Bonus / Entlastungspaket

Begonnen von Heyho, 25. Juni 2022, 00:26:14

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Ghostrider89

Zitat von: PetraL am 24. August 2022, 10:37:19HURRA !!! Ich habe meine 200 Euro heute auch bekommen !!!  :sehrgut:
Allerdings auch 20 Euro (wohl für meine Tochter) zusätzlich....  :scratch:  :weisnich:
Naja, die werden dann halt bei Bedarf zurück gezahlt, sollte kein Thema sein.

P.S.:
Zitat von: castagir am 23. August 2022, 09:44:06Nichts.
Der SB hat eine Zahlung bis SPÄTESTENS heute zugesagt.

Nichts.
Zitat von: castagir am 24. August 2022, 09:17:02Und auch heute NICHTS.
:empathy:
Dann nochmal umgehend schriftlich mahnen.

Gott sei Dank. Wurde auch Zeit :sehrgut:

Schnuffel01

20 € Kinderzuschlag für August eben eingetroffen
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Ottokar

Ich habe so langsam die Vermutung, das ist auch nur ein Test um herauszufinden, ob und wie lange Betroffene still halten.
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


mystik-1

Zitat von: Ottokar am 24. August 2022, 12:45:34Ich habe so langsam die Vermutung, das ist auch nur ein Test um herauszufinden, ob und wie lange Betroffene still halten.

Ähnliches Gefühl hatte ich auch schon. Es sind ja doch Viele, bei denen das "vergessen" wurde, obwohl der Bedarf feststand. Z.b. fehlt mir nach wie vor 2mal Schulbedarf. Auch hier finden sich in FB-Gruppen mehrere Personen ohne Schulbedarf, obwohl Nachweise alle rechtzeitig und/oder mehrfach vorlagen. Beides ist auffällig/ungewöhnlich,  da es Viele betrifft und man dauernd hingehalten wird.

Spritzenhalter

Zitat von: Ottokar am 24. August 2022, 12:45:34Ich habe so langsam die Vermutung, das ist auch nur ein Test um herauszufinden, ob und wie lange Betroffene still halten.

Insbesondere wieviele Geldgeschenke nötig sind damit alle die Füße stillhalten und keiner auf die Barikaden geht. Nennt sich "Try and Error", dieses kann keine Simulation am PC ersetzen. Fast jeder hat sein Schweigegeld bekommen und ist keine Gefahr für diesen Rechtsstaat

castagir

Und wieder NICHTS.

Ich fange an, es als persönlichen Angriff zu sehen.

Bundspecht

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Unwissender

Kommt wahrscheinlich am 31.08. mit dem Septembergeld! :ironie:

Wenn die nächstes Jahr bei den Nachzahlungen auch solange brauchen, na dann gute Nacht!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

castagir

Interessant, ich habe sofort jemanden am Telefon gehabt, nachdem ich NICHT die BG und das "Anliegen" am Telefonroboter genannt habe.


Also, das Geld kommt nicht vor Ende September.
Darauf angesprochen, warum er mir vor 3 Wochen klar gesagt hat, das Geld würde am 20. August angewiesen, ist das auf einmal nicht mehr wahr gewesen.
Der Zahlungslauf dauere sowieso 9-10 Tage.

Jetzt ist die fadenscheinige Begründung, daß meine Akte nicht geschlossen sei, die Weiterbewilliguung/EKS sei nicht bearbeitet, und solange gibt es kein Geld.

Darauf angesprochen, daß ich schon vorher im Leistungsbezug gewesen sei, abgesehen davon die Unterlagen seit dem 8. August dort vorliegen, wurde er etwas pampig. Wie ich denn erwarten könne, daß mein Antrag so schnell bearbeitet werden könne? Man habe ja Millionen von Kunden, deren Unterlagen alle einzeln geprüft und bearbeitet werden müssen.

Ich antwortete einfach, daß ich also davon ausgehen kann, daß das Geld auf absehbare Zeit nicht kommt.

Das sei richtig, es gibt keinen zeitlichen Anspruch auf sofortige Auszahlung.

Aha.
Ich bedankte mich für die Auskunft und erwähnte, daß in den kommenden Tagen ein entsprechendes Schreiben
von mir eingehen würde.

