Wie Schmerzerkrankung angeben?

Begonnen von Quote, 07. Juli 2022, 15:23:14

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Quote

Hallo zusammen,

ich gebe zu, ich habe mich bislang nicht mehr um das Thema gekümmert, weil es insgesamt eine belastende Situation ist, die mein Leben seither verändert hat.

Eigentlich ist noch immer ein "Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" offen, mit der Hoffnung, dass bis Ende des Monats eine Umschulung bewilligt wird. Bis zur endgültigen Entscheidung benötige ich in jedem Fall Leistungen vom Jobcenter.

In meinem Fall ist das etwas kompliziert, denn das Gutachten, das von einem Maßnahmeträger zur Überprüfung der Arbeitsfähigkeit erstellt und der DRV überstellt wurde sagt klar: Es müssen Homeoffice-Anteile in den Schmerzphasen bereitgestellt werden, damit das Umschulungsziel nicht gefährdet wird. Der Antrag wurde ursprünglich wegen einer anderen Erkrankung gestellt, die neue Erkrankung trat letztes Jahr hinzu und wird mich voraussichtlich mein ganzes Leben begleiten.

Mein Sonderfall wird im Sozialsystem scheinbar nicht abgebildet. Grundsätzlich bin ich 40 Stunden pro Woche arbeitsfähig. In den Schmerzphasen, die Tage, Wochen oder schlimmstenfalls Monate dauern können, nicht.

Deshalb war die (gemeinsame) Idee, umzuschulen auf ein Berufsfeld, das Homeoffice ermöglicht um so noch so lange wie möglich erwerbsfähig zu bleiben.

Meine Fachärztin hat mir bereits mitgeteilt, dass sie mich nicht bei Gutachten für das Arbeitsamt unterstützen würde und wollte meinen Fall, auch aufgrund der Seltenheit der Erkrankung, an die Uniklinik abgeben. Diese wiederum konnte mir seit Erkrankungsbeginn keinen Termin anbieten (wurde monatlich verschoben), weil die entsprechende Stelle nie besetzt war und nun auch noch der Pflegenotstand hinzukommt.

Ich habe natürlich eine ärztliche Dokumentation, in der eine Diagnose steht. Aber eben keine Angabe darüber, welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

Mein Telefontermin mit dem Jobcenter ist nächste Woche, den ersten Vermittlungsvorschlag habe ich bereits erhalten. Nun ist die Frage, wie geht man mit sowas am besten um?

PetraL

So ganz spontan würde ich erstmal sagen: Auf keinen Fall telefonisch, nur schriftlich bzw. persönlich mit Begleitung.
2. Angeben, inwieweit du tatsächlich eingeschränkt bist - ein amtsärztliches Gutachten wird vom Jobcenter beauftragt. Für den Amtsarzt brauchst du deine ärztliche Dokumentation (und auch nur für diesen ärztlichen Dienst!)
3. Überlege dir bzw. befrage deine Fachärztin und recherchiere selbst im Internet, ob bei dir ein "Grad der Behinderung" infrage kommen könnte. Wenn ja: unbedingt beantragen.
4. Dito für Pflegegrad.
So auf den ersten Blick hört sich das für mich nicht so an, als wenn du tatsächlich realistischerweise 40 Stunden die Woche arbeiten könntest!
Das aber stellt der Medizinische Dienst des Gesundheitsamtes fest und erstellt ein entsprechendes Amtsärztliches Gutachten für das Jobcenter (Kopie anfordern, sonst kriegt das nur das JC zu sehen). Was meint die Fachärztin dazu?
Denk auch unbedingt daran, dich krankschreiben zu lassen, wenn du eine akute Phase hast.
Als was will dich denn deine Sachbearbeiterin beim Jobcenter in ihrem Vermittlungsvorschlag eigentlich überhaupt vermitteln, wenn du doch eine Umschulung machen willst/sollst? Beides gleichzeitig geht ja wohl schlecht?  :scratch:

Quote

Danke Dir.

