Grundsicherung - Beerdigungskostenübernahme - Witwenrente - Bitte um Hilfe

Begonnen von tsumo, 08. Juli 2022, 11:53:09

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justine1992

Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Wie habt Ihr Euch das mit dem Bezahlen gedacht, als Ihr das alles in Auftrag gegeben habt?

Wird Deine Mutter (irgendwann mal!) ebenso bestattet werden? Könnt Ihr noch eine Sterbeversicherung abschließen? Oder Du wenigstens für Dich?

Beim ersten Mal kann es vergessen werden. Aber dieselbe Situation beim nächsten Mal ist schon bekannt. Und das Wissen kann und sollte jetzt genutzt werden.

Wenn es blöd läuft, gibt es bald schon ein bedingungsloses Grundeinkommen. Dann stehen alle mit solchen Kosten alleine da.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Leeres Portemonnaie

Denke auch, wie @Ratlos schreibt, Kosten für Aufwendungen in D., die üblich sind, müssen teilweise übernommen werden.
Das nicht alles bezahlt wird, habe ich ja auch schon geschrieben.

Aber wenn ihr nur die Rechnung wie in #14 zu sehen ist eingereicht habt, wundert's mich auch nicht, das Amt hat gar keine Auflistung. Ist nur eine Zusammenfassung.

Die Vorgaben wie z. B. "Dienstleistung x wird mit soundsoviel Euro erstattet und Dienstleistung y mit soundsoviel Euro" sind gar nicht ersichtlich, was alles angefallen ist.
Die tun sich schwer auf 'm Amt, kenne ich auch so. Leider.

Ich würde mit einer detaillierten Liste in Widerspruch gehen und um tlw. Übernahme der ortsüblichen Kosten bitten.

Zitat von: justine1992 am 09. August 2022, 15:17:55Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Wie habt Ihr Euch das mit dem Bezahlen gedacht, als Ihr das alles in Auftrag gegeben habt?
 

Soweit ich gelesen habe, ist es bezahlt, vielleicht geliehen oder aus dem Vermögen, nur jetzt geht es halt um die tlw. Erstattung wg. GruSi usw.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Ratlos

@ tsume - @ Leeres Portemonnaie
meint damit eine -Detailrechnung z.B. Waschung 80 €, Leichenhemd 65 €, Aufbewahrung 110 €, Kosten Sargträger 80 € usw. usw.
Gleichzeitig würde ich einen KV über den günstigsten Holzsarg (dürfte bei 200-300 € liegen) mit einreichen.
Der Zinküberzug wird nicht bezahlt werden, denn das ist eine Arzt Zusatzsarge für Auslandsüberführungen

tsumo

Zitat von: justine1992 am 09. August 2022, 15:17:55Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Wie habt Ihr Euch das mit dem Bezahlen gedacht, als Ihr das alles in Auftrag gegeben habt?

Wird Deine Mutter (irgendwann mal!) ebenso bestattet werden? Könnt Ihr noch eine Sterbeversicherung abschließen? Oder Du wenigstens für Dich?

Beim ersten Mal kann es vergessen werden. Aber dieselbe Situation beim nächsten Mal ist schon bekannt. Und das Wissen kann und sollte jetzt genutzt werden.

Wenn es blöd läuft, gibt es bald schon ein bedingungsloses Grundeinkommen. Dann stehen alle mit solchen Kosten alleine da.

Ja wir haben eine Versicherung abgeschlossen für andere fam. mitglieder.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 09. August 2022, 15:19:36Denke auch, wie @Ratlos schreibt, Kosten für Aufwendungen in D., die üblich sind, müssen teilweise übernommen werden.
Das nicht alles bezahlt wird, habe ich ja auch schon geschrieben.

Aber wenn ihr nur die Rechnung wie in #14 zu sehen ist eingereicht habt, wundert's mich auch nicht, das Amt hat gar keine Auflistung. Ist nur eine Zusammenfassung.

Die Vorgaben wie z. B. "Dienstleistung x wird mit soundsoviel Euro erstattet und Dienstleistung y mit soundsoviel Euro" sind gar nicht ersichtlich, was alles angefallen ist.
Die tun sich schwer auf 'm Amt, kenne ich auch so. Leider.

Ich würde mit einer detaillierten Liste in Widerspruch gehen und um tlw. Übernahme der ortsüblichen Kosten bitten.

Zitat von: justine1992 am 09. August 2022, 15:17:55Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Wie habt Ihr Euch das mit dem Bezahlen gedacht, als Ihr das alles in Auftrag gegeben habt?
 

Soweit ich gelesen habe, ist es bezahlt, vielleicht geliehen oder aus dem Vermögen, nur jetzt geht es halt um die tlw. Erstattung wg. GruSi usw.

ja der bestatter hat mir nur das gegeben. was anderes habe ich leider nicht. soll ich um detaillierte auflistung bitten?

welche schritte sollte ich als nächstes tun?

justine1992

Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

tsumo

Zitat von: justine1992 am 09. August 2022, 16:08:30Beteiligen sich Deine drei Geschwister an den Kosten?

