Bonus / Entlastungspaket

Begonnen von Heyho, 25. Juni 2022, 00:26:14

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castagir

Tja, es ist Montag, kein Geld, kein Bescheid. Nix.

Masseur79

Guten Morgen,

Der Sofortzuschlag 20 Euro pro Kind gibt es doch dauerhaft. Für Juli hab ich bekommen, August jedoch nicht.

PetraL

Bei mir auch noch nix - ich rechne da allerdings auch (erstmal) nicht (mehr) mit.  :sad:
Ich kann nur vermuten, dass das JC davon ausgeht, dass das Sozialamt mir die 200 Euro überweist ...

ichbrauchgeld

Entschuldigung, aber wie genau ist das jetzt wegen den 300 Euro Energiepauschale? Ich lese einerseits, man bekommt die als ALG2 Empfänger, wenn man mind. 1 Stunde Sozialversicherungspflichtig arbeitet (also 450 Euro Job?), andererseits lese ich aber auch, dass die Gefahr besteht, dass die 300 Euro angerechnet werden.
Soll mans also riskieren und einfach mal ne Stunde arbeiten und die 300 Euro kassieren, oder vorher das Jobcenter fragen oder wie genau macht man das jetzt? Würde mir schon gern die 300 Euro snacken, wenn ich dann aber hinterher die Arbeit und den Stress habe, dass es mir angerechnet wird, hab ich da kein bock drauf.

Spritzenhalter

Mit 451€ wäre es eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Mit 450€ ist es keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Leeres Portemonnaie

1 Std, sozialversicherungspflichtig, 450€ - Job ...  :hae:
:scratch:

Hausaufgaben schlecht gemacht.

Am besten beim JC nachfragen und dann für alle hier die Antwort einstellen.  :danke: 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

ichbrauchgeld

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 01. August 2022, 21:49:471 Std, sozialversicherungspflichtig, 450€ - Job ...  :hae:
:scratch:

Hausaufgaben schlecht gemacht.

Am besten beim JC nachfragen und dann für alle hier die Antwort einstellen.  :danke:

nö warum ich ich frage ja hier für die antwort und nicht dafür die frage selbst zu beantworten dann würde ich ja nicht danach fragen

Leeres Portemonnaie

Zitat von: ichbrauchgeld am 01. August 2022, 21:20:48Soll mans also riskieren und einfach mal ne Stunde arbeiten und die 300 Euro kassieren, oder vorher das Jobcenter fragen oder wie genau


Ja. Genau so. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

ichbrauchgeld

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 01. August 2022, 21:55:07
Zitat von: ichbrauchgeld am 01. August 2022, 21:20:48Soll mans also riskieren und einfach mal ne Stunde arbeiten und die 300 Euro kassieren, oder vorher das Jobcenter fragen oder wie genau


Ja. Genau so. 

diese antwort beantwortet nicht meine frage und wo ist die quelle dafür bitte nur antworten wenn man auch weiß worum es geht

CCR

Zitat von: ichbrauchgeld am 01. August 2022, 21:20:48Entschuldigung, aber wie genau ist das jetzt wegen den 300 Euro Energiepauschale? Ich lese einerseits, man bekommt die als ALG2 Empfänger, wenn man mind. 1 Stunde Sozialversicherungspflichtig arbeitet (also 450 Euro Job?), andererseits lese ich aber auch, dass die Gefahr besteht, dass die 300 Euro angerechnet werden.
Soll mans also riskieren und einfach mal ne Stunde arbeiten und die 300 Euro kassieren, oder vorher das Jobcenter fragen oder wie genau macht man das jetzt? Würde mir schon gern die 300 Euro snacken, wenn ich dann aber hinterher die Arbeit und den Stress habe, dass es mir angerechnet wird, hab ich da kein bock drauf.
steht doch hier : Einmalzahlungen und Zuschüsse, Sanktionsmoratorium (verkündet, ab 01.07.2022 in Kraft)(Stand: 22.06.2022)

Energiepreispauschale (Quelle)
Wer im Jahr 2022 unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 Absatz 1 EStG ist und Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit (§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG), Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG), Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) hat, erhält eine Energiepreispauschale i.H.v. 300 Euro.
Diese ist steuerflichtig, aber SV-abgabenfrei und darf bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden.

ichbrauchgeld

also anstatt, dass die die arbeitslosen einfach so auch bekommen wird man gezwungen für eine stunde einen hund auszuführen und dann bekommt man die kohle.. auch net schlecht

CCR

als Arbeitskraft bekommt man auch was mehr, Rentner und Arbeitslose brauchen das nicht, die Essen nicht so viel.

Harald53

Zitat von: ichbrauchgeld am 01. August 2022, 22:18:26also anstatt, dass die die arbeitslosen einfach so auch bekommen wird man gezwungen für eine stunde einen hund auszuführen und dann bekommt man die kohle.. auch net schlecht

Viel Erfolg einen Arbeitgeber zu finden der dich für eine Stunde einstellt und dich überall anmeldet und das nur um seinen Hund auszuführen :lachen:

Voyageur

Zitat von: PetraL am 01. August 2022, 12:01:03Bei mir auch noch nix - ich rechne da allerdings auch (erstmal) nicht (mehr) mit.  :sad:
Ich kann nur vermuten, dass das JC davon ausgeht, dass das Sozialamt mir die 200 Euro überweist ...

Dann bleibt dir wohl nur noch eine Möglichkeit. Du musst dahin und das versuchen vorort zu klären. Mit Anrufen und dergleichen wird das nichts mehr... Leider. Ich weiß, das ist das schlimmste, aber anders wird das nichts. :sad: Lass es uns wissen  wie es bei Dir weiter geht. Alles Gute.
Um die wichtigen Lektionen im Leben zu lernen,
muss man jeden Tag eine Angst überwinden

Wolverine36

Sofortzuschlag für Kinder

Familien, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, erhalten einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

    Das Kind hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.
    Es lebt mit den Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt zusammen.
    Das Kind erhält Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Wer finanzielle Unterstützung in Form von Kinderzuschlag erhält, kann ebenfalls vom Sofortzuschlag profitieren: Der mögliche Höchstbetrag erhöht sich dauerhaft auf monatlich 229 Euro pro Kind. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dazu, wie ein Anspruch auf Kinderzuschlag vorab geprüft werden kann, finden Sie auf unserer Seite Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer.
www.arbeitsagentur.de/news/sofortzuschlag-kinderbonus-2022 da stand das.
Die Auszahlung von Sofortzuschlag, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II oder Leistungen für Bildung und Teilhabe wird ab Juli 2022 automatisch angepasst. Ein Antrag ist dafür nicht notwendig.