Brauche DRINGEND Hilfe - Vertragskauderwelsch Inkasso Ratenzahlung

Begonnen von PetraL, 03. Juli 2022, 17:37:20

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PetraL

Zitat von: Ratlos am 05. Juli 2022, 14:25:43Sie hat doch ihren Zahlungswillen durch das Ratenangebot gegenüber der Schule schon bekundet.
ok  :ok:

Zitat von: Ratlos am 05. Juli 2022, 14:25:43Vorerst interessiert nur die Seite wo das mit den 3-4 Monatsraten bei Kündigung drin steht.
Muss mir eh 'ne Kopie ziehen für den 12. bei der VZ.
Melde mich dann mit den Kündigungsklauseln wieder (wahrscheinlich morgen im Laufe des Tages)
Ganz herzlichen Dank schonmal, du warst mir bisher eine große Hilfe. (Schlafe zwar immer noch nicht viel besser, aber Panik-Level ist jedenfalls erheblich gesunken  :zwinker: )

P.S.: bis auf das hier natürlich:
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2022, 14:16:47
ZitatWeil die Schuld anerkannt und nicht bestritten wurde. Nur eine bestrittene Schuld darf nicht eingetragen werden
D.h., jede nicht fristgemäß bezahlte Forderung darf der Schufa gemeldet werden, wenn sie nicht bestritten wird??? Echt??? Da bin ich fassungslos ...  :schock:
Ich dachte immer, das geht erst, wenn was Gerichtliches vorliegt?
:sad:

Ratlos

Hier gelten bei bei der Schufa für Euch andere Löschfristen.
Sobald die letzte Rate bezahlt ist muss der Eintrag gelöscht werden. Also mal keine Panik.
Wir klären das mit dem IKB zum richtigen Zeitpunkt ab.

PetraL

Zitat von: Ratlos am 05. Juli 2022, 14:45:09Sobald die letzte Rate bezahlt ist muss der Eintrag gelöscht werden. Also mal keine Panik.
Wir klären das mit dem IKB zum richtigen Zeitpunkt ab.
DANKE !!!!  :sehrgut:

oldhoefi

@Ratlos,

falls es Dir entgangen sein sollte, ich habe in meinem Beitrag #41 @PetraL mit deutlicher Nick-Nennung DIREKT angesprochen, und NICHT Dich !

Zitat• Wenn Du mit Deinem Beitrag jemanden meinst, dann sprich Ihn auch mit seinem Nicknamen an, damit jeder weiß, wen Du meinst,

Netiquette --> https://hartz.info/index.php?topic=10133.0

---

@PetraL,

ich persönlich würde eine fachkundige Rechtsberatung - siehe Deine Termine - bevorzugen.

Viele Köche verderben bekanntlich den Brei, ist aber alleinig Deine Entscheidung.

Wünsche Dir und Deiner Tochter ein schadloses Gelingen. :bye:

Ratlos

#49
Zitat von: oldhoefi am 05. Juli 2022, 15:23:04falls es Dir entgangen sein sollte, ich habe in meinem Beitrag #41 @PetraL mit deutlicher Nick-Nennung DIREKT angesprochen, und NICHT Dich !
Ich werde dich bestimmt nicht um Erlaubnis fragen wenn ich in einem öffentlichen Forum seit Tagen mit dem TE kommuniziere.
Hier bereite sich TE auf das Gespräch mit der VZ und dem RA vor.
Zu den Fragen von PetraL und ihren Problemenn trägst du leider nichts nützliches bei.
Darum bist du auf Igno am besten aufgehoben

PetraL

Zitat von: oldhoefi am 05. Juli 2022, 15:23:04Wünsche Dir und Deiner Tochter ein schadloses Gelingen. :bye:
Vielen Dank, @oldhoefi
Schaden hat sie auf jeden Fall, aber das lässt sich nunmal nicht ändern. Jetzt geht nur noch Schadensbegrenzung.