Zu 3.: Ich bin in einer Selbsthilfegruppe und die meisten von uns haben GdB 40, in Ausnahmefällen auch mehr, aber die sind auch schon einige Jahre weiter in der Erkrankung drin. Beantragt habe ich da noch nichts, weil ich nicht weiß ob die bisherige Dokumentation dazu seitens der Ärztin überhaupt ausreicht und wie schnell das Versorgungsamt da überhaupt reagiert.

Die Fachärztin hat mir vergangenes Jahr nur kommuniziert, dass sie nichts für das Arbeitsamt ausstellt. Dazu solle ich mich an meinen Hausarzt wenden - der mich wiederum an die Fachärztin verwies, weil das nicht sein Fachbereich ist. Daraufhin sollte ich dann an die Uniklinik abgeschoben werden - aber auch hier ergab sich im Vorgespräch bereits, dass das Krankheitsbild eigentlich vom niedergelassenen Facharzt behandelt werden muss. Leider gibt es nicht viele Ärzte, die sich damit auskennen.

Das die Leistung zur Teilhabe bei der Deutschen Rentenversicherung noch offen ist, ist dem Jobcenter formal bekannt. Im Idealfall wird das bewilligt, dann bin ich nur bis zum Ende des Monats dort. Falls nicht, dann müsste ich im nächsten Schritt schauen, wie es weitergeht. Auch bei der Rentenversicherung laufe ich mit der Problematik als Spezialfall, der zurzeit bei einer höheren Instanz liegt - dem Jobcenter wird das (wahrscheinlich) zunächst eher gleichgültig sein, weil die mich natürlich trotzdem so schnell wie möglich in Arbeit bringen wollen.





PetraL

Zitat von: Quote am 07. Juli 2022, 17:44:10ob die bisherige Dokumentation dazu seitens der Ärztin überhaupt ausreicht und wie schnell das Versorgungsamt da überhaupt reagiert.
Da musst du alle Ärzte angeben, also auch Hausarzt und evtl. weitere.
Mit ca. 6 Monaten solltest du rechnen. Evtl. dann auch noch Widerspruch, kann dann auch nochmal 6 Monate dauern.

Ich weiß nichts von deinen Erkrankungen, deshalb mal kurz mein Fall als Beispiel: Fibromyalgie + Degeneratives Lendenwirbelsäulen-Syndrom + Polyarthrose, dadurch seit über 6 Jahren auch gehbehindert. Erstantrag 2016, ergab GdB 30, habe keinen Widerspruch eingelegt. Stattdessen 3 Jahre später "Verschlimmerungsantrag" gestellt, wieder nur GdB 30, auch kein Widerspruch - hatte ich weder Mut noch Hoffnung noch Kraft oder Nerven für. Im Sept. 2021 die x-te amtsärztliche Untersuchung vom MD für das JC = volle dauerhafte Erwerbsminderung. Wurde dann durch Teilhabeberatung zum erneuten Verschlimmerungsantrag ermutigt + mit Tipps versorgt, Sept. 2021 gestellt, wieder nur GdB 30 (Dez. 2021), diesmal Widerspruch eingelegt (Jan 2022), musste in die nächste Stadt zum Gesundheitsamt "reisen" zur Amtsärztlichen Untersuchung (April 2022), dann am 31.05.22 Teil-Abhilfebescheid GdB 50 und Merkzeichen G, habe ich so akzeptiert. Eine Beraterin meinte nach Ablehnung (Dez. 2021), dass ich kaum Chancen hätte, mehr als die 30 zu bekommen - so können sich auch Fachleute irren.
Bis auf ca. 1 Jahr zwischendurch (da dann max. 3 h an max 3 Wochentagen) die ganzen Jahre vom MD immer wieder als erwerbsunfähig für das JC begutachtet und - logischerweise - in der Zeit auch keine Vermittlungsversuche seitens des JC.

Ich bin froh, dass ich hartnäckig geblieben bin und den Mut aufgebracht habe, endlich mal Widerspruch einzulegen und das ganz alleine ohne Berater oder Beistand. Und ich bedaure, dass ich das nicht schon früher gemacht habe. Aber ist halt so wie es ist.

