1. Juli Termin

Begonnen von Knauzika, 28. Juni 2022, 15:14:56

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#15
Mit der Rückmeldung gibst du an die Einladung ordnungsgemäß erhalten zu haben. Das würde ich aber nur machen wenn ich die 10% bereits hätte. Bei einem möglichen Eintritt einer Sanktion muss es zu einer Anhörung kommen, dort musst du deine nächsten Schritte abwägen. Sind alle Einladungen als Normalbrief gekommen so legst du entsprechend Widerspruch ein mit Verweis auf den Nachweis der Zustellung. Die Sanktion ist vom Tisch, erstmal.

Die nächsten Vorladungen kommen mit der PZU. Geht man wieder nicht hin sind 10% fällig.

AB hier reagiert man auf weitere Vorladungen mit Rückantwort.

Aber wie gesagt, besser hingehen, gibt auch gute Maßnahmen. Du kannst selbstverständlich Maßnahmen ablehnen ohne eine Sanktion befürchten zu müssen. Leider ist die Sanktion der Meldeversäumnisse geblieben, auch wenn nur maximal 10%




PetraL

Zitat von: Kubioz am 28. Juni 2022, 17:23:17Oder anders ausgedrückt dachte ich das man jetzt mal auf Augenhöhe ohne Angst und Furcht mit den SBs reden kann ohne wie sonst den devoten rechtlosen Bückling geben zu müssen und zu allem Ja und Amen sagen zu müssen was der Allmächtige SB einem wieder aufdrückt weil sonst die Sanktion ins Haus flattert.
Oha, das ist aber reines Wunschdenken. Tatsächlich sitzen "die da" vom JC immer am längeren Hebel, ganz einfach weil sie es können und den längeren Atem haben und den längeren ausgestreckten Arm, an dem sie jeden Leistungsempfänger aushungern können (oder es zumindest versuchen), auch wenn es mal gerade vorübergehend "keine Sanktionen" gibt bzw. "nur" noch bis 10%. Es gibt ja noch viel mehr Möglichkeiten, Leistungen vorzuenthalten oder zurück zu halten ...
"Auf Augenhöhe" wird ein unerfüllbarer Wunschtraum bleiben, solange solche Leute über das Leben hilfsbedürftiger Menschen entscheiden dürfen, die dort auch jetzt ihr Unwesen treiben. Löbliche Ausnahmen natürlich immer ganz ausdrücklich ausgeschlossen, das möchte ich unbedingt betonen! Diese soll es ja geben...

justine1992

Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Juni 2022, 17:33:40Wenn du dann vom JC Geld haben willst könnten sie genauso gut Verlangen, willst du dein Geld komm jeden Monat zu uns. (nur mal als Beispiel gesponnen)
Arbeitslosenhilfe ist gar nicht so lange her.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Kubioz

@Petral, das ist auch wieder etwas wage formuliert. Was und wie können sie denn einem "vor- oder zurückhalten" sofern man sich nicht "tot" stellt. Ich habe schon vor zu den Terminen hinzugehen allerdings werde ich keine weitere "Bewerbungstrainings- oder Bastelmaßnahme" weiterhin hinnehmen. Kann ich jetzt Maßnahmen ablehnen ohne Sanktionen zu befürchten oder ist das alles Schall und Rauch?

Flip

@Spritzenhalter...

Zitat§ 31a Abs. 1 S. 6 SGB II

Falsch. Der gilt nicht für Meldeversäumnisse. Nach § 32 Absatz 2 Satz 2 SGB II sind nur § 31a Absatz 3 und § 31b SGB II anzuwenden.


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Zitat von: Kubioz am 28. Juni 2022, 18:27:21@Petral, das ist auch wieder etwas wage formuliert. Was und wie können sie denn einem "vor- oder zurückhalten" sofern man sich nicht "tot" stellt. Ich habe schon vor zu den Terminen hinzugehen allerdings werde ich keine weitere "Bewerbungstrainings- oder Bastelmaßnahme" weiterhin hinnehmen. Kann ich jetzt Maßnahmen ablehnen ohne Sanktionen zu befürchten oder ist das alles Schall und Rauch?

AB 01.07 kann man sanktionsfrei alles ablehnen.

oldhoefi

Der Leistungsträger wird bei drei oder mehreren Meldeterminen, die aus fadenscheinigen Gründen nicht wahrgenommen wurden, ganz einfach die ALG II Leistungen gem. § 66 SGB I einstellen.

