Nachweise, Kontoauszüge etc.

Begonnen von plushundert, 13. Juli 2022, 11:46:43

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plushundert

Guten Tag,

habe einen WBA gestellt. Das JC möchte nun geeignete Nachweise wie aktuelle Kontoauszüge. Welchen Zeitraum müssen die Kontoauszüge abdecken um geeignet zu sein?

LG
P.

Quizchampion

Bei mir sind es immer die letzten 6 Monate gewesen. Kann dann auch sein, dass man sogar das letzte Jahr sehen möchte.

rioreisender

Zitat von: plushundert am 13. Juli 2022, 11:46:43WBA gestellt. Das JC möchte nun geeignete Nachweise wie aktuelle Kontoauszüge. Welchen Zeitraum müssen die Kontoauszüge abdecken um geeignet zu sein?

Das hängt vom Einzelfall ab:
Aus dem BSG Urteil vom 19.09.2008 geht hervor, dass Antragsteller bei Aufforderung verpflichtet sind, die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorzulegen.

Gemäß einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 20.03.2019 zu § 37 SGB II Antragserfordernis dürfen sich Jobcenter allerdings das Recht vorbehalten, die Kontoauszüge der letzten 6 Monate zu verlangen. So heißt es darin:

"Bei einer Entscheidung über die Leistungserbringung für den zwölfmonatigen Regelbewilligungszeitraum sind grundsätzlich Kontoauszüge der letzten sechs Monate für jedes Mitglied der BG vorzulegen."

6 Monate bei Aufstockern und Selbständigen

Sofern Hartz IV aufstockend mit wechselnden Einkünften bezogen wird, dürfen im Zuge des Antrages auf Weiterbewilligung die Kontoauszüge der letzten 6 Monate verlangt werden (BSG, Entsch. vom 15.07.2010, Az. B 14 AS 45/10B; LSG Nordrhein-Westfalen, Entsch. vom 03.03.2010, Az. L 12 AS 15/08 bzw. LSG Bayern, Entsch. vom 24.09.2012, Az. L 7 AS 660/12 ER: sechs Monate).

Ebenso müssen selbstständige Leistungsbeziehende regelmäßig die Kontoauszüge der vergangenen 6 Monate vorlegen (vgl. § 41 Absatz 1 Satz 4 SGB II), um die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Bewilligungszeitraumes (in der Regel 6 Monate) nachzuweisen.
6 Monate, 12 Monate und bis zu 36 Monate (3 Jahre)

Zur Klärung konkreter Fragen und bei Verdacht auf sozialwidriges Verhalten bzw. Leistungsmissbrauch dürfen in Einzelfällen die Kontoauszüge für einen deutlich längeren Zeitraum verlangt werden (LSG Nordrhein-Westfalen, Entsch. vom 19.12.2014, Az. L 2 AS 267/13: sechs Monate; LSG Sachsen-Anhalt, Entsch. vom 19.01.2011, Az. L 5 AS 452/10 B ER: drei Jahre bei Verdacht einer Erbschaft).


Das einfachste wäre, wenn Du erst einmal den Zeitraum 3 Monate vorlegst. Falls Nachfragen kommen, kannst Du immer noch nach dem Grund für den längeren Zeitraum fragen.

Alle Antworten des JC schriftlich geben lassen.

Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Mrbouvier

Ich habe schon seit 3 Jahren beim WBA keine Kontoauszüge vorgelegt. Und es wurde immer bewilligt. 😅

violet

Zitat von: Quizchampion am 13. Juli 2022, 12:23:05Kann dann auch sein, dass man sogar das letzte Jahr sehen möchte
möchten können die viel, von der Rechtsprechung sind im Normallfall nur für die letzten 3 Monate abgesegnet

Quizchampion

Bei mir war es so, dass ich erst letzte 3 Monate vorlegte und einen Brief bekam, dass ich letzte 6 Monate vorlegen solle, da der WBA sonst nicht weiter bearbeitet werden würde. :sleep:

PetraL

Zitat von: Mrbouvier am 13. Juli 2022, 15:31:09Ich habe schon seit 3 Jahren beim WBA keine Kontoauszüge vorgelegt. Und es wurde immer bewilligt. 😅
Mache ich auch nicht. Dann kommt die entsprechende Aufforderung zur Mitwirkung.

Zitat von: plushundert am 13. Juli 2022, 11:46:43Das JC möchte nun geeignete Nachweise wie aktuelle Kontoauszüge. Welchen Zeitraum müssen die Kontoauszüge abdecken um geeignet zu sein?
Bei mir steht dann immer in der Aufforderung zur Mitwirkung drin, für welchen Zeitraum genau die die Kontoauszüge und von wem alles sie "lückenlos und vollständig" haben wollen.
Meistens sind das bei mir/uns die letzten 3 Kalendermonate vor Antragsstellung gewesen, oft hatte ich noch gar keinen Monatsabschluss und musste selber Auszüge ziehen. Bei meiner neuen Bank geht das gar nicht mehr (sehr unhandliches Online-Banking) bzw. nur gebührenpflichtig. Da habe ich geschrieben, "falls noch benötigt, werde ich diese nachreichen" - gemeldet hat sich da bisher noch keiner drauf.

P.S.:
Zitat von: Quizchampion am 13. Juli 2022, 15:40:03Bei mir war es so, dass ich erst letzte 3 Monate vorlegte und einen Brief bekam, dass ich letzte 6 Monate vorlegen solle, da der WBA sonst nicht weiter bearbeitet werden würde. :sleep:
Ja, ist bei uns auch schon einmal vorgekommen. Normalerweise aber immer 3 (Kalender-)Monate.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: plushundert am 13. Juli 2022, 11:46:43aktuelle Kontoauszüge. Welchen Zeitraum müssen die Kontoauszüge abdecken um geeignet zu sein?

LG
P.

Aktuell heißt für mich "der letzte K.", oder bei bestimmten Fragen wie :" Erhalten Sie Kindergeld? ..." den Auszug, der die letzte Zahlung beinhaltet.
Ansonsten, wenn mehr geschickt werden muss, wird eigentlich genannt, welcher Zeitraum benötigt wird.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Quizchampion

Online steht bei mir, wenn ich jetzt einen WBA beantragen würde:

Bitte laden Sie die letzten 6 Monate an Kontoauszügen hoch, da sonst der WBA nicht bearbeitet werden kann.

oldhoefi

@plushundert,

Zitat von: plushundert am 13. Juli 2022, 11:46:43Welchen Zeitraum müssen die Kontoauszüge abdecken um geeignet zu sein
Laut geltenden BSG-Rechtsprechungen sind die letzten 3 Monate ausreichend.

In begründeten Einzelfällen können darüber hinaus weitere Kontoauszüge gefordert werden.