Brauche DRINGEND Hilfe - Vertragskauderwelsch Inkasso Ratenzahlung

Begonnen von PetraL, 03. Juli 2022, 17:37:20

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PetraL

Update:
Ich habe gerade mit dem Beratungsbüro der Verbraucherzentrale hier am Ort telefoniert und 1. einen Termin zu einem Beratungsgespräch mit dem Berater "Verträge und Reklamation" für den 12. und 2. einen Termin mit deren Rechtsanwalt für den 1. August bekommen, beides für uns kostenlos.
Zitat von: Ratlos am 04. Juli 2022, 12:02:42Richtig, das IKB zieht die Forderung an Stelle eines RA im Auftrag der Hochschule ein. Der Alt-Gläubiger die Hochschule hat die Forderung zum Einzug an das IKB übergeben. Dazu benötigt das IKB eine Vollmacht die sie dir zeigen müssen. Ohne Vollmacht ist selbst eine Mahnung bedeutungslos.
Nachdem das IKB aber 200 € Raten will, hat der Gläubiger das auch genehmigt. Sonst ginge das Angebot gar nicht.
Sowohl diese "Vergleichsvereinbarung" (Seiten 1 + 2) als auch die "Schweigepflichtentbindungserklärung" wird nur zwischen dem Gläubiger = Hochschule und meiner Tochter geschlossen - das IKB tritt da nur als "Vermittler und unbeteiligter, da ungenannter Dritter" auf.
Das Einverständnis des Gläubigers wird im Anschreiben mitgeteilt, das ich hier nicht eingestellt hatte, weil ich da nichts "verdächtiges" entdecken konnte.

Zitat von: Ratlos am 04. Juli 2022, 12:02:42Aber ganz so einfach geht deine "Umschuldung" nicht. Deine Tochter hat einen Vertrag mit der Schule.
Den müsste man erstmal sehen.
"Umschuldung" nur "quasi", deshalb in Anführungszeichen: Kredit zu günstigeren Konditionen (niedrigere Zinsen und Monatsraten) aufnehmen um die Gesamtforderung direkt bei der Hochschule (Gläubiger) zu erfüllen.

Die Beraterin der VZ, mit der ich gesprochen habe, hat sofort davon abgeraten, diese "Vergleichsvereinbarung" anzuerkennen, also auf keinen Fall unterschreiben oder zahlen.
Die "Schweigepflichtentbindungserklärung" sowieso schonmal gar nicht.
Alle die Punkte, die @Ratlos und mir schon aufgefallen waren, hat auch sie direkt moniert.
Dazu kommt noch - was ich bis jetzt total vergessen hatte zu erwähnen - dass es für die ersten beiden Rechnungen gar keine Rechnung gibt, die hat meine Tochter (nachweislich) nie bekommen (konnten aus technischen Gründen lt. Gläubiger nicht erstellt werden), was sich aber erst am 15.05. herausgestellt hat.
Auch das muss erst noch durch die VZ geprüft werden.
Ebenfalls soll auch der Vertrag mit der IU (Gläubiger) in Bezug auf Rechtmäßigkeit der Gesamtforderung (Kündigungsfrist etc.) überprüft werden.

Zitat von: Ratlos am 04. Juli 2022, 13:18:54Ob die Abtretung im Arbeitsvertrag deiner Tochter oder mittels Betriebsvereinbarung bzw. auch per Tarifvertrag ausgeschlossen ist kann ich ja nicht beurteilen.
Meine Tochter wird auf gar keinen Fall irgendwas abtreten - schon gar nicht dieser Hochschule und deren Inkassobüro!  :teuflisch:

Erstmal soll sie um einen Zahlungsaufschub bei dem Inkasso-Büro bitten, um den Vertrag ordnungsgemäß überprüfen bzw. durch die Verbraucherzentrale überprüfen lassen zu können.
Den Vertrag am 01.07. (Freitag) schicken und Zahlung = Anerkennung schon bis 05.07. (Dienstag = morgen) zu fordern ist - nett formuliert - zu kurzfristig.

