Jobcenter fordert Nebenkostenabrechung vor Leistungsbezug

Begonnen von Letti, 14. Juni 2022, 18:36:54

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Letti

Ich beziehe seit dem 01.01.2021 Hartz 4 / Aufstocker. Diese Woche habe ich ein Brief vom Jobcenter erhalten, mit der Aufforderung, meine Nebenkostenabrechnung von 2020 zu schicken.

Die Nebenkostenabrechnung ergibt ein Guthaben in Höhe von 330 Euro für das Jahr 2020. Mein Vermieter hat allerdings die Nebenkostenabrechnung immer im November datiert. Heißt meine letzte Abrechnung ist für den Zeitraum 01 November 2019 - November 2020. Das Geld hat er mir im Dezember 2020 bar gegeben, leider  ohne Quittung.

Ich wohne im Haus meines Vermieters, er ist schon Ü80 und mittlerweile im Altenheim.

Jetzt weiß ich nicht, wie ich mich verhalten soll? Dem Jobcenter die Nebenkostenabrechnung schicken oder einen Brief verfassen, mit der Anmerkung, dass ich das Guthaben im Dezember 2020 erhalten habe.

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus

Quinky

Schicken mit der Anmerkung, das der Betrag bereits im Dezember in bar gezahlt wurde.

Ottokar

Da du erst seit 01.01.2021 ALG II beziehst und die Abrechnung für den Zeitraum 11/2019 - 11/2020 ist, geht das JC diese nichts an. Da das Guthaben noch 2020 ausgezahlt wurde, geht auch dieses das JC nichts an.
Es muss jedoch eine Abrechnung 12/2020 - 11/2021 geben, liegt diese dem JC vor?
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Letti

Danke für die Antworten.

Das Jobcenter, geht wohl davon aus, dass ich die Nebenkostenrückzahlung im Jahr 2021 erhalten habe.
Gilt dann da das Zuflussprinzip? , wenn es im Jahr 2021 ausbezahlt wurde oder geht es das Jobcenter nichts an, da die Nebenkosten aus der Zeit vor dem Leistungsbezug sind?

Wie gesagt ich habe es bar im Dezember 2020 bekommmen. Wie auch die 6 Jahre davor immer November, Dezember und einmal war es im Januar. Immer ohne Quittung. Habe mir da nie Gedanken darüber gemacht, da ich auch immer Geld zurück bekommen habe. Meine Befürchtung ist jetzt nur, dass das Jobcenter mir dies nicht glaubt, weil warum will das Jobcenter generell die Nebenkostenabrechnung von dem Jahr, wo ich keine Leistungen bezogen habe.

Die neuste Nebenkostenabrechnung habe ich noch nicht erhalten, da mein Vermieter mittlerweile im Altenheim ist und sich nun der Schwiegersohn um die Mietangelegenheiten kümmert. Da werde ich wohl wieder ein Guthaben bekommen, denke der nächste Brief vom Jobcenter, wird nicht lange auf sich warten lassen, für die aktuellste Nebenkostenabrechnung.

CCR

Zitat von: Letti am 14. Juni 2022, 20:07:25Das Jobcenter, geht wohl davon aus, dass ich die Nebenkostenrückzahlung im Jahr 2021 erhalten habe.
Gilt dann da das Zuflussprinzip? , wenn es im Jahr 2021 ausbezahlt wurde oder geht es das Jobcenter nichts an, da die Nebenkosten aus der Zeit vor dem Leistungsbezug sind?

Wie gesagt ich habe es bar im Dezember 2020 bekommmen.

wenn es am 01.01.21 ausbezahlt wurde ist es Zufluß da du ja schon Leistungen erhalten hast und sie werden es dann anrechnen. Am besten erst abwarten was noch kommt und dann erst Quittung vorlegen.

Letti

Ich habe dem Jobcenter meine Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2020 ( November 2019- November 2020) zu geschickt, mit der Anmerkung, dass ich das Guthaben im November 2020 erhalten habe.

Jobcenter hat reagiert mit einem Brief, Sie wollen jetzt einen Nachweis über den Zufluss des Guthabens und auf der Nebenkostenabrechnung fehlt der Name des Erstellers sprich der Name des Vermieters.

Wie schon weiter oben erwähnt, habe ich das Guthaben, bar erhalten.

Jetzt weiß ich nicht wie weiter vorgehen soll. Kontoauszüge vom Jahr 2021 habe ich auch nicht, um zu zeigen, dass kein Geldeingang/Zufluss im Jahr 2021 vorliegt. Und wenn ich jetzt nochmal schreibe, dass ich das Geld bar erhalten habe, möchten Sie einen Beleg dafür haben, den ich ja leider nicht habe.

Mein Vermieter geht auf die 90 zu, mittlerweile im Pflegeheim. Soll ich dem Jobcenter sagen, dass Sie Ihn anschreiben sollen? Oder kann ich mich darauf beziehen, dass die Nebenkostenabrechnung von November 2019 - November 2020 ist.

Verstehe nicht , warum ich jetzt nachweisen muss, dass der Zufluss im Jahr 2020 war, wo kein Leistungsbezug bestand.

Das Jobcenter geht einfach davon aus, dass ich das Geld im Jahr 2021 erhalten habe.

