Grundsicherung - Beerdigungskostenübernahme - Witwenrente - Bitte um Hilfe

Begonnen von tsumo, 08. Juli 2022, 11:53:09

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Ratlos

Wer ist der Absender dieser Rechnungen?
Die aufgeführten Aufwendungen für die Bestattung bisher sind normal mit Ausnahme des Flugtransportes. Aber auch hierfür gibt es Regelungen.

Leeres Portemonnaie

@tsumo

Nimm die Rechnung und eure Nachweise (Grundsicherung, Rente, Heiratsurkunde) von Deinen Eltern und geht damit gemeinsam auf's Sozialamt und stellt dort einen Antrag. Nachträglich.

So viel Zeit ist schon vergangen, einen anderen Weg gibt es nicht, um etwas erstattet zu bekommen.


https://www.betanet.de/bestattungskosten-sozialhilfe.html
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Ratlos

Auch wenn die Bestattung bereits in Auftrag gegeben wurde und die Rechnung schon bezahlt sind kommt ein Kostenerstattung durch das Sozialamt in Betracht.
Die Höhe bemisst sich nach den Kosten, die auch bei vorheriger Antragsstellung übernommen worden wären.

tsumo

Bestatter RAHMET aus Lübeck war das.
das sozialamt empfängt keine kunden nur per telefon bei uns. gibt es einen offiziellen antrag oder wird das immer formlos gemacht?

"Die Bestattungskosten werden nur für eine Beerdigung an dem Ort übernommen, an dem der Verstorbene sich tatsächlich aufgehalten hat bzw. an dem er gestorben ist. Überführungskosten werden nur in Ausnahmefällen übernommen, die besonders zu begründen sind, z.B. bei einem Unfall oder wenn eine Beerdigung nach den religiösen Bräuchen des Verstorbenen in Deutschland nicht möglich ist."

der letzte absatz trifft bei uns zu. er musste in die türkei geflogen werden da er hier nicht ohne sarg beerdigt werden konnte. verbrennen etc kommt bei uns auch nicht in frage.

Ratlos

Du kannst formlos einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt stellen und die bisherigen Rechnungen in Kopie beilegen. Du erhältst dann einen Bescheid den man hier genau prüfen kann.
Zu den Überführungskosten kann ich derzeit nichts sagen.

tsumo

habe es heute formlos beantragt.

XXX
XXX
XXX



An
Sozialamt Lübeck
Soziale Sicherung
Kronsforder Allee 2-6
23539 Lübeck

                                   Mein Zeichen: XXX
                                   Tel. XXX

                                          21.07.22



Betreff: Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten für Herrn XXX



Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit beantrage ich die Übernahme der Bestattungskosten für meinen Mann XXX.

Anbei lege ich die Rechnung bei.


Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung.



Mit freundlichen Grüßen

XXX

Yasha

Zitat von: tsumo am 21. Juli 2022, 18:35:30habe es heute formlos beantragt.

Bei mir hat sowas in 2012 nicht ausgereicht. Ich bekam dann die Aufforderung diesen nachfolgenden Antrag nach § 74 SGB XII auszufüllen. Denn nur dann könnte mein Anspruch darauf überprüft werden.

 https://www.lra-erh.de/media/1784/antrag-auf-%C3%BCbernahme-der-bestattungskosten.pdf

Die sind immer noch -annähernd -alle gleich. Also -wenn Du nicht unnötig Zeit investieren willst -bis zu einer Aufforderung dessen, dann sende den ausgefüllten Antrag nach. Mit entsprechenden Belegen.

Ich wünsche dir gutes Gelingen dabei.

Guck dazu auch mal da rein, sofern noch nicht geschehen . Infos aus Lübeck dazu:
https://www.luebeck.de/de/buergerservice/leistungen/index.html?lid=223509425&zufi=1&bereich=0https://www.luebeck.de/de/buergerservice/leistungen/index.html?lid=223509425&zufi=1&bereich=0

STOP  -nimm  besser gleich den nachfolgenden Antrag auf Bestattungskosten nach § 74 SGB XII aus Lübeck direkt. Dann gehst du ganz auf Nummer sicher. Gerade erst gefunden::

https://bekanntmachungen.luebeck.de/dokumente/d/127/inline

tsumo

Zitat von: Yasha am 21. Juli 2022, 18:59:17
Zitat von: tsumo am 21. Juli 2022, 18:35:30habe es heute formlos beantragt.