Ich halte euch gerne über den Fortgang der Sache auf dem Laufenden, falls es interessiert.
Auf jeden Fall danke ich euch vielmals für eure Mühe und Hilfe.
Meine "Alarmglocken" und die Einwände von @Ratlos haben sich auf jeden Fall voll bestätigt...

Ratlos

#31
Da bin ich ja direkt froh dass ich nicht so dumm bin wie ich ausschaue  :lachen:
Habe diesen Mist mal lernen müssen.

Rate dazu mit dem IKB keinen Kontakt aufzunehmen und nicht um Aufschub zu bitten.
Ohne 14-Tagesfrist-Setzung  geht gar nichts. Die schicken dann nur eine 2. Mahnung - mehr geht gar nicht.
Und die Richtigkeit der IKB-Kosten prüfen wir wenn die Forderungsaufstellung vorliegt die angefordert werden muss von der VZ.
Und extreme Vorsicht bitte, dass die Zinsen nicht über  § 367 BGB abgerechnet werden.
Die schnelle Zinspunkteberechnung kann ich dir geben. Ist die welche die Banken verwenden.

Zitat von: PetraL am 04. Juli 2022, 13:52:14Ich halte euch gerne über den Fortgang der Sache auf dem Laufenden, falls es interessiert.
Ja, der Fortgang interessiert mich schon, denn das händeln ist in der Praxis nicht immer rechtskonform.
Damit ist nicht die VZ gemeint.

PetraL

Zitat von: Ratlos am 04. Juli 2022, 13:58:34Rate dazu mit dem IKB keinen Kontakt aufzunehmen und nicht um Aufschub zu bitten.
Da die Verbraucherzentrale das aber empfiehlt, bin ich schon geneigt, das auch zu machen...  :scratch:
Zumal gerade solche dubiosen Inkasso-Büros erst einmal vorsichtiger werden, sobald die Verbraucherzentrale (und/oder eine rechtliche Überprüfung des Vertrags) ins Spiel kommen - die Erfahrung habe ich auch schon bei einer unberechtigten Forderung aus einem Betrugsfall gemacht.

Allerdings: gibt es irgendeine Frist, die einem Verbraucher zusteht, um einen Vertrag zu überprüfen? Z.B. 14 Tage ? (schwirren mir irgendwie im Kopf rum)
Im Netz kann ich dazu nichts finden, vielleicht suche ich aber auch nicht "richtig"?
Die Zahlungsfrist soll "angemessen" sein - das sind 2 Werktage ja wohl ganz eindeutig nicht.
"Seriöse Inkassounternehmen gewähren Ihnen regelmäßig eine angemessene Frist zur Zahlung. Misstrauisch sollten Sie insbesondere dann werden, wenn eine Zahlungsfrist gesetzt wird, die extrem kurz oder bei Erhalt des Schreibens sogar bereits verstrichen ist."
Damit wäre dieses IKB eindeutig als unseriös einzustufen.
Aber welche ist angemessen?
Zitat von: Ratlos am 04. Juli 2022, 13:58:34Ohne 14-Tagesfrist-Setzung  geht gar nichts.
Also 14 Tage?
Gibt es irgendwelche Gesetze, auf die ich mich (bzw. meine Tochter sich) berufen kann?

Ratlos

Wenn du dich unbedingt mit dem IKB in Verbindungs setzen willst - nichts dagegen!
Dann schreibe einfach nur:
Die VZ .... benötigt den Vertrag (müsste deine Tocter haben) und eine detaillierte Forderungsaufstellung. Nach Prüfung erhalten Sie von der VZ ..... entsprechende Nachricht.
Freundlich Grüße

Jedes weitere Wort wäre sinnlos und brauchst dich nicht auf Gesetzestexte oder §§ beziehen
Kannst du den Vertrag nicht mal hoch laden?

Die Creditreform Rossen, Bonn hat die IKB-Erlaubnis vom OLG Präsidenten und ist als seriöses Unternehmen einzustufen. Das bedeutet nicht das sie immer rechtskonform handeln.