Vielleicht kannst du ja daraus etwas als Anregung für deinen eigenen "Fall" nehmen?

Ich wünsche dir auf jeden Fall Mut und Kraft, lange schmerzfreie/schmerzreduzierte Zeiten und möglichst kurze Schübe und dass deine Ärzte dich gut medikamentös einstellen können, um deine Beschwerden zu lindern. Wenn du noch Fragen hast, antworte ich dir gerne so gut ich kann.
Alles Gute und Liebe.

Quote

Danke Dir. Ich habe da gerade mal drübergelesen und festgestellt, dass ich sogar die erste Erkrankung noch angeben kann. Ich werde das in den kommenden Wochen mal in Angriff nehmen.

Und danke für die guten Wünsche. Mit Fibromyalgie kennst Du wahrscheinlich einige der Medikamente - leider kommen die eben mit erheblichen Einschränkungen einher, bislang beiße ich mich ohne durch, in der Hoffnung das bald die Umschulung startet und ich die noch, bei voller geistiger Kapazität, zu einem Abschluss bringen kann. Ich würde das gerne noch erreichen, bevor es bergab geht. :) 

Fettnäpfchen

Quote

Zitat von: Quote am 07. Juli 2022, 17:44:10Das die Leistung zur Teilhabe bei der Deutschen Rentenversicherung noch offen ist, ist dem Jobcenter formal bekannt.
Dann haben die dich in Ruhe zu lassen!
Sobald der RV Träger involviert ist stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Erst wenn der RV Träger nicht mehr für dich zuständig ist kann sich das JC wieder "einmischen".

Zitat von: Quote am 07. Juli 2022, 15:23:14Mein Telefontermin mit dem Jobcenter ist nächste Woche, den ersten Vermittlungsvorschlag habe ich bereits erhalten. Nun ist die Frage, wie geht man mit sowas am besten um?
Nicht telefonieren, warum auch Corona ist da kein Argument was es auch währenddessen nicht war. Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
und den VV mal einstellen
und nach dem man weiß um was es geht kann man empfehlen abzulehnen und mit welcher Begründung.
Dazu natürlich dein Kommentar ob der VV auf dich passen würde...

Zitat von: Quote am 07. Juli 2022, 15:23:14Ich habe natürlich eine ärztliche Dokumentation, in der eine Diagnose steht. Aber eben keine Angabe darüber, welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
So etwas geht das JC und erst recht den SB mal gar nichts an. Du brauchst es nur für den AÄDienst. Und der darf nichts an das JC weitergeben wenn du eine vernünftige (folgende)Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt abgibst. Aber NOCH ist der RV Träger zuständig und evtl wurde von diesem ja schon ein Attest erstellt?!DARAN wäre das JC auf jeden Fall gebunden und darf sich nicht darüber hinwegsetzen!

MfG FN

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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Quote

Danke für Deine Antwort.

Zu 1.) Moment mal, also kann ich dem Jobcenter auch einfach sagen: "Nein, wir warten ab, bis die Entscheidung von der DRV gefällt wurde, bis dahin lasst mich bitte in Ruhe"? Ich hatte das so verstanden, dass ich mich dem Jobcenter trotzdem in vollem Umfang und vermittelbar zur Verfügung stellen muss, weil ich ja Leistungen erhalte.

Zu 2.) Kann ich gerne noch machen, aber der VV ist Unsinn. Mir wurde eine Stelle als Fachinformatiker Anwendungsentwicklung vorgeschlagen. Zwar habe ich Erfahrung im IT-Bereich, allerdings in einer anderen Sparte, die damit überhaupt nichts zutun hat. Zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung möchte ich mich von der DRV umschulen lassen.

Zu 3.) Ich bin in die internen Abläufe der DRV nicht eingebunden, ich habe mein Gutachten nur in Auszügen gesehen und bislang nicht vollständig angefragt. Da ging es maßgeblich um den für mich entscheidenden Punkt, wie wir mich in Zukunft wieder in Arbeit bringen bzw. erst einmal umschulen können. Ursprünglich war von der Rentenversicherung eine betriebliche Umschulung geplant. Der Maßnahmeträger, der meine Arbeitsfähigkeit beurteilen sollte, hat diese jedoch ausdrücklich nicht empfohlen, aufgrund des Krankheitsbildes.