Bei mir hat sowas in 2012 nicht ausgereicht. Ich bekam dann die Aufforderung diesen nachfolgenden Antrag nach § 74 SGB XII auszufüllen. Denn nur dann könnte mein Anspruch darauf überprüft werden.

 https://www.lra-erh.de/media/1784/antrag-auf-%C3%BCbernahme-der-bestattungskosten.pdf

Die sind immer noch -annähernd -alle gleich. Also -wenn Du nicht unnötig Zeit investieren willst -bis zu einer Aufforderung dessen, dann sende den ausgefüllten Antrag nach. Mit entsprechenden Belegen.

Ich wünsche dir gutes Gelingen dabei.



oh, danke. das wusste ich nicht. ich schaue mir das gleich an und versuche es auszufüllen.

tsumo

Zitat von: Ratlos am 21. Juli 2022, 10:02:19Du kannst formlos einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt stellen und die bisherigen Rechnungen in Kopie beilegen. Du erhältst dann einen Bescheid den man hier genau prüfen kann.
Zu den Überführungskosten kann ich derzeit nichts sagen.

schon 2wochen her, leider noch gar keine antwort erhalten.

Ratlos

Zitat von: tsumo am 01. August 2022, 17:44:21schon 2wochen her, leider noch gar keine antwort erhalten.
2 Wochen sind eigentlich eine normale Bearbeitungszeit für deinen Antrag.
Du kannst aber bedenkenlos im Amt anrufen und nachfragen.

tsumo

Zitat von: Ratlos am 01. August 2022, 18:01:41
Zitat von: tsumo am 01. August 2022, 17:44:21schon 2wochen her, leider noch gar keine antwort erhalten.
2 Wochen sind eigentlich eine normale Bearbeitungszeit für deinen Antrag.
Du kannst aber bedenkenlos im Amt anrufen und nachfragen.

habe heute eine mail erhalten dass mein antrag  erst am 2.8. auf ihrem schreibtisch war was ich am 21.7. dort persönlich abgegeben habe und mir eine kopie mit stempel als nachweis gegeben wurde. es wurde gestern bearbeitet sagt sie in der mail. ich bekomme post die tage. ich denke es wird bestimmt wieder nichts positives sein würde zu den restlichen dingen gut passen. alles nur noch mist. mama bekommt ja auch keine gursi mehr aktuell dann sagen die bestimmt übernahme der kosten ist nur für grusi empfänger und zack tür zu.

tsumo

Zitat von: Ratlos am 01. August 2022, 18:01:41
Zitat von: tsumo am 01. August 2022, 17:44:21schon 2wochen her, leider noch gar keine antwort erhalten.
2 Wochen sind eigentlich eine normale Bearbeitungszeit für deinen Antrag.
Du kannst aber bedenkenlos im Amt anrufen und nachfragen.



Kam heute als Antwort.

Was soll ich nun machen?

Nur der Transport hat knapp 800€ gekostet. Der Rest mit der Waschung Etc. war alles hier. Der Bestatter muss ja auch bezahlt werden.

Ratlos

Dann reiche doch wenigstens alle Rechnungen über Leistungen ein die hier bei uns am Verstorbenen vorgenommen wurden.
Dass das Amt die Überführungskosten nicht zahlt, habe ch dir schon lange vorher mitgeteilt.

tsumo

Zitat von: Ratlos am 09. August 2022, 14:00:53Dann reiche doch wenigstens alle Rechnungen über Leistungen ein die hier bei uns am Verstorbenen vorgenommen wurden.
Dass das Amt die Überführungskosten nicht zahlt, habe ch dir schon lange vorher mitgeteilt.

Die Frachtkosten betrugen 776€
Der Rest sind die Bestattungskosten gewesen.


Ratlos

Position 1 der Rechnung übernimmt das Amts sicher nicht.
Aber einen Teil der Rechnung nämlich die ortsüblichen Kosten müssten sie eigentlich zahlen.
Er ist ja hier in D. verstorben.