PetraL

Zitat von: Ratlos am 04. Juli 2022, 15:12:49Die Creditreform Rossen, Bonn hat die IKB-Erlaubnis vom OLG Präsidenten und ist als seriöses Unternehmen einzustufen.
Naja, als "seriös" würde ich 2 Werktage Zahlungsfrist und diese ganzen fragwürdigen Klauseln aber nicht unbedingt einstufen ... :scratch:
Aber: Sowohl die Vergleichsvereinbarung als auch die Schweigepflichtentbindungserklärung sind ja nicht zugunsten des IKB, sondern zugunsten der IU Internationale Hochschule - ich glaube, das muss man unbedingt unterscheiden und beachten...  :weisnich:

Habe jetzt mal was aufgesetzt (ein "paar" Worte mehr, um meine Tochter etwas besser abzusichern  :zwinker: ), stelle es hier anonymisiert rein.

P.S.:
Ich bin jetzt gerade beim weiter-googeln über folgenden Satz gestolpert:
"Mahnungen, denen keine Rechnung vorausgeht, sind ungültig. "
Quelle: https://www.advocado.de/ratgeber/inkassorecht-und-forderungseinzug/zahlungsverzug/inkasso-forderung-abwehren.html
Da es hier (und auch bei der als nächstes überfälligen Studiengebühr) gar keine Rechnung gibt, wären die darauf erfolgten Mahnungen ungültig? Echt???  :schock:
Und dann?

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ellen_Alien

ZitatMeiner Meinung nach dürfte ein Ratenkredit billiger kommen?
Das kann sein, ob sie einen in ihrer Situation bekommt, ist fraglich.
Zitat1. einen Termin zu einem Beratungsgespräch mit dem Berater "Verträge und Reklamation" für den 12. und 2. einen Termin mit deren Rechtsanwalt für den 1. August bekommen, beides für uns kostenlos.
Das klingt erstmal gut, hoffe dass ihr eine Möglichkeit findet, da so kostengünstig wie möglich rauszukommen.
Zahlt, so lange ihr könnt, die monatlichen 200 € an die Schule trotzdem ab, damit verringert ihr die Forderung stetig und durch den erkennbaren Zahlungswillen ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass die derweil vollstrecken werden.
Zitat"Mahnungen, denen keine Rechnung vorausgeht, sind ungültig. "
Quelle: https://www.advocado.de/ratgeber/inkassorecht-und-forderungseinzug/zahlungsverzug/inkasso-forderung-abwehren.html
Da es hier (und auch bei der als nächstes überfälligen Studiengebühr) gar keine Rechnung gibt, wären die darauf erfolgten Mahnungen ungültig? Echt???  :schock:
Nein, in eurem Fall ist nichts ungültig. Das wäre zu schön. Ihr habt ja per Vertrag die Zahlungen mit den entstehenden Fälligkeiten geregelt. Insofern sind die Forderungen ja korrekt und es müssen nicht extra Rechnungen für diese wiederkehrenden Zahlungen gestellt werden.


Ratlos

Zitat von: PetraL am 04. Juli 2022, 15:58:21Aber: Sowohl die Vergleichsvereinbarung als auch die Schweigepflichtentbindungserklärung sind ja nicht zugunsten des IKB, sondern zugunsten der IU Internationale Hochschule
Falsch! Die Schule hat mit der Forderung vorerst  ichts mehr zu tun, denn sie hat sie an das IKB zum Einzug freigegeben.
Zitat von: PetraL am 04. Juli 2022, 15:58:21Naja, als "seriös" würde ich 2 Werktage Zahlungsfrist und diese ganzen fragwürdigen Klauseln aber nicht unbedingt einstufen ..
Die Klauseln dienen dem IKB dazu, dich im Fall des Falles an die Wand zu stellen, sprich dir den Strick um den Hals zu legen. Die 2-Tagesfrist soll Angst erzeugen mehr nicht.
Es sind keine Klauseln wie du es nennst. Es ist der Vorschlag einer Vereinbarung, den du annehmen kannst (bloß nicht!), oder ablehnen oder selbst Änderungsvorschläge machen kannst.
Ob die Klauseln des IKB in den AGB einer Inhaltskontrolle nach §§ 9-11 AGBG standhalten ist fraglich, sie dürften mit großer Sicherheit z.T. unwirksam sein.
Zitat von: PetraL am 04. Juli 2022, 15:58:21Mahnungen, denen keine Rechnung vorausgeht, sind ungültig. "
Das ist nur bedingt richtig und trifft auf deinen Fall nicht zu.
Nachdem es sich um feste vertragliche Zahlungsfristen handelt ist eine Mahnung nicht erforderlich.
Dein Brief an das IKB ist im großen und ganzen schon ok, aber viel zu langatmig.
Wenn du willst schreibe ich dir einen vor zum kopieren.

