Ferien / Urlaub

Begonnen von Schneeglöckchen, 07. Juli 2022, 15:45:13

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Schneeglöckchen

Hallo Zusammen,

Soweit ich weiß, stehen einem im Jahr bis 21 Tage Urlaub zu.
Reicht es aus dem SB eine Info per Mail zu senden, das man von dann bis dann sozusagen im Urlaub und somit nicht erreichbar ist?
Oder muss man das regelrecht beantragen und deren Antwort abwarten?

Meine Kinder haben jetzt Schulferien und ich möchte einfach eine zeitlang meine Ruhe haben und nicht kontaktiert werden vom JC.

Flip

Es gibt keinen Urlaub. Man kann bis zu 21 Tage im Jahr ortsabwesend sein. Allerdings bedarf das einer Genehmigung durch das Jobcenter.

Schnuffel01

Ich hatte die OAW für 21 Tage letztens telefonisch beantragt. Der Mitarbeiter trug diese ein und ich hatte 3 Wochen Ruhe vor dem JC. Nach Beendigung meldete ich mich telefonisch zurück.

Wenn du sicher gehen willst, mußt du die OAW schriftlich beantragen und die Antwort deines SB abwarten.

Wenn dieser auf persönliche Rückmeldung besteht, forderst du die Erstattung der dir entstehenden Fahrtkosten.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

jens123

Im Grunde muss die Ortsabwesendheit nur angezeigt werden. Wozu ich auch raten würde. Sollte zu dieser Zeit nicht gerade eine hochprisante Maßnahme o. ä. bei dir starten, kann das nicht abgewiesen werden. Im Übrigen muss man sich nach Beendigung der abgesprochenen Ortsabwesendheit NICHT zurückmelden, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart.

rioreisender

Zitat von: Schnuffel01 am 07. Juli 2022, 17:00:02Wenn dieser auf persönliche Rückmeldung besteht, forderst du die Erstattung der dir entstehenden Fahrtkosten.

Genau so.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Schneeglöckchen

Nein, es steht nichts an. Danke für eure Antworten.

Also reicht es ja aus, es schriftlich per Mail anzuzeigen.

BigMama

Zitat von: Schneeglöckchen am 07. Juli 2022, 19:01:06Also reicht es ja aus, es schriftlich per Mail anzuzeigen.
Nein. Es muss beantragt und die Zustimmung abgewartet werden.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Flip

ZitatAlso reicht es ja aus, es schriftlich per Mail anzuzeigen.

Nein, reicht es nicht. Die maßgebliche Rechtsnorm des § 7 Abs. 4a SGB II a. F. lautet:

(4a) Leistungen nach diesem Buch erhält nicht, wer sich ohne Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des in der Erreichbarkeits-Anordnung vom 23. Oktober 1997 (ANBA 1997, 1685), geändert durch die Anordnung vom 16. November 2001 (ANBA 2001, 1476), definierten zeit- und ortsnahen Bereiches aufhält; die übrigen Bestimmungen dieser Anordnung gelten entsprechend.

Du benötigst eine Zustimmung. Egal, was so mancher hier von sich gibt. Oder Du fragst User wie jens123, ob sie dir das fehlende Geld zahlen, wenn aufgrund ungenehmigter Ortsabwesenheit das ALG2 gestrichen wird.

PetraL

Zitat von: BigMama am 07. Juli 2022, 19:43:36
ZitatAlso reicht es ja aus, es schriftlich per Mail anzuzeigen.
Nein. Es muss beantragt und die Zustimmung abgewartet werden.
@Schneeglöckchen:
Das kannst du aber per Email machen, evtl. auch über den Online-Dienst des Jobcenters.
Ich mache alles per Email, da habe ich sofort den Nachweis, was ich wann an wen geschrieben habe und bekomme auch sofort eine automatische elektronische Empfangsbestätigung vom Jobcenter.
Die Zustimmung wirst du dann allerdings vermutlich per normaler Briefpost bekommen. Dort wird dann auch drin stehen, ob und wenn ja wie du dich "zurückmelden" musst (persönliche Vorsprache oder telefonisch).

rioreisender

Wie werden die 21 Tage Ortsabwesenheit berechnet?
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

PetraL

Zitat von: rioreisender am 07. Juli 2022, 20:13:56Wie werden die 21 Tage Ortsabwesenheit berechnet?
In Kalendertagen anhand eines Kalenders? Wie sollte das sonst "berechnet" werden?  :scratch:
Kann jede Tabellenkalkulation.

rioreisender

Die Frage ist, ob nur Werktage (Mo-Sa) berechnet oder auch Sonntage und Feiertage mitberechnet werden.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

BigMama

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

rioreisender

@BigMama

Danke für die Auskunft, kannst Du für nachfolgende Leser bitte noch die Quelle nennen?
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

OLD-MAN

@rioreisender

einfacch mal selber googeln!

Unter den Stichworten "OAW und Hartz IV" findest du die Auskünfte.