Zitat von: oldhoefi am 05. Juli 2022, 15:23:04falls es Dir entgangen sein sollte, ich habe in meinem Beitrag #41 @PetraL mit deutlicher Nick-Nennung DIREKT angesprochen, und NICHT Dich !
Zitat von: Ratlos am 05. Juli 2022, 17:23:00Darum bist du auf Igno am besten aufgehoben
Nicht streiten, Jungs/Mädels/Diverse/Was-auch-immer
Wuuuusa ...  :zwinker:
Alles gut!
Ich kann jeden Zuspruch und Hinweis gebrauchen, Ihr wart insgesamt ALLE hilfreich für mich bis jetzt!
DANKE euch ALLEN!  :sehrgut:

Ratlos

#51
Liebe PetraL
ich habe dich aufgeklärt und alles geschrieben was in dem jetzigen Stadium möglich war.
Es gilt im Prinzip nur noch zu klären, ob die bei Vertragskündigung in Kraft tretende Konventionalstrafe (3-4- Monate-Zalung ohne Gegenleistung) rechtskonform ist.
Das lässt sich anhand des Vertrages und der AGB´s der Schule problemlos feststellen.
Man nennt das Inhaltskontrolle nach den §§ 9 - 11 AGBG.
Das müsste der RA der VZ mit 1 Blick erkennen, wenn er sich die Zeit dazu nimmt.

Ich zitiere abschließend aus dem Beitrag Nr. 41 der Frau @ oldhoefi  :
 
Zitat von: oldhoefi am 05. Juli 2022, 13:45:14...und diese Leute idR bei rechtlichen Angelegenheiten nicht unbewandert sind, erübrigt sich dieses Laien-Forum.
"Erübrigen heißt überflüssig".
Einer Person die hier die Beiträge für überflüssig hält, will ich nicht ins intelligente Handwerk pfuschen
weshalb ich mich aus dem Faden zurück ziehe.
Ansonsten dir liebe PetraL viel Glück.

oldhoefi

:offtopic: @Ratlos,

Zitat von: Ratlos am 05. Juli 2022, 17:23:00Darum bist du auf Igno am besten aufgehoben
Mache das, was Besseres kann mir gar nicht passieren.

Alles Weitere - was mich betrifft - werde ich nicht mehr kommentieren, da mir dafür meine Zeit zu schade ist.

Dem geneigten Leser möchte ich empfehlen, meine Beiträge komplett zu lesen und nicht nur zitierte Auszüge daraus, um sich davon ein eigenes Bild zu machen.

Danke für's Gespräch, das von mir weder angedacht noch gewollt war. :bye:

PetraL

OK, das ist jetzt schade, ich wollte morgen das "Kleingedruckte" hier einstellen, weil ich es heute nicht mehr geschafft habe ...  :sad:
Aber dann muss ich mich halt bis zum 12. gedulden.
Danke euch trotzdem für euren Rat und eure Unterstützung!

Ratlos

Sage uns doch mal was bei dem Gespräch mit dem RA am 12.07. raus gekommen ist.

PetraL

Zitat von: Ratlos am 14. Juli 2022, 10:49:07Sage uns doch mal was bei dem Gespräch mit dem RA am 12.07. raus gekommen ist.
Der Termin vorgestern war mit dem zuständigen Berater für Verträge und Reklamationen - der Termin mit dem Anwalt findet erst am 01.08. telefonisch statt.

Die Verbraucherzentrale vertritt den Grundsatz, dass sich Geringverdiener und ganz besonders Empfänger von Sozialleistungen niemals auf Ratenzahlungen mit Inkasso-Büros einlassen sollten. Stattdessen würde die VZ dem/den Gläubiger(n) eine Einmalzahlung anbieten (hier wären das z.B. 200 Euro) und darauf bestehen, dass es mehr nicht gäbe da mehr nicht zu holen wäre. - Um es mal stark verkürzt zusammen zu fassen.
Darauf kann sich der Gläubiger einlassen oder auch nicht. Bei Letzterem würde es dann zum Gerichtlichen Mahnverfahren (wo sich noch einmal die Gelegenheit bietet, eine Ratenzahlung zu vereinbaren) und im Weiteren dann letztendlich zum Vollstreckbaren Titel mit Pfändung etc. kommen. Wobei es ja nichts zu pfänden gibt (das Konto müsste natürlich rechtzeitig in ein P-Konto umgewandelt werden), aber die Forderung plus der ganzen zusätzlichen gerichtlichen Gebühren und Zinsen ja stehen bleibt.