Beantworte bitte unbedingt diese Frage - das ist wichtig:
Frage: Wusste deine Tochter bei Vertragsabschluss dass sie die "Studiengebühren" nur ratenmäßig zahlen kann?


PetraL

Zitat von: Ratlos am 05. Juli 2022, 11:06:28Das ist nur bedingt richtig und trifft auf deinen Fall nicht zu.
Zitat von: Ellen_Alien am 04. Juli 2022, 20:26:33Nein, in eurem Fall ist nichts ungültig. Das wäre zu schön.
Schade. Ja, das wäre wirklich zu schön gewesen. Allerdings hat meine Tochter von der ersten (hier betroffenen Forderung) ja erst durch die erste "Zahlungserinnerung" überhaupt erfahren und konnte die Rechtmäßigkeit auch erst nach Klärung mit der IU am 03.06. prüfen, nachdem diese mitgeteilt hat, auf welchen Studienzeitraum sich die nicht vorliegende Rechnung überhaupt bezogen hat. (Dazwischen lag ein Urlaubssemester, in dem keine Gebühren fällig waren)

Zitat von: Ratlos am 05. Juli 2022, 11:06:28Frage: Wusste deine Tochter bei Vertragsabschluss dass sie die "Studiengebühren" nur ratenmäßig zahlen kann?
Was meinst du damit?
Wir sind bei Abschluss natürlich nicht davon ausgegangen, dass sie ihr Studium nach einem Semester abbrechen müsste und wir "dank" exhorbitanten Preissteigerungen, Inflation und zu geringen Leistungen durch das Jobcenter (incl. Einzug fast der gesamten BAföG-Nachzahlung) dermaßen in Zahlungsschwierigkeiten geraten würden, dass sie die 339 Euro nicht mehr bezahlen könnte ...
Und auch nicht davon, dass nach Kündigung noch mehr als 3 Monate zu zahlen wären  :sad:

P.S.: Da müsste ich auch erstmal den ganzen Vertrag durcharbeiten um zu schauen, was da dazu steht. Meine Tochter hat die IU 2x angeschrieben und um Zahlungsaufschub bis Juli und Ratenzahlung von maximal 200 Euro/Monat zu bitten.

Ratlos

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2022, 12:05:21Was meinst du damit?
Wir sind bei Abschluss natürlich nicht davon ausgegangen, dass sie ihr Studium nach einem Semester abbrechen müsste
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2022, 12:05:21Und auch nicht davon, dass nach Kündigung noch mehr als 3 Monate zu zahlen wären  :sad:
Jetzt kommen wir der Sache schon näher.
Sie hat also das Studium nach 1 Semester abgebrochen. Der Grund ist egal.
Damit handelt es sich um einen geplatzten Vertrag und nicht um einen gestörten Vertrag.
Daher die sofortige Abgabe an das IKB.
Nachdem die Forderung nicht bestritten ist dürfte bereits ein Schufa-Eintrag erfolgt sein.

Damit geht es nur noch um den Vertragstext und den AGB´s der Schule.
Zu prüfen ist daher nur noch ob die 3 Monate Fortzahlung ohne Gegenleistung rechtskonform sind oder ob es sich um unwirksame Überraschungsklauseln handelt.

Wenn ich dir weiter helfen soll und kann, brauche ich den vollständigen Vertrag.

Den hochgeladenen Brief KEINESFALLS in der Form an das IKB senden!!!!!!!!!!!!!!