Auf ein verwundertes was ich meine antwortete ich, daß es entsprechend dann nachzulesen sei.



Ottokar

Zitat von: castagir am 25. August 2022, 10:33:25Das sei richtig, es gibt keinen zeitlichen Anspruch auf sofortige Auszahlung.
Diese Aussage ist nachweislich falsch.

§ 42 Abs. 1 SGB II regelt unmissverständlich, Zitat: "Leistungen sollen monatlich im Voraus erbracht werden."
Damit sind alle Leistungen des SGB II gemeint, somit auch die Einmalzahlung für den Monat Juli 2022 nach § 73 SGB II sowie der Sofortzuschlag nach § 72 SGB II.
Die Einmalzahlung für den Monat Juli 2022 ist also seit dem 01.07.2022 fällig und der Sofortzuschlag monatlich immer am 1. des Monats.
Da der Anspruch gesetzlich geregelt ist, ist hier kein Vorverfahren notwendig, es kann sofort geklagt werden.
Sinnvoll ist hier imho ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, um das JC zur sofortigen Zahlung zu verurteilen. Der Beschluss ist dann mittels Gerichtsvollzieher vollstreckbar.
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


CCR

ja so steht es im Gesetz.


PetraL

Zitat von: CCR am 25. August 2022, 16:24:46ja so steht es im Gesetz.


Zumindest sollte es auf Basis dieser Paragraphen möglich sein, dem JC "etwas zu kauen" zu geben: Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Zahlung und tatsächlich doch auch ein verbindlicher Zahlungstermin.
Evtl. könnten ja Zinsen geltend gemacht werden für den Zahlungsverzug? Oder wenigstens damit "gedroht" werden? :scratch:

castagir

Ich habe einen kleinen Text aufgesetzt, beruhend auf Ottokars Worte:

Sehr geehrte Frau xxxxx


nachdem der zum 01.07.22 verbindlich zugesagte Corona-Bonus/Zusatz nicht bei mir
ausgezahlt wurde, habe ich zweimal mit einem freundlichen Herren gesprochen dessen Name mir nicht genannt wurde.

Zunächst wurde ich am 8.August mit der Auszahlung aus angeblichen organisatorischen Gründen verbindlich auf den 20. bzw. 23. August vertröstet.
Da bis heute keine Einzahlung vorgenommen wurde, habe ich nochmals nachgefragt, und die durch diesen Herren am 8. getätigte Aussage war auf einmal nicht mehr wahr, und wegen angeblich ,,offener Akte" sei eine Zahlung nicht möglich.

Auch diese Aussage ist zweifelhaft. Der Entlastungsbonus ist für JEDEN, der im Juli 2022 Leistungen bezieht auszuzahlen, was bei mir ja nachweislich durch die monatliche Zahlung und den vorliegenden Bescheid der Fall ist.
Das hat nichts mit dem Weiterbewilligungsantrag für September zu tun.

§ 42 Abs. 1 SGB II regelt unmissverständlich  -Zitat: "Leistungen sollen monatlich im Voraus erbracht werden."

Damit sind alle Leistungen des SGB II gemeint, somit auch die Einmalzahlung für den Monat Juli 2022 nach § 73 SGB II.

Die Einmalzahlung für den Monat Juli 2022 ist also seit dem 01.07.2022 fällig, Sie sind somit im Zahlungsverzug.

Da der Anspruch eindeutig gesetzlich geregelt ist, fordere ich Sie auf, die Zahlung sofort und unmittelbar vorzunehmen.

Eventuelle organisatorische Probleme mit der Bundesanstalt sind Ihr Problem, das zu Regeln ich mir nicht anmasse und wofür ich nicht zuständig bin.

MfG

......


Tja, ich  dachte, daß die hier etwas korrekter sind.

Ghostrider89

Einfach nur eine Frechheit wie das Jobcenter mit den Leistungsempfängern umspringt, da fehlen mir immer wieder die Worte.

CCR

das wundert mich nicht bei den vielen Anträgen

ZitatWirtschaft
Ukraine-Krieg
Beinahe eine Million Ukrainer in Deutschland registriert