Brauche DRINGEND Hilfe - Vertragskauderwelsch Inkasso Ratenzahlung

Begonnen von PetraL, 03. Juli 2022, 17:37:20

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

PetraL

Hallo, ihr Lieben,  :help:  :help:  :help:
ich brauche ganz dringend (Frist 05.07.22) Hilfe:
Meine Tochter schuldet der Hochschule noch Studiengebühren, eine Zahlungsvereinbarung hat diese abgelehnt und die erste der (über)fälligen Rechnungen der Studiengebühren nun an ein Inkasso-Unternehmen gegeben.
Dieses hat meiner Tochter neben dem Anschreiben 2 Formulare zur Unterschrift übersandt,
1. Die Vergleichsvereinbarung zwischen dem Gläubiger (Hochschule) und ihr. (Warum ist da nicht das Inkasso-Unternehmen der Vertragspartner? Ist das normal?)
Sowohl Seite 1 als auch 2 enthalten für uns unverständliche Formulieren, besonders in Bezug auf "alle/alles", "zukünftig", vom Gläubiger einseitig änderbare Raten, etc. etc. etc.
Sind diese "Vertragsbedingungen" tatsächlich rechtlich zulässig?
Und wenn ja: Was bedeuten sie wirklich?
Muss sie diesen Wisch so unterschreiben, oder darf sie Passagen streichen, denen sie nicht zustimmt?
2. Die "Schweigepflichtentbindungserklärung" gegenüber der Hochschule:
Warum sollte diese Auskünfte von Krankenkasse, Rentenversicherungsträger oder sämtlicher Kreditinstitute bekommen dürfen?
Das geht die doch wohl alles gar nichts an?
Ist sowas tatsächlich zulässig?
Das muss sie doch wohl nicht unterschreiben, oder doch?

Welche andere Möglichkeiten hätte sie?
Das Geld (von ursprünglich 339 Euro Studiengebühr auf inzwischen 406,35 Euro angewachsen) kann sie ja unmöglich auf einmal bezahlen. Und 4 weitere Monate werden jetzt auch noch auf sie zukommen, die sind halt bloß noch nicht überfällig.

Morgen werde ich für sie zur Verbraucherzentrale gehen, die kann ich mit Rollator zu Fuß erreichen, aber es ist fraglich, ob die uns da irgendwie weiter helfen können. (Sie ist außerhalb in Vollzeit berufstätig und kann das deshalb nicht selber machen, Vollmacht hat sie mir schon unterschrieben.)

Mit solchen - uns zumindest dubios erscheinenden - Vertragsbedingungen haben wir natürlich nicht gerechnet, als sie um Ratenzahlung bei dem Inkasso-Unternehmen gebeten hat, schon gar nicht mit so einer "Schweigepflichtentbindung". Oder ist das alles "ganz normal" und sie kann ohne Bedenken unterschreiben?  :weisnich:

Wer kennt sich mit diesem "Kauderwelsch" aus und kann uns das "übersetzen"?

Ganz herzlichen Dank schonmal im Voraus für eure Hilfe, lieben Gruß und einen schönen Sonntag noch

Ratlos

Zitat von: PetraL am 03. Juli 2022, 17:37:20Die Vergleichsvereinbarung zwischen dem Gläubiger (Hochschule) und ihr. (Warum ist da nicht das Inkasso-Unternehmen der Vertragspartner? Ist das normal?)
Für einen Vergleich benötigt man kein Inkassp. Der wird außergerichtlich vereinbart. Vertragspartner ist und bleibt das Amt.
Also nichts unterschreiben. Bloß nicht wenn ich die Formulierung lese.
Es dürfte sich wohl um ein Schuldanerkenntnis handeln.
Ein Vergleich ist niemals einseitig änderbar. Nur wenn die Raten nicht eingehalten werden kann die ganze Forderung in 1 Summe verlangt werden.
Zitat von: PetraL am 03. Juli 2022, 17:37:20Warum sollte diese Auskünfte von Krankenkasse, Rentenversicherungsträger oder sämtlicher Kreditinstitute bekommen dürfen?
Das ist praktisch eine Blanco-Vollmacht. Niemals unterschreiben denn es geht nur um eine Geldforderung.