PetraL

Zitat von: Ratlos am 05. Juli 2022, 12:24:32Den hochgeladenen Brief KEINESFALLS in der Form an das IKB senden!!!!!!!!!!!!!!
Oh, äh, wieso nicht? Hat meine Tochter gestern Abend noch erledigt, als sie nach Hause kam. Weil doch heute schon Zahlungsfrist ist ...
 :schock:  :schock:  :schock:

P.S.:
Zitat von: Ratlos am 05. Juli 2022, 12:24:32Damit handelt es sich um einen geplatzten Vertrag und nicht um einen gestörten Vertrag.
Äh, sie hat vertraglich das Recht, jederzeit ihr Studium zu beenden? - Zumindest steht das da drin ? Wenn sie ihr Kündigungsrecht wahrnimmt, was ist daran geplatzt oder gestört? Verstehe immer weniger...  :weisnich:

P.P.S.: Den Vertrag lasse ich mir heute Abend von meiner Tochter geben und scanne ihn dann ein - war allerdings ganz mächtig viel Papier ...
Zitat von: Ratlos am 05. Juli 2022, 12:36:17Die Frist 05.07. kann dir doch am Popo vorbei gehen.
Mag sein, aber uns liegt natürlich auch daran, ihren Zahlungswillen weiterhin zu beweisen. Sie hätte die 200 Euro ja Freitag oder gestern sogar überwiesen - wenn das IKB mit seinen dubiosen Klauseln da nicht den Riegel vorgeschoben hätte ...

P.P.P.S.:
Zitat von: Ratlos am 05. Juli 2022, 12:24:32Nachdem die Forderung nicht bestritten ist dürfte bereits ein Schufa-Eintrag erfolgt sein.
Wieso darf denn in dem Stadium überhaupt schon ein Schufa-Eintrag erfolgen????

Ratlos

#40
Zitat von: Ratlos am 05. Juli 2022, 12:24:32Wenn ich dir weiter helfen soll und kann, brauche ich den vollständigen Vertrag.
Ohne geht bei einen geplatzten Vertrag nichts.
Die Frist 05.07. kann dir doch am Popo vorbei gehen.

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2022, 12:33:17Äh, sie hat vertraglich das Recht, jederzeit ihr Studium zu beenden? - Zumindest steht das da drin ?
Das Recht hat sie natürlich, aber wie du selbst schreibst nur mit Zahlung von 3 weiteren rd. 400 €.
Im Sinne des Gesetzes ist der Ausdruck "geplatzt" in dem Fall nicht 100 % verwendbar.
Der Vertrag ist wie sich herausgestellt hat gekündigt worden mit einer Art Konventionalstrafe (das sind die weiteren Zahlungen ohne Gegenleistung).
Insofern ist der Vertrag schon als geplatzt zu bezeichnen.

Du fragst: Wieso darf denn in dem Stadium überhaupt schon ein Schufa-Eintrag erfolgen????
Weil die Schuld anerkannt und nicht bestritten wurde. Nur eine bestrittene Schuld darf nicht eingetragen werden

oldhoefi

@PetraL,

ZitatIch habe gerade mit dem Beratungsbüro der Verbraucherzentrale hier am Ort telefoniert und 1. einen Termin zu einem Beratungsgespräch mit dem Berater "Verträge und Reklamation" für den 12. und 2. einen Termin mit deren Rechtsanwalt für den 1. August bekommen, beides für uns kostenlos.

Und warum wartet man nicht erst diese Termine ab, anstatt in voreilenden Gehorsam "irgendetwas" zu schreiben?

Da die Termine offenbar fix und diese Leute idR bei rechtlichen Angelegenheiten nicht unbewandert sind, erübrigt sich dieses Laien-Forum.

Aber gut, dass ich nicht alles verstehen muss...

Ratlos

#42
Zitat von: oldhoefi am 05. Juli 2022, 13:45:14Und warum wartet man nicht erst diese Termine ab, anstatt in voreilenden Gehorsam "irgendetwas" zu schreiben?
Wegen der vom IKB gesetzten kurzen Frist 05.07.2022 die aber unbeachtlich ist.