Möglichkeit 2 ist, sämtliche unzumutbare Klauseln aus der Vereinbarung zu streichen (und Seite 3 natürlich nicht zu unterschreiben) und die vereinbarten Raten zu zahlen.

Da uns Möglichkeit 1 allzu große Bauchschmerzen bereitet, werden wir - wie mir ja schon hier im Thread geraten wurde - für diese Forderung erst einmal Möglichkeit 2 realisieren.

Außerdem hat uns der Berater empfohlen, eine Schuldnerberatung aufzusuchen, da ja noch weitere 4 Monate Studiengebühren in der Pipeline sind. Die Schuldnerberatung würde auch Kontakt mit Gläubigern aufnehmen und ggf. Ratenzahlungen vereinbaren.
Ob es tatsächlich bei diesen 4 Monaten (nach Kündigung) bleiben wird, muss der RA noch einmal genauer schauen. Dazu hat der Berater die Unterlagen kopiert.
Ich persönlich gehe aber mal davon aus, dass sie auch diese 4 Monate komplett wird bezahlen müssen.

Ratlos

#56
Zitat von: PetraL am 14. Juli 2022, 13:55:19dem/den Gläubiger(n) eine Einmalzahlung anbieten (hier wären das z.B. 200 Euro) und darauf bestehen, dass es mehr nicht gäbe
Das geht nur wenn der Gläubiger sich damit einverstanden erklärt. Sonst geht das nicht.
Und der wird bei dem Rechtsstand zu 99 % ablehnen
Zitat von: PetraL am 14. Juli 2022, 13:55:19Gerichtlichen Mahnverfahren (wo sich noch einmal die Gelegenheit bietet, eine Ratenzahlung zu vereinbaren) un
Was auch im Verfahren allein vom Gläubiger abhängt.
Zitat von: PetraL am 14. Juli 2022, 13:55:19Möglichkeit 2 ist, sämtliche unzumutbare Klauseln aus der Vereinbarung zu streichen
Das wäre die von mir beschriebene Inhaltskontrolle der §§ 9-11 AGBG. Da braucht man einen langen Atem. Eine Klausel ist im Bestreitensfall erst dann unwirksam wenn sie vom Gericht für unwirksam erklärt wird.
Zitat von: PetraL am 14. Juli 2022, 13:55:19Ich persönlich gehe aber mal davon aus, dass sie auch diese 4 Monate komplett wird bezahlen müssen.
Kann man erst sagen, wenn man den Vertragstext und vor allem die Kündigungsklausel kennt.
Und die kennt hier bisher keiner


PetraL

Zitat von: Ratlos am 14. Juli 2022, 14:09:44Kann man erst sagen, wenn man den Vertragstext und vor allem die Kündigungsklausel kennt.
Und die kennt hier bisher keiner
Wollte ja eigentlich noch das "Kleingedruckte" (wirklich sehr, sehr klein gedruckt - ich kann's nur auf dem Monitor mit Vergrößerung lesen ...) hier hochgeladen haben, aber ich hatte dich so verstanden, dass du dich an dem Thema nicht mehr weiter beteiligen möchtest und das somit überflüssig wäre ...
Zitat von: Ratlos am 06. Juli 2022, 11:18:51weshalb ich mich aus dem Faden zurück ziehe.
Ansonsten dir liebe PetraL viel Glück.

Ratlos


PetraL

Zitat von: Ratlos am 14. Juli 2022, 17:33:54Du hast ja einen RA dessen Aufgabe das ist.
Meinst du jetzt meinen glorreichen Rechtsvertreter, der vergessen hat, dass er uns = mich UND meine Tochter vertreten sollte?  :zwinker:
Oder den am 01.08. von der Verbraucherzentrale? 
Naja, wie dem auch sei: Sehr viel erhellender als deine Auskünfte hier wird das wohl auch nicht werden. Denke ich jetzt mal...