Ich gehe jede Wette ein, dass spätestens dann der Leistungsberechtigte beim Leistungsträger auf der Matte steht.

--> https://dejure.org/gesetze/SGB_I/66.html

Des Weiteren sehe ich es wie @Kopfbahnhof, dass die Leistungsträger vmtl. entsprechende (interne) Statistiken führen, die sich dann längerfristig auf das geplante Bürgergeld auswirken.

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Zitat von: oldhoefi am 28. Juni 2022, 18:47:39Der Leistungsträger wird bei drei oder mehreren Meldeterminen, die aus fadenscheinigen Gründen nicht wahrgenommen wurden, ganz einfach die ALG II Leistungen gem. § 66 SGB I einstellen.

Ich gehe jede Wette ein, dass spätestens dann der Leistungsberechtigte beim Leistungsträger auf der Matte steht.

--> https://dejure.org/gesetze/SGB_I/66.html

Des Weiteren sehe ich es wie @Kopfbahnhof, dass die Leistungsträger vmtl. entsprechende (interne) Statistiken führen, die sich dann längerfristig auf das geplante Bürgergeld auswirken.

Zitat1Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach....

Da steht nichts zu Meldeversäumnissen.

Kubioz

@oldhoefi Ich kann da weder was zu nicht wahrgenommenen Terminen noch zum Ablehnen von Maßnahmen finden unter den von dir aufgelisteten Paragraphen. Wie also soll das funktionieren?

oldhoefi

Meinen Beitrag und die verlinkte Rechtsgrundlage richtig und komplett lesen, nicht nur Auszüge daraus.

Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass der Leistungsträger sich alles gefallen lässt, wenn der Leistungsberechtigte jegliche Meldetermine verweigert.

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Zitat von: oldhoefi am 28. Juni 2022, 19:16:50Meinen Beitrag und die verlinkte Rechtsgrundlage richtig und komplett lesen, nicht nur Auszüge daraus.

Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass der Leistungsträger sich alles gefallen lässt, wenn der Leistungsberechtigte jegliche Meldetermine verweigert.

§ 62
Untersuchungen

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.

§ 60
Angabe von Tatsachen


(1) 1Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle Tatsachen anzugeben.....

§ 65
Grenzen der Mitwirkung

(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit.....

Bleibt dabei, von Meldeversäumnissen lese ich nichts ausser....

ZitatSozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.

Auch hier bezieht sich die Einstellung auf die o.g. Paragraphen.

Also nochmal, wo steht was wegen Meldeversäumnis?











violet

lasst euch da nichts einreden. da ist einer nur verärgert dass das moratorium gilt und versucht hier mit falschen paragraphen die menschen in die irre zu führen. eine einstellung der leistungen wäre rechtswidrig

oldhoefi

Ich bin keineswegs verärgert.

Vielleicht sollte sich der eine oder andere mit den Unterschieden zwischen Sanktionen und Leistungseinstellungen auseinandersetzen.

Von meiner Seite ist damit alles gesagt und verabschiede mich aus diesem Thread.

:bye:

Yavanna

Bitte immer beachten, dass hier Experten,  Juristen und Jobcenter Mitarbeiter ohne teuflische Absichten antworten können.
Oft steht also Fachwissen hinter den Antworten

Fettnäpfchen

Kubioz

Zitat von: Kubioz am 28. Juni 2022, 17:23:17Oder anders ausgedrückt dachte ich das man jetzt mal auf Augenhöhe ohne Angst und Furcht mit den SBs reden kann ohne wie sonst den devoten rechtlosen Bückling geben zu müssen und zu allem Ja und Amen sagen zu müssen was der Allmächtige SB einem wieder aufdrückt weil sonst die Sanktion ins Haus flattert.
Das kann passieren wenn SB sich nicht auskennt, auf Anweisung handelt, oder unter Hybris leidet.
Der eLB(also du) auch keine Ahnung hat, ABER nicht wenn der eLB Ahnung hat.

Beispiel 1
Mit Beistand als Begleitung verkürzen sich sämtliche Zeiten bei Terminen SB werden sehr vorsichtig und so klein mit Hut wie hier die Buchstaben und das ist nur der Anfang. Widersprüche und Gerichtsverfahren werden viel einfacher
und
wenn man dem JC zeigt das man sich nichts unrechtes gefallen lässt dann hört das auf weil sie sich lieber ein leichteres Opfer suchen.
Beispiel 2
Maßnahmen > Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?
und Grundlegendes:
Ratgeber für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
Nicht ohne Beistand zur Arge

MfG FN
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