Behalte mal die Ruhe @ PetraL. Warte erstmal ab, ob diese Konventionalstrafe von 3-4-Monatszahlungen bei Kündigung überhaupt rechtswirksam ist.
Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird und auch ein IKB kocht nur mit einem Wässerchen.

PetraL

Zitat von: oldhoefi am 05. Juli 2022, 13:45:14Und warum wartet man nicht erst diese Termine ab, anstatt in voreilenden Gehorsam "irgendetwas" zu schreiben?
Außerdem damit niemand behaupten kann, meine Tochter wolle nicht zahlen.
Und auch niemand behaupten kann, sie hätte die Zahlungsaufforderung durch das IKB einfach ignoriert.

Zitat von: oldhoefi am 05. Juli 2022, 13:45:14Da die Termine offenbar fix und diese Leute idR bei rechtlichen Angelegenheiten nicht unbewandert sind, erübrigt sich dieses Laien-Forum.
Mir hilft es sehr, um mich auf den Termin am 12. so gut wie möglich vorzubereiten, damit das Ganze so zügig wie irgendwie möglich vonstatten gehen kann.
Und ich habe den Eindruck, dass es hier durchaus einige "Laien" gibt, die ebenfalls in rechtlichen Angelegenheiten nicht ganz unbewandert sind.
Das hilft mir auch wieder, das Ganze gelassener und objektiver anzugehen.

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2022, 12:33:17
ZitatDen hochgeladenen Brief KEINESFALLS in der Form an das IKB senden!!!!!!!!!!!!!!
Oh, äh, wieso nicht? Hat meine Tochter gestern Abend noch erledigt, als sie nach Hause kam. Weil doch heute schon Zahlungsfrist ist ...
 :schock:  :schock:  :schock:
Das wüsste ich aber schon noch gerne.

Den Vertrag werde ich auf jeden Fall noch hochladen - muss mal sehen, wie ich das bei dem Umfang hinbekomme.

Zitat von: Ratlos am 05. Juli 2022, 12:36:17Weil die Schuld anerkannt und nicht bestritten wurde. Nur eine bestrittene Schuld darf nicht eingetragen werden
D.h., jede nicht fristgemäß bezahlte Forderung darf der Schufa gemeldet werden, wenn sie nicht bestritten wird??? Echt??? Da bin ich fassungslos ...  :schock:
Ich dachte immer, das geht erst, wenn was Gerichtliches vorliegt?

Ratlos

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2022, 14:16:47
ZitatDen hochgeladenen Brief KEINESFALLS in der Form an das IKB senden!!!!!!!!!!!!!!
Oh, äh, wieso nicht? Hat meine Tochter gestern Abend noch erledigt, als sie nach Hause kam. Weil doch heute schon Zahlungsfrist ist ...
Weil man mit einem IKB keinen Kontakt aufnimmt bevor man eine Sache nicht vollständig geprüft hat. Siehst doch wie sie dich mit der "Vereinbarung" reinlegen wollten.
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2022, 14:16:47Außerdem damit niemand behaupten kann, meine Tochter wolle nicht zahlen.
Sie hat doch ihren Zahlungswillen durch das Ratenangebot gegenüber der Schule schon bekundet.
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2022, 14:16:47Den Vertrag werde ich auf jeden Fall noch hochladen - muss mal sehen, wie ich das bei dem Umfang hinbekomme.
Vorerst interessiert nur die Seite wo das mit den 3-4 Monatsraten bei Kündigung drin steht.

Zitat von: PetraL am 05. Juli 2022, 14:16:47damit das Ganze so zügig wie irgendwie möglich vonstatten gehen kann.
Angenommen der Vertrag und die AGB´s der Schule sind  - vorbehaltlich einer Prüfung - rechtswirksam abgefasst geht es ganz schnell.
Dann heißt es nur noch eine Forderungsaufstellung des IKB bis zur letzten Rate anzufordern
und monatlich die 200 € zu zahlen. Das war es dann.

Alternativ die Zahlung ca. 6 Monate durch ein sinnloses Gerichtsverfahren zu verzögern. Davon rate ich dringend ab.