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Grundsicherung und Erbe

Begonnen von Der Aufstocker, 18. Juli 2022, 15:47:14

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Der Aufstocker

Hallo...
Habe eine Frage...
Eine Bekannte von mir bezieht Grundsicherung...auf Grund von Krankheiten ...Lebenserwartung nicht sehr hoch...mun ist jemand gestorben und Sie könnte Erben im unteren 5 stelligen Bereich..mitgeteilt ans Sozialamt ist erfolgt...
Ab wann wird die Leistung eingestellt..und wie lange...Gibt es Freibetraege...
Da sie auch verschuldet ist, wird wohl auch ein Teil des Erbes für Schulden draufgehen..
Das Sozialamt wird wohl einen Zeitraum ausrechnen,
Wo ihr keine Grundsicherung zusteht..
Was ist ,
Wenn aber das Erbe vorher für Schulden Und anderes herhalten muss..
Hat Sie dann wieder Anspruch auf Grundsicherung?
Hier geht es wie gesagt nicht darum ,
Irgentwas zu vertuschen oder Beiseite zu schaffen...
MfG
Der Aufstocker

Fettnäpfchen

Der Aufstocker

Zitat von: Der Aufstocker am 18. Juli 2022, 15:47:14Habe eine Frage...
Eine Bekannte von mir bezieht Grundsicherung...auf Grund von Krankheiten ...Lebenserwartung nicht sehr hoch...mun ist jemand gestorben und Sie könnte Erben im unteren 5 stelligen Bereich..mitgeteilt ans Sozialamt ist erfolgt...
Ob es wie beim ALG 2 läuft weiß ich nicht, kann es mir aber vorstellen.

Erst wenn das Erbe zufließt darf es zur Berechnung herangezogen werden.
Dann wird es aus sechs Monate umgelegt und wenn nach sechs Monaten noch Kapital übrig ist wird aus dem Einkommen Erbe ein Vermögen. Beim SGB 12 gilt 5000.- als Schonvermögen. Ist das unterschritten leistet das Amt wieder ist es nicht unterschritten muss man sich solange selbst finanzieren bis man unter dem Schonvermögen ist.
Hier die Regelung in Ratgeberform bei ALG 2 > Erben als ALG II Empfänger

MfG FN
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