Neue Wohnung einrichten

Begonnen von Nina1963, 28. Juni 2022, 10:58:17

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Nina1963

Hallo

Meine Tochter zieht demnächst mit ihren Kindern vom Frauenhaus in eine eigene Wohnung .
Im Moment bezieht sie Hartz4 . Sie hatte schon mal vor mehreren Jahren vom Jobcenter eine Wohnungseinrichtung ( Erstausstattung) bekommen , ist aber vor 2 Jahren mit einem Mann zusammengezogen und von den Möbeln und Haushaltssachen (wie Gläser, Handtücher usw ) ist nichts mehr da. Selbst die Möbel der Kinderzimmer hat sie nicht mehr- da sie letztes Jahr ins Frauenhaus geflohen ist und nichts mitnehmen konnte. Sie hätte evtl einiges aus der gemeinsamen Wohnung holen können - aber hatte keinen Platz es irgendwo zu lagern.
So steht sie jetzt mit Nichts da und muss aber in den nächsten Wochen in eine eigene Wohnung mit ihren Kindern (2 und 8 Jahre ) umziehen .
Dazu kommt, das das Frauenhaus ihr empfohlen hat in der Ortschaft zu bleiben - ein kleines Örtchen , 45 Minuten  Fahrtzeit mit dem Auto zu mir bzw über 2 Stunden mit der Bahn - ich selbst habe keinen Führerschein und bin körperlich nicht mehr so fit um groß zu helfen. Ich konnte ein wenig Geld sparen um vielleicht gebrauchte Möbel und Geräte zu kaufen  - aber wie abholen und transportieren ?
 
Deshalb dachte ich, ich frage hier mal , ob ihr wisst wo oder wie sie Hilfe bekommen könnte .

Der nächst größere Ort ist Alzey / Rheinland Pfalz


Kopfbahnhof

Sie sollte einen Antrag auf Erstausstattung beim JC stellen.
Dringend mit der Schilderung dazu, was die genauen Umstände waren.
Wenn sie ins Frauenhaus musste, dürfte es ja eine Dokumentation dazu geben.

Versuchen so viel wie möglich, in einem Sozialkaufhaus zu bekommen.
Die Liefern es meistens auch gleich bis in die Wohnung.

Leider haben sie momentan aber kaum noch was, jedenfalls hier ist was rein kommt, auch gleich wieder weg.

Ratlos

#2
@ Nina - vielleicht nützt dir das Urteil was.

BSG, Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 57/13 R
Fundstelle
openJur 2014, 26441

Der Anspruch auf eine zuschussweise Bewilligung einer Erstausstattung für eine Wohnung bei einem erneuten Bedarf setzt "von außen" einwirkende außergewöhnliche Umstände bzw ein besonderes Ereignis voraus, die bzw das regelmäßig geeignet sein müssen bzw muss, den plötzlichen Untergang oder die Unbrauchbarkeit wohnraumbezogener Gegenstände zu bewirken.

Es gibt noch ein Urteil das deutlicher ist, das ich aber auf die Schnelle nicht finde.
Hier als Ersatz noch was ganz neues vom BSG:
Verhandlung  vom 16.02.2022  - Az.: B 8 SO 14/20 R

Ob die Flucht ins Frauenhaus einen außeregewöhnlichen Umstand für das Amt darstelllt, kann ich nicht beurteilen.
Aber das BSG schreibt:
Leistungen für Wohnungserstausstattung können nach der bisherigen Rechtsprechung des
BSG auch für eine Ersatzbeschaffung gewährt werden,
wenn nach dem Verlust der bisherigen Wohnungseinrichtung aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine erheblich vom durchschnittlichen Bedarf abweichende, spezielle Bedarfslage entsteht

Nina1963

Vielen Dank ,
ich habe das mal so meiner Tochter weitegegeben und sie wird sich mit ihrem Jobcenter in Verbindung setzen,
unterstützt von der Betreuerin im Frauenhaus .

Liebe Grüße

Fettnäpfchen

Nina1963


Zitat von: Ratlos am 28. Juni 2022, 17:14:51Es gibt noch ein Urteil das deutlicher ist, das ich aber auf die Schnelle nicht finde.
ist vllt da dabei > Erstausstattung
und Ab Seite 35
Materialien_zur_Gleichstellungspolitik.pdf

Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Juni 2022, 17:02:30Versuchen so viel wie möglich, in einem Sozialkaufhaus zu bekommen.
Da bin ich kein Fan davon.... s. Anhänge

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Ratlos

Super @ Fettnäpfchen - genau das Urteil meinte ich.
Ursache kann hier u.a. Obdachlosigkeit, Brand, Trennung vom Partner oder Neugründung eines Hausstandes sein.
Ob es sich um die 1ste oder xste Wohnung handelt, ist hingegen vollkommen unrelevant.

PetraL

Mit der "Erstausstattung" vom JC habe ich allerdings sehr schlechte Erfahrungen gemacht:
Als meine Große nach Deutschland nachgekommen ist, brauchte sie ja auch Bett und ein Lämpchen und ich-weiss-nicht-mehr-was. Das hätte sie gebraucht in der nächsten Stadt im JC-Kaufhaus (oder keine Ahnung, wie sich dieser Laden richtig nennt) kaufen "dürfen" (gar nicht mal sooo billig!) und selber transportieren müssen (im Rucksack oder unter den Arm geklemmt??? Und dann noch die Fahrtkosten dazu ...) - nach ungefähr 5 Monaten Bearbeitungszeit ... :wand:
Hatten wir dann natürlich schon längst gemeinsam erledigt, vom RS (und incl. Lieferung).