Bin ich verpflichtet, Alg2 frühzeitig zu beantragen?

Begonnen von katarina, 25. Juli 2022, 13:53:05

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katarina

Hallo, liebe Leute,

mein Alg1 endet Ende September. Ich bin dabei Erwerbsminderungsrente zu beantragen, was mich viel Zeit und Mühe kostet, da ich krank bin. Ich kann immer nur eins nach dem anderen machen. Auch deshalb habe ich vor, Alg2 erst im September zu beantragen. Dabei nehme ich in kauf, dass ich das Geld vom JC erst Wochen später bekomme und solange von Erspartem (unter der Freigrenze) lebe.

Kann ich das so machen oder bin ich verpflichtet, schon jetzt den Antrag auf Alg2 zu stellen?
Entstehen mir Nachteile (außer dem, dass ich das Geld erst später erhalte), wenn ich so vorgehe?

Lieben Dank schon mal für euren Rat  :smile:!

PetraL

Zitat von: katarina am 25. Juli 2022, 13:53:05Entstehen mir Nachteile (außer dem, dass ich das Geld erst später erhalte), wenn ich so vorgehe?
Nicht, dass ich wüsste.  :smile:

Fettnäpfchen

katarina

Zitat von: katarina am 25. Juli 2022, 13:53:05Entstehen mir Nachteile (außer dem, dass ich das Geld erst später erhalte), wenn ich so vorgehe?
Nein auf keinen Fall und wenn du es Anfang September machst müsste wenn alles vollständig ist sogar Ende September der Bescheid fertig sein.
Leistungspflicht des Leistungsträgers

MfG FN
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180

Es würde sogar reichen, wenn du am 30.09. per Fax einen 2-Zeiler schickst "hiermit Beantrage ich Leistungen gemäß ALG II und bitte um Zusendung der Antragsformulare."
Dann gilt der Antrag ab 01.09. rückwirkend und du kannst im Oktober den Antrag ausfüllen. Das kann dann aber entsprechend dauern, bis alles bewilligt ist - Bearbeitungszeit und x fehlende Unterlagen nachreichen, die das JC noch so wünscht.

Wichtig ist, dass du den Antrag nachweisbar und rechtzeitig einreichst - nicht dass das JC "versehentlich" den Eingangsstempel erst am 01.10. setzt..... ;)

katarina