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Muss das JC zahlen bis Grundsicherung gewährt wird?

Begonnen von hotwert, 29. Juni 2022, 10:02:25

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hotwert


Zitat von: hotwert am 30. Juni 2022, 12:25:35§ 15 SGB XII
Wäre Absatz 1 nicht auch bei mir zutreffend? :
"(1) Die Sozialhilfe soll vorbeugend geleistet werden, wenn dadurch eine drohende Notlage ganz oder teilweise abgewendet werden kann. § 47 ist vorrangig anzuwenden."
Aber, was um Himmels willen soll dieser § 47 in dem Zusammenhang aussagen? - da versteh ich mal wieder nur Bahnhof  :sad:
[/quote]

Ich denke dafür müsste man mehr wissen. In wie fern § 47 da mit reinspielt weiß ich auch nicht.
Ich glaube auch § 15 SGB XII hilft bei meinem Fall garnicht, da ich dass ja dem Jobcenter geschrieben hab dass Leistungen nach SGB II zahlt. Naja, können die ja streichen aus dem Schreiben, wenn sie wollen.  :flag:


Ottokar

Zitat von: hotwert am 30. Juni 2022, 11:18:03Ich hab auch gerade mit dem Sozialamt telefoniert, mir wurde auch auch mitgeteilt dass man das ärztliche Gutachten anzweifeln werde, da die Rente keine Erwerbsminderung begutachtet hat, sondern nur aufgrund fehlender Beitragszeiten abgelehnt wurde.
Die haben drauf verwiesen dass das JC dann zuständig is.

Sehr verzwickt der Fall...
Werde? Erst wenn das Sozialamt gegen das Gutachten in Widerspruch geht, ist die Sach- und Rechtslage klar. Bis dahin ist nichts klar.
Aufgrund dieser Änderung der Sach- und Rechtslage ist hier nun das JC zuständig, welches örtlich für die neue Wohnung zuständig ist.
Das Vorgehen wäre:
Unter Hinweis auf den Widerspruch des Sozialamtes gegen das Gutachten des äD und damit die weitere Zuständigkeit des JC gemäß § 44a SGB II Antrag auf vorläufige Bewilligung nach § 41a SGB II stellen.

Zitat von: hotwert am 30. Juni 2022, 12:25:35Hab jetzt das neue JC einfach angeschrieben und mich auf § 43 SGB I in Verbindung mit § 15 SGB XII berufen.
Wozu schreibe ich hier eigentlich, wenn es nicht gelesen sondern solch Unfug verzapft wird?
Mit § 15 SGB XII hat das JC nix am Hut, Rechtsgrundlage für das JC ist das SGB II und nicht SGB XII.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


hotwert

#17
Anscheinend haben die Briefe gefruchtet, gestern kam schon der Bescheid vom Sozialamt. Geld wird zeitnah gezahlt.

Btw: der Brief ist auf dem 3.7 datiert, haben die wohl Sonntag gemacht.

Nur der Corona Bonus ist nicht mit drauf, das alte JC hat ihn nicht gleich gezahlt, und beim Sozialamt ist auf dem Bescheid nichts mit aufgeführt. Sollte man da nachfragen, oder erstmal warten?

Nicht dass der jetzt vergessen wird, ich weiß von anderen dir Geld vom selbem Sozialamt bekommen dass der Bonus mit dem Regelbezug Ende Juni bezahlt wurde.

PetraL

Zitat von: hotwert am 05. Juli 2022, 08:13:25Anscheinend haben die Briefe gefruchtet, gestern kam schon der Bescheid vom Sozialamt. Geld wird zeitnah gezahlt.
Super!  :sehrgut:
Bei mir hat's leider nicht geklappt.

Zitat von: hotwert am 05. Juli 2022, 08:13:25Nicht dass der jetzt vergessen wird, ich weiß von anderen dir Geld vom selbem Sozialamt bekommen dass der Bonus mit dem Regelbezug Ende Juni bezahlt wurde.
Dann würde ich da unbedingt nochmal nachfragen - kostet dich ja nichts und sicher ist sicher.