Nun ist es so, dass die Rentenversicherung dieser Empfehlung in der Regel folgt. Aber eben nicht folgen muss, weil es kein bindendes, medizinisches Gutachten ist. Deshalb dauert das Ganze nun auch schon so lange, weil die endgültige Entscheidung darüber bei der nächsthöheren Instanz liegt. Im Idealfall hat sich das alles bis Ende Juli aufgeklärt und ich bin im August wieder vom Jobcenter weg.

Fettnäpfchen

Quote

Zitat von: Quote am 10. Juli 2022, 19:56:43Moment mal, also kann ich dem Jobcenter auch einfach sagen: "Nein, wir warten ab, bis die Entscheidung von der DRV gefällt wurde, bis dahin lasst mich bitte in Ruhe"?
So in etwa kannst du das machen, schließlich steht bei dir eine Umschulung an und erst wenn sie abgelehnt oder bewilligt wird kannst du dem JC das Ergebnis mitteilen.

Zitat von: Quote am 10. Juli 2022, 19:56:43aber der VV ist Unsinn. Mir wurde eine Stelle als Fachinformatiker Anwendungsentwicklung vorgeschlagen. Zwar habe ich Erfahrung im IT-Bereich, allerdings in einer anderen Sparte, die damit überhaupt nichts zutun hat.
Da ist ja immer ein Beiblatt dabei und da schreibst du dann rein das du dich nicht beworben hast weil .....
Eine der Aufgaben vom JC ist dir passende VV zu vermitteln und nicht willkürlich irgendetwas und besonders nicht wenn du keine Ahnung davon hast.

MfG FN
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PetraL

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Juli 2022, 16:37:51Eine der Aufgaben vom JC ist dir passende VV zu vermitteln und nicht willkürlich irgendetwas und besonders nicht wenn du keine Ahnung davon hast.
:lachen:  :lachen:  :lachen:  :lachen:  :lachen:
Joa ...
Wenn ich zurück denke, was die meiner Tochter alles für VVs geschickt haben ...  :lol:  :lol:  :lol:

Also, ich möchte jetzt nicht den Eindruck der "Hetze gegen Jobcenter" erwecken, und es mag sicherlich irgendwo in Deutschland auch Jobcenter oder Sachbearbeiter geben, die tatsächlich ihren definierten "Aufgaben" (siehe "objektive Beratung" etc.) nachkommen und sich sogar an alle geltende Gesetze halten (siehe Sanktionsmoratorium etc.) und ihren Ermessensspielraum nicht willkürlich missbrauchen, aber was ich hier inzwischen so alles gelesen habe, lässt mich einfach nur noch mit den Ohren schlackern!!!  :wand:  :wand:  :wand:
Die ganzen Fälle hier sind doch absolut kein "pardon, bedauerlicher Einzelfall" sondern offensichtlich allgemeiner Standard. Und das lässt - für mich - nur den Schluss zu, dass diese Jobcenter abgeschafft und mindestens 90 % des dort beschäftigten Personals 1. einen psychologischen Eignungstest und 2. eine ordentliche, ihren (späteren) Aufgaben entsprechende und zielgerichtete Ausbildung machen müssten, bevor man sie überhaupt erst wieder "auf die Menschheit" loslassen dürfte! Nur einfach "ALGII" in "Bürgergeld" umzubenennen, ohne das für die Umsetzung verantwortliche Personal auszutauschen ist doch nur dreckiges, stinkendes Wasser von einem schmutzigen Glas in ein anderes schütten ...
(Und dito auch gleich für die BA mit - bei den "Weisungen", die die ausgeben ... )
Ich (emp)finde dieses ganze System inzwischen einfach nur noch (als) ... ungeheuerlich, da fehlen die Worte ...
Ist aber nur meine unmaßgebliche Meinung. Und ich frage mich - und euch hier - wie es sein kann, dass sich ein System voll solcher Ignoranz, Ungerechtigkeit, Unverschämtheit, Unvermögen und Menschenverachtung überhaupt schon so lange halten kann, ohne dass es je einen riesigen Aufstand gegeben hätte ??? ...  :teuflisch:
Ich hoffe, ich werde jetzt deswegen nicht gesperrt, das würde mir sehr leid tun. Wie gesagt: Ausnahmen gibt es natürlich, ich will jetzt nicht alle Mitarbeiter aller Jobcenter plus Bundesanstalt für Arbeit über einen Kamm scheren und auch ganz bestimmt niemanden allgemein oder im Besonderen beleidigen - aber je mehr ich hier lese, desto unverständlicher und unbegreiflicher finde ich, was tatsächlich so abgeht und dass es dagegen so wenig öffentliche und öffentlichkeitswirksame Proteste gibt ...
Sorry, bitte nicht übel nehmen, liebe Forumsteilnehmer aus den Jobcentern, dem BA, BMAS oder sonst irgendeiner involvierten Behörde/Amt/Organisation/Wasauchimmer: Ihr seid ganz bestimmt ganz tolle und liebenswerte Menschen und gehört zu den Ausnahmen und ich will auch euren Kollegen nichts Böses - aber irgendwie verstehe ich inzwischen "die Welt" nicht mehr ...

