stress mit dem Jobcenter los wegen Umzugserlaubnis etc.  :scratch:
 

Ottokar

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Sanson6

Man hat mich bisher an 4 Schulen  abgelehnt!
Muss eine Schule mein Kind annehmen? Ich werde nach den Sommerferin mein Kind definitiv nicht mehr in die alte Schule schicken! Was kann ich nur tun? Alle Schulen in meiner Stadt anfragen, auch die verrufenen - das ist sein ENDE
 :help:

PetraL

Zitat von: Sanson6 am 21. Juli 2022, 19:54:49Man hat mich bisher an 4 Schulen  abgelehnt!
Muss eine Schule mein Kind annehmen? Ich werde nach den Sommerferin mein Kind definitiv nicht mehr in die alte Schule schicken! Was kann ich nur tun? Alle Schulen in meiner Stadt anfragen, auch die verrufenen - das ist sein ENDE
 :help:
Was ist denn mit der neuen Schule, die du ausgesucht hattest? Ich hatte das anfangs so verstanden, als hättest du das mit denen schon geklärt, dass dein Sohn dahin kann?  :schock:

Jul7

Wende dich ans Jugendamt. Alleine wirst du nicht weiter kommen. Da sind Menschen die unterstützen und beraten!

Ottokar

Zitat von: Jul7 am 22. Juli 2022, 07:20:31Wende dich ans Jugendamt. Alleine wirst du nicht weiter kommen. Da sind Menschen die unterstützen und beraten!
Gute Idee.

Zitat von: Sanson6 am 21. Juli 2022, 19:54:49Man hat mich bisher an 4 Schulen  abgelehnt!
Das wird sich auch nicht ändern.
Aufgrund dieser sonderbaren Schulgesetzgebung in eurem Bundesland muss das Schulamt dein Kind einer Schule zuweisen. Notfalls auf dem Verwaltungsgerichtsweg (deshalb schr. Ablehnungsbescheid, gegen den man Widerspruch einlegen und beim VG eine EA beantragen kann).

Es gäbe noch einen anderen Weg, sofern die Gesamtsituation es zulässt.
Sollte bis zum Schulbeginn kein Schulwechsel erfolgt sein und der Selbstverteidigungskurs gefruchtet haben, sage deinem Sohn, dass er sich ruhig wehren soll. Wenn er auch nur einmal eine dicke Lippe, ein blaues Auge oder eine blutige Nase ausgeteilt hat, ist nämlich Ruhe.
Der normale kindliche Aggressor will austeilen, aber nicht einstecken. Der hat entweder Angst vor Schmerzen, weil er damit schon entsprechende Erfahrungen gemacht hat (die er mit seiner Aggression kompensiert), oder er hat damit noch gar keine Erfahrungen gemacht und deshalb fehlt ihm die natürliche Hemmung.
Hinweis: Beim jugendlichen Aggressor kann es bereits ganz anders aussehen. In dem Alter kann jemand aufgrund negativer Erfahrungen bereits so abgestumpft sein, dass er/sie keine Empathie mehr empfindet und Schmerzen sucht, weil dies das einzige bekannte Gefühl ist.
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madinksa

... oder das Kind fliegt nach der Prügelei von der Schule und bekommt dann auf jeden Fall eine Neue.  :zwinker:
Einfach immer zwischen die Beine treten, das hinterlässt auch keine justiziablen Spuren und bedarf keiner besonderen Körperkraft.
Vielleicht übt Ihr das mal zu Hause, Mutti mit einem Kissen zwischen den Beinen.
Sonst macht das Kind es ohnehin nicht, wenn es darauf ankommt.
Solche Situationen (Schubsen, Anschreien) kann man üben, so dass sie in der Schule keine Überraschung mehr sind.

Ottokar

Rechtliche Konsequenzen hat das Kind ohnehin nicht zu befürchten.
Sichtbares hat eine garantierte Außenwirkung.
Und damit reichts dann auch.
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Sanson6

In der Tat alleine komme ich nicht mehr weiter...
Danke für eure wohltuenden Worte, die mich ein wenig stützen.

Ich habe am 26.07. einen Telefontermin mit dem Jugendamt. Große Hoffnungen mache ich mir aber nicht.
Ebenso in 6 Wochen mein Kind im Selbstverteidigungskurs stark machen, dass wird auch nicht zu stemmen sein.

Ich habe noch 2 Dinge im Hinterkopf:
Einfach wegziehen  oder den Patenonkel von meinem Sohn fragen (der wohnt in einem ruhigen Dorf) ob mein Sohn über die Woche bei ihm leben kann. Ist so etwas möglich?

Steve79

In der Jugend durchläuft so ziemlich jeder auch körperliche Anfeindungen die im Gegensatz zum Erwachsenenalter fast immer grundlos und nicht sexualisiert sind. Und man muss i.d.R. mit diesen Mobbern oder Schlägern auch leben da sie entweder in der Nähe wohnen oder mit dir zur Schule gehen etc.

Bei 7 Jährigen ist es schon sehr komisch da da kann ich mir jetzt gar nicht vorstellen wie so ein verprügeln überhaupt aussehen soll. Wie alt sind denn die ,,Täter"?

Jeder muss da seine eigene Strategie entwickeln. Ich persönlich hatte einen cholerischen Vater und empfand dementsprechend Leute in meinem Alter in der Jugend als ,,keine Konkurrenz". Wenn man sich gegen einen 120kg Mann ständig durchsetzen muss sind Kinder da keine Bedrohung.

justine1992

Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.