Ich habe dem Jobcenter nur mitgeteilt, dass ich das Geld im Jahr 2020 erhalten habe, Habe nicht geschrieben ob es bar oder per Überweisung war.

Jetzt kommt ja noch dazu, dass mein Vermieter mir die Nebenkostenabrechnung ohne richtigen Briefkopf erstellt hat. Es stet nur mein Name und Adresse drauf.

Fettnäpfchen

Letti

Die ersten Antworten sind deutlich. Es geht das JC nichts an.
Zitat von: Letti am 03. Juli 2022, 19:00:28Ich habe dem Jobcenter meine Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2020 ( November 2019- November 2020) zu geschickt, mit der Anmerkung, dass ich das Guthaben im November 2020 erhalten habe.
Du kannst es ja mal mit einer eidesstattlichen Erklärung versuchen und evtl auch über die Abrechnungen der Jahre davor.
Wenn du willst, natürlich.
Ansonsten:
Zitat von: Letti am 03. Juli 2022, 19:00:28Jobcenter hat reagiert mit einem Brief, Sie wollen jetzt einen Nachweis über den Zufluss des Guthabens und auf der Nebenkostenabrechnung fehlt der Name des Erstellers sprich der Name des Vermieters.
Wäre es vllt. hilfreich dieses Schreiben mal lesen zu können, anonymisiert das Datum sollte stehen bleiben.

Oder dann soll das JC doch den VM, oder der Schwiegersohn wenn er bevollmächtigt ist, anschreiben!

MfG FN
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Letti

Hier ist mal der Brief vom Jobcenter, vom 02.07.2022 und meine letzten beiden Nebenkostenabrechnungen.

Wie Ihr seht wurden diese mit Schreibmaschine vom Vermieter geschrieben und haben wohl auch etliche Fehler drin, aber ich habe/hatte nie Probleme mit meinem Vermieter gehabt und war immer froh, dass ich Geld heraus bekommen habe.

Danke für eure Antworten, was ich generell nicht verstehe, wie kann ich die Barzahlung meines Vermieters nachweisen. Ich habe das Geld bar bekommen, im besten Fall, hätte ich meinem Vermieter eine Quittung unterschreiben müssen. Dann müsste aber das Jobcenter diese von meinem Vermieter einfordern. Und wenn ich es nicht bar bekommen hätte, hätte das Jobcenter ja schon längst Kontoauszüge fordern können aus dem Jahr 2021.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

violet

Zitat von: Letti am 03. Juli 2022, 19:00:28mit der Anmerkung, dass ich das Guthaben im November 2020 erhalten habe
Zitat von: Letti am 14. Juni 2022, 20:07:25Wie gesagt ich habe es bar im Dezember 2020 bekommmen.
Zitat von: Letti am 14. Juni 2022, 18:36:54Das Geld hat er mir im Dezember 2020 bar gegeben, leider  ohne Quittung.
das widerspricht sich schon mal

Letti

Ja sry ist schon ne Weile her, weiß das genaue Datum leider nicht mehr. Mein Vermieter hat es mir auch nicht per Post geschickt. Hat mich November, Dezember im Hausflur angesprochen, dass er die Nebenkostenabrechnung fertig hat.

Würde es so auch nicht mehr machen, wenn ich gewusst hätte dass es nur Probleme bringt, nur noch per Überweisung, dass ich einen Nachweis habe.

Flip

Wer verwaltet jetzt denn die Immobilie, wenn der Eigentümer im Pflegeheim ist?

Geht doch zu dieser Person / Hausverwaltung, erkläre dein Dilemma, füllt ein Quittungsformular über xxx Euro mit Datum xx.11.2020 oder xx.12.2020 aus und gib das ab.

Ein schlauer Verwalter macht das sofort, denn dann hat er wenigstens einen Nachweis, dass du das Guthaben erhalten hast. Denn diesen Nachweis scheint es bisher gar nicht zu geben, so dass du eigentlich das Guthaben nochmal fordern könntest.

Die Abrechnungen sind im Übrigen komisch. Einmal 5 und 4 Personen bzw. 5 und 6 Personen, dass überschneiden sich die Abrechnungszeiträume etc.

Letti

Danke für die Antwort, der Schwiegersohn ist für die Mietangelegenheiten zuständig. Vermieter ist seit ca Mitte des Jahres 2021 im Heim. Die Abrechnung für 2021 habe ich noch nicht erhalten, da habe ich auch schon mehrfach nachgefragt. Da hat sich leider noch nichts getan, es hieß immer nur er kümmert sich. OK er hat ja dafür auch noch Zeit.

Ja die Nebenkostenabrechnung ist schon mehr als komisch. 2020 kann ich nur so erklären 5 Leute im Haus in 4 Whg. Wasser / die Anzahl der Menschen in den Whg. Bei den Müllgebühren hat er die Anzahl der Wohnungen genommen. 2019 hat noch eine Person mehr im Haus gewohnt. Eine Verwandte vom Vermieter. Die Treppenhausbeleuchtung ist auch viel zu hoch, aber das ist ein anderes Thema.

Hoffe ich erhalte so eine Quittung und kann Sie bis zur Frist dem Jobcenter schicken.