In welcher Höhe kann und will sie Ratenzahlung anbieten? Sollte sich auch etwas am Verdienst orientieren da Vollzeit beschäftigt.
Die Zahlung der 1. Rate zeigt immer den Zahlungswillen der Schuldnerin und die Behörde darf der Dame keine Daumenschrauben ansetzen - siehe Sozialstaatsgebot Art. 20 GG


PetraL

sorry, ich habe glatt vergessen, die Schreiben anzuhängen!
Ich bin ja so ein Schussel ...  :wand:

Zitat von: Ratlos am 03. Juli 2022, 17:46:44Für einen Vergleich benötigt man kein Inkassp. Der wird außergerichtlich vereinbart. Vertragspartner ist und bleibt das Amt.
Und warum, zum Geier, hat die Hochschule dann erst die Ratenzahlung trotz 2maliger Bitte abgelehnt und dieses Inkasso-Unternehmen beauftragt ????
Nur, um die Gebühren für meine Tochter in die Höhe zu treiben oder was ????
Ich glaub, mein Adrenalinspiegel schießt grad in die Höhe ...  :teuflisch:

P.S.:
Zitat von: Ratlos am 03. Juli 2022, 17:46:44In welcher Höhe kann und will sie Ratenzahlung anbieten?
Die Zahlung der 1. Rate zeigt immer den Zahlungswillen der Schuldnerin und die Behörde darf der Dame keine Daumenschrauben ansetzen - siehe Sozialstaatsgebot.
Sie hat von Anfang an 200 Euro angeboten.
Es ist keine Behörde, sondern eine private Hochschule (über die ich in einem anderen Thread schon geschrieben hatte und von der ich nur abraten kann  :zwinker: ).

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ellen_Alien

ZitatVertragspartner ist und bleibt das Amt.
Ähm.. kein Amt / Behörde.
Gläubiger ist hier ein privates Unternehmen.

Ratlos

Die Anhänge brauche ich gar nicht erst anzusehen. Das ist normale Post.
Antworte bitte: Wer isst der Gläubiger?
Wie hoch ist die Hauptforderung - wie hoch die Forderung dieses IKB?
Es gilt das RVG. Die Macht eines IKB ist stark eingeschränkt.
Also keine Angst und nichts unterschreiben - das ist das Wichtigste !!!!!!!!

Man muss erstmal prüfen ob eine staatliche Hochschule überhaupt ein IKB beauftragen darf.

Seite 2 ist eine Abtretung aller deiner Ansprüche in Geld und Werten - egal von wem sie sind.
Die hebeln so ein P Konto aus und könnten theoretisch beim AG direkt pfänden - aber nur wenn ein Urteil vorliegt und ein IKB darf kein Verfahren eröffnen.
Ist alles haltlose Einschüchterungstechnik

Ellen_Alien

@Ratlos: Wie kommst du darauf, dass die Hochschule staatlich ist?
Die Hauptforderung beträgt 406,35 €, hat Petra doch geschrieben.

@Petra: Wie hoch war die Rate, die ihr angeboten habt bzw. in der Lage seid, zu zahlen?

PetraL

Zitat von: Ratlos am 03. Juli 2022, 18:01:16Wie hoch ist die Hauptforderung - wie hoch die Forderung dieses IKB?
Zitat von: PetraL am 03. Juli 2022, 17:37:20Das Geld (von ursprünglich 339 Euro Studiengebühr auf inzwischen 406,35 Euro angewachsen) kann sie ja unmöglich auf einmal bezahlen. Und 4 weitere Monate werden jetzt auch noch auf sie zukommen, die sind halt bloß noch nicht überfällig.
Also jetzt gerade 406,35 Euro Gesamtforderung, 200 Euro 1. Rate (fällig 05.07.22), 2. Rate 207,12 (nochmal Zinsen obendrauf, fällig 01.08.22)

Zitat von: Ratlos am 03. Juli 2022, 18:01:16Antworte bitte: Wer isst der Gläubiger?
IU Internationale Hochschule

Zitat von: Ratlos am 03. Juli 2022, 18:01:16Also keine Angst und nichts unterschreiben - das ist das Wichtigste !!!!!!!!
Welche Möglichkeit hat sie denn sonst?

