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Zwangskinderbetreuung

Begonnen von Coffeefee, 27. Juni 2022, 22:16:21

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Coffeefee

@Yanna
Es geht mir um die Dauer.
25-30 Stunden reichen meiner Meinung nach.

PetraL

Zitat von: Coffeefee am 28. Juni 2022, 00:31:31Er meint, sonst könnte ich sanktioniert werden oder gar keinen Anspruch mehr haben, was ich nicht so glauben kann.
25-30 Stunden finde ich auch in Ordnung. So habe ich es auch vor, aber das reicht den Jobvermittler nicht, zumindestens mündlich. Ein Schriftstück habe ich darüber aber nicht erhalten.
Das halte ich mindestens für sehr fragwürdig - glaube ich auch nicht. Als Eltern hat man schon auch ein paar Rechte - selbst als ALGII-Empfänger  :zwinker:
Zumindest aber hat das Kind Rechte, die darf ein Jobcenter bestimmt nicht einfach so ignorieren. (Jaja, ich weiß, da prallen Theorie der Gesetze und tatsächliche Praktiken der Jobcenter aufeinander, aber trotzdem ...)
Ich glaube kaum, dass es irgendein Gesetz gibt, dass beide Eltern eines U6-Kindes zur Vollzeit-Erwerbstätigkeit zwingt - was sagen die Rechtsexperten?

Zitat von: PetraL am 28. Juni 2022, 16:49:24Ich glaube kaum, dass es irgendein Gesetz gibt, dass beide Eltern eines U6-Kindes zur Vollzeit-Erwerbstätigkeit zwingt - was sagen die Rechtsexperten?
Bin kein Rechtsexperte.
Aber hier haben wir zwei Elternteile, derzeit ohne Beschäftigung.
Ich denke, dass ist der Punkt, der das JC dazu bewegt, eine Beschäftigung über 45 Stunden zu fordern, denn dann wäre ja das zweite Elternteil zu Hause.
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