Bundesfreiwilligendienst und Hartz IV

Begonnen von Gast48806, 06. Mai 2020, 11:05:21

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Gast48806

Hallo,
ist es richtig, dass man als Bundesfreiwilligendienstler Anspruch auf Hartz IV hat? Müsste man sich in der Zeit weiterhin um Arbeit bemühen oder an Maßnahmen teilnehmen? Nach welchen Regeln erfolgt die Anrechnung?
Muss man das irgendwie mit dem Jobcenter absprechen bevor man so eine Tätigkeit aufnimmt?
MfG

Gogol

Zitat www.bundesfreiwilligendienst.de :
"Arbeitslosengeld II

Auch Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - dem sogenannten Arbeitslosengeld II - können nach Angaben der zuständigen Bundesagentur für Arbeit am BFD oder FSJ/FÖJ teilnehmen. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II werden grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert angerechnet.

Einnahmen sind unter anderem das gewährte Taschengeld und die Sachleistungen (Unterkunft und Verpflegung) oder die anstelle dieser Sachleistungen ausgezahlten Geldersatzleistungen.

Von der Anrechnung ausgenommen ist beim BFD (ebenso wie beim FSJ/FÖJ) in der Regel ein Taschengeldfreibetrag in Höhe von 200 Euro. Wird zusätzlich zu den Einnahmen aus dem Freiwilligendienst eine weitere Einnahme aus einer Erwerbstätigkeit (z. B. Minijob) erzielt, gilt dieser erhöhte Freibetrag ebenfalls. Wie üblich wird dann ergänzend von dem Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit oberhalb 100 Euro bis zu einem Einkommen von 1.200 Euro (für Leistungsbezieher mit mindestens einem Kind bis 1.500 Euro) ein weiterer Freibetrag eingeräumt. Liegen die mit der Erzielung des Taschengeldes sowie den Einnahmen aus der Erwerbstätigkeit verbundenen notwendigen Ausgaben insgesamt über dem Grundabsetzbetrag von 200 Euro, wird der höhere Betrag abgesetzt.

Die Teilnahme an einem BFD ist (wie auch beim FSJ/FÖJ) als wichtiger persönlicher Grund anzusehen, der der Ausübung einer Arbeit entgegensteht (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II). Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II sind in der Zeit der Teilnahme an diesen Freiwilligendiensten nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen." Zitat Ende

Gast48806

Danke. Ich habe allerdings gelesen, dass dies nur für Menschen bis 27 gilt. Darüber hinaus soll es Abweichungen geben. Konkret finde ich dazu aber nichts.

Gast18284

Ich habe 2016 mit 41 auch Bundesfreiwilligendienst absolviert und war weiter im ALGII-Bezug.

Gogol

Zitat www.bundesfreiwilligendienst.de
"Ältere

Von Frauen und Männern ab 27 Jahren kann der Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit von mehr als 20 Stunden pro Woche geleistet werden. Sie nehmen an den Seminaren nur in angemessenem Umfang teil. Als angemessen gilt in der Regel mindestens ein Tag pro Monat.

Altersgrenze

Am Bundesfreiwilligendienst können Frauen und Männer unabhängig von ihrem Schulabschluss teilnehmen, sofern sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben (je nach Bundesland mit 16, manchmal auch schon mit 15 Jahren). Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht." Zitat Ende

Meine Freundin hat mit Mitte 40 einen BFD absolviert, auch im Alg2 Bezug.
Zuzüglich ALG 2 bekam sie 200 € Taschengeld obendrauf.

Bim_Bam

Hallo. Ich habe mich für den BFD in einer anderen Stadt beworben. Nun wurde mir erklärt, ich könnte den BFD bei denen machen und ich erkundige mich gerade, ob das Amt mir eine neue Wohnung genehmigt und auch die Umzugskosten für diese bewilligt. Gibt es da was negatives von der Jobcenter-Seite aus was zu sagen?

Ich will mich echt gerne beruflich weiter entwickeln.

Bim_Bam

Die Wohnungssuche gestaltet sich schwierig. Es gibt zwar Wohnungen. Allerdings entweder zu teuer, oder man will gewisses Klientel nicht haben und schraubt deshalb die Preise hoch. Ausrede wie immer: Die Inflation und dann wird auf die Tränendrüse gedrückt und versucht die Möbel an den nächsten Deppen zu verkaufen, indem man Nachmieter sucht. 

Das ätzt mich gerade voll an.