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Ist die Bewilligung richtig?

Begonnen von michar, 04. Juli 2022, 12:09:10

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michar

Moin,
bei meiner neusten, vorläufigen, Bewilligung wurden plötzlich die Beiträge zur Zusatzversorgung ( die ich machen muss) als Einkommen berechnet. 3 Jahre war dies nicht der Fall. Ist das richtig so?
Schönen Gruß
michar

Kopfbahnhof

Was für eine Zusatzversorgung meinst du?

Wenn du dafür Beiträge einzahlst, kann es ja wohl kein Einkommen sein.

michar

Hallo Kopfbahnhof!
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und da wird automatisch eine Zusatzversorgung mit der Vbl abgeschlossen. Ob man will oder nicht. Und jetzt in der neuen Bewilligung ist genau dieser Betrag mehr im Nettogehalt,obwohl ich den natürlich nicht ausbezahlt bekomme.

Kopfbahnhof

Zitat von: michar am 04. Juli 2022, 17:37:03obwohl ich den natürlich nicht ausbezahlt bekomme
Dann darf der Betrag definitiv nicht Angerechnet werden.

Wenn es hier um Hartz IV geht.
Nur was tatsächlich Ausgezahlt wird, kann als Einkommen gewertet werden.

Erstens ist es nicht Freiwillig zweitens ist was am Ende rum kommt, völlig offen.
Dazu dient es sicherlich der Altersvorsorge und ist geschützt.

Harald53

Zitat von: michar am 04. Juli 2022, 17:37:03Ich arbeite im öffentlichen Dienst und da wird automatisch eine Zusatzversorgung mit der Vbl abgeschlossen.

Öffentlicher Dienst und Aufstocker?  :nea:
Wasn das fürn Arbeitsplatz?

PetraL

Zitat von: michar am 04. Juli 2022, 12:09:103 Jahre war dies nicht der Fall. Ist das richtig so?
Gesetzesänderung? Neuer Sachbearbeiter? Neuer Chef vom Sachbearbeiter? Neuer Jobcenter-Leiter? ???  :weisnich:
Ist ein sog. "geldwerter Vorteil" ...

Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Juli 2022, 17:50:32Erstens ist es nicht Freiwillig zweitens ist was am Ende rum kommt, völlig offen.
Dazu dient es sicherlich der Altersvorsorge und ist geschützt.
Ich glaube, 5% stehen einem zu, sollte allerdings in den Freibeträgen schon entsprechend berücksichtigt sein  :scratch:

michar

Hallo PetraL,
Ja,den Namen der Sachbearbeiterin habe ich noch nie gelesen.

und für Harald53,
ist leider nur ' ne Halbtagsstelle.

Kopfbahnhof

Zitat von: PetraL am 04. Juli 2022, 18:53:52Ist ein sog. "geldwerter Vorteil" ...
Ja bei der Steuererklärung, aber nicht wenn es um Hartz IV geht.
Angerechnet kann nur das werden, was tatsächlich vom Lohn auf dem Konto landet.

Aber keine Beiträge zur Altersvorsorge die über den AG laufen.
Die stehen ja auch nicht zur Verfügung.

michar

Danke Kopfbahnhof,
dann werde ich mal wieder einen Widerspruch einlegen, denn da so vieles teurer geworden ist kann und will ich auf das Geld nicht auch noch 1/2 Jahr warten müssen. LG michar