Bonus / Entlastungspaket

Begonnen von Heyho, 25. Juni 2022, 00:26:14

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Tina2405

Bekannte arbeitet im JC.

Bei ihr werden jetzt die Zuschläge, die nicht automatisch ausgezahlt wurden, manuell ausgezahlt.

Das Programm hat bei allen Fällen, die irgendwie noch in Bearbeitung waren, nicht automatisch ausgezahlt.
Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.
Kurt Tucholsky

Yavanna

Zitat von: Tina2405 am 09. August 2022, 19:15:56Bekannte arbeitet im JC.

Bei ihr werden jetzt die Zuschläge, die nicht automatisch ausgezahlt wurden, manuell ausgezahlt.

Das Programm hat bei allen Fällen, die irgendwie noch in Bearbeitung waren, nicht automatisch ausgezahlt.

Jein, da die BA für solche Fälle drei Zahlungstermine im Programm eingepflegt hat. Erst danach wird die Zahlung manuell angewiesen.

Tina2405

Sorry, aber das ist falsch.
Würde es nicht manuell angewiesen, dann erst im nächsten Monat.
Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.
Kurt Tucholsky

Wolverine36

So hab mal am Freitag 12.08 bei der Arge hier im Ort angefragt wann die 20,00€ für August kommen schnelle Antwort die sind für den 20 August angewiesen. :flag:

PetraL

Zitat von: Wolverine36 am 13. August 2022, 00:34:11So hab mal am Freitag 12.08 bei der Arge hier im Ort angefragt wann die 20,00€ für August kommen schnelle Antwort die sind für den 20 August angewiesen. :flag:
Auch mal eben nur 20 KT Verzug ...  :no:

Bundspecht

Moin,

eben hatte ich einen Bescheid über die 20€ für die Kinder im Briefkasten. Da steht drin, dass die Auszahlung gesondert erfolgen "kann".

Bin ja dann mal gespannt, wann die Auszahlung für August sein soll.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

PetraL

Da ich meine 200 Euro immer noch nicht bekommen habe, werde ich jetzt mal eine Email an die Leistungsbearbeitung schreiben - jemand einen sachdienlichen Vorschlag für ein paar "nette warme Worte"?
Sollte schon noch innerhalb der Höflichkeitsgrenzen bleiben und ich möchte auch nicht gleich mit Verklagen und Gericht drohen - zumal da wohl auch die rechtliche Handhabe fehlen dürfte... :weisnich:

TripleH

Ist denn die Zuständigkeit Sozialamt oder Jobcenter bei dir wegen der Erwerbsminderung und Tochter in BG/nicht in BG inzwischen geklärt?

PetraL

Zitat von: TripleH am 15. August 2022, 13:54:53Ist denn die Zuständigkeit Sozialamt oder Jobcenter bei dir wegen der Erwerbsminderung und Tochter in BG/nicht in BG inzwischen geklärt?
Nicht wirklich. Aber die 200 Euro sollten mir ja unabhängig davon zustehen, ob nun Sozialamt oder Jobcenter. Lt. der beiden Mitarbeiter(innen) der Service-Hotline ist aus meiner elektronischen Akte kein Hinderungsgrund ersichtlich. Vorleistungen des JC werden ja dann nach Klärung ggf. vom Sozialamt an das JC erstattet ...  :scratch:  :weisnich:

PetraL

Zitat von: PetraL am 15. August 2022, 11:11:58Da ich meine 200 Euro immer noch nicht bekommen habe, werde ich jetzt mal eine Email an die Leistungsbearbeitung schreiben - jemand einen sachdienlichen Vorschlag für ein paar "nette warme Worte"?
Sollte schon noch innerhalb der Höflichkeitsgrenzen bleiben und ich möchte auch nicht gleich mit Verklagen und Gericht drohen - zumal da wohl auch die rechtliche Handhabe fehlen dürfte... :weisnich:
Hat jemand einen hilfreichen Vorschlag zur Formulierung?

Ottokar

Nett:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich bis heute die mir seit 01.07.2022 zustehende Einmalzahlung i.H.v. 200 Euro nicht erhalten habe.
Bitte nehmen Sie die Zahlung umgehend vor, vielen Dank.

"Nett":
Wie Ihnen bekannt ist, habe ich bis heute die mir lt. § 73 SGB II seit 01.07.2022 zustehende Einmalzahlung i.H.v. 200 Euro nicht erhalten.
Ich setze Ihnen hiermit Frist bis zum 31.08.2022, um die Zahlung nachzuholen, nach Fristablauf werde ich beim zuständigen Sozialgericht die Zahlung einklagen und bei weiterer Verweigerung pfänden lassen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


mystik-1

Hat jemand mit Kindern in der BG schon neue Briefe erhalten?
Ich warte immer noch und stand bei uns: 20€ nur für Juli

Bundspecht

Zitat von: mystik-1 am 18. August 2022, 10:44:31Hat jemand mit Kindern in der BG schon neue Briefe erhalten?
Ich warte immer noch und stand bei uns: 20€ nur für Juli


Wir hatten vor ein paar Tagen den Bescheid über besagte 20 € für die Kinder im Briefkasten .... Da stand drin, dass das Geld unabhängig vom ALG II überwiesen werden "kann" !!!

Wann das aber nun kommt ...keine Plan. Für Juli haben wie für die Kinder bekommen, für August warten wir auch noch
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

mystik-1

Zitat von: Bundspecht am 18. August 2022, 11:20:09
Zitat von: mystik-1 am 18. August 2022, 10:44:31Hat jemand mit Kindern in der BG schon neue Briefe erhalten?
Ich warte immer noch und stand bei uns: 20€ nur für Juli


Wir hatten vor ein paar Tagen den Bescheid über besagte 20 € für die Kinder im Briefkasten .... Da stand drin, dass das Geld unabhängig vom ALG II überwiesen werden "kann" !!!




So einen hatte ich auch, aber dort stand eben nur drin Anspruch Juli 2022
Ab August nach diesem Bescheid kein Anspruch

PetraL

Zitat von: Ottokar am 18. August 2022, 09:07:20Nett:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich bis heute die mir seit 01.07.2022 zustehende Einmalzahlung i.H.v. 200 Euro nicht erhalten habe.
Bitte nehmen Sie die Zahlung umgehend vor, vielen Dank.

"Nett":
Wie Ihnen bekannt ist, habe ich bis heute die mir lt. § 73 SGB II seit 01.07.2022 zustehende Einmalzahlung i.H.v. 200 Euro nicht erhalten.
Ich setze Ihnen hiermit Frist bis zum 31.08.2022, um die Zahlung nachzuholen, nach Fristablauf werde ich beim zuständigen Sozialgericht die Zahlung einklagen und bei weiterer Verweigerung pfänden lassen.
Vielen lieben Dank. Habe mich - erstmal - für die nette Variante entschieden (zumal ja bei mir auch stattdessen § 144 SGB XII nachträglich zutreffend werden könnte?).
Email ist raus, bin mal gespannt.