Quote

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Juli 2022, 16:37:51So in etwa kannst du das machen, schließlich steht bei dir eine Umschulung an und erst wenn sie abgelehnt oder bewilligt wird kannst du dem JC das Ergebnis mitteilen.

Danke Dir. Das wird noch ein langer Marsch, ich habe heute einen Ablehnungsbescheid für die Umschulung bekommen und die Gegenvorschläge sind nicht leidensgerecht. Mit der Thematik muss ich dann morgen zum Anwalt. Ich gehe nicht davon aus, dass sich da in den nächsten zwei, drei Monaten etwas bewegt, vor allem nicht wenn der Sachverhalt erst vor das Sozialgericht muss.

Nochmal zur Klarstellung: Bin ich in dieser Zeit trotzdem angehalten, mich auf die VV des Jobcenters zu bewerben? Ich habe noch keinen Bescheid über die Leistungsbewilligung und auch noch keine EGV erhalten. So lange halte ich auch erst mal die Füße still.

Was mich auch wundert ist, dass der VV von einer vollkommen anderen Stelle (Jobcenter einer ganz anderen Stadt / Verwaltungskreis) kommt und nicht vom Jobcenter meines Ortes direkt. Ich nehme mal an das ist, wie PetraL sagt: Da sitzen Mitarbeiter, die diesem Aufgabenbereich zugeordnet sind und die lesen nun "hat mal in Sparte XY gearbeitet" (fiktives Beispiel: Als Metallbauer), dann können wir ihm nun einen Job als U-Boot-Fahrer vorschlagen. Ist ja auch aus Metall (der VV geht tatsächlich in die Richtung, ich komme zwar aus der Branche, habe aber überhaupt nichts mit dem Bereich zutun).

Fettnäpfchen

Quote

Zitat von: Quote am 14. Juli 2022, 03:32:29ich habe heute einen Ablehnungsbescheid für die Umschulung bekommen und die Gegenvorschläge sind nicht leidensgerecht.
Vom DRV ?  bist du damit wieder vom JC abhängig ?

Zitat von: Quote am 14. Juli 2022, 03:32:29Mit der Thematik muss ich dann morgen zum Anwalt.
Achte darauf dass dieser Ahnung von den Sozialgesetzbüchern und speziell dem zweier hat!

Zitat von: Quote am 14. Juli 2022, 03:32:29Nochmal zur Klarstellung: Bin ich in dieser Zeit trotzdem angehalten, mich auf die VV des Jobcenters zu bewerben? Ich habe noch keinen Bescheid über die Leistungsbewilligung und auch noch keine EGV erhalten. So lange halte ich auch erst mal die Füße still.
Kommt auf deine Antworten an
und EinV ist ja auch nicht toll wenn an eine hat die meisten sind nachteilig die wenigsten harmlos.
Meine letzte war weit vor Corona ist auch besser so.