Wir haben uns etwas geliehen von ihnen aber die haben selber kaum was

Kann ich das so schreiben?

Sehr geehrte Frau XY,

gegen Ihre Ablehnung der Kostenübernahme für die Bestattung meines Ehemannes XY, lege ich Einspruch ein.

In Rücksprache mit mehreren Bestattern, wurde mir mitgeteilt, dass Sie die Kosten in Höhe einer ortsüblichen Bestattung trotzdem  übernehmen und ich dann den Betrag, der über den Kosten für eine ortsübliche Sozialbestattung anders tragen müsse(bspw. durch kleine Ratenzahlungen).

Insofern bitte ich Sie, die Kosten nun in Höhe des ortsüblichen Umfanges einer Sozialbestattung zu übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen
XX


Oder lieber direkt zum sozialgericht gehen?

Ratlos

Würde die Frau anrufen und ihr das sagen.
Anhand ihrer Antwort sieht man dann weiter.Schriftlich dauert alles zu lange.

Leeres Portemonnaie

Ich würde eine detaillierte Rechnung vom Bestatter holen.
Nicht so allgemein schreiben, sondern tatsächlich mit Zahlen, da gibst Du den Sachbearbeitern was in die Hand, sieht besser aus.
Ich denke, es gibt keine Pauschale, sondern tatsächliche Kosten (bis Obergrenze) für die wirklich angefallenen Kosten.
So wie in #32 genannt.

Einspruch? Widerspruch?
Steht was im Schreiben dazu?
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

tsumo

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 09. August 2022, 16:49:07Ich würde eine detaillierte Rechnung vom Bestatter holen.
Nicht so allgemein schreiben, sondern tatsächlich mit Zahlen, da gibst Du den Sachbearbeitern was in die Hand, sieht besser aus.
Ich denke, es gibt keine Pauschale, sondern tatsächliche Kosten (bis Obergrenze) für die wirklich angefallenen Kosten.
So wie in #32 genannt.

Einspruch? Widerspruch?
Steht was im Schreiben dazu?


ja innerhalb 1monat widerspruch. habe dem bestatter bereits geschrieben wegen details

Ratlos

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 09. August 2022, 16:49:07Ich würde eine detaillierte Rechnung vom Bestatter holen.
Das habe ich in meiner Antwort Nr. 32 (leichtsinnigerweise ?) auch geschrieben, aber... schau dir mal die bereits vorliegende Leistungsrechnung vomm 17.07. auf Seite 2 an und ... vergleiche sie mit einer deutschen Rechnung.
Fahrt zum Flughafen Hamburg z.B. - Konsulatbesuch - Zinksarg usw. (alles unnötig bei Bestattung in D.)
Sieht fast so aus als würde da nicht viel erstattungsfähiges übrig bleiben.

tsumo

ist am ende nicht sarg ist sarg? er wird doch eins gebraucht wieso wird das nicht übernommen? das kostet auch 300€

tsumo

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 09. August 2022, 16:49:07Ich würde eine detaillierte Rechnung vom Bestatter holen.
Nicht so allgemein schreiben, sondern tatsächlich mit Zahlen, da gibst Du den Sachbearbeitern was in die Hand, sieht besser aus.
Ich denke, es gibt keine Pauschale, sondern tatsächliche Kosten (bis Obergrenze) für die wirklich angefallenen Kosten.
So wie in #32 genannt.

Einspruch? Widerspruch?
Steht was im Schreiben dazu?


habe sie bekommen


Ratlos

Die Rechnung ist billig. Um ca. 1/3 billiger als eine einfache preiswerte Sozialbestattung bei uns. Jetzt sieht die Sache schon anders aus.
Bei erneuter Ablehnung durch das Amt würde ich einen Kostenvoranschlag (den kriegst du heute noch) einer Sozialbestattung (Feuerbestattung) zum Vergleich mit einreichen.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: tsumo am 09. August 2022, 18:02:27ist am ende nicht sarg ist sarg? er wird doch eins gebraucht wieso wird das nicht übernommen? das kostet auch 300€

In D würde kein Zinksarg gebraucht. Dieser ist nur notwendig, wenn lange Transportwege zurückgelegt werden müssen. 

Wobei es tatsächlich preiswert ist auf der Rechnung, da bekommt man hier den preiswertesten (Papp~)Sarg für das Geld.

Den Vorschlag von @Ratlos mit dem Kostenvoranschlag #42 finde ich gut. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Ratlos

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 10. August 2022, 13:20:24Den Vorschlag von @Ratlos mit dem Kostenvoranschlag #42 finde ich gut. 
Ich glaube sogar - ohne mich jetzt festlegen zu wollen - dass er mit einem KV für die Kostenübernahme einer deutschen Sozialbestattung auch vor Gericht Erfolg haben wird.
Dass Zusatzkosten (überführung usw.) wegen des Glaubens und Bestattung in Heimaterde anfallen geht dem Sozialamt eigentlich nichts an.