Ratlos

Die ursprünglich angebotene ihr mögliche Rate zu zahlen.
Das IKB kann ihr nichts anhaben.
Und ohne Titel gehtgar nichts.
Unterschreibe die 3 Seiten und damit legst du dir selber den Strick um den Hals.

Ellen_Alien

ZitatSie hat von Anfang an 200 Euro angeboten.
Achso, sorry Petra. Jetzt erst gelesen. Dann ist doch aber die Höhe der Raten in Punkt 2 korrekt.
Die Schweigepflichtsebtbindung würde ich nicht unterschreiben, den Vertrag zur Ratenzahlung ja. Die Höhe der Raten kommt doch hin.

Ratlos

Zitat von: Ellen_Alien am 03. Juli 2022, 18:13:51den Vertrag zur Ratenzahlung ja.
Wenn ich x-mal schreibe nichts unterschreiben dann hat das rechtliche Grüne liebe Ellen_Alien die du sicher nicht kennst.
Das IKB hat maximale Macht einen Mahnbescheid zu erwirken. Damit erschöpft sich für die alles weitere.
 

Ellen_Alien

Zitat von: Ratlos am 03. Juli 2022, 18:13:25Die ursprünglich angebotene ihr mögliche Rate zu zahlen.
Das IKB kann ihr nichts anhaben.
Und ohne Titel gehtgar nichts.
Unterschreibe die 3 Seiten und damit legst du dir selber den Strick um den Hals.
Den Titel seitens des Gläubigers zu erwirken, kostet sie doch nochmals Geld. Die Forderung bestreitet sie doch gar nicht und die Höhe der Raten kommt doch hin in ihrem Interesse? Wo ist hier das Problem?

Ratlos

Sagte eben du kennst die rechtlichen Möglichkeiten nicht.
Mit Unterschrift der 3 Seiten umgeht das IKB ganz viele gesetzliche Bestimmungen weil es sich damit um eine Individualvereinbarung zwischen IKB und der Frau handelt.
Kein Richter kann die Tochter verurteilen wenn sie das IKB auslacht und die Raten einfach so -. aber direkt - an die Hochschule zahlt.

Ellen_Alien

Zitat von: Ratlos am 03. Juli 2022, 18:15:55
Zitat von: Ellen_Alien am 03. Juli 2022, 18:13:51den Vertrag zur Ratenzahlung ja.
Wenn ich x-mal schreibe nichts unterschreiben dann hat das rechtliche Grüne liebe Ellen_Alien die du sicher nicht kennst.
Das IKB hat maximale Macht einen Mahnbescheid zu erwirken. Damit erschöpft sich für die alles weitere.
 
Der MB kostet sie doch ebenfalls zusätzlich Geld.
Die Vereinbarung jetzt nur die Hauptforderung nebst Zinsen und anteilig Portopauschale. So kommt sie doch günstiger?

Ratlos

So so günstiger also  :mocking:
Mit der Unterschrift der Tochter dürfen sie abrechnen wie ein RA nach RVG.
Du hast vergessen die Verzugszinsen, die Vergleichsgebühr, die Postpauschale 20 € und die Blanco-Vollmacht - auch gegenüber der DRV, Krankenkasse usw. usw.
Im übrigen erstreckt sich der Schrieb nicht nur auf diese Forderungen sondern auf die Gesamtforderung und alle künftigen Forderungen und gewährt den Zugriff auf das Einkommen der Tochter.
Letztmals: Nichts unterschreiben, das IKB umgeht damit rechtliche Bestimmungen zu Gunsten der Tochter!
Wer es unterschreibt dem wünsch ich viel Spaß mit dem IKB. Mich ruft jetzt der Hunger.
Ein Termin 05.07. ist unbeachtlich.

justine1992

Zitat von: PetraL am 03. Juli 2022, 17:51:07Und warum, zum Geier, hat die Hochschule dann erst die Ratenzahlung trotz 2maliger Bitte abgelehnt und dieses Inkasso-Unternehmen beauftragt ????
Nur, um die Gebühren für meine Tochter in die Höhe zu treiben oder was ????
Vermutlich, weil sie die Erfahrung gemacht haben, dass der Aufwand um einiges höher ist als die Kosten, die ein Inkassounternehmen verursacht.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.