Zitat von: Quote am 14. Juli 2022, 03:32:29Was mich auch wundert ist, dass der VV von einer vollkommen anderen Stelle (Jobcenter einer ganz anderen Stadt / Verwaltungskreis) kommt und nicht vom Jobcenter meines Ortes direkt.
Ob das andere JC dürfen weiß ich gerade nicht kann mir aber vorstellen das nicht ähnlich wie von der BA > Unzulässige Vermittlungstätigkeit von Arbeitsagenturen für ALG II Empfänger vllt. steht da ja was dabei.

PetraL
 :mocking:  :sehrgut:  langsam verstehst du es und keine Sorgen so schnell wird man nicht gesperrt erst recht nicht wegen so einem harmlosen Kommentar.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

PetraL

Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Juli 2022, 16:13:44PetraL
 :mocking:  :sehrgut:  langsam verstehst du es und keine Sorgen so schnell wird man nicht gesperrt erst recht nicht wegen so einem harmlosen Kommentar.
1. Ja, leider ...  :sad:
2. Das beruhigt mich. Es gibt ja hier doch ein paar Teilnehmer, die vom Jobcenter o.ä. zu sein scheinen, so vehement wie sie die JC verteidigen ...  :zwinker:

Fettnäpfchen

Zitat von: PetraL am 14. Juli 2022, 17:30:072. Das beruhigt mich. Es gibt ja hier doch ein paar Teilnehmer, die vom Jobcenter o.ä. zu sein scheinen, so vehement wie sie die JC verteidigen ...  :zwinker:
Macht ja nix und wenn es Richtung Falschberatung läuft kann man das ja richtigstellen oder melden.
Manche sind aber durchaus korrekt in der Hilfestellung.

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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Quote

Ich bin insofern vom JC abhängig, als dass das Verfahren damit immer noch läuft. "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" kann man, einmal bewilligt, nicht einfach so abschließen. Es wurde von einem externen Bildungsträger für die DRV ein Gutachten erstellt, in dem auch festgehalten wurde, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dies ist aber für die DRV keine bindende Anweisung.

Daraufhin habe ich selbst eine konkrete Maßnahme beantragt, die abgelehnt wurde, weil diese die Voraussetzungen nach Prüfung der DRV nur teilweise erfüllen. Die Gegenvorschläge der DRV erfüllen diese Voraussetzungen überhaupt nicht, sind aber nach Angabe der DRV wirtschaftlicher. Die DRV beruft sich darauf, dass es keine andere Möglichkeit gibt, weil die Vorgaben von der Landesregierung gestellt werden. Das ist auch richtig. Trotzdem sehe ich es in letzter Instanz so, dass eine Maßnahme die diese Vorgaben zu anteilig erfüllt und nach meiner Einschätzung zu einem positiven Ergebnis führt besser ist als eine, die diese nicht erfüllt und ziemlich sicher zum Scheitern verurteilt ist.

Mit dieser Sachlage muss ich nun zum Anwalt in der Hoffnung, dass sich dort eine Einigung erzielen lässt.




PetraL

Zitat von: Quote am 15. Juli 2022, 16:04:35Trotzdem sehe ich es in letzter Instanz so, dass eine Maßnahme die diese Vorgaben zu anteilig erfüllt und nach meiner Einschätzung zu einem positiven Ergebnis führt besser ist als eine, die diese nicht erfüllt und ziemlich sicher zum Scheitern verurteilt ist.
Das sehe ich auch so - wie wahrscheinlich die Meisten mit gesundem Menschenverstand ...

Zitat von: Quote am 15. Juli 2022, 16:04:35Mit dieser Sachlage muss ich nun zum Anwalt in der Hoffnung, dass sich dort eine Einigung erzielen lässt
Ich wünsche dir von ganzem Herzen viel Erfolg und alles Gute!